Punktesammeln ist heute ein beliebtes Kundenbindungsinstrument. Allerdings nicht, wenn es um Punkte in Flensburg geht. Im jüngsten Jahresbericht des Kraftfahrtbundesamtes ist festgeschrieben, dass 2012 mehr als 9 Millionen Kraftfahrer Punkte gesammelt haben. Viele davon sind „Raserpunkte“, also solche, die durch überhöhte Geschwindigkeit zuerkannt werden (ca. 5,1 Mio. Fahrer sind mit überhöhter Geschwindigkeit registriert).
Die vor wenigen Tagen durch den Bundesrat verabschiedete Reform des Punktesystems bringt den Führerschein künftig viel früher in Gefahr. Im neu geschaffenen Fahreignungsregister werden Ordnungswidrigkeiten mit maximal zwei und Straftaten mit drei Punkten eingetragen, bei einem Punktestand von 8 Punkten ist künftig „der Lappen weg“. Der „Ramsauer’sche Punktetacho“ nimmt seine Arbeit ab dem 01.05.2014 auf.
Eine Generalamnestie für „Altsünder“ gibt es nicht, die Punkte werden akribisch nach einem ausgeklügelten System umgerechnet. Zwar ist im neuen Punktesystem auch eine Abbaumöglichkeit für Punkte vorgesehen, die Regelung fällt mit einem Punkt Abzug jedoch recht mager aus. Klug handelt, wer nach der alten Regelung noch Punkte „verschwinden lässt“. Und das geht so: 4 Punkte baut derjenige ab, der bei einem Stand von maximal 8 Punkten an einem Aufbauseminar oder – sofern ein Alkohol- oder Drogenverstoß die Deliktliste ziert- an einem besonderen Aufbauseminar teilnimmt. Sind bereits 9 bis 13 Punkte „gebucht“, dann werden durch die Kursteilnahme immerhin noch zwei Punkte gestrichen. Ab dem 14. Punkt kann nur noch eine so genannte verkehrspsychologische Beratung einen Punktebonus erwirken. Hier werden bis zum 17. Punkt derzeit zwei Punkte abgezogen. Mit 18 Punkten ist man erst einmal für 6 Monate Fußgänger oder Radfahrer, Kraftfahrzeuge dürfen nicht gefahren werden, da die Fahrerlaubnis entzogen wird. Erst nach einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung kann die Fahrerlaubnis neu ausgestellt werden. Alle Fragen „rund um den Punkt“ beantwortet gern die Leiterin der Begutachtungsstelle für Fahreignung der DEKRA Niederlassung Cottbus, Maria Küch (0355-8773256), Anmeldungen zum besonderen Aufbauseminar oder zur verkehrspsychologischen Beratung können unter der selben Rufnummer vorgenommen werden.
Übrigens: Das Bonussystem mit dem Punkterabatt kann man nur einmal in 5 Jahren in Anspruch nehmen. Entscheidend für den Punktestand ist das Datum der Teilnahmebescheinigung am Ausstellungstag. Nach dem Tattagprinzip können neue Verstöße, die vor dem Ausstellungstermin begangen, aber im Register noch nicht eingetragen sind, den Punkteabbau verhindern.
Quelle: DEKRA Automobil GmbH, Niederlassung Cottbus
Punktesammeln ist heute ein beliebtes Kundenbindungsinstrument. Allerdings nicht, wenn es um Punkte in Flensburg geht. Im jüngsten Jahresbericht des Kraftfahrtbundesamtes ist festgeschrieben, dass 2012 mehr als 9 Millionen Kraftfahrer Punkte gesammelt haben. Viele davon sind „Raserpunkte“, also solche, die durch überhöhte Geschwindigkeit zuerkannt werden (ca. 5,1 Mio. Fahrer sind mit überhöhter Geschwindigkeit registriert).
Die vor wenigen Tagen durch den Bundesrat verabschiedete Reform des Punktesystems bringt den Führerschein künftig viel früher in Gefahr. Im neu geschaffenen Fahreignungsregister werden Ordnungswidrigkeiten mit maximal zwei und Straftaten mit drei Punkten eingetragen, bei einem Punktestand von 8 Punkten ist künftig „der Lappen weg“. Der „Ramsauer’sche Punktetacho“ nimmt seine Arbeit ab dem 01.05.2014 auf.
Eine Generalamnestie für „Altsünder“ gibt es nicht, die Punkte werden akribisch nach einem ausgeklügelten System umgerechnet. Zwar ist im neuen Punktesystem auch eine Abbaumöglichkeit für Punkte vorgesehen, die Regelung fällt mit einem Punkt Abzug jedoch recht mager aus. Klug handelt, wer nach der alten Regelung noch Punkte „verschwinden lässt“. Und das geht so: 4 Punkte baut derjenige ab, der bei einem Stand von maximal 8 Punkten an einem Aufbauseminar oder – sofern ein Alkohol- oder Drogenverstoß die Deliktliste ziert- an einem besonderen Aufbauseminar teilnimmt. Sind bereits 9 bis 13 Punkte „gebucht“, dann werden durch die Kursteilnahme immerhin noch zwei Punkte gestrichen. Ab dem 14. Punkt kann nur noch eine so genannte verkehrspsychologische Beratung einen Punktebonus erwirken. Hier werden bis zum 17. Punkt derzeit zwei Punkte abgezogen. Mit 18 Punkten ist man erst einmal für 6 Monate Fußgänger oder Radfahrer, Kraftfahrzeuge dürfen nicht gefahren werden, da die Fahrerlaubnis entzogen wird. Erst nach einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung kann die Fahrerlaubnis neu ausgestellt werden. Alle Fragen „rund um den Punkt“ beantwortet gern die Leiterin der Begutachtungsstelle für Fahreignung der DEKRA Niederlassung Cottbus, Maria Küch (0355-8773256), Anmeldungen zum besonderen Aufbauseminar oder zur verkehrspsychologischen Beratung können unter der selben Rufnummer vorgenommen werden.
Übrigens: Das Bonussystem mit dem Punkterabatt kann man nur einmal in 5 Jahren in Anspruch nehmen. Entscheidend für den Punktestand ist das Datum der Teilnahmebescheinigung am Ausstellungstag. Nach dem Tattagprinzip können neue Verstöße, die vor dem Ausstellungstermin begangen, aber im Register noch nicht eingetragen sind, den Punkteabbau verhindern.
Quelle: DEKRA Automobil GmbH, Niederlassung Cottbus
Punktesammeln ist heute ein beliebtes Kundenbindungsinstrument. Allerdings nicht, wenn es um Punkte in Flensburg geht. Im jüngsten Jahresbericht des Kraftfahrtbundesamtes ist festgeschrieben, dass 2012 mehr als 9 Millionen Kraftfahrer Punkte gesammelt haben. Viele davon sind „Raserpunkte“, also solche, die durch überhöhte Geschwindigkeit zuerkannt werden (ca. 5,1 Mio. Fahrer sind mit überhöhter Geschwindigkeit registriert).
Die vor wenigen Tagen durch den Bundesrat verabschiedete Reform des Punktesystems bringt den Führerschein künftig viel früher in Gefahr. Im neu geschaffenen Fahreignungsregister werden Ordnungswidrigkeiten mit maximal zwei und Straftaten mit drei Punkten eingetragen, bei einem Punktestand von 8 Punkten ist künftig „der Lappen weg“. Der „Ramsauer’sche Punktetacho“ nimmt seine Arbeit ab dem 01.05.2014 auf.
Eine Generalamnestie für „Altsünder“ gibt es nicht, die Punkte werden akribisch nach einem ausgeklügelten System umgerechnet. Zwar ist im neuen Punktesystem auch eine Abbaumöglichkeit für Punkte vorgesehen, die Regelung fällt mit einem Punkt Abzug jedoch recht mager aus. Klug handelt, wer nach der alten Regelung noch Punkte „verschwinden lässt“. Und das geht so: 4 Punkte baut derjenige ab, der bei einem Stand von maximal 8 Punkten an einem Aufbauseminar oder – sofern ein Alkohol- oder Drogenverstoß die Deliktliste ziert- an einem besonderen Aufbauseminar teilnimmt. Sind bereits 9 bis 13 Punkte „gebucht“, dann werden durch die Kursteilnahme immerhin noch zwei Punkte gestrichen. Ab dem 14. Punkt kann nur noch eine so genannte verkehrspsychologische Beratung einen Punktebonus erwirken. Hier werden bis zum 17. Punkt derzeit zwei Punkte abgezogen. Mit 18 Punkten ist man erst einmal für 6 Monate Fußgänger oder Radfahrer, Kraftfahrzeuge dürfen nicht gefahren werden, da die Fahrerlaubnis entzogen wird. Erst nach einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung kann die Fahrerlaubnis neu ausgestellt werden. Alle Fragen „rund um den Punkt“ beantwortet gern die Leiterin der Begutachtungsstelle für Fahreignung der DEKRA Niederlassung Cottbus, Maria Küch (0355-8773256), Anmeldungen zum besonderen Aufbauseminar oder zur verkehrspsychologischen Beratung können unter der selben Rufnummer vorgenommen werden.
Übrigens: Das Bonussystem mit dem Punkterabatt kann man nur einmal in 5 Jahren in Anspruch nehmen. Entscheidend für den Punktestand ist das Datum der Teilnahmebescheinigung am Ausstellungstag. Nach dem Tattagprinzip können neue Verstöße, die vor dem Ausstellungstermin begangen, aber im Register noch nicht eingetragen sind, den Punkteabbau verhindern.
Quelle: DEKRA Automobil GmbH, Niederlassung Cottbus
Punktesammeln ist heute ein beliebtes Kundenbindungsinstrument. Allerdings nicht, wenn es um Punkte in Flensburg geht. Im jüngsten Jahresbericht des Kraftfahrtbundesamtes ist festgeschrieben, dass 2012 mehr als 9 Millionen Kraftfahrer Punkte gesammelt haben. Viele davon sind „Raserpunkte“, also solche, die durch überhöhte Geschwindigkeit zuerkannt werden (ca. 5,1 Mio. Fahrer sind mit überhöhter Geschwindigkeit registriert).
Die vor wenigen Tagen durch den Bundesrat verabschiedete Reform des Punktesystems bringt den Führerschein künftig viel früher in Gefahr. Im neu geschaffenen Fahreignungsregister werden Ordnungswidrigkeiten mit maximal zwei und Straftaten mit drei Punkten eingetragen, bei einem Punktestand von 8 Punkten ist künftig „der Lappen weg“. Der „Ramsauer’sche Punktetacho“ nimmt seine Arbeit ab dem 01.05.2014 auf.
Eine Generalamnestie für „Altsünder“ gibt es nicht, die Punkte werden akribisch nach einem ausgeklügelten System umgerechnet. Zwar ist im neuen Punktesystem auch eine Abbaumöglichkeit für Punkte vorgesehen, die Regelung fällt mit einem Punkt Abzug jedoch recht mager aus. Klug handelt, wer nach der alten Regelung noch Punkte „verschwinden lässt“. Und das geht so: 4 Punkte baut derjenige ab, der bei einem Stand von maximal 8 Punkten an einem Aufbauseminar oder – sofern ein Alkohol- oder Drogenverstoß die Deliktliste ziert- an einem besonderen Aufbauseminar teilnimmt. Sind bereits 9 bis 13 Punkte „gebucht“, dann werden durch die Kursteilnahme immerhin noch zwei Punkte gestrichen. Ab dem 14. Punkt kann nur noch eine so genannte verkehrspsychologische Beratung einen Punktebonus erwirken. Hier werden bis zum 17. Punkt derzeit zwei Punkte abgezogen. Mit 18 Punkten ist man erst einmal für 6 Monate Fußgänger oder Radfahrer, Kraftfahrzeuge dürfen nicht gefahren werden, da die Fahrerlaubnis entzogen wird. Erst nach einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung kann die Fahrerlaubnis neu ausgestellt werden. Alle Fragen „rund um den Punkt“ beantwortet gern die Leiterin der Begutachtungsstelle für Fahreignung der DEKRA Niederlassung Cottbus, Maria Küch (0355-8773256), Anmeldungen zum besonderen Aufbauseminar oder zur verkehrspsychologischen Beratung können unter der selben Rufnummer vorgenommen werden.
Übrigens: Das Bonussystem mit dem Punkterabatt kann man nur einmal in 5 Jahren in Anspruch nehmen. Entscheidend für den Punktestand ist das Datum der Teilnahmebescheinigung am Ausstellungstag. Nach dem Tattagprinzip können neue Verstöße, die vor dem Ausstellungstermin begangen, aber im Register noch nicht eingetragen sind, den Punkteabbau verhindern.
Quelle: DEKRA Automobil GmbH, Niederlassung Cottbus