Innenminister Jörg Schönbohm hat im vergangenen Jahr in elf Fällen dem Ersuchen der Härtefallkommission nach einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen entsprochen. Insgesamt erhielten dadurch 22 Ausländer einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Damit entsprach der Minister allen neun Ersuchen der Kommission aus dem Jahr 2008 sowie zwei weiteren Ersuchen, die noch aus dem Jahr 2007 stammten. Außerdem erhielten im vergangenen Jahr 222 ausreisepflichtige Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz (IMK) bzw. der gesetzlichen Altfallregelung.
Schönbohm zeigte sich erfreut über die weitere wirtschaftliche Integration der von der Härtefallregelung begünstigten Ausländer. 61 Prozent der Ausländer, die in den Jahren 2005 bis 2007 eine Aufenthaltserlaubnis im Zuge eines Härtefallverfahrens erhielten, sichern ihren Lebensunterhalt vollständig bzw. zumindest teilweise oder haben eine Berufsausbildung oder ein Studium begonnen. Dies zeige, dass die Mehrzahl der Betroffenen die ihnen mit dem Aufenthaltstitel gebotene Perspektive aktiv annehme. Zugleich dankte der Minister den Mitgliedern der Härtefallkommission “für ihre Bereitschaft, sich dieser verantwortungsvollen und mitunter sehr schwierigen Aufgabe zu stellen”.
Schönbohm begrüßte, dass die ursprüngliche zeitliche Befristung der Arbeit der Härtefallkommissionen bis zum Jahresende 2009 durch den Bundesgesetzgeber aufgehoben wurde. “Es wird weiterhin Einzelfälle von außergewöhnlicher menschlicher Tragweite geben, in denen die allgemeinen Bestimmungen des Ausländerrechts eine befriedigende Lösung kaum zulassen. In solchen besonderen humanitären Konfliktsituationen brauchen wir für die betroffenen Menschen eine Befassung der Härtefallkommission, die zu einem Aufenthaltstitel führen kann.”
Die Mitglieder der Härtefallkommission brachten im vergangenen Jahr 28 Anträge (2007: 23) auf Befassung durch die Kommission für insgesamt 51 Personen ein, wie aus dem jetzt vorgelegten Jahresbericht der Kommission hervorgeht. Seit Gründung der Härtefallkommission im Jahr 2005 wurden damit insgesamt 124 Anträge für 310 Personen eingebracht. Knapp ein Viertel (24 Prozent) der Anträge betrafen Personen aus Serbien, Montenegro und dem Kosovo. Die nächst größeren Gruppen waren vietnamesische und türkische Staatsbürger mit Anteilen von 15 bzw. 14 Prozent. In 60 Fällen richtete die Kommission ein Härtefallersuchen an den Innenminister, von denen fünf Fälle aus gewichtigen Gründen zurückgewiesen wurden. In Brandenburg erhielten seit 2005 insgesamt 147 Personen als Folge eines Ersuchens der Härtefallkommission eine Aufenthaltserlaubnis.
Weitere insgesamt 847 ausreisepflichtige Ausländer bekamen bis Ende 2008 eine Aufenthaltserlaubnis nach der im November 2006 beschlossenen IMK-Bleiberechtsregelung bzw. der gesetzlichen Altfallregelung vom August 2007. 363 Anträge, die auf Grundlage dieser Bestimmungen gestellt wurden, wurden bis Ende 2008 wegen Vorliegens von Ausschlussgründen abgelehnt. Zu den Gründen zählen vor allem falsche Angaben zur Identität oder Staatsangehörigkeit, Behinderungen von behördlichen Maßnahmen oder erhebliche Vorstrafen. Weitere 86 Anträge wurden von den Antragstellern bisher zurückgenommen. Lediglich 139 Anträge müssen die Ausländerbehörden noch bearbeiten. “Damit stehen die brandenburgischen Ausländerbehörden auch im Bundesvergleich gut da”, lobte Schönbohm die Arbeit der Ausländerbehörden.
Grundvoraussetzung für die Bewilligung der Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung sind dabei neben Mindestaufenthaltszeiten von sechs Jahren bei Familien bzw. acht Jahren bei Alleinstehenden ein Mindestmaß an Integration in die deutsche Gesellschaft. Dazu gehören hinreichende mündliche Deutschkenntnisse und ausreichender Wohnraum. Außerdem darf keine Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat vorliegen. Darüber hinaus mussten die 446 ausreisepflichtigen Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach der IMK- Bleiberechtsregelung erhielten, eine den Lebensunterhalt sichernde Erwerbstätigkeit nachweisen oder fielen unter eine Ausnahmeregelung.
Von den bislang 401 Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung erhielten, sind derzeit 291 Personen im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ‘auf Probe’. Sie haben bis zum Jahresende Zeit, ihren Lebensunterhalt – zumindest überwiegend – eigenständig durch Erwerbstätigkeit zu sichern, damit die Aufenthaltserlaubnis auch nach dem 31. Dezember 2009 verlängert werden kann.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Jörg Schönbohm hat im vergangenen Jahr in elf Fällen dem Ersuchen der Härtefallkommission nach einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen entsprochen. Insgesamt erhielten dadurch 22 Ausländer einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Damit entsprach der Minister allen neun Ersuchen der Kommission aus dem Jahr 2008 sowie zwei weiteren Ersuchen, die noch aus dem Jahr 2007 stammten. Außerdem erhielten im vergangenen Jahr 222 ausreisepflichtige Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz (IMK) bzw. der gesetzlichen Altfallregelung.
Schönbohm zeigte sich erfreut über die weitere wirtschaftliche Integration der von der Härtefallregelung begünstigten Ausländer. 61 Prozent der Ausländer, die in den Jahren 2005 bis 2007 eine Aufenthaltserlaubnis im Zuge eines Härtefallverfahrens erhielten, sichern ihren Lebensunterhalt vollständig bzw. zumindest teilweise oder haben eine Berufsausbildung oder ein Studium begonnen. Dies zeige, dass die Mehrzahl der Betroffenen die ihnen mit dem Aufenthaltstitel gebotene Perspektive aktiv annehme. Zugleich dankte der Minister den Mitgliedern der Härtefallkommission “für ihre Bereitschaft, sich dieser verantwortungsvollen und mitunter sehr schwierigen Aufgabe zu stellen”.
Schönbohm begrüßte, dass die ursprüngliche zeitliche Befristung der Arbeit der Härtefallkommissionen bis zum Jahresende 2009 durch den Bundesgesetzgeber aufgehoben wurde. “Es wird weiterhin Einzelfälle von außergewöhnlicher menschlicher Tragweite geben, in denen die allgemeinen Bestimmungen des Ausländerrechts eine befriedigende Lösung kaum zulassen. In solchen besonderen humanitären Konfliktsituationen brauchen wir für die betroffenen Menschen eine Befassung der Härtefallkommission, die zu einem Aufenthaltstitel führen kann.”
Die Mitglieder der Härtefallkommission brachten im vergangenen Jahr 28 Anträge (2007: 23) auf Befassung durch die Kommission für insgesamt 51 Personen ein, wie aus dem jetzt vorgelegten Jahresbericht der Kommission hervorgeht. Seit Gründung der Härtefallkommission im Jahr 2005 wurden damit insgesamt 124 Anträge für 310 Personen eingebracht. Knapp ein Viertel (24 Prozent) der Anträge betrafen Personen aus Serbien, Montenegro und dem Kosovo. Die nächst größeren Gruppen waren vietnamesische und türkische Staatsbürger mit Anteilen von 15 bzw. 14 Prozent. In 60 Fällen richtete die Kommission ein Härtefallersuchen an den Innenminister, von denen fünf Fälle aus gewichtigen Gründen zurückgewiesen wurden. In Brandenburg erhielten seit 2005 insgesamt 147 Personen als Folge eines Ersuchens der Härtefallkommission eine Aufenthaltserlaubnis.
Weitere insgesamt 847 ausreisepflichtige Ausländer bekamen bis Ende 2008 eine Aufenthaltserlaubnis nach der im November 2006 beschlossenen IMK-Bleiberechtsregelung bzw. der gesetzlichen Altfallregelung vom August 2007. 363 Anträge, die auf Grundlage dieser Bestimmungen gestellt wurden, wurden bis Ende 2008 wegen Vorliegens von Ausschlussgründen abgelehnt. Zu den Gründen zählen vor allem falsche Angaben zur Identität oder Staatsangehörigkeit, Behinderungen von behördlichen Maßnahmen oder erhebliche Vorstrafen. Weitere 86 Anträge wurden von den Antragstellern bisher zurückgenommen. Lediglich 139 Anträge müssen die Ausländerbehörden noch bearbeiten. “Damit stehen die brandenburgischen Ausländerbehörden auch im Bundesvergleich gut da”, lobte Schönbohm die Arbeit der Ausländerbehörden.
Grundvoraussetzung für die Bewilligung der Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung sind dabei neben Mindestaufenthaltszeiten von sechs Jahren bei Familien bzw. acht Jahren bei Alleinstehenden ein Mindestmaß an Integration in die deutsche Gesellschaft. Dazu gehören hinreichende mündliche Deutschkenntnisse und ausreichender Wohnraum. Außerdem darf keine Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat vorliegen. Darüber hinaus mussten die 446 ausreisepflichtigen Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach der IMK- Bleiberechtsregelung erhielten, eine den Lebensunterhalt sichernde Erwerbstätigkeit nachweisen oder fielen unter eine Ausnahmeregelung.
Von den bislang 401 Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung erhielten, sind derzeit 291 Personen im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ‘auf Probe’. Sie haben bis zum Jahresende Zeit, ihren Lebensunterhalt – zumindest überwiegend – eigenständig durch Erwerbstätigkeit zu sichern, damit die Aufenthaltserlaubnis auch nach dem 31. Dezember 2009 verlängert werden kann.
Quelle: Ministerium des Innern