Expertin erklärt die Neuerungen
Rabattverträge, Substitution und “Aut idem”: Für die meisten Patienten sind diese Begriffe Fremdwörter. Sie sind jedoch der Grund, warum sie in der Apotheke plötzlich blaue Tabletten erhalten, obwohl die bisherigen grün waren und einen anderen Namen hatten. Im Interview erklärt Apothekerin Astrid Markow von der Landesapothekerkammer Brandenburg, was Patienten über die Neuerungen bei der Arzneimittelabgabe wissen müssen.
Was sind Rabattverträge?
Astrid Markow: “Dabei handelt es sich um Vereinbarungen zwischen Arzneimittelherstellern und den Krankenkassen. Der Hersteller sichert den Krankenkassen einen Rabatt auf ein Medikament mit einem bestimmten Wirkstoff zu, wenn die Versicherten dieser Krankenkasse bei Bedarf zukünftig nur noch dieses Arzneimittel erhalten, selbst wenn andere mit der gleichen Wirkungsweise zur Verfügung stehen.”
Was bedeutet das für Apotheker und Patienten?
Astrid Markow: “Wenn auf dem Rezept des Arztes ein Arzneimittel verordnet und das Feld “aut idem” – lateinisch für “oder gleiches” – nicht angekreuzt ist, so ist der Apotheker gesetzlich verpflichtet, das von der jeweiligen Krankenkasse vorgesehene Rabattmedikament abzugeben. Dieses muss jedoch die gleichen Wirkstoffe enthalten, die gleiche Wirkstärke und eine ähnliche Darreichungsform aufweisen. Für Patienten kann das bedeuten, dass sie ihr gewohntes Medikament zukünftig nicht mehr erhalten, sondern ein anderes mit der gleichen Wirkung.”
Müssen Patienten das Austauschmedikament annehmen?
Astrid Markow: “Viele Patienten sind an ihre Medikamente gewöhnt und sprechen einem ausgetauschten Arzneimittel, das anders aussieht, häufig nicht die gleiche Wirksamkeit zu. Es besteht also die Gefahr, dass sie das neue Rabattarzneimittel nicht mehr einnehmen und damit ihre gesundheitliche Situation verschlechtern. Patienten sollten also unbedingt gleich in der Apotheke ihre Bedenken ansprechen.”
Dürfen alle Medikamente ausgetauscht werden?
Astrid Markow: “Nein. Seit 10. Dezember gibt es die sogenannte ‘Substitutionsausschlussliste’. Auf ihr sind bestimmte Wirkstoffe vermerkt, die zukünftig nicht mehr ausgetauscht werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise Digitoxin oder Schilddrüsenhormone wie Levothyroxin. Hier greifen die Rabattverträge nicht.”
Hintergrund:
Die Landesapothekerkammer Brandenburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Potsdam. Sie vertritt die beruflichen Interessen der Apotheker. Mitglied der Landesapothekerkammer sind alle Apotheker, die im Land Brandenburg ihren Beruf ausüben oder – falls sie ihren Beruf nicht ausüben – ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Landesapothekerkammer hat derzeit 1.600 Mitglieder. Im Land Brandenburg gibt es 590 Apotheken (inklusive 14 Krankenhausapotheken).
Quelle: Landesapothekerkammer Brandenburg