Schon immer gab es im VBB-Gebiet die Regelung, dass Fahrausweise stets vor Fahrtantritt gekauft werden müssen. Allerdings bestand in den Regionalverkehrszügen der DB Regio AG die Möglichkeit, diese im Zug gegen einen Aufschlag (den Bordpreis) beim Zugbegleiter zu erwerben.
Diese Regelung fällt ab 9. Dezember 2012 weg.
Unverändert heißt es aber:
– Jeder Fahrgast muss bei Fahrtantritt im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein.
Ein Nachlösen im Zug beim Kundenbetreuer ist nur in Ausnahmefällen möglich
– wenn keine Automaten vorhanden bzw. außer Betrieb sind oder es keine personalbediente Verkaufsstelle gibt.
In diesen Fällen muss sich der Fahrgast unmittelbar nach dem Einsteigen beim Zugbegleiter melden und einen Fahrschein erwerben. Wer kontrolliert wird und ohne gültigen Fahrausweis fährt, muss das erhöhte Beförderungsentgelt von mindestens 40 Euro bezahlen.
Schon heute gilt diese Regelung bereits in der Mehrzahl der Verkehrsverbünde in Deutschland und wird nun auch auf das gesamte VBB-Gebiet ausgeweitet. Damit werden Missverständnisse, die bisher durch eine uneinheitliche Regelung entstanden sind, ausgeschlossen.
Möglichkeiten zum Fahrausweisvorverkauf
– Fahrausweisautomaten gibt es an fast allen Stationen.
– Auf manchen Linien gibt es auch im Zug einen Fahrausweisautomaten. Und der kann natürlich auch weiterhin direkt nach Einstieg in den Zug aufgesucht werden.
– Personalbediente Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen oder Agenturen.
Quelle: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB)
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