Verstärkte Kontrollen auf den Gewässern. Der Schiffsverkehr auf den brandenburgischen Gewässern hat sich im ersten Halbjahr dieses Jahres begünstigt durch das Wetter deutlich lebhafter entwickelt als im gleichen Vorjahreszeitraum. Dies führte auch zu verstärkter Kontrolltätigkeit der Wasserschutzpolizei. Die Zahl der Kontrollen stieg um mehr als 30 Prozent auf fast 11.493 (1. Halbjahr 2013: 8.788).
Bei etwa jeder fünften Überprüfung wurden auf Grund von Verstößen gegen Vorschriften Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet oder Verwarngelder verhängt. Die Zahl der entdeckten Verstöße erhöhte sich um gut 36 Prozent auf 2.426 (2013: 1.780) Fälle. Hauptgründe für das Einschreiten der Polizei waren rücksichtslose Fahrweise und unangemessene Geschwindigkeit, fehlende Kennzeichnung, fehlende Dokumente und Verstöße gegen Liegeverbote sowie und Ausrüstungsvorschriften. Es wurden auch 43 (48) Fälle von Alkohol am Steuer festgestellt. Innenminister Ralf Holzschuher betonte bei einem Besuch der Wasserschutzpolizei am Mittwoch in Potsdam: “Die Zahlen unterstreichen, dass intensive Kontrollen auch auf dem Wasser erforderlich sind, um die Sicherheit zu gewährleisten. Als Land mit einem starken Wassertourismus müssen wir darauf achten, dass die Schifffahrt auch bei steigenden Verkehrszahlen sicher bleibt. Dafür ist unsere Wasserschutzpolizei gut ausgerüstet. Gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der Regeln und Vorschriften sind die entscheidenden Voraussetzungen für einen reibungslosen Verkehr auf dem Wasser.”Die Zahl der Schiffsunfälle sank im ersten Halbjahr gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um vier auf 74 Unfälle. Dies war auf einen Rückgang der Unfälle in der Berufsschifffahrt um gut ein Viertel auf 21 (29) Unfälle zurückzuführen. In der Sportschifffahrt stieg die Zahl dagegen auf 53 (49) Unfälle. Bei den Unfällen kamen zwei (ein) Menschen ums Leben; drei (zwei) Personen wurden verletzt.
Grundsätzlich bewährt hat sich aus Sicht des Innenministers die Freigabe von 470 Gewässerkilometern für das Fahren von Booten mit mehr als 15 PS Motorleistung ohne Sportbootführerschein nur mit einer sog. Charterbescheinigung. Die Befürchtung, das Fahren nur mit Charterbescheinigung nach dreistündiger Einweisung werde zu mehr Unfällen führen auf den Gewässern führen, habe sich nicht bewahrheitet. Die Freigabe für das Fahren nur mit einer sog. Charterbescheinigung trage auch zur erfolgreichen Entwicklung des Wassertourismus bei, sagte Holzschuher. Tourismusexperten gehen davon aus, dass die Wassertouristen jährlich weit über 100 Millionen Euro im Land lassen.
Das Geschäft mit der Vermietung der etwa 1.400 Charterboote im Land habe daran einen erheblichen Anteil. Etwa jeder fünfte Wasserurlauber hänge an seine Wasserwanderung noch einen landgebundenen Urlaub von etwa einer Woche an. “Das sind gut 170.000 Übernachtungen, die es ohne den Wassertourismus nicht gäbe”, sagte Holzschuher. “Unsere Wasserschutzpolizei trägt mit ihren Kontrollen dazu bei, dass der Wasserurlaub in Brandenburg ein erholsames Erlebnis ist.”
Die Wasserschutzpolizei ist in Brandenburg zuständig für 1.073 Kilometer Bundeswasserstraße, 564 Kilometer schiffbare Landeswasserstraße und 705 Kilometer nicht schiffbare Fließe im Spreewald. 196 Beamte und Beamtinnen der Wasserschutzpolizei sorgen in diesem weitläufigen Revier für die Sicherheit im Schiffsverkehr. Sie verfügen über insgesamt 43 Boote. Neben dem “Flaggschiff”, der WSP 1, gehören zur modernen Flotte elf Streifenbooten für die Kontrolle der Berufsschifffahrt, 21 Boote für die Kontrolle der Freizeitschifffahrt, drei Zivilboote, vier Einsatzmotorboote sowie ein Schlauchboot und zwei Spreewaldkähne.