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NIEDERLAUSITZ aktuell

“owi interaktiv” wird gut akzeptiert

11:56 Uhr | 12. Januar 2008
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Der neue Online-Service ‚owi interaktiv’ der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei wird von den Bürgern gut angenommen. Seit 1. August vergangenen Jahres können Empfänger von Verwarnungen und Bußgeldbescheiden sich mit persönlichen Zugangsdaten in der Internetwache anmelden, ihren Vorgang einsehen und den Anhörbogen direkt im Internet ausfüllen. Rund zehn Prozent der monatlich etwa 35.000 Rückäußerungen von Betroffenen gehen mittlerweile auf diesem Wege ein. Die Bußgeldstelle versendet pro Monat etwa 100.000 Schreiben, die Zugangsdaten für die Internetwache enthalten. Zwei Drittel der Empfänger verzichten auf die Nutzung des Anhörungsbogens und zahlen die verhängten Buß- und Verwarngelder unmittelbar nach Erhalt direkt.
„Eine Verwarnung oder ein Bußgeldbescheid lösen gewiss bei keinem Empfänger Jubelstürme aus. Aber der neue Online-Service erfährt in der Bevölkerung durchweg positive Resonanz. Unsere Erfahrungen mit ‚owi interaktiv’ werden zudem auch in anderen Bundesländern mit großer Aufmerksamkeit verfolgt”, unterstreicht Innenminister Jörg Schönbohm. „Brandenburgs Polizei zeigt mit ‚owi interaktiv’ erneut, dass sie zu den Innovationsvorreitern unter den deutschen Sicherheitsbehörden gehört.” ‚owi interaktiv’ soll in den nächsten drei Jahren noch ausgebaut werden, um die Servicequalität weiter zu verbessern.
Auch bei Firmen mit großen Fuhrparks zeichnet sich ein hohes Interesse an der Nutzung von ,owi interaktiv’ ab. Bislang haben drei solcher Firmen einen speziellen Dauerzugang für das Online-Verfahren. 22 weitere Firmen haben zwischenzeitlich ihr Interesse an einem solchen Dauerzugang bekundet.
Wird ein Bürger als Betroffener bzw. Halter eines Fahrzeugs im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch die Zentrale Bußgeldstelle ermittelt, erhält er einen Anhörbogen, in dem der Tatvorwurf dargestellt und gleichzeitig die Möglichkeit gegeben wird, zu dem Verstoß Stellung zu nehmen. Über Zugangsdaten für die Internetwache, die in diesem Schreiben mitgeteilt werden, ist es dem Bürger möglich, sich in der Internetwache anzumelden, seinen Vorgang einzusehen und den Anhörbogen direkt im Internet auszufüllen (Einmalzugang).
Ordnungswidrigkeiten mit Firmenfahrzeugen ziehen stets Fahrerermittlungen nach sich, in denen das entsprechende Unternehmen gebeten wird, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu benennen. Für Unternehmen mit großem Fuhrpark, wie etwa Autovermietungen, ist es möglich, sich auf eigenen Wunsch für das Online-Verfahren bei der Zentralen Bußgeldstelle zu registrieren. Sie erhalten einen firmenbezogenen Zugang zur Internetwache (Dauerzugang). Wird eine Ordnungswidrigkeit mit einem Firmenfahrzeug festgestellt, wird dem Unternehmen der Vorgang elektronisch in der Internetwache bereitgestellt, parallel dazu wird die Firma per E-Mail über den neuen Vorgang informiert. Die Fragen der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei können anschließend direkt online in der Internetwache beantwortet werden. Der Postweg entfällt komplett.
Die im Februar 2003 eingerichtete Internetwache der Polizei verzeichnet inzwischen mehr als 29.500 Posteingänge. Allein von Januar bis November 2007 gab es rund 8.900 Eingänge. Seit März 2004 wurden mehr als 8,4 Millionen Zugriffe auf die Seiten der Internetwache registriert, davon gut vier Millionen allein in den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres. Die beliebtesten Seiten waren die Informationen zur Bewerbung für den Polizeidienst, der Verkehrswarndienst und die Wetterwarnungen.
Quelle: Ministerium des Innern

Der neue Online-Service ‚owi interaktiv’ der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei wird von den Bürgern gut angenommen. Seit 1. August vergangenen Jahres können Empfänger von Verwarnungen und Bußgeldbescheiden sich mit persönlichen Zugangsdaten in der Internetwache anmelden, ihren Vorgang einsehen und den Anhörbogen direkt im Internet ausfüllen. Rund zehn Prozent der monatlich etwa 35.000 Rückäußerungen von Betroffenen gehen mittlerweile auf diesem Wege ein. Die Bußgeldstelle versendet pro Monat etwa 100.000 Schreiben, die Zugangsdaten für die Internetwache enthalten. Zwei Drittel der Empfänger verzichten auf die Nutzung des Anhörungsbogens und zahlen die verhängten Buß- und Verwarngelder unmittelbar nach Erhalt direkt.
„Eine Verwarnung oder ein Bußgeldbescheid lösen gewiss bei keinem Empfänger Jubelstürme aus. Aber der neue Online-Service erfährt in der Bevölkerung durchweg positive Resonanz. Unsere Erfahrungen mit ‚owi interaktiv’ werden zudem auch in anderen Bundesländern mit großer Aufmerksamkeit verfolgt”, unterstreicht Innenminister Jörg Schönbohm. „Brandenburgs Polizei zeigt mit ‚owi interaktiv’ erneut, dass sie zu den Innovationsvorreitern unter den deutschen Sicherheitsbehörden gehört.” ‚owi interaktiv’ soll in den nächsten drei Jahren noch ausgebaut werden, um die Servicequalität weiter zu verbessern.
Auch bei Firmen mit großen Fuhrparks zeichnet sich ein hohes Interesse an der Nutzung von ,owi interaktiv’ ab. Bislang haben drei solcher Firmen einen speziellen Dauerzugang für das Online-Verfahren. 22 weitere Firmen haben zwischenzeitlich ihr Interesse an einem solchen Dauerzugang bekundet.
Wird ein Bürger als Betroffener bzw. Halter eines Fahrzeugs im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch die Zentrale Bußgeldstelle ermittelt, erhält er einen Anhörbogen, in dem der Tatvorwurf dargestellt und gleichzeitig die Möglichkeit gegeben wird, zu dem Verstoß Stellung zu nehmen. Über Zugangsdaten für die Internetwache, die in diesem Schreiben mitgeteilt werden, ist es dem Bürger möglich, sich in der Internetwache anzumelden, seinen Vorgang einzusehen und den Anhörbogen direkt im Internet auszufüllen (Einmalzugang).
Ordnungswidrigkeiten mit Firmenfahrzeugen ziehen stets Fahrerermittlungen nach sich, in denen das entsprechende Unternehmen gebeten wird, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu benennen. Für Unternehmen mit großem Fuhrpark, wie etwa Autovermietungen, ist es möglich, sich auf eigenen Wunsch für das Online-Verfahren bei der Zentralen Bußgeldstelle zu registrieren. Sie erhalten einen firmenbezogenen Zugang zur Internetwache (Dauerzugang). Wird eine Ordnungswidrigkeit mit einem Firmenfahrzeug festgestellt, wird dem Unternehmen der Vorgang elektronisch in der Internetwache bereitgestellt, parallel dazu wird die Firma per E-Mail über den neuen Vorgang informiert. Die Fragen der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei können anschließend direkt online in der Internetwache beantwortet werden. Der Postweg entfällt komplett.
Die im Februar 2003 eingerichtete Internetwache der Polizei verzeichnet inzwischen mehr als 29.500 Posteingänge. Allein von Januar bis November 2007 gab es rund 8.900 Eingänge. Seit März 2004 wurden mehr als 8,4 Millionen Zugriffe auf die Seiten der Internetwache registriert, davon gut vier Millionen allein in den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres. Die beliebtesten Seiten waren die Informationen zur Bewerbung für den Polizeidienst, der Verkehrswarndienst und die Wetterwarnungen.
Quelle: Ministerium des Innern

Der neue Online-Service ‚owi interaktiv’ der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei wird von den Bürgern gut angenommen. Seit 1. August vergangenen Jahres können Empfänger von Verwarnungen und Bußgeldbescheiden sich mit persönlichen Zugangsdaten in der Internetwache anmelden, ihren Vorgang einsehen und den Anhörbogen direkt im Internet ausfüllen. Rund zehn Prozent der monatlich etwa 35.000 Rückäußerungen von Betroffenen gehen mittlerweile auf diesem Wege ein. Die Bußgeldstelle versendet pro Monat etwa 100.000 Schreiben, die Zugangsdaten für die Internetwache enthalten. Zwei Drittel der Empfänger verzichten auf die Nutzung des Anhörungsbogens und zahlen die verhängten Buß- und Verwarngelder unmittelbar nach Erhalt direkt.
„Eine Verwarnung oder ein Bußgeldbescheid lösen gewiss bei keinem Empfänger Jubelstürme aus. Aber der neue Online-Service erfährt in der Bevölkerung durchweg positive Resonanz. Unsere Erfahrungen mit ‚owi interaktiv’ werden zudem auch in anderen Bundesländern mit großer Aufmerksamkeit verfolgt”, unterstreicht Innenminister Jörg Schönbohm. „Brandenburgs Polizei zeigt mit ‚owi interaktiv’ erneut, dass sie zu den Innovationsvorreitern unter den deutschen Sicherheitsbehörden gehört.” ‚owi interaktiv’ soll in den nächsten drei Jahren noch ausgebaut werden, um die Servicequalität weiter zu verbessern.
Auch bei Firmen mit großen Fuhrparks zeichnet sich ein hohes Interesse an der Nutzung von ,owi interaktiv’ ab. Bislang haben drei solcher Firmen einen speziellen Dauerzugang für das Online-Verfahren. 22 weitere Firmen haben zwischenzeitlich ihr Interesse an einem solchen Dauerzugang bekundet.
Wird ein Bürger als Betroffener bzw. Halter eines Fahrzeugs im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch die Zentrale Bußgeldstelle ermittelt, erhält er einen Anhörbogen, in dem der Tatvorwurf dargestellt und gleichzeitig die Möglichkeit gegeben wird, zu dem Verstoß Stellung zu nehmen. Über Zugangsdaten für die Internetwache, die in diesem Schreiben mitgeteilt werden, ist es dem Bürger möglich, sich in der Internetwache anzumelden, seinen Vorgang einzusehen und den Anhörbogen direkt im Internet auszufüllen (Einmalzugang).
Ordnungswidrigkeiten mit Firmenfahrzeugen ziehen stets Fahrerermittlungen nach sich, in denen das entsprechende Unternehmen gebeten wird, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu benennen. Für Unternehmen mit großem Fuhrpark, wie etwa Autovermietungen, ist es möglich, sich auf eigenen Wunsch für das Online-Verfahren bei der Zentralen Bußgeldstelle zu registrieren. Sie erhalten einen firmenbezogenen Zugang zur Internetwache (Dauerzugang). Wird eine Ordnungswidrigkeit mit einem Firmenfahrzeug festgestellt, wird dem Unternehmen der Vorgang elektronisch in der Internetwache bereitgestellt, parallel dazu wird die Firma per E-Mail über den neuen Vorgang informiert. Die Fragen der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei können anschließend direkt online in der Internetwache beantwortet werden. Der Postweg entfällt komplett.
Die im Februar 2003 eingerichtete Internetwache der Polizei verzeichnet inzwischen mehr als 29.500 Posteingänge. Allein von Januar bis November 2007 gab es rund 8.900 Eingänge. Seit März 2004 wurden mehr als 8,4 Millionen Zugriffe auf die Seiten der Internetwache registriert, davon gut vier Millionen allein in den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres. Die beliebtesten Seiten waren die Informationen zur Bewerbung für den Polizeidienst, der Verkehrswarndienst und die Wetterwarnungen.
Quelle: Ministerium des Innern

Der neue Online-Service ‚owi interaktiv’ der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei wird von den Bürgern gut angenommen. Seit 1. August vergangenen Jahres können Empfänger von Verwarnungen und Bußgeldbescheiden sich mit persönlichen Zugangsdaten in der Internetwache anmelden, ihren Vorgang einsehen und den Anhörbogen direkt im Internet ausfüllen. Rund zehn Prozent der monatlich etwa 35.000 Rückäußerungen von Betroffenen gehen mittlerweile auf diesem Wege ein. Die Bußgeldstelle versendet pro Monat etwa 100.000 Schreiben, die Zugangsdaten für die Internetwache enthalten. Zwei Drittel der Empfänger verzichten auf die Nutzung des Anhörungsbogens und zahlen die verhängten Buß- und Verwarngelder unmittelbar nach Erhalt direkt.
„Eine Verwarnung oder ein Bußgeldbescheid lösen gewiss bei keinem Empfänger Jubelstürme aus. Aber der neue Online-Service erfährt in der Bevölkerung durchweg positive Resonanz. Unsere Erfahrungen mit ‚owi interaktiv’ werden zudem auch in anderen Bundesländern mit großer Aufmerksamkeit verfolgt”, unterstreicht Innenminister Jörg Schönbohm. „Brandenburgs Polizei zeigt mit ‚owi interaktiv’ erneut, dass sie zu den Innovationsvorreitern unter den deutschen Sicherheitsbehörden gehört.” ‚owi interaktiv’ soll in den nächsten drei Jahren noch ausgebaut werden, um die Servicequalität weiter zu verbessern.
Auch bei Firmen mit großen Fuhrparks zeichnet sich ein hohes Interesse an der Nutzung von ,owi interaktiv’ ab. Bislang haben drei solcher Firmen einen speziellen Dauerzugang für das Online-Verfahren. 22 weitere Firmen haben zwischenzeitlich ihr Interesse an einem solchen Dauerzugang bekundet.
Wird ein Bürger als Betroffener bzw. Halter eines Fahrzeugs im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch die Zentrale Bußgeldstelle ermittelt, erhält er einen Anhörbogen, in dem der Tatvorwurf dargestellt und gleichzeitig die Möglichkeit gegeben wird, zu dem Verstoß Stellung zu nehmen. Über Zugangsdaten für die Internetwache, die in diesem Schreiben mitgeteilt werden, ist es dem Bürger möglich, sich in der Internetwache anzumelden, seinen Vorgang einzusehen und den Anhörbogen direkt im Internet auszufüllen (Einmalzugang).
Ordnungswidrigkeiten mit Firmenfahrzeugen ziehen stets Fahrerermittlungen nach sich, in denen das entsprechende Unternehmen gebeten wird, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu benennen. Für Unternehmen mit großem Fuhrpark, wie etwa Autovermietungen, ist es möglich, sich auf eigenen Wunsch für das Online-Verfahren bei der Zentralen Bußgeldstelle zu registrieren. Sie erhalten einen firmenbezogenen Zugang zur Internetwache (Dauerzugang). Wird eine Ordnungswidrigkeit mit einem Firmenfahrzeug festgestellt, wird dem Unternehmen der Vorgang elektronisch in der Internetwache bereitgestellt, parallel dazu wird die Firma per E-Mail über den neuen Vorgang informiert. Die Fragen der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei können anschließend direkt online in der Internetwache beantwortet werden. Der Postweg entfällt komplett.
Die im Februar 2003 eingerichtete Internetwache der Polizei verzeichnet inzwischen mehr als 29.500 Posteingänge. Allein von Januar bis November 2007 gab es rund 8.900 Eingänge. Seit März 2004 wurden mehr als 8,4 Millionen Zugriffe auf die Seiten der Internetwache registriert, davon gut vier Millionen allein in den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres. Die beliebtesten Seiten waren die Informationen zur Bewerbung für den Polizeidienst, der Verkehrswarndienst und die Wetterwarnungen.
Quelle: Ministerium des Innern

Der neue Online-Service ‚owi interaktiv’ der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei wird von den Bürgern gut angenommen. Seit 1. August vergangenen Jahres können Empfänger von Verwarnungen und Bußgeldbescheiden sich mit persönlichen Zugangsdaten in der Internetwache anmelden, ihren Vorgang einsehen und den Anhörbogen direkt im Internet ausfüllen. Rund zehn Prozent der monatlich etwa 35.000 Rückäußerungen von Betroffenen gehen mittlerweile auf diesem Wege ein. Die Bußgeldstelle versendet pro Monat etwa 100.000 Schreiben, die Zugangsdaten für die Internetwache enthalten. Zwei Drittel der Empfänger verzichten auf die Nutzung des Anhörungsbogens und zahlen die verhängten Buß- und Verwarngelder unmittelbar nach Erhalt direkt.
„Eine Verwarnung oder ein Bußgeldbescheid lösen gewiss bei keinem Empfänger Jubelstürme aus. Aber der neue Online-Service erfährt in der Bevölkerung durchweg positive Resonanz. Unsere Erfahrungen mit ‚owi interaktiv’ werden zudem auch in anderen Bundesländern mit großer Aufmerksamkeit verfolgt”, unterstreicht Innenminister Jörg Schönbohm. „Brandenburgs Polizei zeigt mit ‚owi interaktiv’ erneut, dass sie zu den Innovationsvorreitern unter den deutschen Sicherheitsbehörden gehört.” ‚owi interaktiv’ soll in den nächsten drei Jahren noch ausgebaut werden, um die Servicequalität weiter zu verbessern.
Auch bei Firmen mit großen Fuhrparks zeichnet sich ein hohes Interesse an der Nutzung von ,owi interaktiv’ ab. Bislang haben drei solcher Firmen einen speziellen Dauerzugang für das Online-Verfahren. 22 weitere Firmen haben zwischenzeitlich ihr Interesse an einem solchen Dauerzugang bekundet.
Wird ein Bürger als Betroffener bzw. Halter eines Fahrzeugs im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch die Zentrale Bußgeldstelle ermittelt, erhält er einen Anhörbogen, in dem der Tatvorwurf dargestellt und gleichzeitig die Möglichkeit gegeben wird, zu dem Verstoß Stellung zu nehmen. Über Zugangsdaten für die Internetwache, die in diesem Schreiben mitgeteilt werden, ist es dem Bürger möglich, sich in der Internetwache anzumelden, seinen Vorgang einzusehen und den Anhörbogen direkt im Internet auszufüllen (Einmalzugang).
Ordnungswidrigkeiten mit Firmenfahrzeugen ziehen stets Fahrerermittlungen nach sich, in denen das entsprechende Unternehmen gebeten wird, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu benennen. Für Unternehmen mit großem Fuhrpark, wie etwa Autovermietungen, ist es möglich, sich auf eigenen Wunsch für das Online-Verfahren bei der Zentralen Bußgeldstelle zu registrieren. Sie erhalten einen firmenbezogenen Zugang zur Internetwache (Dauerzugang). Wird eine Ordnungswidrigkeit mit einem Firmenfahrzeug festgestellt, wird dem Unternehmen der Vorgang elektronisch in der Internetwache bereitgestellt, parallel dazu wird die Firma per E-Mail über den neuen Vorgang informiert. Die Fragen der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei können anschließend direkt online in der Internetwache beantwortet werden. Der Postweg entfällt komplett.
Die im Februar 2003 eingerichtete Internetwache der Polizei verzeichnet inzwischen mehr als 29.500 Posteingänge. Allein von Januar bis November 2007 gab es rund 8.900 Eingänge. Seit März 2004 wurden mehr als 8,4 Millionen Zugriffe auf die Seiten der Internetwache registriert, davon gut vier Millionen allein in den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres. Die beliebtesten Seiten waren die Informationen zur Bewerbung für den Polizeidienst, der Verkehrswarndienst und die Wetterwarnungen.
Quelle: Ministerium des Innern

Der neue Online-Service ‚owi interaktiv’ der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei wird von den Bürgern gut angenommen. Seit 1. August vergangenen Jahres können Empfänger von Verwarnungen und Bußgeldbescheiden sich mit persönlichen Zugangsdaten in der Internetwache anmelden, ihren Vorgang einsehen und den Anhörbogen direkt im Internet ausfüllen. Rund zehn Prozent der monatlich etwa 35.000 Rückäußerungen von Betroffenen gehen mittlerweile auf diesem Wege ein. Die Bußgeldstelle versendet pro Monat etwa 100.000 Schreiben, die Zugangsdaten für die Internetwache enthalten. Zwei Drittel der Empfänger verzichten auf die Nutzung des Anhörungsbogens und zahlen die verhängten Buß- und Verwarngelder unmittelbar nach Erhalt direkt.
„Eine Verwarnung oder ein Bußgeldbescheid lösen gewiss bei keinem Empfänger Jubelstürme aus. Aber der neue Online-Service erfährt in der Bevölkerung durchweg positive Resonanz. Unsere Erfahrungen mit ‚owi interaktiv’ werden zudem auch in anderen Bundesländern mit großer Aufmerksamkeit verfolgt”, unterstreicht Innenminister Jörg Schönbohm. „Brandenburgs Polizei zeigt mit ‚owi interaktiv’ erneut, dass sie zu den Innovationsvorreitern unter den deutschen Sicherheitsbehörden gehört.” ‚owi interaktiv’ soll in den nächsten drei Jahren noch ausgebaut werden, um die Servicequalität weiter zu verbessern.
Auch bei Firmen mit großen Fuhrparks zeichnet sich ein hohes Interesse an der Nutzung von ,owi interaktiv’ ab. Bislang haben drei solcher Firmen einen speziellen Dauerzugang für das Online-Verfahren. 22 weitere Firmen haben zwischenzeitlich ihr Interesse an einem solchen Dauerzugang bekundet.
Wird ein Bürger als Betroffener bzw. Halter eines Fahrzeugs im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch die Zentrale Bußgeldstelle ermittelt, erhält er einen Anhörbogen, in dem der Tatvorwurf dargestellt und gleichzeitig die Möglichkeit gegeben wird, zu dem Verstoß Stellung zu nehmen. Über Zugangsdaten für die Internetwache, die in diesem Schreiben mitgeteilt werden, ist es dem Bürger möglich, sich in der Internetwache anzumelden, seinen Vorgang einzusehen und den Anhörbogen direkt im Internet auszufüllen (Einmalzugang).
Ordnungswidrigkeiten mit Firmenfahrzeugen ziehen stets Fahrerermittlungen nach sich, in denen das entsprechende Unternehmen gebeten wird, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu benennen. Für Unternehmen mit großem Fuhrpark, wie etwa Autovermietungen, ist es möglich, sich auf eigenen Wunsch für das Online-Verfahren bei der Zentralen Bußgeldstelle zu registrieren. Sie erhalten einen firmenbezogenen Zugang zur Internetwache (Dauerzugang). Wird eine Ordnungswidrigkeit mit einem Firmenfahrzeug festgestellt, wird dem Unternehmen der Vorgang elektronisch in der Internetwache bereitgestellt, parallel dazu wird die Firma per E-Mail über den neuen Vorgang informiert. Die Fragen der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei können anschließend direkt online in der Internetwache beantwortet werden. Der Postweg entfällt komplett.
Die im Februar 2003 eingerichtete Internetwache der Polizei verzeichnet inzwischen mehr als 29.500 Posteingänge. Allein von Januar bis November 2007 gab es rund 8.900 Eingänge. Seit März 2004 wurden mehr als 8,4 Millionen Zugriffe auf die Seiten der Internetwache registriert, davon gut vier Millionen allein in den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres. Die beliebtesten Seiten waren die Informationen zur Bewerbung für den Polizeidienst, der Verkehrswarndienst und die Wetterwarnungen.
Quelle: Ministerium des Innern

Der neue Online-Service ‚owi interaktiv’ der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei wird von den Bürgern gut angenommen. Seit 1. August vergangenen Jahres können Empfänger von Verwarnungen und Bußgeldbescheiden sich mit persönlichen Zugangsdaten in der Internetwache anmelden, ihren Vorgang einsehen und den Anhörbogen direkt im Internet ausfüllen. Rund zehn Prozent der monatlich etwa 35.000 Rückäußerungen von Betroffenen gehen mittlerweile auf diesem Wege ein. Die Bußgeldstelle versendet pro Monat etwa 100.000 Schreiben, die Zugangsdaten für die Internetwache enthalten. Zwei Drittel der Empfänger verzichten auf die Nutzung des Anhörungsbogens und zahlen die verhängten Buß- und Verwarngelder unmittelbar nach Erhalt direkt.
„Eine Verwarnung oder ein Bußgeldbescheid lösen gewiss bei keinem Empfänger Jubelstürme aus. Aber der neue Online-Service erfährt in der Bevölkerung durchweg positive Resonanz. Unsere Erfahrungen mit ‚owi interaktiv’ werden zudem auch in anderen Bundesländern mit großer Aufmerksamkeit verfolgt”, unterstreicht Innenminister Jörg Schönbohm. „Brandenburgs Polizei zeigt mit ‚owi interaktiv’ erneut, dass sie zu den Innovationsvorreitern unter den deutschen Sicherheitsbehörden gehört.” ‚owi interaktiv’ soll in den nächsten drei Jahren noch ausgebaut werden, um die Servicequalität weiter zu verbessern.
Auch bei Firmen mit großen Fuhrparks zeichnet sich ein hohes Interesse an der Nutzung von ,owi interaktiv’ ab. Bislang haben drei solcher Firmen einen speziellen Dauerzugang für das Online-Verfahren. 22 weitere Firmen haben zwischenzeitlich ihr Interesse an einem solchen Dauerzugang bekundet.
Wird ein Bürger als Betroffener bzw. Halter eines Fahrzeugs im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch die Zentrale Bußgeldstelle ermittelt, erhält er einen Anhörbogen, in dem der Tatvorwurf dargestellt und gleichzeitig die Möglichkeit gegeben wird, zu dem Verstoß Stellung zu nehmen. Über Zugangsdaten für die Internetwache, die in diesem Schreiben mitgeteilt werden, ist es dem Bürger möglich, sich in der Internetwache anzumelden, seinen Vorgang einzusehen und den Anhörbogen direkt im Internet auszufüllen (Einmalzugang).
Ordnungswidrigkeiten mit Firmenfahrzeugen ziehen stets Fahrerermittlungen nach sich, in denen das entsprechende Unternehmen gebeten wird, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu benennen. Für Unternehmen mit großem Fuhrpark, wie etwa Autovermietungen, ist es möglich, sich auf eigenen Wunsch für das Online-Verfahren bei der Zentralen Bußgeldstelle zu registrieren. Sie erhalten einen firmenbezogenen Zugang zur Internetwache (Dauerzugang). Wird eine Ordnungswidrigkeit mit einem Firmenfahrzeug festgestellt, wird dem Unternehmen der Vorgang elektronisch in der Internetwache bereitgestellt, parallel dazu wird die Firma per E-Mail über den neuen Vorgang informiert. Die Fragen der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei können anschließend direkt online in der Internetwache beantwortet werden. Der Postweg entfällt komplett.
Die im Februar 2003 eingerichtete Internetwache der Polizei verzeichnet inzwischen mehr als 29.500 Posteingänge. Allein von Januar bis November 2007 gab es rund 8.900 Eingänge. Seit März 2004 wurden mehr als 8,4 Millionen Zugriffe auf die Seiten der Internetwache registriert, davon gut vier Millionen allein in den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres. Die beliebtesten Seiten waren die Informationen zur Bewerbung für den Polizeidienst, der Verkehrswarndienst und die Wetterwarnungen.
Quelle: Ministerium des Innern

Der neue Online-Service ‚owi interaktiv’ der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei wird von den Bürgern gut angenommen. Seit 1. August vergangenen Jahres können Empfänger von Verwarnungen und Bußgeldbescheiden sich mit persönlichen Zugangsdaten in der Internetwache anmelden, ihren Vorgang einsehen und den Anhörbogen direkt im Internet ausfüllen. Rund zehn Prozent der monatlich etwa 35.000 Rückäußerungen von Betroffenen gehen mittlerweile auf diesem Wege ein. Die Bußgeldstelle versendet pro Monat etwa 100.000 Schreiben, die Zugangsdaten für die Internetwache enthalten. Zwei Drittel der Empfänger verzichten auf die Nutzung des Anhörungsbogens und zahlen die verhängten Buß- und Verwarngelder unmittelbar nach Erhalt direkt.
„Eine Verwarnung oder ein Bußgeldbescheid lösen gewiss bei keinem Empfänger Jubelstürme aus. Aber der neue Online-Service erfährt in der Bevölkerung durchweg positive Resonanz. Unsere Erfahrungen mit ‚owi interaktiv’ werden zudem auch in anderen Bundesländern mit großer Aufmerksamkeit verfolgt”, unterstreicht Innenminister Jörg Schönbohm. „Brandenburgs Polizei zeigt mit ‚owi interaktiv’ erneut, dass sie zu den Innovationsvorreitern unter den deutschen Sicherheitsbehörden gehört.” ‚owi interaktiv’ soll in den nächsten drei Jahren noch ausgebaut werden, um die Servicequalität weiter zu verbessern.
Auch bei Firmen mit großen Fuhrparks zeichnet sich ein hohes Interesse an der Nutzung von ,owi interaktiv’ ab. Bislang haben drei solcher Firmen einen speziellen Dauerzugang für das Online-Verfahren. 22 weitere Firmen haben zwischenzeitlich ihr Interesse an einem solchen Dauerzugang bekundet.
Wird ein Bürger als Betroffener bzw. Halter eines Fahrzeugs im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch die Zentrale Bußgeldstelle ermittelt, erhält er einen Anhörbogen, in dem der Tatvorwurf dargestellt und gleichzeitig die Möglichkeit gegeben wird, zu dem Verstoß Stellung zu nehmen. Über Zugangsdaten für die Internetwache, die in diesem Schreiben mitgeteilt werden, ist es dem Bürger möglich, sich in der Internetwache anzumelden, seinen Vorgang einzusehen und den Anhörbogen direkt im Internet auszufüllen (Einmalzugang).
Ordnungswidrigkeiten mit Firmenfahrzeugen ziehen stets Fahrerermittlungen nach sich, in denen das entsprechende Unternehmen gebeten wird, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu benennen. Für Unternehmen mit großem Fuhrpark, wie etwa Autovermietungen, ist es möglich, sich auf eigenen Wunsch für das Online-Verfahren bei der Zentralen Bußgeldstelle zu registrieren. Sie erhalten einen firmenbezogenen Zugang zur Internetwache (Dauerzugang). Wird eine Ordnungswidrigkeit mit einem Firmenfahrzeug festgestellt, wird dem Unternehmen der Vorgang elektronisch in der Internetwache bereitgestellt, parallel dazu wird die Firma per E-Mail über den neuen Vorgang informiert. Die Fragen der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei können anschließend direkt online in der Internetwache beantwortet werden. Der Postweg entfällt komplett.
Die im Februar 2003 eingerichtete Internetwache der Polizei verzeichnet inzwischen mehr als 29.500 Posteingänge. Allein von Januar bis November 2007 gab es rund 8.900 Eingänge. Seit März 2004 wurden mehr als 8,4 Millionen Zugriffe auf die Seiten der Internetwache registriert, davon gut vier Millionen allein in den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres. Die beliebtesten Seiten waren die Informationen zur Bewerbung für den Polizeidienst, der Verkehrswarndienst und die Wetterwarnungen.
Quelle: Ministerium des Innern

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