Die Ereignisse in der Ukraine beunruhigen auch viele Urlauber. „Das Auswärtige Amt rät derzeit dringend von Reisen in den Osten der Ukraine und auf die Halbinsel Krim ab. Unmittelbar bevorstehende Reisen dorthin können daher wegen höherer Gewalt kostenfrei storniert werden“, sagt Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Wenn sich in der gebuchten Urlaubsregion politische Unruhen oder Naturkatastrophen ereignen, können Urlauber oft schwer einschätzen, ob sie ihre Reise wegen höherer Gewalt kostenfrei stornieren können oder ob sie Stornogebühren riskieren. Der Bundesgerichtshof hat (mit Urteil vom 15.10.2002, AZ: X ZR 147/01) entschieden, dass ein kostenfreies Stornierungsrecht bereits dann gegeben ist, wenn zum Kündigungszeitpunkt eine Prognose für eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise mit erheblicher Wahrscheinlichkeit gegeben ist. „Die gegenwärtige Lage im Osten der Ukraine und auf der Halbinsel Krim ist eindeutig: Das Auswärtige Amt rät von Reisen in diese Regionen dringend ab. Damit steht Urlaubern eine kostenfreie Stornierung zu“, sagt Expertin Fischer-Volk.
Wie sich die Lage allerdings künftig entwickeln wird und wann wieder Normalität eintritt, bleibt abzuwarten. Ist die Reise beispielsweise erst in den Sommerferien geplant, riskieren Urlauber bei derzeitigen Kündigungen Stornogebühren. „Da die Entwicklung in der Ukraine langfristig nicht sicher eingeschätzt werden kann, sollten Betroffene ihren Reiseveranstalter kontaktieren und im Zweifel um eine kostenfreie Umbuchung in ein anderes Urlaubsland bitten“, rät Verbraucherschützerin Fischer-Volk.
Betroffene können sich zu aktuellen Entwicklungen im Urlaubsland unter www.auswaertiges-amt.de informieren und zum Reiserecht persönlich, telefonisch und per E-Mail bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen:
– in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
– per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Quelle: Verbraucherzentrale
Die Ereignisse in der Ukraine beunruhigen auch viele Urlauber. „Das Auswärtige Amt rät derzeit dringend von Reisen in den Osten der Ukraine und auf die Halbinsel Krim ab. Unmittelbar bevorstehende Reisen dorthin können daher wegen höherer Gewalt kostenfrei storniert werden“, sagt Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Wenn sich in der gebuchten Urlaubsregion politische Unruhen oder Naturkatastrophen ereignen, können Urlauber oft schwer einschätzen, ob sie ihre Reise wegen höherer Gewalt kostenfrei stornieren können oder ob sie Stornogebühren riskieren. Der Bundesgerichtshof hat (mit Urteil vom 15.10.2002, AZ: X ZR 147/01) entschieden, dass ein kostenfreies Stornierungsrecht bereits dann gegeben ist, wenn zum Kündigungszeitpunkt eine Prognose für eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise mit erheblicher Wahrscheinlichkeit gegeben ist. „Die gegenwärtige Lage im Osten der Ukraine und auf der Halbinsel Krim ist eindeutig: Das Auswärtige Amt rät von Reisen in diese Regionen dringend ab. Damit steht Urlaubern eine kostenfreie Stornierung zu“, sagt Expertin Fischer-Volk.
Wie sich die Lage allerdings künftig entwickeln wird und wann wieder Normalität eintritt, bleibt abzuwarten. Ist die Reise beispielsweise erst in den Sommerferien geplant, riskieren Urlauber bei derzeitigen Kündigungen Stornogebühren. „Da die Entwicklung in der Ukraine langfristig nicht sicher eingeschätzt werden kann, sollten Betroffene ihren Reiseveranstalter kontaktieren und im Zweifel um eine kostenfreie Umbuchung in ein anderes Urlaubsland bitten“, rät Verbraucherschützerin Fischer-Volk.
Betroffene können sich zu aktuellen Entwicklungen im Urlaubsland unter www.auswaertiges-amt.de informieren und zum Reiserecht persönlich, telefonisch und per E-Mail bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen:
– in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
– per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Quelle: Verbraucherzentrale
Die Ereignisse in der Ukraine beunruhigen auch viele Urlauber. „Das Auswärtige Amt rät derzeit dringend von Reisen in den Osten der Ukraine und auf die Halbinsel Krim ab. Unmittelbar bevorstehende Reisen dorthin können daher wegen höherer Gewalt kostenfrei storniert werden“, sagt Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Wenn sich in der gebuchten Urlaubsregion politische Unruhen oder Naturkatastrophen ereignen, können Urlauber oft schwer einschätzen, ob sie ihre Reise wegen höherer Gewalt kostenfrei stornieren können oder ob sie Stornogebühren riskieren. Der Bundesgerichtshof hat (mit Urteil vom 15.10.2002, AZ: X ZR 147/01) entschieden, dass ein kostenfreies Stornierungsrecht bereits dann gegeben ist, wenn zum Kündigungszeitpunkt eine Prognose für eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise mit erheblicher Wahrscheinlichkeit gegeben ist. „Die gegenwärtige Lage im Osten der Ukraine und auf der Halbinsel Krim ist eindeutig: Das Auswärtige Amt rät von Reisen in diese Regionen dringend ab. Damit steht Urlaubern eine kostenfreie Stornierung zu“, sagt Expertin Fischer-Volk.
Wie sich die Lage allerdings künftig entwickeln wird und wann wieder Normalität eintritt, bleibt abzuwarten. Ist die Reise beispielsweise erst in den Sommerferien geplant, riskieren Urlauber bei derzeitigen Kündigungen Stornogebühren. „Da die Entwicklung in der Ukraine langfristig nicht sicher eingeschätzt werden kann, sollten Betroffene ihren Reiseveranstalter kontaktieren und im Zweifel um eine kostenfreie Umbuchung in ein anderes Urlaubsland bitten“, rät Verbraucherschützerin Fischer-Volk.
Betroffene können sich zu aktuellen Entwicklungen im Urlaubsland unter www.auswaertiges-amt.de informieren und zum Reiserecht persönlich, telefonisch und per E-Mail bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen:
– in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
– per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Quelle: Verbraucherzentrale
Die Ereignisse in der Ukraine beunruhigen auch viele Urlauber. „Das Auswärtige Amt rät derzeit dringend von Reisen in den Osten der Ukraine und auf die Halbinsel Krim ab. Unmittelbar bevorstehende Reisen dorthin können daher wegen höherer Gewalt kostenfrei storniert werden“, sagt Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Wenn sich in der gebuchten Urlaubsregion politische Unruhen oder Naturkatastrophen ereignen, können Urlauber oft schwer einschätzen, ob sie ihre Reise wegen höherer Gewalt kostenfrei stornieren können oder ob sie Stornogebühren riskieren. Der Bundesgerichtshof hat (mit Urteil vom 15.10.2002, AZ: X ZR 147/01) entschieden, dass ein kostenfreies Stornierungsrecht bereits dann gegeben ist, wenn zum Kündigungszeitpunkt eine Prognose für eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise mit erheblicher Wahrscheinlichkeit gegeben ist. „Die gegenwärtige Lage im Osten der Ukraine und auf der Halbinsel Krim ist eindeutig: Das Auswärtige Amt rät von Reisen in diese Regionen dringend ab. Damit steht Urlaubern eine kostenfreie Stornierung zu“, sagt Expertin Fischer-Volk.
Wie sich die Lage allerdings künftig entwickeln wird und wann wieder Normalität eintritt, bleibt abzuwarten. Ist die Reise beispielsweise erst in den Sommerferien geplant, riskieren Urlauber bei derzeitigen Kündigungen Stornogebühren. „Da die Entwicklung in der Ukraine langfristig nicht sicher eingeschätzt werden kann, sollten Betroffene ihren Reiseveranstalter kontaktieren und im Zweifel um eine kostenfreie Umbuchung in ein anderes Urlaubsland bitten“, rät Verbraucherschützerin Fischer-Volk.
Betroffene können sich zu aktuellen Entwicklungen im Urlaubsland unter www.auswaertiges-amt.de informieren und zum Reiserecht persönlich, telefonisch und per E-Mail bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen:
– in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
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Quelle: Verbraucherzentrale