Verbraucherzentrale stellt Zwischenergebnisse vor
Sie ist ärgerlich, rechtswidrig, aber noch immer ein aktuelles Thema: Telefonwerbung. Zwar trat vor einem Jahr das Anti-Abzocke-Gesetz in Kraft, das die nervigen Werbeanrufe unterbinden sollte. Doch werden Verbraucher weiterhin mit aggressiven Verkaufsmaschen belästigt und zu Vertragsabschlüssen überredet. Dies zeigt das Zwischenergebnis einer im Juli gestarteten bundesweiten Online-Umfrage der Verbraucherzentralen. Anhand der gesammelten Meldungen wird deutlich, dass die gesetzlichen Regelungen gegen belästigende Telefon-werbung unzureichend sind und unbedingt nachgebessert werden müssen. Auch die Beschwerden in den Beratungsstellen im Land Brandenburg stützen das Zwischenergebnis der Internet-Befragung.
„Zwar sind Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers grundsätzlich rechtswidrig“, erklärt Erk Schaarschmidt, Jurist bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Trotzdem können mündliche Vertragsabschlüsse während solcher Anrufe in vielen Fällen rechtlich wirksam sein.“ Um Verbraucher zu schützen, trat daher am 09.10.2013 das Anti-Abzocke-Gesetz in Kraft. Es sieht ein erhöhtes Bußgeld für unerlaubte Anrufe vor und regelt, dass telefonisch angebahnte Verträge für die Vermittlung von Gewinnspielen nur noch mit einer Bestätigung in Textform wirksam werden. Das soll es den Gewinnspieldiensten erschweren, Verträge am Telefon unterzuschieben. „Unsere seit Juli laufende Online-Umfrage macht jedoch deutlich, dass unerlaubte Telefonwerbung auch ein lukratives Geschäft für zahlreiche andere Unternehmen geworden ist. So versuchen Anbieter von Telefon- oder Internetdiensten sowie Energieversorger, Banken, Versicherungen und Zeitschriften-verlage, ihre Produkte per Telefon zu vertreiben“, so Schaarschmidt weiter. „Deswegen ist es umso wichtiger, bei den bestehenden gesetzlichen Regelungen unbedingt nachzubessern. Es darf überhaupt nicht mehr möglich sein, ungewollte Verträge jeglicher Art am Telefon unterzuschieben, wenn der Angerufene keine Einwilligung zum Werbeanruf gegeben hat.“
Um Lücken im bestehenden Anti-Abzocke-Gesetz aufzuzeigen, ist die Verbraucherzentrale Brandenburg auf die Unterstützung von Betroffenen angewiesen. Zusammen mit den anderen deutschen Verbraucherzentralen hat sie daher eine Umfrage initiiert. Unter www.vzb.de/umfrage-unerlaubte-werbeanrufe können Verbraucher unerwünschte Belästigungen mit Telefonwerbung melden.
Rund 2.800 Verbraucher haben in der Zeit vom 01.07. bis 30.09.2014 bereits an der bundesweiten Befragung teilgenommen. Dabei gaben 84 Prozent der Teilnehmer an, niemals oder nicht bewusst in einen Werbeanruf eingewilligt zu haben. Trotzdem wurden sie telefonisch belästigt. Diese Zahl bildet nach Einschätzung der Verbraucherzentralen nur die Spitze des Eisberges ab. Denn darüber hinausgehende Beschwerden und Beratungen machen deutlich, dass viele Betroffene die belästigenden Anrufe nicht melden. So gehen die Verbraucherschützer von einer weitaus höheren Dunkelziffer aus.
In knapp 30 Prozent der Fälle hatten die Anrufe finanzielle Folgen. So erfolgten zum Beispiel Abbuchungen vom Konto oder es gingen Rechnungen ein. Eine andere Konsequenz war der Abgleich oder die Abfrage von persönlichen Daten.
Für weitere Informationen:
Weitere Informationen zu unerlaubter Telefonwerbung und Tipps, wie man sich wehren kann, finden Verbraucher im Internet unter der Adresse www.vzb.de/werbung oder im neuen Faltblatt der Verbraucherzentrale Brandenburg „Kein Abschluss unter dieser Nummer! Unerbetene Werbeanrufe. Wir haben was dagegen.“
Individuellen Rat erhalten Verbraucher
– in den Verbraucherberatungsstellen, Vereinbarung persönlicher Beratungstermine am landesweiten Termintelefon unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
– per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.




