Verbraucherzentrale stellt Musterbriefe bereit
Am 28. Oktober hat der Bundesgerichtshof (BGH) auch in Sachen Verjährungsfrist entschieden: Bankkunden können ungerechtfertigte Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherkrediten bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. Bereits im Mai hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Gebühren für unzulässig erklärt.
Für die Rückforderung können Betroffene den Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen, der unter
www.vzb.de/bearbeitungsgebuehr zum Download bereit steht. Wichtig ist schnelles Handeln. Denn alle in der Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2011 gezahlten Bearbeitungsentgelte verjähren zum 31.12.2014. Antwortet die Bank ablehnend oder nicht innerhalb der Frist, so sollte umgehend der Ombudsmann eingeschaltet werden, um die Verjährung bis 3 Monate nach Ombudsmannentscheidung zu hemmen.
Einen Sonderfall gibt es bei Kunden, die 2004 ihr Darlehen erhalten bzw. Bearbeitungsgebühren gezahlt haben. Wer im November oder Dezember 2004 gezahlt hat, hat ebenfalls einen Erstattungsanspruch. Dafür bietet die Verbraucherzentrale einen gesonderten Musterbrief, der ebenfalls unter
www.vzb.de/bearbeitungsgebuehr zum Download bereitsteht. Hier ist schnelles Handeln noch wichtiger, da jeder Tag zählt. Es kann sinnvoll sein, parallel zum Forderungsschreiben an die Bank auch schon den Ombudsmann einzuschalten, um die Verjährung zu hemmen.
Wer individuellen Rat benötigt, kann sich persönlich beraten lassen: In den Verbraucherberatungsstellen, Vereinbarung persönlicher Beratungstermine am landesweiten Termintelefon unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter
www.vzb.de/termine sowie per E-Mailberatung auf
www.vzb.de/emailberatung.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.