In den kommenden vier Wochen herrscht einmal mehr globaler Ausnahmezustand. Die 20. Fußball-Weltmeisterschaft steht vor der Tür. Am 12. Juni 2014 eröffnet das Gastgeberland Brasilien die diesjährige Fußball-Weltmeisterschaft. Aufgrund der Zeitverschiebung gegenüber dem Austragungsort beginnt knapp die Hälfte der 64 Begegnungen erst um 22 Uhr deutscher Zeit oder später, wodurch die geltenden Lärmschutzanforderungen nicht eingehalten werden können.
Die Bundesregierung hat anlässlich der Fußball-WM 2014 durch den Erlass einer Verordnung am 23. Mai 2014 die Regelungen zum Lärmschutz während der WM gelockert. Auch zu späterer Stunde bietet sich damit den für den Lärmschutz zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden die Möglichkeit, für die Übertragung der Spiele auf Großleinwänden in Freiluftgaststätten oder auf öffentlichen Plätzen Ausnahmen zuzulassen. Diese Ausnahmen gelten jedoch nur für die Dauer der Live-Übertragungen der Spiele aus den Fußballstadien. Aufzeichnungen, Vor- oder Nachberichterstattungen, Interviews etc. vor Beginn bzw. nach Ende des jeweils live ausgestrahlten Spiels werden hiervon nicht erfasst. Auch Zusatzentertainment oder Musikbeschallung können nicht Bestandteil der Ausnahmegenehmigung werden.
Trotz gelockerter Bestimmungen haben am Ende allerdings die Kommunen selbst das letzte Wort darüber, ob Gastronomen oder andere Veranstalter auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Dennoch sind sie dazu verpflichtet, zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fernsehdarbietungen und dem Schutz der Anwohner am jeweiligen Veranstaltungsort abzuwägen und ihr pflichtgemäßes Ermessen auszuüben.
Bei der rechtlichen Überprüfung von derartigen Veranstaltungen handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen, welche sich aufgrund der individuell unterschiedlichen Begebenheiten an den jeweiligen Veranstaltungsorten möglicherweise unterscheiden können.
Quelle: Landkreis OSL