Schöneburg: „Gegen die perfiden braunen Heckenschützen des Internets müssen sich Politik und Zivilgesellschaft künftig noch besser vernetzen.“
Prognose: Zahl politischer Straftaten im Internet wird zunehmen.
Angesichts der sich zunehmend schwierig gestaltenden Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten im Internet ruft Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg dazu auf, im zivilgesellschaftlichen Engagement gegen Rassismus und Extremismus nicht nachzulassen.
Schöneburg: „Rechtsextremisten nutzen die Anonymität des Internets verstärkt für ihre menschenverachtende Hetze sowie zur Vorbereitung von Straftaten. Die jüngsten Attacken in Zossen, Waßmannsdorf und Berlin sind dafür ein offensichtlicher Beleg.“
So entdeckten die Ermittler an Tatorten beispielsweise einen Schriftzug, der auf die Internetplattform der rechtsextremistischen Gruppierung „Nationaler Widerstand Berlin“ verwies. Dort wurde dann zu Aktionen gegen Personen und Initiativen aufgerufen, die sich aktiv gegen Rechtsextremismus engagieren. Da die Extremisten dafür einen Server in den USA nutzten, ist ihre Strafverfolgung in Prinzip unmöglich.
Schöneburg: „Gegen die perfiden braunen Heckenschützen des Internets müssen sich Politik und Zivilgesellschaft künftig noch besser vernetzen. Mit den Mitteln des Rechtsstaats muss unmissverständlich klargestellt werden, dass Rechtsextremisten ein brutales Willkür- und Unterdrückungssystem errichten wollen. In der virtuellen Welt können Rassisten sich gut tarnen, aber in der realen Welt sollten wir sie demaskieren, wo es geht.“
Im Land Brandenburg verfolgt die in Cottbus angesiedelte Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Computer- und Datennetzkriminalität sowie gewaltdarstellender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften auch die im Internet verübten Straftaten mit rechtsextremistischer, rassistischer und antisemitischer Motivation. Allerdings sind Ermittlungsverfahren, die sich gegen die Verbreitung solchen Gedankenguts im Internet wenden, nur sehr selten erfolgreich.
Das hat zahlreiche Gründe. Oft hat der Provider, über den die strafbaren Inhalte verbreitet werden, seinen Sitz im Ausland. Im Wege der Rechtshilfe sind Ermittlungen mit dem Ziel der Feststellung der Urheber grundsätzlich möglich, einem justiziellen Rechtshilfeersuchen steht jedoch zumeist entgegen, dass die Veröffentlichung von volksverhetzenden Äußerungen bzw. von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen außerhalb des Geltungsbereichs des deutschen Strafgesetzbuchs nicht strafbar ist.
Auch im Inland gestalten sich die Ermittlungen oftmals erfolglos, weil zwar die von unbekannten Tätern genutzten E-Mail-Adressen bekannt sind, in vielen Fällen die Accounts jedoch unter Nutzung falscher Personalien eröffnet worden sind.
Ein Beispiel erfolgreicher Ermittlungsarbeit gegen rechtsextreme Hetze im Internet ist mit dem Namen Horst Mahler verbunden. Der Tatnachweis war jedoch vor allem deshalb möglich, weil er nicht versucht hatte, seine Urheberschaft zu verschleiern.
Bernhard Brocher, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Cottbus: „Wegen der eingeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten und aufgrund der Anonymität des Internets dürften rechtsextremistische und antisemitische Straftaten im Bereich der Internetkriminalität eine immer größere Rolle spielen. Es ist zu erwarten, dass die Anzahl der Ermittlungsverfahren mit politischen Hintergrund zukünftig steigen wird.“
Hintergrund:
Im Geschäftsjahr 2011 sind bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Cottbus 3.475 Ermittlungsverfahren neu anhängig geworden (2010: 3.228; 2009: 4.551).
Hiervon sind 1.917 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Beschuldigte geführt worden (2010: 1.851; 2009: 3.330).
2011 wurden insgesamt 95 Ermittlungsverfahren mit politischem Hintergrund geführt (2010: 89; 2009: 170). Dabei wurde in 46 Fällen gegen bekannte Täter ermittelt (2010: 56; 2009: 105).
Bei einem Großteil der Verfahren handelte es sich um die Veröffentlichung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) beispielsweise auf sozialen Netzwerken wie Facebook und Jappy (z.B. die ausführliche Darstellung von auf dem Körper eintätowierten Hakenkreuzen) oder volksverhetzenden Äußerungen (§ 130 StGB) auf Videoplattformen wie YouTube (in der Regel durch die Veröffentlichung von Musikstücken und –videos rechtsextremer Musikgruppen).
Quelle: Ministerium der Justiz
Schöneburg: „Gegen die perfiden braunen Heckenschützen des Internets müssen sich Politik und Zivilgesellschaft künftig noch besser vernetzen.“
Prognose: Zahl politischer Straftaten im Internet wird zunehmen.
Angesichts der sich zunehmend schwierig gestaltenden Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten im Internet ruft Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg dazu auf, im zivilgesellschaftlichen Engagement gegen Rassismus und Extremismus nicht nachzulassen.
Schöneburg: „Rechtsextremisten nutzen die Anonymität des Internets verstärkt für ihre menschenverachtende Hetze sowie zur Vorbereitung von Straftaten. Die jüngsten Attacken in Zossen, Waßmannsdorf und Berlin sind dafür ein offensichtlicher Beleg.“
So entdeckten die Ermittler an Tatorten beispielsweise einen Schriftzug, der auf die Internetplattform der rechtsextremistischen Gruppierung „Nationaler Widerstand Berlin“ verwies. Dort wurde dann zu Aktionen gegen Personen und Initiativen aufgerufen, die sich aktiv gegen Rechtsextremismus engagieren. Da die Extremisten dafür einen Server in den USA nutzten, ist ihre Strafverfolgung in Prinzip unmöglich.
Schöneburg: „Gegen die perfiden braunen Heckenschützen des Internets müssen sich Politik und Zivilgesellschaft künftig noch besser vernetzen. Mit den Mitteln des Rechtsstaats muss unmissverständlich klargestellt werden, dass Rechtsextremisten ein brutales Willkür- und Unterdrückungssystem errichten wollen. In der virtuellen Welt können Rassisten sich gut tarnen, aber in der realen Welt sollten wir sie demaskieren, wo es geht.“
Im Land Brandenburg verfolgt die in Cottbus angesiedelte Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Computer- und Datennetzkriminalität sowie gewaltdarstellender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften auch die im Internet verübten Straftaten mit rechtsextremistischer, rassistischer und antisemitischer Motivation. Allerdings sind Ermittlungsverfahren, die sich gegen die Verbreitung solchen Gedankenguts im Internet wenden, nur sehr selten erfolgreich.
Das hat zahlreiche Gründe. Oft hat der Provider, über den die strafbaren Inhalte verbreitet werden, seinen Sitz im Ausland. Im Wege der Rechtshilfe sind Ermittlungen mit dem Ziel der Feststellung der Urheber grundsätzlich möglich, einem justiziellen Rechtshilfeersuchen steht jedoch zumeist entgegen, dass die Veröffentlichung von volksverhetzenden Äußerungen bzw. von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen außerhalb des Geltungsbereichs des deutschen Strafgesetzbuchs nicht strafbar ist.
Auch im Inland gestalten sich die Ermittlungen oftmals erfolglos, weil zwar die von unbekannten Tätern genutzten E-Mail-Adressen bekannt sind, in vielen Fällen die Accounts jedoch unter Nutzung falscher Personalien eröffnet worden sind.
Ein Beispiel erfolgreicher Ermittlungsarbeit gegen rechtsextreme Hetze im Internet ist mit dem Namen Horst Mahler verbunden. Der Tatnachweis war jedoch vor allem deshalb möglich, weil er nicht versucht hatte, seine Urheberschaft zu verschleiern.
Bernhard Brocher, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Cottbus: „Wegen der eingeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten und aufgrund der Anonymität des Internets dürften rechtsextremistische und antisemitische Straftaten im Bereich der Internetkriminalität eine immer größere Rolle spielen. Es ist zu erwarten, dass die Anzahl der Ermittlungsverfahren mit politischen Hintergrund zukünftig steigen wird.“
Hintergrund:
Im Geschäftsjahr 2011 sind bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Cottbus 3.475 Ermittlungsverfahren neu anhängig geworden (2010: 3.228; 2009: 4.551).
Hiervon sind 1.917 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Beschuldigte geführt worden (2010: 1.851; 2009: 3.330).
2011 wurden insgesamt 95 Ermittlungsverfahren mit politischem Hintergrund geführt (2010: 89; 2009: 170). Dabei wurde in 46 Fällen gegen bekannte Täter ermittelt (2010: 56; 2009: 105).
Bei einem Großteil der Verfahren handelte es sich um die Veröffentlichung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) beispielsweise auf sozialen Netzwerken wie Facebook und Jappy (z.B. die ausführliche Darstellung von auf dem Körper eintätowierten Hakenkreuzen) oder volksverhetzenden Äußerungen (§ 130 StGB) auf Videoplattformen wie YouTube (in der Regel durch die Veröffentlichung von Musikstücken und –videos rechtsextremer Musikgruppen).
Quelle: Ministerium der Justiz
Schöneburg: „Gegen die perfiden braunen Heckenschützen des Internets müssen sich Politik und Zivilgesellschaft künftig noch besser vernetzen.“
Prognose: Zahl politischer Straftaten im Internet wird zunehmen.
Angesichts der sich zunehmend schwierig gestaltenden Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten im Internet ruft Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg dazu auf, im zivilgesellschaftlichen Engagement gegen Rassismus und Extremismus nicht nachzulassen.
Schöneburg: „Rechtsextremisten nutzen die Anonymität des Internets verstärkt für ihre menschenverachtende Hetze sowie zur Vorbereitung von Straftaten. Die jüngsten Attacken in Zossen, Waßmannsdorf und Berlin sind dafür ein offensichtlicher Beleg.“
So entdeckten die Ermittler an Tatorten beispielsweise einen Schriftzug, der auf die Internetplattform der rechtsextremistischen Gruppierung „Nationaler Widerstand Berlin“ verwies. Dort wurde dann zu Aktionen gegen Personen und Initiativen aufgerufen, die sich aktiv gegen Rechtsextremismus engagieren. Da die Extremisten dafür einen Server in den USA nutzten, ist ihre Strafverfolgung in Prinzip unmöglich.
Schöneburg: „Gegen die perfiden braunen Heckenschützen des Internets müssen sich Politik und Zivilgesellschaft künftig noch besser vernetzen. Mit den Mitteln des Rechtsstaats muss unmissverständlich klargestellt werden, dass Rechtsextremisten ein brutales Willkür- und Unterdrückungssystem errichten wollen. In der virtuellen Welt können Rassisten sich gut tarnen, aber in der realen Welt sollten wir sie demaskieren, wo es geht.“
Im Land Brandenburg verfolgt die in Cottbus angesiedelte Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Computer- und Datennetzkriminalität sowie gewaltdarstellender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften auch die im Internet verübten Straftaten mit rechtsextremistischer, rassistischer und antisemitischer Motivation. Allerdings sind Ermittlungsverfahren, die sich gegen die Verbreitung solchen Gedankenguts im Internet wenden, nur sehr selten erfolgreich.
Das hat zahlreiche Gründe. Oft hat der Provider, über den die strafbaren Inhalte verbreitet werden, seinen Sitz im Ausland. Im Wege der Rechtshilfe sind Ermittlungen mit dem Ziel der Feststellung der Urheber grundsätzlich möglich, einem justiziellen Rechtshilfeersuchen steht jedoch zumeist entgegen, dass die Veröffentlichung von volksverhetzenden Äußerungen bzw. von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen außerhalb des Geltungsbereichs des deutschen Strafgesetzbuchs nicht strafbar ist.
Auch im Inland gestalten sich die Ermittlungen oftmals erfolglos, weil zwar die von unbekannten Tätern genutzten E-Mail-Adressen bekannt sind, in vielen Fällen die Accounts jedoch unter Nutzung falscher Personalien eröffnet worden sind.
Ein Beispiel erfolgreicher Ermittlungsarbeit gegen rechtsextreme Hetze im Internet ist mit dem Namen Horst Mahler verbunden. Der Tatnachweis war jedoch vor allem deshalb möglich, weil er nicht versucht hatte, seine Urheberschaft zu verschleiern.
Bernhard Brocher, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Cottbus: „Wegen der eingeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten und aufgrund der Anonymität des Internets dürften rechtsextremistische und antisemitische Straftaten im Bereich der Internetkriminalität eine immer größere Rolle spielen. Es ist zu erwarten, dass die Anzahl der Ermittlungsverfahren mit politischen Hintergrund zukünftig steigen wird.“
Hintergrund:
Im Geschäftsjahr 2011 sind bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Cottbus 3.475 Ermittlungsverfahren neu anhängig geworden (2010: 3.228; 2009: 4.551).
Hiervon sind 1.917 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Beschuldigte geführt worden (2010: 1.851; 2009: 3.330).
2011 wurden insgesamt 95 Ermittlungsverfahren mit politischem Hintergrund geführt (2010: 89; 2009: 170). Dabei wurde in 46 Fällen gegen bekannte Täter ermittelt (2010: 56; 2009: 105).
Bei einem Großteil der Verfahren handelte es sich um die Veröffentlichung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) beispielsweise auf sozialen Netzwerken wie Facebook und Jappy (z.B. die ausführliche Darstellung von auf dem Körper eintätowierten Hakenkreuzen) oder volksverhetzenden Äußerungen (§ 130 StGB) auf Videoplattformen wie YouTube (in der Regel durch die Veröffentlichung von Musikstücken und –videos rechtsextremer Musikgruppen).
Quelle: Ministerium der Justiz
Schöneburg: „Gegen die perfiden braunen Heckenschützen des Internets müssen sich Politik und Zivilgesellschaft künftig noch besser vernetzen.“
Prognose: Zahl politischer Straftaten im Internet wird zunehmen.
Angesichts der sich zunehmend schwierig gestaltenden Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten im Internet ruft Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg dazu auf, im zivilgesellschaftlichen Engagement gegen Rassismus und Extremismus nicht nachzulassen.
Schöneburg: „Rechtsextremisten nutzen die Anonymität des Internets verstärkt für ihre menschenverachtende Hetze sowie zur Vorbereitung von Straftaten. Die jüngsten Attacken in Zossen, Waßmannsdorf und Berlin sind dafür ein offensichtlicher Beleg.“
So entdeckten die Ermittler an Tatorten beispielsweise einen Schriftzug, der auf die Internetplattform der rechtsextremistischen Gruppierung „Nationaler Widerstand Berlin“ verwies. Dort wurde dann zu Aktionen gegen Personen und Initiativen aufgerufen, die sich aktiv gegen Rechtsextremismus engagieren. Da die Extremisten dafür einen Server in den USA nutzten, ist ihre Strafverfolgung in Prinzip unmöglich.
Schöneburg: „Gegen die perfiden braunen Heckenschützen des Internets müssen sich Politik und Zivilgesellschaft künftig noch besser vernetzen. Mit den Mitteln des Rechtsstaats muss unmissverständlich klargestellt werden, dass Rechtsextremisten ein brutales Willkür- und Unterdrückungssystem errichten wollen. In der virtuellen Welt können Rassisten sich gut tarnen, aber in der realen Welt sollten wir sie demaskieren, wo es geht.“
Im Land Brandenburg verfolgt die in Cottbus angesiedelte Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Computer- und Datennetzkriminalität sowie gewaltdarstellender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften auch die im Internet verübten Straftaten mit rechtsextremistischer, rassistischer und antisemitischer Motivation. Allerdings sind Ermittlungsverfahren, die sich gegen die Verbreitung solchen Gedankenguts im Internet wenden, nur sehr selten erfolgreich.
Das hat zahlreiche Gründe. Oft hat der Provider, über den die strafbaren Inhalte verbreitet werden, seinen Sitz im Ausland. Im Wege der Rechtshilfe sind Ermittlungen mit dem Ziel der Feststellung der Urheber grundsätzlich möglich, einem justiziellen Rechtshilfeersuchen steht jedoch zumeist entgegen, dass die Veröffentlichung von volksverhetzenden Äußerungen bzw. von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen außerhalb des Geltungsbereichs des deutschen Strafgesetzbuchs nicht strafbar ist.
Auch im Inland gestalten sich die Ermittlungen oftmals erfolglos, weil zwar die von unbekannten Tätern genutzten E-Mail-Adressen bekannt sind, in vielen Fällen die Accounts jedoch unter Nutzung falscher Personalien eröffnet worden sind.
Ein Beispiel erfolgreicher Ermittlungsarbeit gegen rechtsextreme Hetze im Internet ist mit dem Namen Horst Mahler verbunden. Der Tatnachweis war jedoch vor allem deshalb möglich, weil er nicht versucht hatte, seine Urheberschaft zu verschleiern.
Bernhard Brocher, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Cottbus: „Wegen der eingeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten und aufgrund der Anonymität des Internets dürften rechtsextremistische und antisemitische Straftaten im Bereich der Internetkriminalität eine immer größere Rolle spielen. Es ist zu erwarten, dass die Anzahl der Ermittlungsverfahren mit politischen Hintergrund zukünftig steigen wird.“
Hintergrund:
Im Geschäftsjahr 2011 sind bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Cottbus 3.475 Ermittlungsverfahren neu anhängig geworden (2010: 3.228; 2009: 4.551).
Hiervon sind 1.917 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Beschuldigte geführt worden (2010: 1.851; 2009: 3.330).
2011 wurden insgesamt 95 Ermittlungsverfahren mit politischem Hintergrund geführt (2010: 89; 2009: 170). Dabei wurde in 46 Fällen gegen bekannte Täter ermittelt (2010: 56; 2009: 105).
Bei einem Großteil der Verfahren handelte es sich um die Veröffentlichung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) beispielsweise auf sozialen Netzwerken wie Facebook und Jappy (z.B. die ausführliche Darstellung von auf dem Körper eintätowierten Hakenkreuzen) oder volksverhetzenden Äußerungen (§ 130 StGB) auf Videoplattformen wie YouTube (in der Regel durch die Veröffentlichung von Musikstücken und –videos rechtsextremer Musikgruppen).
Quelle: Ministerium der Justiz
Schöneburg: „Gegen die perfiden braunen Heckenschützen des Internets müssen sich Politik und Zivilgesellschaft künftig noch besser vernetzen.“
Prognose: Zahl politischer Straftaten im Internet wird zunehmen.
Angesichts der sich zunehmend schwierig gestaltenden Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten im Internet ruft Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg dazu auf, im zivilgesellschaftlichen Engagement gegen Rassismus und Extremismus nicht nachzulassen.
Schöneburg: „Rechtsextremisten nutzen die Anonymität des Internets verstärkt für ihre menschenverachtende Hetze sowie zur Vorbereitung von Straftaten. Die jüngsten Attacken in Zossen, Waßmannsdorf und Berlin sind dafür ein offensichtlicher Beleg.“
So entdeckten die Ermittler an Tatorten beispielsweise einen Schriftzug, der auf die Internetplattform der rechtsextremistischen Gruppierung „Nationaler Widerstand Berlin“ verwies. Dort wurde dann zu Aktionen gegen Personen und Initiativen aufgerufen, die sich aktiv gegen Rechtsextremismus engagieren. Da die Extremisten dafür einen Server in den USA nutzten, ist ihre Strafverfolgung in Prinzip unmöglich.
Schöneburg: „Gegen die perfiden braunen Heckenschützen des Internets müssen sich Politik und Zivilgesellschaft künftig noch besser vernetzen. Mit den Mitteln des Rechtsstaats muss unmissverständlich klargestellt werden, dass Rechtsextremisten ein brutales Willkür- und Unterdrückungssystem errichten wollen. In der virtuellen Welt können Rassisten sich gut tarnen, aber in der realen Welt sollten wir sie demaskieren, wo es geht.“
Im Land Brandenburg verfolgt die in Cottbus angesiedelte Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Computer- und Datennetzkriminalität sowie gewaltdarstellender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften auch die im Internet verübten Straftaten mit rechtsextremistischer, rassistischer und antisemitischer Motivation. Allerdings sind Ermittlungsverfahren, die sich gegen die Verbreitung solchen Gedankenguts im Internet wenden, nur sehr selten erfolgreich.
Das hat zahlreiche Gründe. Oft hat der Provider, über den die strafbaren Inhalte verbreitet werden, seinen Sitz im Ausland. Im Wege der Rechtshilfe sind Ermittlungen mit dem Ziel der Feststellung der Urheber grundsätzlich möglich, einem justiziellen Rechtshilfeersuchen steht jedoch zumeist entgegen, dass die Veröffentlichung von volksverhetzenden Äußerungen bzw. von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen außerhalb des Geltungsbereichs des deutschen Strafgesetzbuchs nicht strafbar ist.
Auch im Inland gestalten sich die Ermittlungen oftmals erfolglos, weil zwar die von unbekannten Tätern genutzten E-Mail-Adressen bekannt sind, in vielen Fällen die Accounts jedoch unter Nutzung falscher Personalien eröffnet worden sind.
Ein Beispiel erfolgreicher Ermittlungsarbeit gegen rechtsextreme Hetze im Internet ist mit dem Namen Horst Mahler verbunden. Der Tatnachweis war jedoch vor allem deshalb möglich, weil er nicht versucht hatte, seine Urheberschaft zu verschleiern.
Bernhard Brocher, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Cottbus: „Wegen der eingeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten und aufgrund der Anonymität des Internets dürften rechtsextremistische und antisemitische Straftaten im Bereich der Internetkriminalität eine immer größere Rolle spielen. Es ist zu erwarten, dass die Anzahl der Ermittlungsverfahren mit politischen Hintergrund zukünftig steigen wird.“
Hintergrund:
Im Geschäftsjahr 2011 sind bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Cottbus 3.475 Ermittlungsverfahren neu anhängig geworden (2010: 3.228; 2009: 4.551).
Hiervon sind 1.917 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Beschuldigte geführt worden (2010: 1.851; 2009: 3.330).
2011 wurden insgesamt 95 Ermittlungsverfahren mit politischem Hintergrund geführt (2010: 89; 2009: 170). Dabei wurde in 46 Fällen gegen bekannte Täter ermittelt (2010: 56; 2009: 105).
Bei einem Großteil der Verfahren handelte es sich um die Veröffentlichung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) beispielsweise auf sozialen Netzwerken wie Facebook und Jappy (z.B. die ausführliche Darstellung von auf dem Körper eintätowierten Hakenkreuzen) oder volksverhetzenden Äußerungen (§ 130 StGB) auf Videoplattformen wie YouTube (in der Regel durch die Veröffentlichung von Musikstücken und –videos rechtsextremer Musikgruppen).
Quelle: Ministerium der Justiz
Schöneburg: „Gegen die perfiden braunen Heckenschützen des Internets müssen sich Politik und Zivilgesellschaft künftig noch besser vernetzen.“
Prognose: Zahl politischer Straftaten im Internet wird zunehmen.
Angesichts der sich zunehmend schwierig gestaltenden Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten im Internet ruft Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg dazu auf, im zivilgesellschaftlichen Engagement gegen Rassismus und Extremismus nicht nachzulassen.
Schöneburg: „Rechtsextremisten nutzen die Anonymität des Internets verstärkt für ihre menschenverachtende Hetze sowie zur Vorbereitung von Straftaten. Die jüngsten Attacken in Zossen, Waßmannsdorf und Berlin sind dafür ein offensichtlicher Beleg.“
So entdeckten die Ermittler an Tatorten beispielsweise einen Schriftzug, der auf die Internetplattform der rechtsextremistischen Gruppierung „Nationaler Widerstand Berlin“ verwies. Dort wurde dann zu Aktionen gegen Personen und Initiativen aufgerufen, die sich aktiv gegen Rechtsextremismus engagieren. Da die Extremisten dafür einen Server in den USA nutzten, ist ihre Strafverfolgung in Prinzip unmöglich.
Schöneburg: „Gegen die perfiden braunen Heckenschützen des Internets müssen sich Politik und Zivilgesellschaft künftig noch besser vernetzen. Mit den Mitteln des Rechtsstaats muss unmissverständlich klargestellt werden, dass Rechtsextremisten ein brutales Willkür- und Unterdrückungssystem errichten wollen. In der virtuellen Welt können Rassisten sich gut tarnen, aber in der realen Welt sollten wir sie demaskieren, wo es geht.“
Im Land Brandenburg verfolgt die in Cottbus angesiedelte Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Computer- und Datennetzkriminalität sowie gewaltdarstellender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften auch die im Internet verübten Straftaten mit rechtsextremistischer, rassistischer und antisemitischer Motivation. Allerdings sind Ermittlungsverfahren, die sich gegen die Verbreitung solchen Gedankenguts im Internet wenden, nur sehr selten erfolgreich.
Das hat zahlreiche Gründe. Oft hat der Provider, über den die strafbaren Inhalte verbreitet werden, seinen Sitz im Ausland. Im Wege der Rechtshilfe sind Ermittlungen mit dem Ziel der Feststellung der Urheber grundsätzlich möglich, einem justiziellen Rechtshilfeersuchen steht jedoch zumeist entgegen, dass die Veröffentlichung von volksverhetzenden Äußerungen bzw. von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen außerhalb des Geltungsbereichs des deutschen Strafgesetzbuchs nicht strafbar ist.
Auch im Inland gestalten sich die Ermittlungen oftmals erfolglos, weil zwar die von unbekannten Tätern genutzten E-Mail-Adressen bekannt sind, in vielen Fällen die Accounts jedoch unter Nutzung falscher Personalien eröffnet worden sind.
Ein Beispiel erfolgreicher Ermittlungsarbeit gegen rechtsextreme Hetze im Internet ist mit dem Namen Horst Mahler verbunden. Der Tatnachweis war jedoch vor allem deshalb möglich, weil er nicht versucht hatte, seine Urheberschaft zu verschleiern.
Bernhard Brocher, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Cottbus: „Wegen der eingeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten und aufgrund der Anonymität des Internets dürften rechtsextremistische und antisemitische Straftaten im Bereich der Internetkriminalität eine immer größere Rolle spielen. Es ist zu erwarten, dass die Anzahl der Ermittlungsverfahren mit politischen Hintergrund zukünftig steigen wird.“
Hintergrund:
Im Geschäftsjahr 2011 sind bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Cottbus 3.475 Ermittlungsverfahren neu anhängig geworden (2010: 3.228; 2009: 4.551).
Hiervon sind 1.917 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Beschuldigte geführt worden (2010: 1.851; 2009: 3.330).
2011 wurden insgesamt 95 Ermittlungsverfahren mit politischem Hintergrund geführt (2010: 89; 2009: 170). Dabei wurde in 46 Fällen gegen bekannte Täter ermittelt (2010: 56; 2009: 105).
Bei einem Großteil der Verfahren handelte es sich um die Veröffentlichung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) beispielsweise auf sozialen Netzwerken wie Facebook und Jappy (z.B. die ausführliche Darstellung von auf dem Körper eintätowierten Hakenkreuzen) oder volksverhetzenden Äußerungen (§ 130 StGB) auf Videoplattformen wie YouTube (in der Regel durch die Veröffentlichung von Musikstücken und –videos rechtsextremer Musikgruppen).
Quelle: Ministerium der Justiz
Schöneburg: „Gegen die perfiden braunen Heckenschützen des Internets müssen sich Politik und Zivilgesellschaft künftig noch besser vernetzen.“
Prognose: Zahl politischer Straftaten im Internet wird zunehmen.
Angesichts der sich zunehmend schwierig gestaltenden Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten im Internet ruft Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg dazu auf, im zivilgesellschaftlichen Engagement gegen Rassismus und Extremismus nicht nachzulassen.
Schöneburg: „Rechtsextremisten nutzen die Anonymität des Internets verstärkt für ihre menschenverachtende Hetze sowie zur Vorbereitung von Straftaten. Die jüngsten Attacken in Zossen, Waßmannsdorf und Berlin sind dafür ein offensichtlicher Beleg.“
So entdeckten die Ermittler an Tatorten beispielsweise einen Schriftzug, der auf die Internetplattform der rechtsextremistischen Gruppierung „Nationaler Widerstand Berlin“ verwies. Dort wurde dann zu Aktionen gegen Personen und Initiativen aufgerufen, die sich aktiv gegen Rechtsextremismus engagieren. Da die Extremisten dafür einen Server in den USA nutzten, ist ihre Strafverfolgung in Prinzip unmöglich.
Schöneburg: „Gegen die perfiden braunen Heckenschützen des Internets müssen sich Politik und Zivilgesellschaft künftig noch besser vernetzen. Mit den Mitteln des Rechtsstaats muss unmissverständlich klargestellt werden, dass Rechtsextremisten ein brutales Willkür- und Unterdrückungssystem errichten wollen. In der virtuellen Welt können Rassisten sich gut tarnen, aber in der realen Welt sollten wir sie demaskieren, wo es geht.“
Im Land Brandenburg verfolgt die in Cottbus angesiedelte Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Computer- und Datennetzkriminalität sowie gewaltdarstellender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften auch die im Internet verübten Straftaten mit rechtsextremistischer, rassistischer und antisemitischer Motivation. Allerdings sind Ermittlungsverfahren, die sich gegen die Verbreitung solchen Gedankenguts im Internet wenden, nur sehr selten erfolgreich.
Das hat zahlreiche Gründe. Oft hat der Provider, über den die strafbaren Inhalte verbreitet werden, seinen Sitz im Ausland. Im Wege der Rechtshilfe sind Ermittlungen mit dem Ziel der Feststellung der Urheber grundsätzlich möglich, einem justiziellen Rechtshilfeersuchen steht jedoch zumeist entgegen, dass die Veröffentlichung von volksverhetzenden Äußerungen bzw. von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen außerhalb des Geltungsbereichs des deutschen Strafgesetzbuchs nicht strafbar ist.
Auch im Inland gestalten sich die Ermittlungen oftmals erfolglos, weil zwar die von unbekannten Tätern genutzten E-Mail-Adressen bekannt sind, in vielen Fällen die Accounts jedoch unter Nutzung falscher Personalien eröffnet worden sind.
Ein Beispiel erfolgreicher Ermittlungsarbeit gegen rechtsextreme Hetze im Internet ist mit dem Namen Horst Mahler verbunden. Der Tatnachweis war jedoch vor allem deshalb möglich, weil er nicht versucht hatte, seine Urheberschaft zu verschleiern.
Bernhard Brocher, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Cottbus: „Wegen der eingeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten und aufgrund der Anonymität des Internets dürften rechtsextremistische und antisemitische Straftaten im Bereich der Internetkriminalität eine immer größere Rolle spielen. Es ist zu erwarten, dass die Anzahl der Ermittlungsverfahren mit politischen Hintergrund zukünftig steigen wird.“
Hintergrund:
Im Geschäftsjahr 2011 sind bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Cottbus 3.475 Ermittlungsverfahren neu anhängig geworden (2010: 3.228; 2009: 4.551).
Hiervon sind 1.917 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Beschuldigte geführt worden (2010: 1.851; 2009: 3.330).
2011 wurden insgesamt 95 Ermittlungsverfahren mit politischem Hintergrund geführt (2010: 89; 2009: 170). Dabei wurde in 46 Fällen gegen bekannte Täter ermittelt (2010: 56; 2009: 105).
Bei einem Großteil der Verfahren handelte es sich um die Veröffentlichung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) beispielsweise auf sozialen Netzwerken wie Facebook und Jappy (z.B. die ausführliche Darstellung von auf dem Körper eintätowierten Hakenkreuzen) oder volksverhetzenden Äußerungen (§ 130 StGB) auf Videoplattformen wie YouTube (in der Regel durch die Veröffentlichung von Musikstücken und –videos rechtsextremer Musikgruppen).
Quelle: Ministerium der Justiz
Schöneburg: „Gegen die perfiden braunen Heckenschützen des Internets müssen sich Politik und Zivilgesellschaft künftig noch besser vernetzen.“
Prognose: Zahl politischer Straftaten im Internet wird zunehmen.
Angesichts der sich zunehmend schwierig gestaltenden Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten im Internet ruft Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg dazu auf, im zivilgesellschaftlichen Engagement gegen Rassismus und Extremismus nicht nachzulassen.
Schöneburg: „Rechtsextremisten nutzen die Anonymität des Internets verstärkt für ihre menschenverachtende Hetze sowie zur Vorbereitung von Straftaten. Die jüngsten Attacken in Zossen, Waßmannsdorf und Berlin sind dafür ein offensichtlicher Beleg.“
So entdeckten die Ermittler an Tatorten beispielsweise einen Schriftzug, der auf die Internetplattform der rechtsextremistischen Gruppierung „Nationaler Widerstand Berlin“ verwies. Dort wurde dann zu Aktionen gegen Personen und Initiativen aufgerufen, die sich aktiv gegen Rechtsextremismus engagieren. Da die Extremisten dafür einen Server in den USA nutzten, ist ihre Strafverfolgung in Prinzip unmöglich.
Schöneburg: „Gegen die perfiden braunen Heckenschützen des Internets müssen sich Politik und Zivilgesellschaft künftig noch besser vernetzen. Mit den Mitteln des Rechtsstaats muss unmissverständlich klargestellt werden, dass Rechtsextremisten ein brutales Willkür- und Unterdrückungssystem errichten wollen. In der virtuellen Welt können Rassisten sich gut tarnen, aber in der realen Welt sollten wir sie demaskieren, wo es geht.“
Im Land Brandenburg verfolgt die in Cottbus angesiedelte Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Computer- und Datennetzkriminalität sowie gewaltdarstellender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften auch die im Internet verübten Straftaten mit rechtsextremistischer, rassistischer und antisemitischer Motivation. Allerdings sind Ermittlungsverfahren, die sich gegen die Verbreitung solchen Gedankenguts im Internet wenden, nur sehr selten erfolgreich.
Das hat zahlreiche Gründe. Oft hat der Provider, über den die strafbaren Inhalte verbreitet werden, seinen Sitz im Ausland. Im Wege der Rechtshilfe sind Ermittlungen mit dem Ziel der Feststellung der Urheber grundsätzlich möglich, einem justiziellen Rechtshilfeersuchen steht jedoch zumeist entgegen, dass die Veröffentlichung von volksverhetzenden Äußerungen bzw. von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen außerhalb des Geltungsbereichs des deutschen Strafgesetzbuchs nicht strafbar ist.
Auch im Inland gestalten sich die Ermittlungen oftmals erfolglos, weil zwar die von unbekannten Tätern genutzten E-Mail-Adressen bekannt sind, in vielen Fällen die Accounts jedoch unter Nutzung falscher Personalien eröffnet worden sind.
Ein Beispiel erfolgreicher Ermittlungsarbeit gegen rechtsextreme Hetze im Internet ist mit dem Namen Horst Mahler verbunden. Der Tatnachweis war jedoch vor allem deshalb möglich, weil er nicht versucht hatte, seine Urheberschaft zu verschleiern.
Bernhard Brocher, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Cottbus: „Wegen der eingeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten und aufgrund der Anonymität des Internets dürften rechtsextremistische und antisemitische Straftaten im Bereich der Internetkriminalität eine immer größere Rolle spielen. Es ist zu erwarten, dass die Anzahl der Ermittlungsverfahren mit politischen Hintergrund zukünftig steigen wird.“
Hintergrund:
Im Geschäftsjahr 2011 sind bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Cottbus 3.475 Ermittlungsverfahren neu anhängig geworden (2010: 3.228; 2009: 4.551).
Hiervon sind 1.917 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Beschuldigte geführt worden (2010: 1.851; 2009: 3.330).
2011 wurden insgesamt 95 Ermittlungsverfahren mit politischem Hintergrund geführt (2010: 89; 2009: 170). Dabei wurde in 46 Fällen gegen bekannte Täter ermittelt (2010: 56; 2009: 105).
Bei einem Großteil der Verfahren handelte es sich um die Veröffentlichung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) beispielsweise auf sozialen Netzwerken wie Facebook und Jappy (z.B. die ausführliche Darstellung von auf dem Körper eintätowierten Hakenkreuzen) oder volksverhetzenden Äußerungen (§ 130 StGB) auf Videoplattformen wie YouTube (in der Regel durch die Veröffentlichung von Musikstücken und –videos rechtsextremer Musikgruppen).
Quelle: Ministerium der Justiz