Immer wieder verwundern mich sprachliche Formulierungen. Manchmal bin ich mir nicht sicher, ob es Unwissenheit, der Gedanke, besonders modern sein zu wollen, oder Absicht zum Zwecke der Verwirrung ist.
Besonders die Werbung ist da kreativ.
Neulich fiel mir eine Werbung auf, die ihren ‘Gearfinder’ anpries. So, so ein Gearfinder …
Falls sie gerade nach Hause gekommen sind und noch mit Schulenglisch und dem Geräusch ihres Autos an ‘Gang’ denken – ein ‘Gearfinder’ ist also eine Hilfe, die Gänge ihres Autos zu finden, dann liegen sie ganz, ganz falsch.
‘Gear’ hat sich umgangssprachlich, zumindest in der englischen Sprache, auch die Bedeutung Ausrüstung erobert. Sprache verändert sich, es muss ja nicht immer das Wort ‘equipment’ sein.
Es ist an der Zeit, das Rätsel zu lösen. Besagter ‘Gearfinder’ hilft Kaufwilligen, das richtige Snowboard oder den richtigen Freeski zu finden. Wenn sie nicht wissen, was ein Freeski oder ein Snowboard ist, vergessen sie es einfach. Sie gehören dann ohnehin nicht zur Zielgruppe des Händlers und seinen Gearfinder brauchen sie nicht.
Schwieriger wird es bei Gesetzestexten. Das geht uns alle an und wenn wir den Text nicht verstehen, schützt das nicht vor Strafe.
§43a des Waffengesetzes regelt „Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen“
Was sind nun ‘Anscheinswaffen’? Das ist da nicht richtig detailliert aufgeführt, es sind aber Gegenstände, die wie echte Waffen aussehen. Bestimmte tragbare Gegenstände sind Hieb- und Stoßwaffen und einige Messertypen.
Es gibt da allerdings Ausnahmen:
Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Dann werden noch Foto-, Film-, und Fernsehaufnahmen und Theater ausgenommen.
Ob das angemeldet werden muss, vermag ich nicht zu sagen.
Und wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt ist das ebenfalls ausgenommen (was immer das genau heissen mag).
Ach ja, in einem verschlossenen Behältnis darf man diese Gegenstände ebenfalls transportieren.
Brauchtumspflege, z.B. Karneval, kann bei einer Kostümierung mit einer ‘Waffe’ durchaus zu einem Gerichtsfall führen. Manche Dinge werden eben erst nach langwierigen und teuren Prozessen geklärt. Aber als James Bond muss man ja nicht unbedingt eine täuschend echt aussehende Beretta oder Walther mit sich führen.
Nehmen sie das aber nicht allzu ernst. Als es noch die Kontrollen an der Grenze zu unseren Nachbarn gab, hatte ich oft gut sichtbare ‘Waffen’ hinten im Auto. Fäustling, Vorschlaghammer, Mistgabel, Zaunpfähle und so weiter.
Zumindest in den Bauernkriegen waren das durchaus gefürchtete Waffen.
Nie hatte ich deswegen Probleme, wenn ich mal kurz zum Tanken ‘rüberfuhr.
Zu guter Letzt für heute eine Meldung vom vergangenen Donnerstag, die mich irritiert hat.
„Senftenberg wird kinderfreundliche Kommune“
Na endlich, wird auch Zeit. Im Umkehrschluss bedeutet die Meldung doch, dass Senftenberg bislang keine kinderfreundliche Kommune war. Oder?
Bleiben sie uns gewogen. Irgendwann entdecke ich bestimmt wieder sprachliche Absonderheiten.
Dann werde ich sie mit Vergnügen zu Papier bringen; Pardon, natürlich via Tastatur eintippern.
Immer wieder verwundern mich sprachliche Formulierungen. Manchmal bin ich mir nicht sicher, ob es Unwissenheit, der Gedanke, besonders modern sein zu wollen, oder Absicht zum Zwecke der Verwirrung ist.
Besonders die Werbung ist da kreativ.
Neulich fiel mir eine Werbung auf, die ihren ‘Gearfinder’ anpries. So, so ein Gearfinder …
Falls sie gerade nach Hause gekommen sind und noch mit Schulenglisch und dem Geräusch ihres Autos an ‘Gang’ denken – ein ‘Gearfinder’ ist also eine Hilfe, die Gänge ihres Autos zu finden, dann liegen sie ganz, ganz falsch.
‘Gear’ hat sich umgangssprachlich, zumindest in der englischen Sprache, auch die Bedeutung Ausrüstung erobert. Sprache verändert sich, es muss ja nicht immer das Wort ‘equipment’ sein.
Es ist an der Zeit, das Rätsel zu lösen. Besagter ‘Gearfinder’ hilft Kaufwilligen, das richtige Snowboard oder den richtigen Freeski zu finden. Wenn sie nicht wissen, was ein Freeski oder ein Snowboard ist, vergessen sie es einfach. Sie gehören dann ohnehin nicht zur Zielgruppe des Händlers und seinen Gearfinder brauchen sie nicht.
Schwieriger wird es bei Gesetzestexten. Das geht uns alle an und wenn wir den Text nicht verstehen, schützt das nicht vor Strafe.
§43a des Waffengesetzes regelt „Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen“
Was sind nun ‘Anscheinswaffen’? Das ist da nicht richtig detailliert aufgeführt, es sind aber Gegenstände, die wie echte Waffen aussehen. Bestimmte tragbare Gegenstände sind Hieb- und Stoßwaffen und einige Messertypen.
Es gibt da allerdings Ausnahmen:
Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Dann werden noch Foto-, Film-, und Fernsehaufnahmen und Theater ausgenommen.
Ob das angemeldet werden muss, vermag ich nicht zu sagen.
Und wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt ist das ebenfalls ausgenommen (was immer das genau heissen mag).
Ach ja, in einem verschlossenen Behältnis darf man diese Gegenstände ebenfalls transportieren.
Brauchtumspflege, z.B. Karneval, kann bei einer Kostümierung mit einer ‘Waffe’ durchaus zu einem Gerichtsfall führen. Manche Dinge werden eben erst nach langwierigen und teuren Prozessen geklärt. Aber als James Bond muss man ja nicht unbedingt eine täuschend echt aussehende Beretta oder Walther mit sich führen.
Nehmen sie das aber nicht allzu ernst. Als es noch die Kontrollen an der Grenze zu unseren Nachbarn gab, hatte ich oft gut sichtbare ‘Waffen’ hinten im Auto. Fäustling, Vorschlaghammer, Mistgabel, Zaunpfähle und so weiter.
Zumindest in den Bauernkriegen waren das durchaus gefürchtete Waffen.
Nie hatte ich deswegen Probleme, wenn ich mal kurz zum Tanken ‘rüberfuhr.
Zu guter Letzt für heute eine Meldung vom vergangenen Donnerstag, die mich irritiert hat.
„Senftenberg wird kinderfreundliche Kommune“
Na endlich, wird auch Zeit. Im Umkehrschluss bedeutet die Meldung doch, dass Senftenberg bislang keine kinderfreundliche Kommune war. Oder?
Bleiben sie uns gewogen. Irgendwann entdecke ich bestimmt wieder sprachliche Absonderheiten.
Dann werde ich sie mit Vergnügen zu Papier bringen; Pardon, natürlich via Tastatur eintippern.
Immer wieder verwundern mich sprachliche Formulierungen. Manchmal bin ich mir nicht sicher, ob es Unwissenheit, der Gedanke, besonders modern sein zu wollen, oder Absicht zum Zwecke der Verwirrung ist.
Besonders die Werbung ist da kreativ.
Neulich fiel mir eine Werbung auf, die ihren ‘Gearfinder’ anpries. So, so ein Gearfinder …
Falls sie gerade nach Hause gekommen sind und noch mit Schulenglisch und dem Geräusch ihres Autos an ‘Gang’ denken – ein ‘Gearfinder’ ist also eine Hilfe, die Gänge ihres Autos zu finden, dann liegen sie ganz, ganz falsch.
‘Gear’ hat sich umgangssprachlich, zumindest in der englischen Sprache, auch die Bedeutung Ausrüstung erobert. Sprache verändert sich, es muss ja nicht immer das Wort ‘equipment’ sein.
Es ist an der Zeit, das Rätsel zu lösen. Besagter ‘Gearfinder’ hilft Kaufwilligen, das richtige Snowboard oder den richtigen Freeski zu finden. Wenn sie nicht wissen, was ein Freeski oder ein Snowboard ist, vergessen sie es einfach. Sie gehören dann ohnehin nicht zur Zielgruppe des Händlers und seinen Gearfinder brauchen sie nicht.
Schwieriger wird es bei Gesetzestexten. Das geht uns alle an und wenn wir den Text nicht verstehen, schützt das nicht vor Strafe.
§43a des Waffengesetzes regelt „Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen“
Was sind nun ‘Anscheinswaffen’? Das ist da nicht richtig detailliert aufgeführt, es sind aber Gegenstände, die wie echte Waffen aussehen. Bestimmte tragbare Gegenstände sind Hieb- und Stoßwaffen und einige Messertypen.
Es gibt da allerdings Ausnahmen:
Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Dann werden noch Foto-, Film-, und Fernsehaufnahmen und Theater ausgenommen.
Ob das angemeldet werden muss, vermag ich nicht zu sagen.
Und wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt ist das ebenfalls ausgenommen (was immer das genau heissen mag).
Ach ja, in einem verschlossenen Behältnis darf man diese Gegenstände ebenfalls transportieren.
Brauchtumspflege, z.B. Karneval, kann bei einer Kostümierung mit einer ‘Waffe’ durchaus zu einem Gerichtsfall führen. Manche Dinge werden eben erst nach langwierigen und teuren Prozessen geklärt. Aber als James Bond muss man ja nicht unbedingt eine täuschend echt aussehende Beretta oder Walther mit sich führen.
Nehmen sie das aber nicht allzu ernst. Als es noch die Kontrollen an der Grenze zu unseren Nachbarn gab, hatte ich oft gut sichtbare ‘Waffen’ hinten im Auto. Fäustling, Vorschlaghammer, Mistgabel, Zaunpfähle und so weiter.
Zumindest in den Bauernkriegen waren das durchaus gefürchtete Waffen.
Nie hatte ich deswegen Probleme, wenn ich mal kurz zum Tanken ‘rüberfuhr.
Zu guter Letzt für heute eine Meldung vom vergangenen Donnerstag, die mich irritiert hat.
„Senftenberg wird kinderfreundliche Kommune“
Na endlich, wird auch Zeit. Im Umkehrschluss bedeutet die Meldung doch, dass Senftenberg bislang keine kinderfreundliche Kommune war. Oder?
Bleiben sie uns gewogen. Irgendwann entdecke ich bestimmt wieder sprachliche Absonderheiten.
Dann werde ich sie mit Vergnügen zu Papier bringen; Pardon, natürlich via Tastatur eintippern.
Immer wieder verwundern mich sprachliche Formulierungen. Manchmal bin ich mir nicht sicher, ob es Unwissenheit, der Gedanke, besonders modern sein zu wollen, oder Absicht zum Zwecke der Verwirrung ist.
Besonders die Werbung ist da kreativ.
Neulich fiel mir eine Werbung auf, die ihren ‘Gearfinder’ anpries. So, so ein Gearfinder …
Falls sie gerade nach Hause gekommen sind und noch mit Schulenglisch und dem Geräusch ihres Autos an ‘Gang’ denken – ein ‘Gearfinder’ ist also eine Hilfe, die Gänge ihres Autos zu finden, dann liegen sie ganz, ganz falsch.
‘Gear’ hat sich umgangssprachlich, zumindest in der englischen Sprache, auch die Bedeutung Ausrüstung erobert. Sprache verändert sich, es muss ja nicht immer das Wort ‘equipment’ sein.
Es ist an der Zeit, das Rätsel zu lösen. Besagter ‘Gearfinder’ hilft Kaufwilligen, das richtige Snowboard oder den richtigen Freeski zu finden. Wenn sie nicht wissen, was ein Freeski oder ein Snowboard ist, vergessen sie es einfach. Sie gehören dann ohnehin nicht zur Zielgruppe des Händlers und seinen Gearfinder brauchen sie nicht.
Schwieriger wird es bei Gesetzestexten. Das geht uns alle an und wenn wir den Text nicht verstehen, schützt das nicht vor Strafe.
§43a des Waffengesetzes regelt „Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen“
Was sind nun ‘Anscheinswaffen’? Das ist da nicht richtig detailliert aufgeführt, es sind aber Gegenstände, die wie echte Waffen aussehen. Bestimmte tragbare Gegenstände sind Hieb- und Stoßwaffen und einige Messertypen.
Es gibt da allerdings Ausnahmen:
Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Dann werden noch Foto-, Film-, und Fernsehaufnahmen und Theater ausgenommen.
Ob das angemeldet werden muss, vermag ich nicht zu sagen.
Und wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt ist das ebenfalls ausgenommen (was immer das genau heissen mag).
Ach ja, in einem verschlossenen Behältnis darf man diese Gegenstände ebenfalls transportieren.
Brauchtumspflege, z.B. Karneval, kann bei einer Kostümierung mit einer ‘Waffe’ durchaus zu einem Gerichtsfall führen. Manche Dinge werden eben erst nach langwierigen und teuren Prozessen geklärt. Aber als James Bond muss man ja nicht unbedingt eine täuschend echt aussehende Beretta oder Walther mit sich führen.
Nehmen sie das aber nicht allzu ernst. Als es noch die Kontrollen an der Grenze zu unseren Nachbarn gab, hatte ich oft gut sichtbare ‘Waffen’ hinten im Auto. Fäustling, Vorschlaghammer, Mistgabel, Zaunpfähle und so weiter.
Zumindest in den Bauernkriegen waren das durchaus gefürchtete Waffen.
Nie hatte ich deswegen Probleme, wenn ich mal kurz zum Tanken ‘rüberfuhr.
Zu guter Letzt für heute eine Meldung vom vergangenen Donnerstag, die mich irritiert hat.
„Senftenberg wird kinderfreundliche Kommune“
Na endlich, wird auch Zeit. Im Umkehrschluss bedeutet die Meldung doch, dass Senftenberg bislang keine kinderfreundliche Kommune war. Oder?
Bleiben sie uns gewogen. Irgendwann entdecke ich bestimmt wieder sprachliche Absonderheiten.
Dann werde ich sie mit Vergnügen zu Papier bringen; Pardon, natürlich via Tastatur eintippern.