Verbraucherzentrale half Reisendem im Fahrkarten-Dilemma
Als Andreas B. am Warschauer Bahnhof eine Fahrkarte für die Rückfahrt nach Berlin kaufte, bemerkte er nicht sofort das falsche Datum. Die Tickets waren auf den Kauftag ausgestellt und nicht auf den darauffolgenden, an dem er eigentlich abreisen wollte. Erst einige Stunden später entdeckte Herr B. den Fehler und reklamierte. Doch die polnische Bahn teilte ihm mit, er müsse neue Tickets in Höhe von rund 160 Euro kaufen. Daraufhin wand er sich an das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum (VIZ)Polnische Verbraucherinformationszentrum (VIZ) der Verbraucherzentrale Brandenburg, das den Streit außergerichtlich lösen konnte.
„Die polnische Bahn hat sich bereit erklärt, Herrn B. den Preis für die nicht genutzten Fahrkarten aus Kulanz zurückzuerstatten, nachdem wir uns für ihn eingesetzt haben“, berichtet Dr. Katarzyna Trietz vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum. „Urlauber sollten immer direkt beim Kauf prüfen, ob alle Reisedaten auf der Fahrkarte stimmen“, rät die Juristin: „Denn im Nachhinein ist es schwierig nachzuweisen, dass dem Verkäufer ein Fehler am Schalter unterlaufen ist.“ Das gilt natürlich auch für Bahnreisen in Deutschland. Die Sprachbarriere kann Situationen wie die von Herrn B. aber noch einmal verschärfen.
„Bahnreisende sollten in Polen immer darauf achten, dass sie im richtigen Zug sitzen“, so Trietz. Denn es gibt zwei große Verkehrsunternehmen: die Regionalbahn „Przewozy Regionalne“ (PR) und die landesweite Bahn „PKP Intercity“. „Muss man beim Umsteigen die Züge beider Gesellschaften in Anspruch nehmen, müssen Reisende für jede Teilstrecke eine gesonderte Fahrkarte kaufen“, erklärt die Juristin. Die Tickets der konkurrierenden Gesellschaft werden nämlich weder verkauft noch anerkannt.
Weitere Informationen erhalten Interessierte
- im Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum (VIZ) in der Karl-Marx-Straße 7 in Frankfurt (Oder), Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
- per E-Mail an [email protected] sowie
- im Flyer „Urlaub in Polen – Reisetipps zum Nachbarland“
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg