Brandenburgs Verkehrsminister Jörg Vogelsänger hat heute mit seinem Vorschlag, den Bund im Rahmen der Reform seiner Wasser- und Schifffahrtsverwaltung darauf zu verpflichten, dass auch bundeseigene Wasserstraßen mit eher touristischer Nutzung funktionsfähig erhalten bleiben müssen, auf der Verkehrsministerkonferenz (VMK) in Flensburg eine Mehrheit gefunden. Diese zählen in der Klassifizierung des Bundes zu den Sonstigen Wasserstraßen.
Die Länder sehen ihre Belange bei der aktuellen Umstrukturierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in keiner Weise berücksichtigt. Sie haben verfassungsrechtliche Zweifel und fordern eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestags über ein Zuständigkeitsgesetz und eine Befassung des Bundesrats. „Insbesondere die im Zusammenhang mit der Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung vorgelegte Kategorisierung der Wasserstraßen des Bundes ist nicht in Gänze nachvollziehbar und bedarf der Überarbeitung“, so Vogelsänger.
Die Verkehrsminister der Länder fordern auf Initiative von Vogelsänger den Bund auf, auch seine Verpflichtungen als Eigentümer der Sonstigen Wasserstraßen zu erfüllen und die maßgebenden Verkehrs- und Nutzungsfunktionen weiterhin zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sind zusätzliche Belastungen der Haushalte der betroffenen Bundesländer zu vermeiden.
Sonstige Wasserstraßen, auf denen vor allem Wassertourismus und Wassersport stattfindet, haben eine hohe Bedeutung für die regionale und lokale Wertschöpfung. Die Nutzbarkeit der Sonstigen Wasserstraßen muss deshalb grundsätzlich gewährleistet sein.
Die Kategorisierung des Bundeswasserstraßennetzes durch das Bundesverkehrsministerium ist noch nicht abgeschlossen. In Brandenburg ist insbesondere die Elbe als Hinterlandanbindung zum Hamburger Hafen noch in der Diskussion. Klar ist: Das noch in der Erarbeitung befindliche System wird in ein Hauptnetz mit drei Kategorien und ein Nebennetz unterteilt. Zum Nebennetz des Bundes gehören als Sonstige Wasserstraßen in Brandenburg die Spree-Oder-Wasserstraße, der Teltowkanal, der Havelkanal Nord, die Obere Havelwasserstraße und die Templiner Gewässer.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Brandenburgs Verkehrsminister Jörg Vogelsänger hat heute mit seinem Vorschlag, den Bund im Rahmen der Reform seiner Wasser- und Schifffahrtsverwaltung darauf zu verpflichten, dass auch bundeseigene Wasserstraßen mit eher touristischer Nutzung funktionsfähig erhalten bleiben müssen, auf der Verkehrsministerkonferenz (VMK) in Flensburg eine Mehrheit gefunden. Diese zählen in der Klassifizierung des Bundes zu den Sonstigen Wasserstraßen.
Die Länder sehen ihre Belange bei der aktuellen Umstrukturierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in keiner Weise berücksichtigt. Sie haben verfassungsrechtliche Zweifel und fordern eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestags über ein Zuständigkeitsgesetz und eine Befassung des Bundesrats. „Insbesondere die im Zusammenhang mit der Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung vorgelegte Kategorisierung der Wasserstraßen des Bundes ist nicht in Gänze nachvollziehbar und bedarf der Überarbeitung“, so Vogelsänger.
Die Verkehrsminister der Länder fordern auf Initiative von Vogelsänger den Bund auf, auch seine Verpflichtungen als Eigentümer der Sonstigen Wasserstraßen zu erfüllen und die maßgebenden Verkehrs- und Nutzungsfunktionen weiterhin zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sind zusätzliche Belastungen der Haushalte der betroffenen Bundesländer zu vermeiden.
Sonstige Wasserstraßen, auf denen vor allem Wassertourismus und Wassersport stattfindet, haben eine hohe Bedeutung für die regionale und lokale Wertschöpfung. Die Nutzbarkeit der Sonstigen Wasserstraßen muss deshalb grundsätzlich gewährleistet sein.
Die Kategorisierung des Bundeswasserstraßennetzes durch das Bundesverkehrsministerium ist noch nicht abgeschlossen. In Brandenburg ist insbesondere die Elbe als Hinterlandanbindung zum Hamburger Hafen noch in der Diskussion. Klar ist: Das noch in der Erarbeitung befindliche System wird in ein Hauptnetz mit drei Kategorien und ein Nebennetz unterteilt. Zum Nebennetz des Bundes gehören als Sonstige Wasserstraßen in Brandenburg die Spree-Oder-Wasserstraße, der Teltowkanal, der Havelkanal Nord, die Obere Havelwasserstraße und die Templiner Gewässer.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Brandenburgs Verkehrsminister Jörg Vogelsänger hat heute mit seinem Vorschlag, den Bund im Rahmen der Reform seiner Wasser- und Schifffahrtsverwaltung darauf zu verpflichten, dass auch bundeseigene Wasserstraßen mit eher touristischer Nutzung funktionsfähig erhalten bleiben müssen, auf der Verkehrsministerkonferenz (VMK) in Flensburg eine Mehrheit gefunden. Diese zählen in der Klassifizierung des Bundes zu den Sonstigen Wasserstraßen.
Die Länder sehen ihre Belange bei der aktuellen Umstrukturierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in keiner Weise berücksichtigt. Sie haben verfassungsrechtliche Zweifel und fordern eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestags über ein Zuständigkeitsgesetz und eine Befassung des Bundesrats. „Insbesondere die im Zusammenhang mit der Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung vorgelegte Kategorisierung der Wasserstraßen des Bundes ist nicht in Gänze nachvollziehbar und bedarf der Überarbeitung“, so Vogelsänger.
Die Verkehrsminister der Länder fordern auf Initiative von Vogelsänger den Bund auf, auch seine Verpflichtungen als Eigentümer der Sonstigen Wasserstraßen zu erfüllen und die maßgebenden Verkehrs- und Nutzungsfunktionen weiterhin zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sind zusätzliche Belastungen der Haushalte der betroffenen Bundesländer zu vermeiden.
Sonstige Wasserstraßen, auf denen vor allem Wassertourismus und Wassersport stattfindet, haben eine hohe Bedeutung für die regionale und lokale Wertschöpfung. Die Nutzbarkeit der Sonstigen Wasserstraßen muss deshalb grundsätzlich gewährleistet sein.
Die Kategorisierung des Bundeswasserstraßennetzes durch das Bundesverkehrsministerium ist noch nicht abgeschlossen. In Brandenburg ist insbesondere die Elbe als Hinterlandanbindung zum Hamburger Hafen noch in der Diskussion. Klar ist: Das noch in der Erarbeitung befindliche System wird in ein Hauptnetz mit drei Kategorien und ein Nebennetz unterteilt. Zum Nebennetz des Bundes gehören als Sonstige Wasserstraßen in Brandenburg die Spree-Oder-Wasserstraße, der Teltowkanal, der Havelkanal Nord, die Obere Havelwasserstraße und die Templiner Gewässer.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Brandenburgs Verkehrsminister Jörg Vogelsänger hat heute mit seinem Vorschlag, den Bund im Rahmen der Reform seiner Wasser- und Schifffahrtsverwaltung darauf zu verpflichten, dass auch bundeseigene Wasserstraßen mit eher touristischer Nutzung funktionsfähig erhalten bleiben müssen, auf der Verkehrsministerkonferenz (VMK) in Flensburg eine Mehrheit gefunden. Diese zählen in der Klassifizierung des Bundes zu den Sonstigen Wasserstraßen.
Die Länder sehen ihre Belange bei der aktuellen Umstrukturierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in keiner Weise berücksichtigt. Sie haben verfassungsrechtliche Zweifel und fordern eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestags über ein Zuständigkeitsgesetz und eine Befassung des Bundesrats. „Insbesondere die im Zusammenhang mit der Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung vorgelegte Kategorisierung der Wasserstraßen des Bundes ist nicht in Gänze nachvollziehbar und bedarf der Überarbeitung“, so Vogelsänger.
Die Verkehrsminister der Länder fordern auf Initiative von Vogelsänger den Bund auf, auch seine Verpflichtungen als Eigentümer der Sonstigen Wasserstraßen zu erfüllen und die maßgebenden Verkehrs- und Nutzungsfunktionen weiterhin zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sind zusätzliche Belastungen der Haushalte der betroffenen Bundesländer zu vermeiden.
Sonstige Wasserstraßen, auf denen vor allem Wassertourismus und Wassersport stattfindet, haben eine hohe Bedeutung für die regionale und lokale Wertschöpfung. Die Nutzbarkeit der Sonstigen Wasserstraßen muss deshalb grundsätzlich gewährleistet sein.
Die Kategorisierung des Bundeswasserstraßennetzes durch das Bundesverkehrsministerium ist noch nicht abgeschlossen. In Brandenburg ist insbesondere die Elbe als Hinterlandanbindung zum Hamburger Hafen noch in der Diskussion. Klar ist: Das noch in der Erarbeitung befindliche System wird in ein Hauptnetz mit drei Kategorien und ein Nebennetz unterteilt. Zum Nebennetz des Bundes gehören als Sonstige Wasserstraßen in Brandenburg die Spree-Oder-Wasserstraße, der Teltowkanal, der Havelkanal Nord, die Obere Havelwasserstraße und die Templiner Gewässer.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft