Land bringt Gesetzesinitiative zur effektiveren Bearbeitung von Asylverfahren in den Bundesrat ein
„Angesichts der steigenden Zahlen von Flüchtlingen ist die Politik in der Pflicht, sachgerechte und wirksame Lösungen zu schaffen. Mit unserer Gesetzesinitiative wollen wir das Recht auf ein schnelles Asylverfahren für alle Menschen gewährleisten und die Justiz in ihrer schwierigen Arbeit unterstützen“, sagte Justizminister Helmuth Markov vor der anstehenden Bundesratssitzung am Freitag. Mit der Brandenburger Initiative zur Zuständigkeitskonzentration nach Herkunftsländern sollen Asylverfahren auf einzelne Verwaltungsgerichte konzentriert werden können. Da sich die zuständigen Richter stets in die allgemeine, politische und kulturelle Situation der jeweiligen Herkunftsländer einarbeiten müssten, auch wenn nur wenige Verfahren aus dem jeweiligen Land anhängig sind, bedeute das bisher eine erhebliche Belastung. Dies betreffe vor allem vor allem Bundesländer mit kleineren Verwaltungsgerichten, so Markov weiter.
Die Rationalisierung asylrechtlicher Gerichtsverfahren sieht gemäß dem Brandenburger Vorschlag die Schaffung einer Öffnungsklausel zugunsten der Länder vor. Markov sagte: „Die Spezialisierung einzelner Verwaltungsgerichte auf bestimmte Asylherkunftsländer wird zu einer Entlastung bei der Bewältigung der Asylverfahren führen. Das soll trotz der steigenden Zahlen die Verfahrensqualität sichern und die Gefahr oberflächlicher Prüfungen vermeiden. Die Spezialisierung bedeutet keine Massenabfertigung, sondern hilft den Richterinnen und Richtern dabei, sorgfältige und fundierte Urteile zu treffen.“ Ziel sei es, eine entsprechende Änderung der Zuständigkeitsregelungen im Asylverfahrensgesetz und in der Verwaltungsgerichtsordnung zu erreichen, so Markov. In einem zweiten Schritt werde dann der Landtag über die konkrete Ausgestaltung der verwaltungsgerichtlichen Konzentration nach Herkunftsländern entscheiden können.
Hintergrund:
Gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge steht einem Asylbewerber oder einer Asylbewerberin der Weg zu den Verwaltungsgerichten offen. Das Gericht überprüft dann die Entscheidung des Bundesamtes. In Asylverfahren haben die Verwaltungsgerichte bislang über alle aus ihrem Gerichtsbezirk stammenden Klagen zu entscheiden, d. h. bei jedem Verwaltungsgericht können Klagen von Asylbewerbern aus allen möglichen Herkunftsländern anhängig werden. Die örtliche Zuständigkeit in Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz richtet sich grundsätzlich danach, wo der Asylsuchende seinen Aufenthaltsort zu nehmen hat.
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Foto: Wiki ArtMechanic
Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
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