Zur gestern bekannt gewordenen Entscheidung der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14) erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der Freien Demokraten in Brandenburg, Hans-Peter Goetz:
„Großartig! Und wieder einmal: Den ganzen Ärger hätte man vermeiden können, wenn der Brandenburger Landtag bei der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes vor drei Jahren der Position der Freien Demokraten im Landtag gefolgt wäre. Aber Rot/Rot wusste es ja wieder einmal besser. Der Verwaltungsaufwand, der jetzt auf die Wasserver- und Abwasserentsorger zukommt ist gewaltig.“
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Quelle: FDP


















