Tipps zu Rücksendung und Reklamation
Online shoppen auf Internetseiten polnischer Händler ist beliebt. Qualität und Preis stimmen in der Regel. Was müssen deutsche Verbraucher jedoch beachten, wenn sie eine Ware reklamieren? Welches Recht gilt?
Grenzüberschreitend online einkaufen ist kein Problem – bis es Probleme gibt. Denn dann stellt sich die Frage, welches Recht anwendbar ist, das Deutsche oder das Polnische? „Dies kann im Einzelfall von erheblicher Bedeutung sein“, informiert Katarzyna Trietz vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum. Denn nach einigen verbraucherfreundlichen Änderungen ist polnisches Recht sogar manchmal dem Deutschen vorzuziehen.
„Grundsätzlich ist bei einem Einkauf in Polen polnisches Recht anwendbar. In bestimmten Fällen kann aber auch deutsches Recht Anwendung finden“, so die Expertin. „Deutsches Recht gilt beispielsweise dann, wenn der polnische Unternehmer auf Deutsch auf seiner Internetseite wirbt und der Abschluss des Vertrages auf die Werbung zurückzuführen ist“, informiert sie weiter.
Recht auf Umtausch in Deutschland und Polen gleich
In der letzten Zeit wurden in Polen einige verbraucherfreundliche Änderungen in den Vorschriften vorgenommen. Online bestellte Waren kann man nun wie in Deutschland auch in Polen innerhalb einer 14-tägigen Frist und ohne Angaben von Gründen zurücksenden. Händler dürfen die Rücksendekosten unabhängig vom Wert der Ware an die Verbraucher weitergeben.
Reklamieren nach polnischem Recht verbraucherfreundlicher
Erweist sich das übers Internet gekaufte Sofa als defekt, stellt sich die Frage nach der Reklamation. „Nach einer Gesetzesänderung in Polen sollen Verbraucher leichter reklamieren können“, erklärt die Verbraucherschützerin. „Ist bei einer Ware ein Defekt innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf entstanden, so wird zu Gunsten des Verbrauchers angenommen, dass das Produkt von Anfang an fehlerhaft war und die Reklamation begründet ist. Sollte der Verkäufer behaupten, der Verbraucher habe den Mangel z.B. durch unsachgemäßen Gebrauch selbst verursacht, muss er dies auch beweisen. In Deutschland geht diese sogenannte Beweislast schon nach sechs Monaten auf den Verbraucher über. Anders als in deutschem Recht muss der Verkäufer zudem innerhalb von 14 Tagen zur Reklamation des Kunden Stellung nehmen. Unterlässt er das, wird angenommen, dass er die Reklamation als berechtigt anerkannt hat.
„Eine Reklamation nach polnischem Recht kann für Verbraucher vorteilhaft sein“, resümiert Trietz. Wer wissen will, welches Recht im eigenen Fall gilt, kann sich an das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum der Verbraucherzentrale Brandenburg wenden.
Weitere Informationen und Tipps zu grenzüberschreitenden Verbraucherfragen finden Interessierte auch im Ratgeber der Verbraucherzentrale Brandenburg “Rechtlicher Reiseführer für deutsche Verbraucher in Polen”.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.