Staatssekretärin setzt sich auf Verbraucherministerkonferenz für schnelle Einführung des Rechts auf ein Girokonto und gegen falsche Flatrate-Versprechen ein
Wer einmal ohne Girokonto den Alltag bewältigen musste, versteht schnell, warum ein Konto ein soziales Grundrecht ist. Ob Wohnung oder Mobilfunkvertrag, ohne Konto bleibt so manche Tür verschlossen. Bei der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Osnabrück hob Staatssekretärin Anne Quart am Freitag die Notwendigkeit auf einen Rechtsanspruch hervor: „Nicht umsonst ist die Forderung nach einem so genannten “Girokonto für Jedermann“ in Brandenburg im Koalitionsvertrag verankert, denn es ist von besonderer Bedeutung für den Teil der Bevölkerung, dem der Zugang zu einem eigenen Girokonto bisher versagt ist“, sagte sie. Niemand sei davor gefeit durch den Verlust des Arbeitsplatzes, wegen langer Krankheiten oder persönlicher Krisen in finanzielle Not zu geraten. Um die Einrichtung der Girokonten für Jedermann zu ermöglichen, ist die EU-Zahlungskontenrichtlinie bis Mitte 2016 in nationales Recht umzusetzen. Quart sagte: „Der Bund hat hier einiges verzögert. Uns liegt zur Stunde kein Gesetzentwurf vor, der die Schaffung eines Rechtsanspruchs für die Brandenburger Verbraucherinnen und Verbraucher sichert. Uns ist es nun aber gelungen, in den Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz eine verbindliche Aussage für den Zeitpunkt der Vorlage eines Gesetzentwurfs zu bekommen. Der Bund hat inzwischen erklärt, dass er noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Referentenentwurf vorlegen wird Wir erwarten nun vom Bund, dass er diesen Zeitrahmen einhält.“
Mit dem Thema der (geplanten) Obsoleszenz, also dem Verschleiß von Produkten, hatten sich die Fachpolitiker auf Antrag Brandenburgs bereits auf vorhergehenden Konferenzen beschäftigt. Aktuelle Smartphone-Modelle mit ihren fest verklebten Akkus liefern ein anschauliches Beispiel für die oftmals geringere Lebensdauer von Produkten. Mit der Stimme Brandenburgs wurde nun beschlossen, zu prüfen, ob für die Hersteller eine Pflicht zur Information über die Soll-Lebensdauer bestimmter Produkte, zu deren Reparierbarkeit und zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen eingeführt werden kann.
Zur Debatte standen zudem aktuelle Erkenntnisse der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Einsatz von Glyphosat. Neuste Erkenntnisse deuten auf stärkere gesundheitliche Auswirkungen auf den Menschen als bisher angenommen hin. Das Mittel wird zur Unkrautbekämpfung eingesetzt und wird als wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen eingestuft. Die Verbraucherschutzminister der Länder drängen daher darauf, den Verkauf glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel an Privatpersonen und für verbrauchernahe Anwendungen zu untersagen. Darauf zielt ein gemeinsamer Beschluss der VSMK ab. Die Brandenburger Verbraucherschutzstaatssekretärin forderte zusätzlich weitere Schritte: „Wir müssen vorsorgen und Verbraucherinnen und Verbraucher schützen. Deshalb müssen die neuen Erkenntnisse zu Glyphosat auch bei der Zulassung von Produkten im landwirtschaftlichen Einsatz berücksichtigt werden. Hierzu habe ich mit Länderkollegen auf eine deutliche Protokollerklärung verständigt.“
Weiterhin forderte die Verbraucherschutzministerkonferenz mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Telefon-Flatrates. Bei den Verbraucherzentralen der Länder liegen massive Beschwerden zu Flatrates im Zusammenhang mit Mobilfunkverträgen vor. Verbraucherschutzstaatssekretärin Quart sagte: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher verbinden mit diesem Begriff unterschiedslos für alle Fest- und Mobilfunknetze einen Pauschalpreis, der unabhängig vom Umfang der Nutzung ist.“ Allerdings würden die Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder von den Mobilfunkanbietern getäuscht, indem die Drosselung der Datengeschwindigkeit bei der Nutzung des Internets vorgenommen werde. Dies betreffe auch die so genannten SMS-Flatrates, die häufig dennoch die Anzahl beschränken würden. Beides sei irreführend.
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