Der Bundesrat hat heute einen von Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger initiierten Entschließungsantrag angenommen, der die abweichende Meinung der Länderkammer über das Gesetz der Bundesregierung zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes hervorhebt.
Dieses Gesetz enthält Regelungen für ein erweitertes Führungszeugnis für kinder- und jugendnah Beschäftigte, das u. a. Arbeitgeber und Schulen dann erhalten, wenn dies entsprechend begründet und ein spezifisches Interesse nachgewiesen wird.
Der Bundesrat hatte hierzu einen weitergehenden Gesetzentwurf vorgelegt, der es privaten oder öffentlichen Arbeitgebern erleichtert hätte, die Beschäftigung von ungeeigneten Personen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu vermeiden. Zudem hätte dieser Entwurf das Risiko der unberechtigten Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses und damit von Schadensersatzansprüchen begrenzt.
Um der Schließung der entsprechenden Gesetzeslücke – insbesondere zur Vermeidung von Sexualstraftaten – noch in dieser Legislaturperiode nicht im Weg zu stehen, verzichtete der Bundesrat trotz der erhobenen Bedenken auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Justizministerin Blechinger:
„Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Straftaten durch eine erweiterte Aufnahme von Verurteilungen in das Führungszeugnis verbessert wird. Mir persönlich wäre es allerdings lieber gewesen, das Gesetzvorhaben noch einmal im Vermittlungsausschuss zu diskutieren. Sollten sich die in der Entschließung genannten Risiken in der Praxis realisieren und somit der Opferschutz nicht adäquat verbessert werden, muss das Gesetz schnellstmöglich korrigiert werden.”
Quelle: Ministerium der Justiz
Der Bundesrat hat heute einen von Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger initiierten Entschließungsantrag angenommen, der die abweichende Meinung der Länderkammer über das Gesetz der Bundesregierung zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes hervorhebt.
Dieses Gesetz enthält Regelungen für ein erweitertes Führungszeugnis für kinder- und jugendnah Beschäftigte, das u. a. Arbeitgeber und Schulen dann erhalten, wenn dies entsprechend begründet und ein spezifisches Interesse nachgewiesen wird.
Der Bundesrat hatte hierzu einen weitergehenden Gesetzentwurf vorgelegt, der es privaten oder öffentlichen Arbeitgebern erleichtert hätte, die Beschäftigung von ungeeigneten Personen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu vermeiden. Zudem hätte dieser Entwurf das Risiko der unberechtigten Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses und damit von Schadensersatzansprüchen begrenzt.
Um der Schließung der entsprechenden Gesetzeslücke – insbesondere zur Vermeidung von Sexualstraftaten – noch in dieser Legislaturperiode nicht im Weg zu stehen, verzichtete der Bundesrat trotz der erhobenen Bedenken auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Justizministerin Blechinger:
„Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Straftaten durch eine erweiterte Aufnahme von Verurteilungen in das Führungszeugnis verbessert wird. Mir persönlich wäre es allerdings lieber gewesen, das Gesetzvorhaben noch einmal im Vermittlungsausschuss zu diskutieren. Sollten sich die in der Entschließung genannten Risiken in der Praxis realisieren und somit der Opferschutz nicht adäquat verbessert werden, muss das Gesetz schnellstmöglich korrigiert werden.”
Quelle: Ministerium der Justiz
Der Bundesrat hat heute einen von Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger initiierten Entschließungsantrag angenommen, der die abweichende Meinung der Länderkammer über das Gesetz der Bundesregierung zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes hervorhebt.
Dieses Gesetz enthält Regelungen für ein erweitertes Führungszeugnis für kinder- und jugendnah Beschäftigte, das u. a. Arbeitgeber und Schulen dann erhalten, wenn dies entsprechend begründet und ein spezifisches Interesse nachgewiesen wird.
Der Bundesrat hatte hierzu einen weitergehenden Gesetzentwurf vorgelegt, der es privaten oder öffentlichen Arbeitgebern erleichtert hätte, die Beschäftigung von ungeeigneten Personen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu vermeiden. Zudem hätte dieser Entwurf das Risiko der unberechtigten Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses und damit von Schadensersatzansprüchen begrenzt.
Um der Schließung der entsprechenden Gesetzeslücke – insbesondere zur Vermeidung von Sexualstraftaten – noch in dieser Legislaturperiode nicht im Weg zu stehen, verzichtete der Bundesrat trotz der erhobenen Bedenken auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Justizministerin Blechinger:
„Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Straftaten durch eine erweiterte Aufnahme von Verurteilungen in das Führungszeugnis verbessert wird. Mir persönlich wäre es allerdings lieber gewesen, das Gesetzvorhaben noch einmal im Vermittlungsausschuss zu diskutieren. Sollten sich die in der Entschließung genannten Risiken in der Praxis realisieren und somit der Opferschutz nicht adäquat verbessert werden, muss das Gesetz schnellstmöglich korrigiert werden.”
Quelle: Ministerium der Justiz
Der Bundesrat hat heute einen von Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger initiierten Entschließungsantrag angenommen, der die abweichende Meinung der Länderkammer über das Gesetz der Bundesregierung zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes hervorhebt.
Dieses Gesetz enthält Regelungen für ein erweitertes Führungszeugnis für kinder- und jugendnah Beschäftigte, das u. a. Arbeitgeber und Schulen dann erhalten, wenn dies entsprechend begründet und ein spezifisches Interesse nachgewiesen wird.
Der Bundesrat hatte hierzu einen weitergehenden Gesetzentwurf vorgelegt, der es privaten oder öffentlichen Arbeitgebern erleichtert hätte, die Beschäftigung von ungeeigneten Personen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu vermeiden. Zudem hätte dieser Entwurf das Risiko der unberechtigten Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses und damit von Schadensersatzansprüchen begrenzt.
Um der Schließung der entsprechenden Gesetzeslücke – insbesondere zur Vermeidung von Sexualstraftaten – noch in dieser Legislaturperiode nicht im Weg zu stehen, verzichtete der Bundesrat trotz der erhobenen Bedenken auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Justizministerin Blechinger:
„Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Straftaten durch eine erweiterte Aufnahme von Verurteilungen in das Führungszeugnis verbessert wird. Mir persönlich wäre es allerdings lieber gewesen, das Gesetzvorhaben noch einmal im Vermittlungsausschuss zu diskutieren. Sollten sich die in der Entschließung genannten Risiken in der Praxis realisieren und somit der Opferschutz nicht adäquat verbessert werden, muss das Gesetz schnellstmöglich korrigiert werden.”
Quelle: Ministerium der Justiz
Der Bundesrat hat heute einen von Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger initiierten Entschließungsantrag angenommen, der die abweichende Meinung der Länderkammer über das Gesetz der Bundesregierung zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes hervorhebt.
Dieses Gesetz enthält Regelungen für ein erweitertes Führungszeugnis für kinder- und jugendnah Beschäftigte, das u. a. Arbeitgeber und Schulen dann erhalten, wenn dies entsprechend begründet und ein spezifisches Interesse nachgewiesen wird.
Der Bundesrat hatte hierzu einen weitergehenden Gesetzentwurf vorgelegt, der es privaten oder öffentlichen Arbeitgebern erleichtert hätte, die Beschäftigung von ungeeigneten Personen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu vermeiden. Zudem hätte dieser Entwurf das Risiko der unberechtigten Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses und damit von Schadensersatzansprüchen begrenzt.
Um der Schließung der entsprechenden Gesetzeslücke – insbesondere zur Vermeidung von Sexualstraftaten – noch in dieser Legislaturperiode nicht im Weg zu stehen, verzichtete der Bundesrat trotz der erhobenen Bedenken auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Justizministerin Blechinger:
„Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Straftaten durch eine erweiterte Aufnahme von Verurteilungen in das Führungszeugnis verbessert wird. Mir persönlich wäre es allerdings lieber gewesen, das Gesetzvorhaben noch einmal im Vermittlungsausschuss zu diskutieren. Sollten sich die in der Entschließung genannten Risiken in der Praxis realisieren und somit der Opferschutz nicht adäquat verbessert werden, muss das Gesetz schnellstmöglich korrigiert werden.”
Quelle: Ministerium der Justiz
Der Bundesrat hat heute einen von Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger initiierten Entschließungsantrag angenommen, der die abweichende Meinung der Länderkammer über das Gesetz der Bundesregierung zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes hervorhebt.
Dieses Gesetz enthält Regelungen für ein erweitertes Führungszeugnis für kinder- und jugendnah Beschäftigte, das u. a. Arbeitgeber und Schulen dann erhalten, wenn dies entsprechend begründet und ein spezifisches Interesse nachgewiesen wird.
Der Bundesrat hatte hierzu einen weitergehenden Gesetzentwurf vorgelegt, der es privaten oder öffentlichen Arbeitgebern erleichtert hätte, die Beschäftigung von ungeeigneten Personen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu vermeiden. Zudem hätte dieser Entwurf das Risiko der unberechtigten Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses und damit von Schadensersatzansprüchen begrenzt.
Um der Schließung der entsprechenden Gesetzeslücke – insbesondere zur Vermeidung von Sexualstraftaten – noch in dieser Legislaturperiode nicht im Weg zu stehen, verzichtete der Bundesrat trotz der erhobenen Bedenken auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Justizministerin Blechinger:
„Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Straftaten durch eine erweiterte Aufnahme von Verurteilungen in das Führungszeugnis verbessert wird. Mir persönlich wäre es allerdings lieber gewesen, das Gesetzvorhaben noch einmal im Vermittlungsausschuss zu diskutieren. Sollten sich die in der Entschließung genannten Risiken in der Praxis realisieren und somit der Opferschutz nicht adäquat verbessert werden, muss das Gesetz schnellstmöglich korrigiert werden.”
Quelle: Ministerium der Justiz
Der Bundesrat hat heute einen von Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger initiierten Entschließungsantrag angenommen, der die abweichende Meinung der Länderkammer über das Gesetz der Bundesregierung zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes hervorhebt.
Dieses Gesetz enthält Regelungen für ein erweitertes Führungszeugnis für kinder- und jugendnah Beschäftigte, das u. a. Arbeitgeber und Schulen dann erhalten, wenn dies entsprechend begründet und ein spezifisches Interesse nachgewiesen wird.
Der Bundesrat hatte hierzu einen weitergehenden Gesetzentwurf vorgelegt, der es privaten oder öffentlichen Arbeitgebern erleichtert hätte, die Beschäftigung von ungeeigneten Personen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu vermeiden. Zudem hätte dieser Entwurf das Risiko der unberechtigten Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses und damit von Schadensersatzansprüchen begrenzt.
Um der Schließung der entsprechenden Gesetzeslücke – insbesondere zur Vermeidung von Sexualstraftaten – noch in dieser Legislaturperiode nicht im Weg zu stehen, verzichtete der Bundesrat trotz der erhobenen Bedenken auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Justizministerin Blechinger:
„Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Straftaten durch eine erweiterte Aufnahme von Verurteilungen in das Führungszeugnis verbessert wird. Mir persönlich wäre es allerdings lieber gewesen, das Gesetzvorhaben noch einmal im Vermittlungsausschuss zu diskutieren. Sollten sich die in der Entschließung genannten Risiken in der Praxis realisieren und somit der Opferschutz nicht adäquat verbessert werden, muss das Gesetz schnellstmöglich korrigiert werden.”
Quelle: Ministerium der Justiz
Der Bundesrat hat heute einen von Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger initiierten Entschließungsantrag angenommen, der die abweichende Meinung der Länderkammer über das Gesetz der Bundesregierung zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes hervorhebt.
Dieses Gesetz enthält Regelungen für ein erweitertes Führungszeugnis für kinder- und jugendnah Beschäftigte, das u. a. Arbeitgeber und Schulen dann erhalten, wenn dies entsprechend begründet und ein spezifisches Interesse nachgewiesen wird.
Der Bundesrat hatte hierzu einen weitergehenden Gesetzentwurf vorgelegt, der es privaten oder öffentlichen Arbeitgebern erleichtert hätte, die Beschäftigung von ungeeigneten Personen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu vermeiden. Zudem hätte dieser Entwurf das Risiko der unberechtigten Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses und damit von Schadensersatzansprüchen begrenzt.
Um der Schließung der entsprechenden Gesetzeslücke – insbesondere zur Vermeidung von Sexualstraftaten – noch in dieser Legislaturperiode nicht im Weg zu stehen, verzichtete der Bundesrat trotz der erhobenen Bedenken auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Justizministerin Blechinger:
„Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Straftaten durch eine erweiterte Aufnahme von Verurteilungen in das Führungszeugnis verbessert wird. Mir persönlich wäre es allerdings lieber gewesen, das Gesetzvorhaben noch einmal im Vermittlungsausschuss zu diskutieren. Sollten sich die in der Entschließung genannten Risiken in der Praxis realisieren und somit der Opferschutz nicht adäquat verbessert werden, muss das Gesetz schnellstmöglich korrigiert werden.”
Quelle: Ministerium der Justiz