Wie jetzt bekannt wurde, lehnt das Brandenburger Wirtschaftsministerium die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Bergschäden durch den Braunkohleabbbau ab. Als Grund für die Entscheidung wurde seitens des Wirtschaftsministeriums angegeben, dass Vattenfall und der Bergbausanierer LMBV keine Notwendigkeit darin sehen. Nach dem Bundesbergrecht müssen Betroffene Schäden durch Braunkohle-Tagebaue an Ihren Häusern gegenüber dem Bergbauunternehmen in Eigenregie beweisen.
„Es ist ein Unding, dass die Landesregierung die Bergbaubetroffenen derart im Regen stehen lässt“, kritisierte der Lausitzer Bundestagskandidat Wolfgang Renner (B90/ Die Grünen) die Ankündigung von Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Die LINKE). „Für den Minister scheinen nur die Interessen des Konzernes zu zählen, nicht aber die der Betroffenen in den Tagebauregionen“. Nach Informationen der Grünen Liga wurden im Jahr 2012 von 513 um den Tagebau Jänschwalde gemeldeten Bergschäden bisher 274 abgelehnt und 203 entschädigt.
Die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete für die Lausitz Sabine Niels wies darauf hin, dass im Braunkohleland Nordrhein-Westfalen bereits seit Ende 2010 eine Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten in der Regulierung von Bergschäden als neutrale Institution fungiert.
Niels und Renner sprechen sich für eine sogenannte Beweislastumkehr im Bergrecht aus: „Wenn am Haus Schäden auftreten, die Folgewirkungen des Bergbaus sein könnten, sollen nicht mehr Hausbesitzer beweisen müssen, dass es sich tatsächlich um einen Bergschaden handelt“, sagte Niels. Stattdessen sollen nach Meinung der Bündnisgrünen die Braunkohleunternehmen in der Pflicht stehen. Die bündnisgrüne Landespolitikerin räumt einer Änderung gute Chancen ein: „Im NRW-Koalitionsvertrag spricht sich die rotgrüne Landesregierung auch für eine Beweislastumkehr aus. Wir erwarten jetzt eine entsprechende Bundesratsinitiative aus NRW, die wir natürlich unterstützen werden“, so Niels.
Quelle: Sabine Niels, MdL Brandenburg, Bündnis 90/Die Grünen
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