Verbraucherzentrale fordert korrekte Umsetzung des Kita-Gesetzes
Essensgeld in voller Höhe, Direkt-Verträge mit dem Caterer, Zusatzpauschale für Vesper: Die Anfragen von Eltern bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) sind vielfältig. Bereits Ende 2014 hatten die Verbraucherschützer im Ergebnis ihrer Kita-Umfrage die Praxis bei der Abrechnung und Bereitstellung von Verpflegungsleistungen beanstandet. „Kita-Träger halten sich oft nicht an das Kita-Gesetz“, so Heidrun Franke, Lebensmittelexpertin bei der VZB. „Daher fordern wir das Bildungsministerium auf, Kita-Träger mit Umsetzungshinweisen zu unterstützen und zu kontrollieren. Die gesetzlichen Regelungen müssen zum Wohle der Eltern und Kinder eingehalten werden.“
Die Anfragen, die in den letzten Monaten bei der VZB eingegangen sind, zeigen, dass Eltern dringend der Rücken gestärkt werden muss. So berichten einige, dass sie gesonderte Pauschalen für Zwischenmahlzeiten und Getränke bezahlen müssen oder sogar selbst Essen für die Brotzeit ihrer Kinder mitbringen sollen. „Das ist nicht zulässig“, so Franke. „Kitas müssen während der Betreuungszeit eine Vollversorgung bieten. Dazu dürfen sie nur zwei verschiedene Posten erheben: den normalen Elternbeitrag sowie einen Zuschuss für das Mittagessen in Höhe der häuslichen Ersparnis (Essengeld).“ Für Zwischenmahlzeiten oder Getränke müssen Eltern nicht extra zahlen. „Die Schilderungen decken sich mit den Ergebnissen unserer Umfrage“, erklärt Franke. Die Studie (www.vzb.de/nachholbedarf-bei-brandenburger-kita-verpflegung) hatte nämlich ergeben, dass einige Kitas unzulässige Gebühren erheben: Rund ein Drittel der Einrichtungen nehmen Pauschalen für die Zwischenverpflegung. Ein Viertel lässt sich eine Getränkepauschale zahlen.
Eine weitere gängige Praxis ist, dass Eltern aufgefordert werden, den Vertrag für das Mittagessen direkt mit dem vom Träger vorgeschriebenen Caterer zu schließen. Weigern sie sich, wird ihnen in Einzelfällen sogar angedroht, dass ihr Nachwuchs keine Mittagsmahlzeit erhält. Das geht nicht, denn: „Der Träger ist für die Essenversorgung verantwortlich. Wenn er dazu einen externen Anbieter beauftragt, muss er den Vertrag schließen und sich um die Kosten kümmern“, erläutert die Expertin. Und: „Egal, ob die Kita selbst kocht oder sich ein Caterer kümmert: Das Kita-Gesetz sieht vor, dass Eltern nur einen Zuschuss für das Mittagessen zahlen müssen.“
Die VZB-Studie und die Anfragen zeigen: Zwischen dem Kita-Gesetz und der tatsächlichen Umsetzung klafft eine gewaltige Lücke. „Hier sehen wir großen Handlungsbedarf“, so Franke. „Das Bildungsministerium sollte die Träger mit praktischen Umsetzungshinweisen unterstützen. Aber auch die Träger müssen sich mit den Vorgaben auseinandersetzen. Bleibt die Anwendung zum Schaden der Eltern so fehlerhaft, sollte das Ministerium eine rechtskonforme Umsetzung einfordern.“
Individuellen Rat erhalten Betroffene
- in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
- am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
- per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.