Als sich Herr A. auf eine scheinbar private Partneranzeige meldete, lud sich die angebliche Single-Frau direkt zu ihm nach Hause ein und schwatzte ihm einen Vermittlungsvertrag über fast 2.400 Euro auf. Dabei erteilte die Vertreterin keine Widerrufsbelehrung, die bei Haustürgeschäften vorgeschrieben ist. Erst als die Verbraucherzentrale den Partnervermittler abmahnte, verpflichtete sich die Agentur, künftig zum Widerrufsrecht zu belehren. Herr A. konnte seinen Vertrag widerrufen.
„Verträge von Partnervermittlungsagenturen, die in der Wohnung des Kunden geschlossen werden, können widerrufen werden“, klärt Sabine Fischer-Volk auf, Juristin in der Verbraucherzentrale Brandenburg. So auch der Vertrag von Herrn A.
Als dem Senior in einer Tageszeitung die Anzeige einer 74-jährigen „Luise“ auffiel, nahm er unter der angegebenen Handynummer sofort Kontakt auf. Es meldete sich eine freundliche Dame und bat ihn um seine Adresse, damit sie ihn zu Hause besuchen könne. „Schon jetzt hätte Herr A. stutzig werden müssen“, meint Verbraucherschützerin Fischer-Volk. „Denn eine echte Partnersuchende würde sich kaum zum ersten Treffen selbst nach Hause einladen.“ Wenig später schloss der Herr einen Drei-Monats-Vertrag über fast 2.400 Euro mit der Seniorenvermittlung ab. Von der 74-jährigen „Luise“ war keine Rede mehr. Allerdings erteilte die Vertreterin keine Widerrufsbelehrung. „Bei Haustürgeschäften müssen Kunden über ihr Widerrufsrecht belehrt werden“, so Fischer-Volk, „alles andere ist ungesetzlich und wettbewerbswidrig.“ Deshalb mahnte die Verbraucherzentrale die Firma ab. Mit Erfolg: Die Agentur gab eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, künftig zum Widerrufsrecht zu belehren.
Herr A. und weitere Betroffene können ihren Vertrag also nun widerrufen. Allerdings bekommen sie nur einen Teil des gezahlten Preises zurück, sofern sie zwischenzeitlich akzeptable Partnervorschläge erhalten haben. Um die Verbraucher vor Abzockmaschen zu schützen, rät Fischer-Volk: „Am besten geben Partnersuchende selbst eine Anzeige auf oder sie sehen sich in den Singlebörsen im Internet um. Bei Letzteren ist es wichtig, sich die Teilnahmebedingungen und AGBs vorher genau durchzulesen, um später nicht über hohe Kosten oder lange Vertragslaufzeiten zu stolpern.“