Bis zum heutigen Fristende – dem 28. Juli 2014, 18.00 Uhr – reichten beim Landeswahlleiter folgende zwölf Parteien und politischen Vereinigungen ihre Landeslisten für die Landtagswahl am 14. September 2014 ein:
Parteien, die keine Unterstützungsunterschriften beibringen müssen:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90)
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
DIE LINKE (DIE LINKE)
Freie Demokratische Partei (FDP)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD).
Parteien und politische Vereinigungen, die Unterstützungsunterschriften beibringen müssen:
Alternative für Deutschland (AfD)
Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler (BVB / FREIE WÄHLER)
Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
DIE REPUBLIKANER (REP)
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
Weiterhin liegt noch die Landesliste der Deutschen Nationalversammlung (DNV) vor. Die Deutsche Nationalversammlung (DNV) wurde vom Landeswahlausschuss in seiner Sitzung am 8. Juli 2014 (siehe Pressemitteilung Nr. 16/2014) als nicht wahlvorschlagsberechtigt eingestuft, da eine gültige Wahlanzeige nicht form- und fristgemäß eingereicht wurde.
Über die Zulassung der Listen und der darauf aufgeführten Kandidaten zur Landtagswahl wird der Landeswahlausschuss am kommenden Freitag, den
1. August 2014, Beginn 10.00 Uhr im Ministerium des Innern, Haus N/Raum 236 (Aula), Henning-von-Tresckow-Straße 9-13, 14467 Potsdam
in einer öffentlichen Sitzung entscheiden. Landeswahlleiter Bruno Küpper lädt dazu Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter der Medien herzlich ein. Die 44 Kreiswahlausschüsse entscheiden über die Zulassung der jeweiligen Kreiswahlvorschläge (Wahlkreiskandidaten) in der Zeit vom 29. bis 31. Juli 2014.
Quelle: Landeswahlleiter, Land Brandenburg