Aufruf: Verbraucherzentralen prüfen Verständlichkeit
Wer eine Lebens- oder Rentenversicherung besitzt, kennt ihn: Den Brief, den die Versicherer jedes Jahr herausschicken. Da ist zum Beispiel die Rede von Gewinnguthaben, Überschussbeteiligung oder Ablaufleistung. Die Verbraucherzentralen wollen nun prüfen, ob die sogenannten Standmitteilungen für Verbraucher verständlich sind.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schreibt lediglich vor, dass Versicherte einmal jährlich einen Anspruch auf eine solche Mitteilung haben. Sie muss eine „Information über den Stand der Überschussbeteiligung“ enthalten, „sowie Informationen darüber, inwieweit diese Überschussbeteiligung garantiert ist“. Wie die Versicherung diese Information nennt und welche Begriffe sie verwendet, ist nicht geregelt.
„Aus der Beratungspraxis wissen wir, dass es Verbrauchern häufig schwer fällt, anhand der jährlichen Standmitteilung zu entscheiden, ob sie die Versicherung behalten oder kündigen sollen“, so Erk Schaarschmidt, Experte für Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Verbraucherzentralen wollen daher die Verständlichkeit von Standmitteilungen bei Lebensversicherungen und die Verwertbarkeit von Informationen für Verbraucher untersuchen. „Dabei benötigen wir die Unterstützung von betroffenen Verbrauchern, die uns ihre Standmitteilungen zur Verfügung stellen“, so Schaarschmidt.
Wer zum Erfolg der Untersuchung beitragen möchte, sollte der Verbraucherzentrale Brandenburg bis zum 30. September 2015 Kopien folgender Unterlagen zusenden:
- den Versicherungsschein
- die Standmitteilungen der Renten-/ Lebensversicherung (optimalerweise aus den Jahren 2007 bis 2014/15)
- eine datenschutzrechtliche Einverständniserklärung
(Download: www.vzb.de/mediabig/236217A.pdf)
Die Dokumente können postalisch (Verbraucherzentrale Brandenburg, Babelsberger Str. 12, 14473 Potsdam), eingescannt per E-Mail an: [email protected] oder per Fax an: (0331) 298 71 77 gesendet werden.
Mit der Studie wollen die Verbraucherzentralen zu mehr Markttransparenz in diesem Versicherungssegment beitragen. Die Untersuchung aller eingesendeten Standmitteilungen wird durch die Verbraucherzentrale Hamburg im Rahmen des „Finanzmarktwächters“ durchgeführt.
Bei Fragen zu dieser Aktion oder für persönliche Beratung zu Lebensversicherungen können sich Brandenburger Verbraucher an das landesweite Termintelefon: (0331) 98 22 999 5 (Mo bis Fr 9 – 18 Uhr) wenden.
Über den Finanzmarktwächter
Der Finanzmarktwächter ist ein Frühwarnsystem, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten und analysieren. Grundlage für diese Arbeit sind Verbraucherbeschwerden und empirische Untersuchungen. Die Ergebnisse des Finanzmarktwächters dienen der Arbeit des vzbv und der Verbraucherzentralen. Mit seinen Erkenntnissen können auch Aufsichts- und Regulierungsbehörden wie zum Beispiel die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstützt werden. Im Rahmen des Finanzmarktwächters beobachten und analysieren fünf Schwerpunktverbraucherzentralen ausgewählte Handlungsfelder des Finanzmarktes: Baden-Württemberg für Geldanlage und Altersvorsorge, Bremen für Immobilienfinanzierung, Hamburg für Versicherungen, Hessen für den Grauen Kapitalmarkt sowie Sachsen für Bankdienstleistungen und Konsumentenkredite.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.