Beim Stichwort Geldwäsche mögen viele Menschen an dubiose Geschäftsleute mit Koffern voller Bargeld denken, aber nicht daran, dass sie das Thema auch selbst betreffen könnte. Nicht nur Wirtschaftsunternehmen werden von Geldwäschern für ihre Zwecke missbraucht, sondern immer häufiger auch Privatpersonen.
Ziel von Geldwäschern ist es, illegal erlangtes Geld in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Mit dem Kauf von beispielsweise hochwertigen Gütern soll die Herkunft inkriminierten Vermögens verschleiert, das Geld sozusagen „gewaschen“ werden.
Die Anzeigen wegen des Verdachts der Geldwäsche sind in den vergangenen Jahren sowohl bundesweit als auch im Land Brandenburg kontinuierlich gestiegen. Von 2008 bis 2013 nahm die Anzahl der Ersthinweise auf Geldwäsche um fast 90 Prozent zu. So wurden im Jahr 2013 im Land Brandenburg insgesamt 551 Meldungen wegen des Verdachts der Geldwäsche entgegengenommen und bearbeitet. Für das Jahr 2014 ist wiederum eine deutliche Zunahme zu erwarten. Schwerpunkte der angezeigten Sachverhalte sind die Tätigkeiten als sogenannte „Finanzagenten“. Täter wie auch Opfer kommen dabei aus allen Alters- und Berufsgruppen, es kann somit jeden treffen.
Die Zentrale Fachdienststelle für die Bekämpfung der Geldwäschekriminalität im Land Brandenburg ist die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Polizei/Zoll (GFG) im Brandenburger Landeskriminalamt. Finanzermittler der Polizei und des Zolls bearbeiten dort gemeinsam Verfahren der Geldwäsche. Darüber hinaus ist die GFG Ansprechpartner für sämtliche Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, also z. B. Banken, Versicherungen, Steuerberater und verschiedene Finanzdienstleister. Mit Einrichtung dieser Fachdienststelle wurde ein wirksames Mittel zur erfolgreichen Bekämpfung der Geldwäsche geschaffen.
Warnung vor Finanzagenten-Anzeigen
Zur Vorsicht rät die Polizei bei Stellenanzeigen und Nebenverdienstangeboten unbekannter Geschäftsleute in Zeitungen oder Werbemails, die ahnungslose Bürgerinnen und Bürger als sogenannte „Finanzagenten“ suchen. Diese sollen gegen eine Provision ihre privaten Bankkonten für Geldtransfers zur Verfügung stellen. Ferner sollen sie Geldbeträge, die Dritte auf ihre Konten überwiesen haben, möglichst umgehend per Bargeldversand oder über Finanztransferdienstleister (wie z. B. Western Union) an eine im Ausland befindliche Person transferieren. Als Belohnung winkt eine Provision zwischen 5 und 20 Prozent, die vom Überweisungsbetrag einbehalten werden darf. Auf diese Weise beteiligen sich die Finanzagenten – ohne es zu ahnen – an einer Straftat: der Geldwäsche. Dabei geraten sie selbst in das Visier der Ermittlungsbehörden und können verurteilt werden. Ein eventuell erzielter „Gewinn“ wird eingezogen.
Durch Medienberichterstattungen, Warnhinweise von Polizei und Kreditinstituten sowie mittlerweile erfolgte Verurteilungen von Finanzagenten haben die Kriminellen zunehmend Schwierigkeiten, eine angemessene Anzahl von Finanzagenten zu rekrutieren. Die Täter greifen daher ständig zu neuen Methoden. Die Finanztransaktionen verlaufen jedoch fast immer nach dem gleichen Grundmuster, wenn auch die Legenden zu ihrer Begründung variieren:
- Angeblich irrtümlich auf Privatkonten überwiesene Geldbeträge: Die Kriminellen überweisen Geldbeträge, die sie ergaunert haben, an einen Kontoinhaber, der dadurch ohne sein Wissen in die illegalen Machenschaften eingebunden wird. Dieser Betrag wird von den Tätern unter einem Vorwand (z. B. Geld wurde irrtümlich auf falsches Konto überwiesen, sei aber für einen Freund im Ausland bestimmt) zurückgefordert, wobei der missbrauchte Kontoinhaber für die entstandenen Unannehmlichkeiten einen Teil des Geldes behalten darf. Die Rücküberweisung soll allerdings nicht auf das Ursprungskonto gehen, sondern auf ein anderes, oftmals im Ausland befindliches Konto.
- Vortäuschen eines Arbeitsverhältnisses: Eine Firma sucht per Internetauftritt „Repräsentanten und Manager“ für „Zahlungsbearbeitung“ und/oder „Warenverkehr“. Interessenten werden gebeten, sich per E-Mail zu bewerben. Dem Bewerber wird nach einigen Tagen ein Arbeitsvertrag zugeschickt, der dem Betrug einen offiziellen Anschein geben soll und der sogar bestätigt, dass das Konto nur für seriöse und legale Geschäfte genutzt wird. Nachdem der Bewerber als neuer „Arbeitnehmer“ unterschrieben hat, gehen auf seinem Privatkonto Gelder von angeblichen Kunden der Firma ein. Diese Geldbeträge soll der „Arbeitnehmer“ auf Konten im Ausland weiter transferieren.
- Kontoeröffnung durch Finanzagenten für angeblichen Internetversandhandel: Getarnt als Nebenjob, auf den man sich aufgrund einer Internetstellenanzeige bewerben konnte, sollen Interessenten ein Konto eröffnen. Dann müssen sie nichts weiter tun als die Kontodaten an die Nebenjobfirma weiterleiten und eingehende Gelder weiter transferieren. Diese Konten der als Finanzagenten angeworbenen Personen werden als Empfängerkonten für betrügerische Online-Shops angegeben, die auf Internetseiten mit „unschlagbar günstigen Preisen“ für hochwertige Elektronikgeräte werben. Die eingehenden Geldbeträge werden (nach Abzug einer „Provision“ in Höhe von 5 bis 10 Prozent) auf ein ausländisches Konto weiter überwiesen.
- Nach ähnlichen Mustern werden inzwischen auch sogenannte „Waren- oder Paketagenten“ rekrutiert. Das sind Personen, die ebenfalls über Angebote im Internet und mit einer versprochenen Provision dazu gebracht werden, Pakete mit illegal erworbener Ware entgegenzunehmen und weiterzuleiten.
Wenn Ihnen ein lukrativer Job per unverlangt erhaltener E-Mail angeboten wird, bei dem Sie ungewöhnlich viel Geld verdienen können, ohne eine entsprechende Leistung zu erbringen, ist davon auszugehen, dass das Angebot unseriös ist.
Antworten Sie nicht auf solche dubiosen E-Mail-Angebote und stellen Sie keinen Kontakt zum Absender her. Lassen Sie sich nicht von verlockenden Provisionsangeboten blenden. Prüfen Sie Ihre Kontoumsätze auf unerwartete Gutschriften, die Sie wieder zurück überweisen sollen.
Grundsätzlich gilt: Je verlockender ein Angebot ist, desto misstrauischer sollten Sie sein!
Was Finanzagenten oft nicht ahnen: Statt vermeintlich lukrativer Geschäfte drohen Freiheitsstrafen wegen leichtfertiger Geldwäsche (§ 261 Abs. 5 StGB) und Schadensersatzansprüche von Geschädigten. Außerdem kündigen Kreditinstitute regelmäßig die Konten von Finanzagenten.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an die nächste Polizeidienststelle wenden oder über die Internetwache www.polizei.brandenburg.de Kontakt zur Polizei aufnehmen.
Quelle: Polizeipräsidium Land Brandenburg