53 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) kontrollierten gemeinsam mit 4 Prüfern anderer Behörden bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung am 20. und 21. März 2014 Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes in Ostbrandenburg.
Sie überprüften 96 Betriebe und befragten dort insgesamt mehr als 320 Personen.
In acht Fällen besteht der Verdacht, dass angetroffene Arbeitnehmer durch ihren Arbeitgeber nicht oder nicht in vollem Umfang zur Sozialversicherung angemeldet wurden.
Bei weiteren 13 Personen besteht der Verdacht, dass sie sich im Zeitpunkt der Kontrolle illegal in der Bundesrepublik aufhielten oder ihr Aufenthalt nur geduldet wird. In beiden Fällen ist diesen Personen eine Arbeitsaufnahme nicht erlaubt. Einer dieser Arbeitnehmer legte bei der Kontrolle einen gefälschten Ausweis vor, um seine wahre Identität zu verschleiern. Die
Fälschung wurde jedoch durch einen an den Kontrollen beteiligten Bundespolizisten erkannt.
In weiteren 15 Fällen bestehen konkrete Hinweise darauf, dass die angetroffenen Arbeitnehmer ihren Leistungsträger nicht über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit informiert haben und somit gegebenenfalls unberechtigt Sozialleistungen bezogen haben.
Weitere Ermittlungen schließen sich nun an. Sofern sich dabei die Verdachtsfälle bestätigen, werden entsprechende Bußgeld- beziehungsweise Strafverfahren eingeleitet.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)






