Das Kabinett hat heute den Weg zur Neufassung des Brandenburgischen Psychisch-Krankengesetzes frei gemacht. Die Ressortchefs stimmten dem von Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler eingebrachten Entwurf zu und leiteten ihn an den Landtag weiter. „Das neue Gesetz soll helfen, die Heilungschancen und den Schutz für die freiwillig oder auf richterliche Anordnung in psychiatrischen Kliniken untergebrachten Menschen weiter zu verbessern“, sagte Ziegler. Die Aktualisierung des seit zehn Jahren gültigen Gesetzes wurde auch aufgrund bundesgesetzlicher Änderungen notwendig.
Ziegler verwies darauf, dass die Versorgung psychisch kranker Menschen eine moderne, sachgerechte und gemeindenahe Struktur erfordere. Dabei seien die Belange der Betroffenen, ihrer Angehörigen, der zu beteiligenden Institutionen und Gremien optimal auf einander abzustimmen. Die jetzigen Rahmenbedingungen und die nunmehr im Gesetzestext aufgenommenen klaren Zuständigkeitsbestimmungen und eindeutigen Handlungsmöglichkeiten erleichtern den erforderlichen Verfahrensaufwand und sollen helfen, den Aufenthalt psychisch kranker Menschen in einer psychiatrischen Klinik zu verkürzen.
Das neue Gesetz stärkt zum Beispiel die Kompetenz des örtlich zuständigen sozialpsychiatrischen Dienstes, in dem es diesen von Anfang an in das jeweilige Unterbringungs-Verfahren einbezieht. Des Weiteren sieht die Neufassung des Gesetzes die Bildung ehrenamtlicher Beiräte vor, die helfen sollen, die gesellschaftliche Akzeptanz des Maßregelvollzugs zu verbessern. Außerdem werden künftig Einrichtungen des Maßregelvollzugs verpflichtet, forensische Ambulanzen vorzuhalten, um die ambulante Nachsorge sicherzustellen und der Rückfallgefahr zu begegnen. Außerdem erhalten Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug künftig eine Ausbildungsbeihilfe, wenn sie an einer Maßnahme der schulischen oder beruflichen Bildung teilnehmen.
Quelle: Staatskanzlei
Das Kabinett hat heute den Weg zur Neufassung des Brandenburgischen Psychisch-Krankengesetzes frei gemacht. Die Ressortchefs stimmten dem von Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler eingebrachten Entwurf zu und leiteten ihn an den Landtag weiter. „Das neue Gesetz soll helfen, die Heilungschancen und den Schutz für die freiwillig oder auf richterliche Anordnung in psychiatrischen Kliniken untergebrachten Menschen weiter zu verbessern“, sagte Ziegler. Die Aktualisierung des seit zehn Jahren gültigen Gesetzes wurde auch aufgrund bundesgesetzlicher Änderungen notwendig.
Ziegler verwies darauf, dass die Versorgung psychisch kranker Menschen eine moderne, sachgerechte und gemeindenahe Struktur erfordere. Dabei seien die Belange der Betroffenen, ihrer Angehörigen, der zu beteiligenden Institutionen und Gremien optimal auf einander abzustimmen. Die jetzigen Rahmenbedingungen und die nunmehr im Gesetzestext aufgenommenen klaren Zuständigkeitsbestimmungen und eindeutigen Handlungsmöglichkeiten erleichtern den erforderlichen Verfahrensaufwand und sollen helfen, den Aufenthalt psychisch kranker Menschen in einer psychiatrischen Klinik zu verkürzen.
Das neue Gesetz stärkt zum Beispiel die Kompetenz des örtlich zuständigen sozialpsychiatrischen Dienstes, in dem es diesen von Anfang an in das jeweilige Unterbringungs-Verfahren einbezieht. Des Weiteren sieht die Neufassung des Gesetzes die Bildung ehrenamtlicher Beiräte vor, die helfen sollen, die gesellschaftliche Akzeptanz des Maßregelvollzugs zu verbessern. Außerdem werden künftig Einrichtungen des Maßregelvollzugs verpflichtet, forensische Ambulanzen vorzuhalten, um die ambulante Nachsorge sicherzustellen und der Rückfallgefahr zu begegnen. Außerdem erhalten Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug künftig eine Ausbildungsbeihilfe, wenn sie an einer Maßnahme der schulischen oder beruflichen Bildung teilnehmen.
Quelle: Staatskanzlei
Das Kabinett hat heute den Weg zur Neufassung des Brandenburgischen Psychisch-Krankengesetzes frei gemacht. Die Ressortchefs stimmten dem von Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler eingebrachten Entwurf zu und leiteten ihn an den Landtag weiter. „Das neue Gesetz soll helfen, die Heilungschancen und den Schutz für die freiwillig oder auf richterliche Anordnung in psychiatrischen Kliniken untergebrachten Menschen weiter zu verbessern“, sagte Ziegler. Die Aktualisierung des seit zehn Jahren gültigen Gesetzes wurde auch aufgrund bundesgesetzlicher Änderungen notwendig.
Ziegler verwies darauf, dass die Versorgung psychisch kranker Menschen eine moderne, sachgerechte und gemeindenahe Struktur erfordere. Dabei seien die Belange der Betroffenen, ihrer Angehörigen, der zu beteiligenden Institutionen und Gremien optimal auf einander abzustimmen. Die jetzigen Rahmenbedingungen und die nunmehr im Gesetzestext aufgenommenen klaren Zuständigkeitsbestimmungen und eindeutigen Handlungsmöglichkeiten erleichtern den erforderlichen Verfahrensaufwand und sollen helfen, den Aufenthalt psychisch kranker Menschen in einer psychiatrischen Klinik zu verkürzen.
Das neue Gesetz stärkt zum Beispiel die Kompetenz des örtlich zuständigen sozialpsychiatrischen Dienstes, in dem es diesen von Anfang an in das jeweilige Unterbringungs-Verfahren einbezieht. Des Weiteren sieht die Neufassung des Gesetzes die Bildung ehrenamtlicher Beiräte vor, die helfen sollen, die gesellschaftliche Akzeptanz des Maßregelvollzugs zu verbessern. Außerdem werden künftig Einrichtungen des Maßregelvollzugs verpflichtet, forensische Ambulanzen vorzuhalten, um die ambulante Nachsorge sicherzustellen und der Rückfallgefahr zu begegnen. Außerdem erhalten Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug künftig eine Ausbildungsbeihilfe, wenn sie an einer Maßnahme der schulischen oder beruflichen Bildung teilnehmen.
Quelle: Staatskanzlei
Das Kabinett hat heute den Weg zur Neufassung des Brandenburgischen Psychisch-Krankengesetzes frei gemacht. Die Ressortchefs stimmten dem von Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler eingebrachten Entwurf zu und leiteten ihn an den Landtag weiter. „Das neue Gesetz soll helfen, die Heilungschancen und den Schutz für die freiwillig oder auf richterliche Anordnung in psychiatrischen Kliniken untergebrachten Menschen weiter zu verbessern“, sagte Ziegler. Die Aktualisierung des seit zehn Jahren gültigen Gesetzes wurde auch aufgrund bundesgesetzlicher Änderungen notwendig.
Ziegler verwies darauf, dass die Versorgung psychisch kranker Menschen eine moderne, sachgerechte und gemeindenahe Struktur erfordere. Dabei seien die Belange der Betroffenen, ihrer Angehörigen, der zu beteiligenden Institutionen und Gremien optimal auf einander abzustimmen. Die jetzigen Rahmenbedingungen und die nunmehr im Gesetzestext aufgenommenen klaren Zuständigkeitsbestimmungen und eindeutigen Handlungsmöglichkeiten erleichtern den erforderlichen Verfahrensaufwand und sollen helfen, den Aufenthalt psychisch kranker Menschen in einer psychiatrischen Klinik zu verkürzen.
Das neue Gesetz stärkt zum Beispiel die Kompetenz des örtlich zuständigen sozialpsychiatrischen Dienstes, in dem es diesen von Anfang an in das jeweilige Unterbringungs-Verfahren einbezieht. Des Weiteren sieht die Neufassung des Gesetzes die Bildung ehrenamtlicher Beiräte vor, die helfen sollen, die gesellschaftliche Akzeptanz des Maßregelvollzugs zu verbessern. Außerdem werden künftig Einrichtungen des Maßregelvollzugs verpflichtet, forensische Ambulanzen vorzuhalten, um die ambulante Nachsorge sicherzustellen und der Rückfallgefahr zu begegnen. Außerdem erhalten Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug künftig eine Ausbildungsbeihilfe, wenn sie an einer Maßnahme der schulischen oder beruflichen Bildung teilnehmen.
Quelle: Staatskanzlei