Verbraucherzentrale: Beratung noch bis zum 31. Mai möglich
Viele Verbraucher sind überfordert: Einige verstehen die Entgelterhöhung der Pflegeeinrichtung nicht. Andere blicken beim Vertrag kaum durch. Genau diese Lücke schließt das Projekt „Höherer Verbraucherschutz nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz“, an dem die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) beteiligt ist. Durch Beratung und Aufklärung stärkt es insbesondere die Rechte älterer Menschen in Bezug auf Verträge, die Wohnen mit Pflege verbinden. Am 31. Mai endet das erfolgreiche Projekt.
Dass zum Thema Pflegevertragsrecht dringender Beratungs- und Aufklärungsbedarf bei den Brandenburgern besteht, zeigen die Zahlen. Rund 770 Betroffenen hat die VZB seit Oktober 2010 bereits geholfen – über die Hotline sowie die kostenlose persönliche und schriftliche Beratung, auch per E-Mail.
Auch das Interesse an den über 50 bislang gehaltenen Vorträgen zu den Rechten und Pflichten der Verbraucher im Rahmen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) war groß. Die VZB informierte in Pflegestützpunkten, anderen Einrichtungen und Organisationen rund 1.000 Verbraucher und Multiplikatoren.
Persönliche Beratung hilft Geld sparen
„In den Beratungsgesprächen geht es insbesondere um die Prüfung von Verträgen mit stationären Pflegeeinrichtungen, die dem WBVG unterliegen“, berichtet Dunja Neukamp, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Sie hat oft unzulässige Regelungen entdeckt, auf die sich die Anbieter dennoch beriefen. Beispielsweise sollten Entgelte auch über den Tod hinaus fortgezahlt werden.
Unzulässige Entgelterhöhungen sind ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen. „Häufig sind die Schreiben der Pflegeeinrichtungen, mit denen höhere Preise gefordert werden, fehlerhaft. Durch unsere Beratung können wir den Brandenburgern daher helfen, Geld zu sparen“, so Neukamp.
Noch bis zum 31. Mai 2015 können Bewohner sowie deren Angehörige und rechtliche Betreuer der Verbraucherzentralen Fragen zu ihrem Vertrag stellen unter der Telefonnummer 01803 – 66 33 77 (Mo. und Mi. 9-14 Uhr sowie Di. 13-18 Uhr; 0,09 Euro/Min. a.d.d. Festnetz; max. 0,42 Euro/Min. aus dem deutschen Mobilfunknetz).
Hintergrund
Seit Oktober 2010 berät die VZB gemeinsam mit anderen Landesverbraucherzentralen unter Federführung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) in zwei aufeinanderfolgenden Projekten zum WBVG. Sie versorgt Betroffene mit umfassenden, neutralen Informationen und führt Aktionen durch, gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Am 31. Mai endet das aktuelle Projekt auf Grund fehlender Anschlussfinanzierung.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.