Mit Entsetzen reagiert Kammerpräsident Dr. Udo Wolter auf den von Arbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegten Gesetzentwurf zur Tarifeinheit. Er sieht in diesem Gesetzentwurf einen „groben Eingriff in die Grundrechte der Verfassung“.
Er appelliert an die Bundesregierung sowie an die Landesregierungen dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. „Es kann nicht sein, dass Ärztinnen und Ärzten in unserem demokratischen Land das Recht abgesprochen wird, selbständig über Gehälter und Arbeitsbedingungen zu verhandeln und zudem das Streikrecht lahm zu legen. Besonders für uns Ostdeutsche wäre ein solcher Gesetzesbeschluss schmerzlich, der unserem Berufsstand die Freiheit nimmt, zu entscheiden, wer Interessenvertreter sein soll und wer nicht. Viele Ostdeutsche würden damit an vergangene Systeme erinnert, die ihnen bestimmte politische und auch wirtschaftliche Entscheidungen auferlegten“ so Dr. Udo Wolter. „Die Ärzteschaft hat lange um das Recht zur Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes gekämpft. Es kann nicht sein, dass eine Massengewerkschaft, die keine Ärzte organisiert, deren Tarifverhandlungen führen soll“ so Wolter weiter.
Dr. Renate Schuster, Vorstandsmitglied der Landesärztekammer Brandenburg äußert sich ebenfalls: „Frau Nahles begründet die Notwendigkeit des Gesetzes zur Tarifeinheit unter anderem mit dem Argument, die `Spartengewerkschaften´ stellen eine Entsolidarisierung dar. Historisch gesehen gab es unter Verdi eine Entsolidarisierung uns Ärzten gegenüber, mit dem neuen TVÖD hatte man uns Ärzte einfach ´vergessen´. Eine Schlechterstellung der qualifizierten Ärztinnen und Ärzte führte ja erst zur Loslösung von Verdi. Wenn es je eine wirksame Maßnahme gegen den Ärztemangel in den Kliniken gab, dann war es die Tarifgestaltung durch den Marburger Bund.“
In dem von SPD-Politikerin Andrea Nahles vorgelegten Gesetzentwurf ist eine massive Einschränkung der Tätigkeit kleiner Berufsgewerkschaften vorgesehen, die sie im Falle von Auseinandersetzungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Zusammenarbeit mit der großen Konkurrenzgewerkschaft zwingt. Dies bedeutet, dass im Konfliktfall der ausgehandelte Tarifvertrag jener Gewerkschaft gilt, die die Mehrheit der Mitglieder in dem jeweiligen Betrieb hat.
Am 3. Dezember kommt das das Kabinett zusammen, um sich zu dem Gesetzentwurf zu beraten. Sollte das Gesetz beschlossen werden, würde es im Sommer 2015 in Kraft treten.
Quelle: Landesärztekammer Brandenburg