Zum 2. Mai 2013 hat die Deutsche Telekom angekündigt, Neuverträge für
Breitband-Internetzugänge nur noch mit einem begrenzten inklusiven
Datenvolumen zu verkaufen [1]. Wer sein Datenvolumen ausgeschöpft hat,
wird daraufhin in seiner Breitband-Geschwindigkeit gedrosselt und kann
dann lediglich mit 48 Kilobyte je Sekunde im Internet surfen – eine
Geschwindigkeit, die zuletzt in den 90er Jahren Standard war. Das
eigentliche Problem liegt aber in der Priorisierung und Bevorzugung
eigener Dienste der Telekom gegenüber anderern Angeboten im Internet.
Veit Göritz, Spitzenkandidat zur Bundestagswahl und politischer
Geschäftsführer der PIRATEN Brandenburg, stellt dazu fest: «/Laut der
Pressemitteilung der Deutschen Telekom greift die Volumenbegrenzung
nicht auf deren eigenen Produkte über. Daten, die durch das hauseigene
Entertain-Paket oder Telefonie über das Internet anfallen, werden nicht
zur Berechnung herangezogen. Hier findet eine Ausklammerung von
Produkten gegenüber Wettbewerbern und demnach ein Eingriff in die
Netzneutralität statt./»
Die Bevorzugung der eigenen Dienste verletzt die Position als neutraler
Infrastrukturanbieter. Die PIRATEN im Land Brandenburg stehen dazu, dass
der Zugang zu freier Information und zur freien Kommunikation genauso
ein Grundrecht ist, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Menschen,
die diesen Zugang nicht haben oder nicht den immer größer werdenden
Datenvolumen entsprechend nutzen können, sehen sich einer zunehmenden
digitalen Barriere ausgesetzt. Es wird ihnen die Möglichkeit
eingeschränkt, sich aus allgemein verfügbaren Quellen zu informieren.
Insbesondere in Gebieten mit ländlicher Struktur, wie im Land
Brandenburg, ist ein Ausgleich der Informations- und
Kommunikationsdefizite nur durch den Internetzugang möglich. [2]
Göritz ergänzt abschließend: «/Dieses Vorhaben selbst sowie der bereits
2011 angedachte Eingriff in die Netzneutralität seitens der Deutschen
Telekom [3] sind entschieden abzulehnen./»
Quellen:
[1] Pressemitteilung der Deutschen Telekom:
http://www.telekom.com/medien/produkte-fuer-privatkunden/184370
[2] Grundrecht auf Internetzugang:
http://www.piratenbrandenburg.de/politik/wahlprogramm/grundrecht-auf-internetzugang/
[3] Zwei-Klassen-Internet:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/zwei-klassen-internet-warum-youtube-manchmal-ruckelt-a-764238.html
Zum 2. Mai 2013 hat die Deutsche Telekom angekündigt, Neuverträge für
Breitband-Internetzugänge nur noch mit einem begrenzten inklusiven
Datenvolumen zu verkaufen [1]. Wer sein Datenvolumen ausgeschöpft hat,
wird daraufhin in seiner Breitband-Geschwindigkeit gedrosselt und kann
dann lediglich mit 48 Kilobyte je Sekunde im Internet surfen – eine
Geschwindigkeit, die zuletzt in den 90er Jahren Standard war. Das
eigentliche Problem liegt aber in der Priorisierung und Bevorzugung
eigener Dienste der Telekom gegenüber anderern Angeboten im Internet.
Veit Göritz, Spitzenkandidat zur Bundestagswahl und politischer
Geschäftsführer der PIRATEN Brandenburg, stellt dazu fest: «/Laut der
Pressemitteilung der Deutschen Telekom greift die Volumenbegrenzung
nicht auf deren eigenen Produkte über. Daten, die durch das hauseigene
Entertain-Paket oder Telefonie über das Internet anfallen, werden nicht
zur Berechnung herangezogen. Hier findet eine Ausklammerung von
Produkten gegenüber Wettbewerbern und demnach ein Eingriff in die
Netzneutralität statt./»
Die Bevorzugung der eigenen Dienste verletzt die Position als neutraler
Infrastrukturanbieter. Die PIRATEN im Land Brandenburg stehen dazu, dass
der Zugang zu freier Information und zur freien Kommunikation genauso
ein Grundrecht ist, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Menschen,
die diesen Zugang nicht haben oder nicht den immer größer werdenden
Datenvolumen entsprechend nutzen können, sehen sich einer zunehmenden
digitalen Barriere ausgesetzt. Es wird ihnen die Möglichkeit
eingeschränkt, sich aus allgemein verfügbaren Quellen zu informieren.
Insbesondere in Gebieten mit ländlicher Struktur, wie im Land
Brandenburg, ist ein Ausgleich der Informations- und
Kommunikationsdefizite nur durch den Internetzugang möglich. [2]
Göritz ergänzt abschließend: «/Dieses Vorhaben selbst sowie der bereits
2011 angedachte Eingriff in die Netzneutralität seitens der Deutschen
Telekom [3] sind entschieden abzulehnen./»
Quellen:
[1] Pressemitteilung der Deutschen Telekom:
http://www.telekom.com/medien/produkte-fuer-privatkunden/184370
[2] Grundrecht auf Internetzugang:
http://www.piratenbrandenburg.de/politik/wahlprogramm/grundrecht-auf-internetzugang/
[3] Zwei-Klassen-Internet:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/zwei-klassen-internet-warum-youtube-manchmal-ruckelt-a-764238.html
Zum 2. Mai 2013 hat die Deutsche Telekom angekündigt, Neuverträge für
Breitband-Internetzugänge nur noch mit einem begrenzten inklusiven
Datenvolumen zu verkaufen [1]. Wer sein Datenvolumen ausgeschöpft hat,
wird daraufhin in seiner Breitband-Geschwindigkeit gedrosselt und kann
dann lediglich mit 48 Kilobyte je Sekunde im Internet surfen – eine
Geschwindigkeit, die zuletzt in den 90er Jahren Standard war. Das
eigentliche Problem liegt aber in der Priorisierung und Bevorzugung
eigener Dienste der Telekom gegenüber anderern Angeboten im Internet.
Veit Göritz, Spitzenkandidat zur Bundestagswahl und politischer
Geschäftsführer der PIRATEN Brandenburg, stellt dazu fest: «/Laut der
Pressemitteilung der Deutschen Telekom greift die Volumenbegrenzung
nicht auf deren eigenen Produkte über. Daten, die durch das hauseigene
Entertain-Paket oder Telefonie über das Internet anfallen, werden nicht
zur Berechnung herangezogen. Hier findet eine Ausklammerung von
Produkten gegenüber Wettbewerbern und demnach ein Eingriff in die
Netzneutralität statt./»
Die Bevorzugung der eigenen Dienste verletzt die Position als neutraler
Infrastrukturanbieter. Die PIRATEN im Land Brandenburg stehen dazu, dass
der Zugang zu freier Information und zur freien Kommunikation genauso
ein Grundrecht ist, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Menschen,
die diesen Zugang nicht haben oder nicht den immer größer werdenden
Datenvolumen entsprechend nutzen können, sehen sich einer zunehmenden
digitalen Barriere ausgesetzt. Es wird ihnen die Möglichkeit
eingeschränkt, sich aus allgemein verfügbaren Quellen zu informieren.
Insbesondere in Gebieten mit ländlicher Struktur, wie im Land
Brandenburg, ist ein Ausgleich der Informations- und
Kommunikationsdefizite nur durch den Internetzugang möglich. [2]
Göritz ergänzt abschließend: «/Dieses Vorhaben selbst sowie der bereits
2011 angedachte Eingriff in die Netzneutralität seitens der Deutschen
Telekom [3] sind entschieden abzulehnen./»
Quellen:
[1] Pressemitteilung der Deutschen Telekom:
http://www.telekom.com/medien/produkte-fuer-privatkunden/184370
[2] Grundrecht auf Internetzugang:
http://www.piratenbrandenburg.de/politik/wahlprogramm/grundrecht-auf-internetzugang/
[3] Zwei-Klassen-Internet:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/zwei-klassen-internet-warum-youtube-manchmal-ruckelt-a-764238.html
Zum 2. Mai 2013 hat die Deutsche Telekom angekündigt, Neuverträge für
Breitband-Internetzugänge nur noch mit einem begrenzten inklusiven
Datenvolumen zu verkaufen [1]. Wer sein Datenvolumen ausgeschöpft hat,
wird daraufhin in seiner Breitband-Geschwindigkeit gedrosselt und kann
dann lediglich mit 48 Kilobyte je Sekunde im Internet surfen – eine
Geschwindigkeit, die zuletzt in den 90er Jahren Standard war. Das
eigentliche Problem liegt aber in der Priorisierung und Bevorzugung
eigener Dienste der Telekom gegenüber anderern Angeboten im Internet.
Veit Göritz, Spitzenkandidat zur Bundestagswahl und politischer
Geschäftsführer der PIRATEN Brandenburg, stellt dazu fest: «/Laut der
Pressemitteilung der Deutschen Telekom greift die Volumenbegrenzung
nicht auf deren eigenen Produkte über. Daten, die durch das hauseigene
Entertain-Paket oder Telefonie über das Internet anfallen, werden nicht
zur Berechnung herangezogen. Hier findet eine Ausklammerung von
Produkten gegenüber Wettbewerbern und demnach ein Eingriff in die
Netzneutralität statt./»
Die Bevorzugung der eigenen Dienste verletzt die Position als neutraler
Infrastrukturanbieter. Die PIRATEN im Land Brandenburg stehen dazu, dass
der Zugang zu freier Information und zur freien Kommunikation genauso
ein Grundrecht ist, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Menschen,
die diesen Zugang nicht haben oder nicht den immer größer werdenden
Datenvolumen entsprechend nutzen können, sehen sich einer zunehmenden
digitalen Barriere ausgesetzt. Es wird ihnen die Möglichkeit
eingeschränkt, sich aus allgemein verfügbaren Quellen zu informieren.
Insbesondere in Gebieten mit ländlicher Struktur, wie im Land
Brandenburg, ist ein Ausgleich der Informations- und
Kommunikationsdefizite nur durch den Internetzugang möglich. [2]
Göritz ergänzt abschließend: «/Dieses Vorhaben selbst sowie der bereits
2011 angedachte Eingriff in die Netzneutralität seitens der Deutschen
Telekom [3] sind entschieden abzulehnen./»
Quellen:
[1] Pressemitteilung der Deutschen Telekom:
http://www.telekom.com/medien/produkte-fuer-privatkunden/184370
[2] Grundrecht auf Internetzugang:
http://www.piratenbrandenburg.de/politik/wahlprogramm/grundrecht-auf-internetzugang/
[3] Zwei-Klassen-Internet:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/zwei-klassen-internet-warum-youtube-manchmal-ruckelt-a-764238.html