Die Obere Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und Brandenburg (LuBB) hat die bereits 2008 befristet erteilte Genehmigung für Flüge mit einem Wasserflugzeug zum Schwielowsee auch für das Jahr 2009 erteilt. Noch nicht entschiedene Widersprüche gegen die Genehmigung von 2008 werden auf Antrag als Widersprüche gegen die neue Genehmigung übernommen und sollen voraussichtlich im Mai entschieden werden.
Nach Auffassung der LuBB ist die Genehmigung erneut befristet für das Jahr 2009 zu erteilen, da im Jahr 2008 kein Flugbetrieb stattgefunden und sich damit die Sach- und Rechtslage im Vergleich zu 2008 nicht geändert hat. Sinn der Befristung der ursprünglichen und sehr eng gefassten Genehmigung war aber, Erkenntnisse über mögliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bzw. zu den Auswirkungen von Fluglärm zu sammeln und dann erneut zu entscheiden.
Die noch nicht entschiedenen Widersprüche gegen die Genehmigung 2008 werden eins zu eins als Widersprüche gegen die Genehmigung 2009 übernommen, wenn die Widerspruchsführer dies beantragen. Bis zur abschließenden Entscheidung über die Widersprüche und möglicher Klagen der Widerspruchsführer oder des Vorhabensträgers darf nicht geflogen werden. Die Aufnahme des Flugbetriebs wird daher bis auf Weiteres nicht möglich sein.
Der Flugbetrieb wird auf die Zeit zwischen 10. Mai und 30. September beschränkt. Pro Woche ist Flugbetrieb an 5 Werktagen zulässig, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist dieser ausgeschlossen. Tägliche Betriebszeiten sind montags bis samstags von 11:00 Uhr – 12:15 Uhr und 13:45 Uhr – 15:00 Uhr (jeweils Ortszeit). Wöchentlich sind maximal 15 Flüge (je 15 Starts und Landungen), täglich maximal 3 Flüge (je 3 Starts und Landungen) zulässig.
Im Vorfeld der ursprünglichen Entscheidung hatten sowohl das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes als auch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises dem Vorhaben zugestimmt. Auch das Wirtschaftsministerium des Landes erwartet von dem Projekt positive Effekte für die lokale Tourismuswirtschaft.
Das Flugzeug soll auf einer 1500 mal 200 Meter großen Fläche am nördlichen Teil des Sees zwischen Wasserstraßenkilometer 0,5 und 2,0 außerhalb der Fahrrinne und ca. 200 Meter vom Ufer entfernt starten und landen (Bereich zwischen Schloss Petzow und dem Schwielowsee-Resort).
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Foto 1: Schwielowsee, Blick auf Schloss Petzow, © Botaurus stellaris (wikipedia.org)
Foto 2: Wasserflugzeug im Langeanflug, © KMJ (wikipedia.org)
Die Obere Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und Brandenburg (LuBB) hat die bereits 2008 befristet erteilte Genehmigung für Flüge mit einem Wasserflugzeug zum Schwielowsee auch für das Jahr 2009 erteilt. Noch nicht entschiedene Widersprüche gegen die Genehmigung von 2008 werden auf Antrag als Widersprüche gegen die neue Genehmigung übernommen und sollen voraussichtlich im Mai entschieden werden.
Nach Auffassung der LuBB ist die Genehmigung erneut befristet für das Jahr 2009 zu erteilen, da im Jahr 2008 kein Flugbetrieb stattgefunden und sich damit die Sach- und Rechtslage im Vergleich zu 2008 nicht geändert hat. Sinn der Befristung der ursprünglichen und sehr eng gefassten Genehmigung war aber, Erkenntnisse über mögliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bzw. zu den Auswirkungen von Fluglärm zu sammeln und dann erneut zu entscheiden.
Die noch nicht entschiedenen Widersprüche gegen die Genehmigung 2008 werden eins zu eins als Widersprüche gegen die Genehmigung 2009 übernommen, wenn die Widerspruchsführer dies beantragen. Bis zur abschließenden Entscheidung über die Widersprüche und möglicher Klagen der Widerspruchsführer oder des Vorhabensträgers darf nicht geflogen werden. Die Aufnahme des Flugbetriebs wird daher bis auf Weiteres nicht möglich sein.
Der Flugbetrieb wird auf die Zeit zwischen 10. Mai und 30. September beschränkt. Pro Woche ist Flugbetrieb an 5 Werktagen zulässig, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist dieser ausgeschlossen. Tägliche Betriebszeiten sind montags bis samstags von 11:00 Uhr – 12:15 Uhr und 13:45 Uhr – 15:00 Uhr (jeweils Ortszeit). Wöchentlich sind maximal 15 Flüge (je 15 Starts und Landungen), täglich maximal 3 Flüge (je 3 Starts und Landungen) zulässig.
Im Vorfeld der ursprünglichen Entscheidung hatten sowohl das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes als auch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises dem Vorhaben zugestimmt. Auch das Wirtschaftsministerium des Landes erwartet von dem Projekt positive Effekte für die lokale Tourismuswirtschaft.
Das Flugzeug soll auf einer 1500 mal 200 Meter großen Fläche am nördlichen Teil des Sees zwischen Wasserstraßenkilometer 0,5 und 2,0 außerhalb der Fahrrinne und ca. 200 Meter vom Ufer entfernt starten und landen (Bereich zwischen Schloss Petzow und dem Schwielowsee-Resort).
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Foto 1: Schwielowsee, Blick auf Schloss Petzow, © Botaurus stellaris (wikipedia.org)
Foto 2: Wasserflugzeug im Langeanflug, © KMJ (wikipedia.org)
Die Obere Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und Brandenburg (LuBB) hat die bereits 2008 befristet erteilte Genehmigung für Flüge mit einem Wasserflugzeug zum Schwielowsee auch für das Jahr 2009 erteilt. Noch nicht entschiedene Widersprüche gegen die Genehmigung von 2008 werden auf Antrag als Widersprüche gegen die neue Genehmigung übernommen und sollen voraussichtlich im Mai entschieden werden.
Nach Auffassung der LuBB ist die Genehmigung erneut befristet für das Jahr 2009 zu erteilen, da im Jahr 2008 kein Flugbetrieb stattgefunden und sich damit die Sach- und Rechtslage im Vergleich zu 2008 nicht geändert hat. Sinn der Befristung der ursprünglichen und sehr eng gefassten Genehmigung war aber, Erkenntnisse über mögliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bzw. zu den Auswirkungen von Fluglärm zu sammeln und dann erneut zu entscheiden.
Die noch nicht entschiedenen Widersprüche gegen die Genehmigung 2008 werden eins zu eins als Widersprüche gegen die Genehmigung 2009 übernommen, wenn die Widerspruchsführer dies beantragen. Bis zur abschließenden Entscheidung über die Widersprüche und möglicher Klagen der Widerspruchsführer oder des Vorhabensträgers darf nicht geflogen werden. Die Aufnahme des Flugbetriebs wird daher bis auf Weiteres nicht möglich sein.
Der Flugbetrieb wird auf die Zeit zwischen 10. Mai und 30. September beschränkt. Pro Woche ist Flugbetrieb an 5 Werktagen zulässig, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist dieser ausgeschlossen. Tägliche Betriebszeiten sind montags bis samstags von 11:00 Uhr – 12:15 Uhr und 13:45 Uhr – 15:00 Uhr (jeweils Ortszeit). Wöchentlich sind maximal 15 Flüge (je 15 Starts und Landungen), täglich maximal 3 Flüge (je 3 Starts und Landungen) zulässig.
Im Vorfeld der ursprünglichen Entscheidung hatten sowohl das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes als auch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises dem Vorhaben zugestimmt. Auch das Wirtschaftsministerium des Landes erwartet von dem Projekt positive Effekte für die lokale Tourismuswirtschaft.
Das Flugzeug soll auf einer 1500 mal 200 Meter großen Fläche am nördlichen Teil des Sees zwischen Wasserstraßenkilometer 0,5 und 2,0 außerhalb der Fahrrinne und ca. 200 Meter vom Ufer entfernt starten und landen (Bereich zwischen Schloss Petzow und dem Schwielowsee-Resort).
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Foto 1: Schwielowsee, Blick auf Schloss Petzow, © Botaurus stellaris (wikipedia.org)
Foto 2: Wasserflugzeug im Langeanflug, © KMJ (wikipedia.org)
Die Obere Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und Brandenburg (LuBB) hat die bereits 2008 befristet erteilte Genehmigung für Flüge mit einem Wasserflugzeug zum Schwielowsee auch für das Jahr 2009 erteilt. Noch nicht entschiedene Widersprüche gegen die Genehmigung von 2008 werden auf Antrag als Widersprüche gegen die neue Genehmigung übernommen und sollen voraussichtlich im Mai entschieden werden.
Nach Auffassung der LuBB ist die Genehmigung erneut befristet für das Jahr 2009 zu erteilen, da im Jahr 2008 kein Flugbetrieb stattgefunden und sich damit die Sach- und Rechtslage im Vergleich zu 2008 nicht geändert hat. Sinn der Befristung der ursprünglichen und sehr eng gefassten Genehmigung war aber, Erkenntnisse über mögliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bzw. zu den Auswirkungen von Fluglärm zu sammeln und dann erneut zu entscheiden.
Die noch nicht entschiedenen Widersprüche gegen die Genehmigung 2008 werden eins zu eins als Widersprüche gegen die Genehmigung 2009 übernommen, wenn die Widerspruchsführer dies beantragen. Bis zur abschließenden Entscheidung über die Widersprüche und möglicher Klagen der Widerspruchsführer oder des Vorhabensträgers darf nicht geflogen werden. Die Aufnahme des Flugbetriebs wird daher bis auf Weiteres nicht möglich sein.
Der Flugbetrieb wird auf die Zeit zwischen 10. Mai und 30. September beschränkt. Pro Woche ist Flugbetrieb an 5 Werktagen zulässig, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist dieser ausgeschlossen. Tägliche Betriebszeiten sind montags bis samstags von 11:00 Uhr – 12:15 Uhr und 13:45 Uhr – 15:00 Uhr (jeweils Ortszeit). Wöchentlich sind maximal 15 Flüge (je 15 Starts und Landungen), täglich maximal 3 Flüge (je 3 Starts und Landungen) zulässig.
Im Vorfeld der ursprünglichen Entscheidung hatten sowohl das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes als auch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises dem Vorhaben zugestimmt. Auch das Wirtschaftsministerium des Landes erwartet von dem Projekt positive Effekte für die lokale Tourismuswirtschaft.
Das Flugzeug soll auf einer 1500 mal 200 Meter großen Fläche am nördlichen Teil des Sees zwischen Wasserstraßenkilometer 0,5 und 2,0 außerhalb der Fahrrinne und ca. 200 Meter vom Ufer entfernt starten und landen (Bereich zwischen Schloss Petzow und dem Schwielowsee-Resort).
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Foto 1: Schwielowsee, Blick auf Schloss Petzow, © Botaurus stellaris (wikipedia.org)
Foto 2: Wasserflugzeug im Langeanflug, © KMJ (wikipedia.org)