Schöneburg: „Der soziale Rechtsstaat wird jetzt unterhöhlt.“
Künftiges Prozesskostenhilfegesetz benachteiligt insbesondere Geringverdiener.
Als „sozial unausgewogen“ kritisiert Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts, mit dem sich der Bundesrat heute befasst hat.
Schöneburg: „Die Bundesregierung will die Maßstäbe für die Gewährung von Prozesskostenhilfe in einer nicht mehr sozialverträglichen Form verschärfen. Die Folgen sind fatal: Viele Menschen werden es sich nicht mehr leisten können, ihr Recht vor Gericht zu erstreiten. Dies schafft eine sozialpolitische Schieflage und schränkt die Rechtsweggarantie in einem verfassungsrechtlich bedenklichen Ausmaß ein. Der soziale Rechtsstaat wird jetzt unterhöhlt.“
Nach Schöneburgs Auffassung führt die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der Zugangsvoraussetzung zur Prozesskostenhilfe durch erhebliche Herabsetzungen von Freibeträgen dazu, dass sich der Kreis der Personen, der einen Anspruch auf Prozesskosten- und Beratungshilfe hat, auf Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger verengen wird.
Schöneburg: „Der Rechtsschutz auch für Geringverdiener ist eine soziale und verfassungspolitische Errungenschaft unseres Rechtsstaats, die von der Bundesregierung nun leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird. Denn Geringverdiener werden künftig in vielen Fällen keinen Anspruch mehr auf Prozesskostenhilfe haben.“
Kritikwürdig erscheint auch die mit dem Gesetz beabsichtigte Übertragung der Bedürftigkeitsprüfung von Richtern auf Rechtspfleger. Denn obwohl die Prüfverfahren erheblich verkompliziert werden, stehen keine Mittel für zusätzliche Rechtspfleger zur Verfügung.
Schöneburg: „Der Kostendeckungsgrad in der Justiz muss durch Missbrauchsbekämpfung verbessert werden. Aber: Es darf nicht sein, dass sozial benachteiligte Menschen jetzt auch noch zu rechtlich benachteiligten gemacht werden.“
Quelle: Ministerium der Justiz
Schöneburg: „Der soziale Rechtsstaat wird jetzt unterhöhlt.“
Künftiges Prozesskostenhilfegesetz benachteiligt insbesondere Geringverdiener.
Als „sozial unausgewogen“ kritisiert Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts, mit dem sich der Bundesrat heute befasst hat.
Schöneburg: „Die Bundesregierung will die Maßstäbe für die Gewährung von Prozesskostenhilfe in einer nicht mehr sozialverträglichen Form verschärfen. Die Folgen sind fatal: Viele Menschen werden es sich nicht mehr leisten können, ihr Recht vor Gericht zu erstreiten. Dies schafft eine sozialpolitische Schieflage und schränkt die Rechtsweggarantie in einem verfassungsrechtlich bedenklichen Ausmaß ein. Der soziale Rechtsstaat wird jetzt unterhöhlt.“
Nach Schöneburgs Auffassung führt die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der Zugangsvoraussetzung zur Prozesskostenhilfe durch erhebliche Herabsetzungen von Freibeträgen dazu, dass sich der Kreis der Personen, der einen Anspruch auf Prozesskosten- und Beratungshilfe hat, auf Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger verengen wird.
Schöneburg: „Der Rechtsschutz auch für Geringverdiener ist eine soziale und verfassungspolitische Errungenschaft unseres Rechtsstaats, die von der Bundesregierung nun leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird. Denn Geringverdiener werden künftig in vielen Fällen keinen Anspruch mehr auf Prozesskostenhilfe haben.“
Kritikwürdig erscheint auch die mit dem Gesetz beabsichtigte Übertragung der Bedürftigkeitsprüfung von Richtern auf Rechtspfleger. Denn obwohl die Prüfverfahren erheblich verkompliziert werden, stehen keine Mittel für zusätzliche Rechtspfleger zur Verfügung.
Schöneburg: „Der Kostendeckungsgrad in der Justiz muss durch Missbrauchsbekämpfung verbessert werden. Aber: Es darf nicht sein, dass sozial benachteiligte Menschen jetzt auch noch zu rechtlich benachteiligten gemacht werden.“
Quelle: Ministerium der Justiz