Das Landeskriminalamt Brandenburg hat im vergangenen Jahr bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Indizierung von insgesamt 59 Tonträgern und zwei DVDs wegen rechtsextremistischer und/oder gewaltverherrlichender Inhalte angeregt. Die beiden DVDs sowie 34 Tonträger wurden bereits von der Prüfstelle auf den Index gesetzt. „Damit war das LKA erneut die aktivste deutsche Polizeibehörde im Bereich der Indizierungsanregungen. Dies unterstreicht, dass wir die Bekämpfung des Extremismus auf allen Ebenen konsequent führen”, betonte Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam.
„Neben der Verbreitung der Hassparolen über das Internet nutzt die rechtsextremistische Szene vor allem jugendgemäße Musik, um ihre gewaltverherrlichenden und menschenverachtenden Botschaften zu transportieren und Anhänger zu rekrutieren. Wir müssen den Druck auf die Extremisten auf allen Feldern weiter hoch halten. Extremisten, ob von Links oder Rechts, sind eine Gefahr für unser demokratisches Gemeinwesen und das friedlich Zusammenleben aller Menschen in unserem Land”, fügte der Innenminister hinzu.
Seit der Änderung des Jugendschutzgesetzes im Frühjahr 2003 kann das LKA die Indizierungsanregungen direkt an die Bundesprüfstelle leiten. Das LKA machte davon seither mehr als 300 Mal Gebrauch. Die Erfolgsquote liegt bei über 90 Prozent. „Das spricht für die hervorragende Arbeit, die von unserem LKA auch auf diesem Gebiet geleistet wird”, unterstrich Schönbohm.
Von den auf Anregung des LKA im Jahr 2008 indizierten 34 Tonträgern wurden 14 Titel in den Listenteil A und 20 Titel in den Listenteil B des Indizierungsverzeichnisses aufgenommen. Die auf der Liste A aufgeführten Tonträger dürfen Kindern und Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden (Vertriebsverbot). Darunter fällt auch das Verbot für den Verkauf im Versandhandel oder am Kiosk. Im Teil B werden alle Trägermedien aufgeführt, die nach Einschätzung der Bundesprüfstelle sowohl jugendgefährdend sind als auch einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Trägermedien der Liste B unterliegen somit einem erweiterten Verbreitungsverbot – auch für Erwachsene.
Quelle: Ministerium des Innern
Das Landeskriminalamt Brandenburg hat im vergangenen Jahr bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Indizierung von insgesamt 59 Tonträgern und zwei DVDs wegen rechtsextremistischer und/oder gewaltverherrlichender Inhalte angeregt. Die beiden DVDs sowie 34 Tonträger wurden bereits von der Prüfstelle auf den Index gesetzt. „Damit war das LKA erneut die aktivste deutsche Polizeibehörde im Bereich der Indizierungsanregungen. Dies unterstreicht, dass wir die Bekämpfung des Extremismus auf allen Ebenen konsequent führen”, betonte Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam.
„Neben der Verbreitung der Hassparolen über das Internet nutzt die rechtsextremistische Szene vor allem jugendgemäße Musik, um ihre gewaltverherrlichenden und menschenverachtenden Botschaften zu transportieren und Anhänger zu rekrutieren. Wir müssen den Druck auf die Extremisten auf allen Feldern weiter hoch halten. Extremisten, ob von Links oder Rechts, sind eine Gefahr für unser demokratisches Gemeinwesen und das friedlich Zusammenleben aller Menschen in unserem Land”, fügte der Innenminister hinzu.
Seit der Änderung des Jugendschutzgesetzes im Frühjahr 2003 kann das LKA die Indizierungsanregungen direkt an die Bundesprüfstelle leiten. Das LKA machte davon seither mehr als 300 Mal Gebrauch. Die Erfolgsquote liegt bei über 90 Prozent. „Das spricht für die hervorragende Arbeit, die von unserem LKA auch auf diesem Gebiet geleistet wird”, unterstrich Schönbohm.
Von den auf Anregung des LKA im Jahr 2008 indizierten 34 Tonträgern wurden 14 Titel in den Listenteil A und 20 Titel in den Listenteil B des Indizierungsverzeichnisses aufgenommen. Die auf der Liste A aufgeführten Tonträger dürfen Kindern und Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden (Vertriebsverbot). Darunter fällt auch das Verbot für den Verkauf im Versandhandel oder am Kiosk. Im Teil B werden alle Trägermedien aufgeführt, die nach Einschätzung der Bundesprüfstelle sowohl jugendgefährdend sind als auch einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Trägermedien der Liste B unterliegen somit einem erweiterten Verbreitungsverbot – auch für Erwachsene.
Quelle: Ministerium des Innern
Das Landeskriminalamt Brandenburg hat im vergangenen Jahr bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Indizierung von insgesamt 59 Tonträgern und zwei DVDs wegen rechtsextremistischer und/oder gewaltverherrlichender Inhalte angeregt. Die beiden DVDs sowie 34 Tonträger wurden bereits von der Prüfstelle auf den Index gesetzt. „Damit war das LKA erneut die aktivste deutsche Polizeibehörde im Bereich der Indizierungsanregungen. Dies unterstreicht, dass wir die Bekämpfung des Extremismus auf allen Ebenen konsequent führen”, betonte Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam.
„Neben der Verbreitung der Hassparolen über das Internet nutzt die rechtsextremistische Szene vor allem jugendgemäße Musik, um ihre gewaltverherrlichenden und menschenverachtenden Botschaften zu transportieren und Anhänger zu rekrutieren. Wir müssen den Druck auf die Extremisten auf allen Feldern weiter hoch halten. Extremisten, ob von Links oder Rechts, sind eine Gefahr für unser demokratisches Gemeinwesen und das friedlich Zusammenleben aller Menschen in unserem Land”, fügte der Innenminister hinzu.
Seit der Änderung des Jugendschutzgesetzes im Frühjahr 2003 kann das LKA die Indizierungsanregungen direkt an die Bundesprüfstelle leiten. Das LKA machte davon seither mehr als 300 Mal Gebrauch. Die Erfolgsquote liegt bei über 90 Prozent. „Das spricht für die hervorragende Arbeit, die von unserem LKA auch auf diesem Gebiet geleistet wird”, unterstrich Schönbohm.
Von den auf Anregung des LKA im Jahr 2008 indizierten 34 Tonträgern wurden 14 Titel in den Listenteil A und 20 Titel in den Listenteil B des Indizierungsverzeichnisses aufgenommen. Die auf der Liste A aufgeführten Tonträger dürfen Kindern und Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden (Vertriebsverbot). Darunter fällt auch das Verbot für den Verkauf im Versandhandel oder am Kiosk. Im Teil B werden alle Trägermedien aufgeführt, die nach Einschätzung der Bundesprüfstelle sowohl jugendgefährdend sind als auch einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Trägermedien der Liste B unterliegen somit einem erweiterten Verbreitungsverbot – auch für Erwachsene.
Quelle: Ministerium des Innern
Das Landeskriminalamt Brandenburg hat im vergangenen Jahr bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Indizierung von insgesamt 59 Tonträgern und zwei DVDs wegen rechtsextremistischer und/oder gewaltverherrlichender Inhalte angeregt. Die beiden DVDs sowie 34 Tonträger wurden bereits von der Prüfstelle auf den Index gesetzt. „Damit war das LKA erneut die aktivste deutsche Polizeibehörde im Bereich der Indizierungsanregungen. Dies unterstreicht, dass wir die Bekämpfung des Extremismus auf allen Ebenen konsequent führen”, betonte Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam.
„Neben der Verbreitung der Hassparolen über das Internet nutzt die rechtsextremistische Szene vor allem jugendgemäße Musik, um ihre gewaltverherrlichenden und menschenverachtenden Botschaften zu transportieren und Anhänger zu rekrutieren. Wir müssen den Druck auf die Extremisten auf allen Feldern weiter hoch halten. Extremisten, ob von Links oder Rechts, sind eine Gefahr für unser demokratisches Gemeinwesen und das friedlich Zusammenleben aller Menschen in unserem Land”, fügte der Innenminister hinzu.
Seit der Änderung des Jugendschutzgesetzes im Frühjahr 2003 kann das LKA die Indizierungsanregungen direkt an die Bundesprüfstelle leiten. Das LKA machte davon seither mehr als 300 Mal Gebrauch. Die Erfolgsquote liegt bei über 90 Prozent. „Das spricht für die hervorragende Arbeit, die von unserem LKA auch auf diesem Gebiet geleistet wird”, unterstrich Schönbohm.
Von den auf Anregung des LKA im Jahr 2008 indizierten 34 Tonträgern wurden 14 Titel in den Listenteil A und 20 Titel in den Listenteil B des Indizierungsverzeichnisses aufgenommen. Die auf der Liste A aufgeführten Tonträger dürfen Kindern und Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden (Vertriebsverbot). Darunter fällt auch das Verbot für den Verkauf im Versandhandel oder am Kiosk. Im Teil B werden alle Trägermedien aufgeführt, die nach Einschätzung der Bundesprüfstelle sowohl jugendgefährdend sind als auch einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Trägermedien der Liste B unterliegen somit einem erweiterten Verbreitungsverbot – auch für Erwachsene.
Quelle: Ministerium des Innern