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NIEDERLAUSITZ aktuell

VBB-Aufsichtsrat beschließt Fortführung des Brandenburger Mobilitätstickets und Preisanpassung beim Berlin-Ticket S

20:33 Uhr | 20. September 2012
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Der Aufsichtsrat des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) hat beschlossen, das Mobilitätsticket Brandenburg auch im Jahr 2013 fortzuführen.
Pro Jahr stellt das Land Brandenburg zur Finanzierung des Mobilitätstickets 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Preis für das Mobilitätsticket Brandenburg beträgt grundsätzlich 50 Prozent des Preises für das reguläre Monatsticket der entsprechenden Tarifstufe. Bei Preisänderungen der regulären Monatskarte wird das Mobilitätsticket Brandenburg entsprechend angepasst.
Seit 1. September 2008 sichert das Mobilitätsticket Menschen in Brandenburg mit geringem Einkommen die Teilnahme am öffentlichen Leben sowohl im Beruf als auch in der Freizeit. Anspruchsberechtigte für das Mobilitätsticket können bei den Leistungsstellen (Sozialämter, Jobcenter, Agentur für Arbeit und ARGE) die Kundenkarten erhalten und bei den Verkehrsunternehmen im VBB die Wertmarken kaufen.
Weiter beschloss der VBB-Aufsichtsrat das Tarifangebot „Berlin-Ticket S“ vom 1. Januar 2013 an zu den bereits geltenden Konditionen und dem neuen Preis in Höhe von 36,00 Euro fortzuführen. Damit steigt der Preis des Berlin-Ticket S erstmalig nach mehr als sieben Jahren und kostet weiterhin weniger als die Hälfte einer VBB-Umweltkarte Berlin AB (77 Euro).
Das Ticket für den Geltungsbereich Berlin AB kostet seit dem 1. August 2005 33,50 Euro und wurde seitdem nicht weiter angepasst. Das Berlin-Ticket S ist eine persönliche Zeitkarte und besteht aus einer VBB-Kundenkarte bzw. dem „berlinpass“ mit Lichtbild und Gültigkeitsbefristung sowie dazugehörigem Wertabschnitt. Die Prüfung der Berechtigung sowie die Ausstellung des „berlinpass“ für das Berlin-Ticket S erfolgt unter anderem durch die Berliner Bürgerämter.
Das Brandenburger Mobilitätsticket und das Berlin-Ticket S gelten für Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetzsowie für Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften.
Mehr Informationen zu beiden Tarifangeboten finden Sie unter: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg/Sonderticket
Quelle: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB)
Anmerkung:
Das Brandenburger Mobilitätsticket gilt NICHT in Berlin. Das Berlin-Ticket S gilt NICHT in Brandenburg. Eine Kombination beider Sondertickets ist nicht möglich.

Der Aufsichtsrat des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) hat beschlossen, das Mobilitätsticket Brandenburg auch im Jahr 2013 fortzuführen.
Pro Jahr stellt das Land Brandenburg zur Finanzierung des Mobilitätstickets 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Preis für das Mobilitätsticket Brandenburg beträgt grundsätzlich 50 Prozent des Preises für das reguläre Monatsticket der entsprechenden Tarifstufe. Bei Preisänderungen der regulären Monatskarte wird das Mobilitätsticket Brandenburg entsprechend angepasst.
Seit 1. September 2008 sichert das Mobilitätsticket Menschen in Brandenburg mit geringem Einkommen die Teilnahme am öffentlichen Leben sowohl im Beruf als auch in der Freizeit. Anspruchsberechtigte für das Mobilitätsticket können bei den Leistungsstellen (Sozialämter, Jobcenter, Agentur für Arbeit und ARGE) die Kundenkarten erhalten und bei den Verkehrsunternehmen im VBB die Wertmarken kaufen.
Weiter beschloss der VBB-Aufsichtsrat das Tarifangebot „Berlin-Ticket S“ vom 1. Januar 2013 an zu den bereits geltenden Konditionen und dem neuen Preis in Höhe von 36,00 Euro fortzuführen. Damit steigt der Preis des Berlin-Ticket S erstmalig nach mehr als sieben Jahren und kostet weiterhin weniger als die Hälfte einer VBB-Umweltkarte Berlin AB (77 Euro).
Das Ticket für den Geltungsbereich Berlin AB kostet seit dem 1. August 2005 33,50 Euro und wurde seitdem nicht weiter angepasst. Das Berlin-Ticket S ist eine persönliche Zeitkarte und besteht aus einer VBB-Kundenkarte bzw. dem „berlinpass“ mit Lichtbild und Gültigkeitsbefristung sowie dazugehörigem Wertabschnitt. Die Prüfung der Berechtigung sowie die Ausstellung des „berlinpass“ für das Berlin-Ticket S erfolgt unter anderem durch die Berliner Bürgerämter.
Das Brandenburger Mobilitätsticket und das Berlin-Ticket S gelten für Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetzsowie für Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften.
Mehr Informationen zu beiden Tarifangeboten finden Sie unter: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg/Sonderticket
Quelle: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB)
Anmerkung:
Das Brandenburger Mobilitätsticket gilt NICHT in Berlin. Das Berlin-Ticket S gilt NICHT in Brandenburg. Eine Kombination beider Sondertickets ist nicht möglich.

Der Aufsichtsrat des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) hat beschlossen, das Mobilitätsticket Brandenburg auch im Jahr 2013 fortzuführen.
Pro Jahr stellt das Land Brandenburg zur Finanzierung des Mobilitätstickets 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Preis für das Mobilitätsticket Brandenburg beträgt grundsätzlich 50 Prozent des Preises für das reguläre Monatsticket der entsprechenden Tarifstufe. Bei Preisänderungen der regulären Monatskarte wird das Mobilitätsticket Brandenburg entsprechend angepasst.
Seit 1. September 2008 sichert das Mobilitätsticket Menschen in Brandenburg mit geringem Einkommen die Teilnahme am öffentlichen Leben sowohl im Beruf als auch in der Freizeit. Anspruchsberechtigte für das Mobilitätsticket können bei den Leistungsstellen (Sozialämter, Jobcenter, Agentur für Arbeit und ARGE) die Kundenkarten erhalten und bei den Verkehrsunternehmen im VBB die Wertmarken kaufen.
Weiter beschloss der VBB-Aufsichtsrat das Tarifangebot „Berlin-Ticket S“ vom 1. Januar 2013 an zu den bereits geltenden Konditionen und dem neuen Preis in Höhe von 36,00 Euro fortzuführen. Damit steigt der Preis des Berlin-Ticket S erstmalig nach mehr als sieben Jahren und kostet weiterhin weniger als die Hälfte einer VBB-Umweltkarte Berlin AB (77 Euro).
Das Ticket für den Geltungsbereich Berlin AB kostet seit dem 1. August 2005 33,50 Euro und wurde seitdem nicht weiter angepasst. Das Berlin-Ticket S ist eine persönliche Zeitkarte und besteht aus einer VBB-Kundenkarte bzw. dem „berlinpass“ mit Lichtbild und Gültigkeitsbefristung sowie dazugehörigem Wertabschnitt. Die Prüfung der Berechtigung sowie die Ausstellung des „berlinpass“ für das Berlin-Ticket S erfolgt unter anderem durch die Berliner Bürgerämter.
Das Brandenburger Mobilitätsticket und das Berlin-Ticket S gelten für Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetzsowie für Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften.
Mehr Informationen zu beiden Tarifangeboten finden Sie unter: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg/Sonderticket
Quelle: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB)
Anmerkung:
Das Brandenburger Mobilitätsticket gilt NICHT in Berlin. Das Berlin-Ticket S gilt NICHT in Brandenburg. Eine Kombination beider Sondertickets ist nicht möglich.

Der Aufsichtsrat des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) hat beschlossen, das Mobilitätsticket Brandenburg auch im Jahr 2013 fortzuführen.
Pro Jahr stellt das Land Brandenburg zur Finanzierung des Mobilitätstickets 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Preis für das Mobilitätsticket Brandenburg beträgt grundsätzlich 50 Prozent des Preises für das reguläre Monatsticket der entsprechenden Tarifstufe. Bei Preisänderungen der regulären Monatskarte wird das Mobilitätsticket Brandenburg entsprechend angepasst.
Seit 1. September 2008 sichert das Mobilitätsticket Menschen in Brandenburg mit geringem Einkommen die Teilnahme am öffentlichen Leben sowohl im Beruf als auch in der Freizeit. Anspruchsberechtigte für das Mobilitätsticket können bei den Leistungsstellen (Sozialämter, Jobcenter, Agentur für Arbeit und ARGE) die Kundenkarten erhalten und bei den Verkehrsunternehmen im VBB die Wertmarken kaufen.
Weiter beschloss der VBB-Aufsichtsrat das Tarifangebot „Berlin-Ticket S“ vom 1. Januar 2013 an zu den bereits geltenden Konditionen und dem neuen Preis in Höhe von 36,00 Euro fortzuführen. Damit steigt der Preis des Berlin-Ticket S erstmalig nach mehr als sieben Jahren und kostet weiterhin weniger als die Hälfte einer VBB-Umweltkarte Berlin AB (77 Euro).
Das Ticket für den Geltungsbereich Berlin AB kostet seit dem 1. August 2005 33,50 Euro und wurde seitdem nicht weiter angepasst. Das Berlin-Ticket S ist eine persönliche Zeitkarte und besteht aus einer VBB-Kundenkarte bzw. dem „berlinpass“ mit Lichtbild und Gültigkeitsbefristung sowie dazugehörigem Wertabschnitt. Die Prüfung der Berechtigung sowie die Ausstellung des „berlinpass“ für das Berlin-Ticket S erfolgt unter anderem durch die Berliner Bürgerämter.
Das Brandenburger Mobilitätsticket und das Berlin-Ticket S gelten für Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetzsowie für Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften.
Mehr Informationen zu beiden Tarifangeboten finden Sie unter: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg/Sonderticket
Quelle: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB)
Anmerkung:
Das Brandenburger Mobilitätsticket gilt NICHT in Berlin. Das Berlin-Ticket S gilt NICHT in Brandenburg. Eine Kombination beider Sondertickets ist nicht möglich.

Der Aufsichtsrat des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) hat beschlossen, das Mobilitätsticket Brandenburg auch im Jahr 2013 fortzuführen.
Pro Jahr stellt das Land Brandenburg zur Finanzierung des Mobilitätstickets 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Preis für das Mobilitätsticket Brandenburg beträgt grundsätzlich 50 Prozent des Preises für das reguläre Monatsticket der entsprechenden Tarifstufe. Bei Preisänderungen der regulären Monatskarte wird das Mobilitätsticket Brandenburg entsprechend angepasst.
Seit 1. September 2008 sichert das Mobilitätsticket Menschen in Brandenburg mit geringem Einkommen die Teilnahme am öffentlichen Leben sowohl im Beruf als auch in der Freizeit. Anspruchsberechtigte für das Mobilitätsticket können bei den Leistungsstellen (Sozialämter, Jobcenter, Agentur für Arbeit und ARGE) die Kundenkarten erhalten und bei den Verkehrsunternehmen im VBB die Wertmarken kaufen.
Weiter beschloss der VBB-Aufsichtsrat das Tarifangebot „Berlin-Ticket S“ vom 1. Januar 2013 an zu den bereits geltenden Konditionen und dem neuen Preis in Höhe von 36,00 Euro fortzuführen. Damit steigt der Preis des Berlin-Ticket S erstmalig nach mehr als sieben Jahren und kostet weiterhin weniger als die Hälfte einer VBB-Umweltkarte Berlin AB (77 Euro).
Das Ticket für den Geltungsbereich Berlin AB kostet seit dem 1. August 2005 33,50 Euro und wurde seitdem nicht weiter angepasst. Das Berlin-Ticket S ist eine persönliche Zeitkarte und besteht aus einer VBB-Kundenkarte bzw. dem „berlinpass“ mit Lichtbild und Gültigkeitsbefristung sowie dazugehörigem Wertabschnitt. Die Prüfung der Berechtigung sowie die Ausstellung des „berlinpass“ für das Berlin-Ticket S erfolgt unter anderem durch die Berliner Bürgerämter.
Das Brandenburger Mobilitätsticket und das Berlin-Ticket S gelten für Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetzsowie für Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften.
Mehr Informationen zu beiden Tarifangeboten finden Sie unter: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg/Sonderticket
Quelle: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB)
Anmerkung:
Das Brandenburger Mobilitätsticket gilt NICHT in Berlin. Das Berlin-Ticket S gilt NICHT in Brandenburg. Eine Kombination beider Sondertickets ist nicht möglich.

Der Aufsichtsrat des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) hat beschlossen, das Mobilitätsticket Brandenburg auch im Jahr 2013 fortzuführen.
Pro Jahr stellt das Land Brandenburg zur Finanzierung des Mobilitätstickets 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Preis für das Mobilitätsticket Brandenburg beträgt grundsätzlich 50 Prozent des Preises für das reguläre Monatsticket der entsprechenden Tarifstufe. Bei Preisänderungen der regulären Monatskarte wird das Mobilitätsticket Brandenburg entsprechend angepasst.
Seit 1. September 2008 sichert das Mobilitätsticket Menschen in Brandenburg mit geringem Einkommen die Teilnahme am öffentlichen Leben sowohl im Beruf als auch in der Freizeit. Anspruchsberechtigte für das Mobilitätsticket können bei den Leistungsstellen (Sozialämter, Jobcenter, Agentur für Arbeit und ARGE) die Kundenkarten erhalten und bei den Verkehrsunternehmen im VBB die Wertmarken kaufen.
Weiter beschloss der VBB-Aufsichtsrat das Tarifangebot „Berlin-Ticket S“ vom 1. Januar 2013 an zu den bereits geltenden Konditionen und dem neuen Preis in Höhe von 36,00 Euro fortzuführen. Damit steigt der Preis des Berlin-Ticket S erstmalig nach mehr als sieben Jahren und kostet weiterhin weniger als die Hälfte einer VBB-Umweltkarte Berlin AB (77 Euro).
Das Ticket für den Geltungsbereich Berlin AB kostet seit dem 1. August 2005 33,50 Euro und wurde seitdem nicht weiter angepasst. Das Berlin-Ticket S ist eine persönliche Zeitkarte und besteht aus einer VBB-Kundenkarte bzw. dem „berlinpass“ mit Lichtbild und Gültigkeitsbefristung sowie dazugehörigem Wertabschnitt. Die Prüfung der Berechtigung sowie die Ausstellung des „berlinpass“ für das Berlin-Ticket S erfolgt unter anderem durch die Berliner Bürgerämter.
Das Brandenburger Mobilitätsticket und das Berlin-Ticket S gelten für Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetzsowie für Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften.
Mehr Informationen zu beiden Tarifangeboten finden Sie unter: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg/Sonderticket
Quelle: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB)
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Das Brandenburger Mobilitätsticket gilt NICHT in Berlin. Das Berlin-Ticket S gilt NICHT in Brandenburg. Eine Kombination beider Sondertickets ist nicht möglich.

Der Aufsichtsrat des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) hat beschlossen, das Mobilitätsticket Brandenburg auch im Jahr 2013 fortzuführen.
Pro Jahr stellt das Land Brandenburg zur Finanzierung des Mobilitätstickets 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Preis für das Mobilitätsticket Brandenburg beträgt grundsätzlich 50 Prozent des Preises für das reguläre Monatsticket der entsprechenden Tarifstufe. Bei Preisänderungen der regulären Monatskarte wird das Mobilitätsticket Brandenburg entsprechend angepasst.
Seit 1. September 2008 sichert das Mobilitätsticket Menschen in Brandenburg mit geringem Einkommen die Teilnahme am öffentlichen Leben sowohl im Beruf als auch in der Freizeit. Anspruchsberechtigte für das Mobilitätsticket können bei den Leistungsstellen (Sozialämter, Jobcenter, Agentur für Arbeit und ARGE) die Kundenkarten erhalten und bei den Verkehrsunternehmen im VBB die Wertmarken kaufen.
Weiter beschloss der VBB-Aufsichtsrat das Tarifangebot „Berlin-Ticket S“ vom 1. Januar 2013 an zu den bereits geltenden Konditionen und dem neuen Preis in Höhe von 36,00 Euro fortzuführen. Damit steigt der Preis des Berlin-Ticket S erstmalig nach mehr als sieben Jahren und kostet weiterhin weniger als die Hälfte einer VBB-Umweltkarte Berlin AB (77 Euro).
Das Ticket für den Geltungsbereich Berlin AB kostet seit dem 1. August 2005 33,50 Euro und wurde seitdem nicht weiter angepasst. Das Berlin-Ticket S ist eine persönliche Zeitkarte und besteht aus einer VBB-Kundenkarte bzw. dem „berlinpass“ mit Lichtbild und Gültigkeitsbefristung sowie dazugehörigem Wertabschnitt. Die Prüfung der Berechtigung sowie die Ausstellung des „berlinpass“ für das Berlin-Ticket S erfolgt unter anderem durch die Berliner Bürgerämter.
Das Brandenburger Mobilitätsticket und das Berlin-Ticket S gelten für Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetzsowie für Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften.
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Der Aufsichtsrat des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) hat beschlossen, das Mobilitätsticket Brandenburg auch im Jahr 2013 fortzuführen.
Pro Jahr stellt das Land Brandenburg zur Finanzierung des Mobilitätstickets 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Preis für das Mobilitätsticket Brandenburg beträgt grundsätzlich 50 Prozent des Preises für das reguläre Monatsticket der entsprechenden Tarifstufe. Bei Preisänderungen der regulären Monatskarte wird das Mobilitätsticket Brandenburg entsprechend angepasst.
Seit 1. September 2008 sichert das Mobilitätsticket Menschen in Brandenburg mit geringem Einkommen die Teilnahme am öffentlichen Leben sowohl im Beruf als auch in der Freizeit. Anspruchsberechtigte für das Mobilitätsticket können bei den Leistungsstellen (Sozialämter, Jobcenter, Agentur für Arbeit und ARGE) die Kundenkarten erhalten und bei den Verkehrsunternehmen im VBB die Wertmarken kaufen.
Weiter beschloss der VBB-Aufsichtsrat das Tarifangebot „Berlin-Ticket S“ vom 1. Januar 2013 an zu den bereits geltenden Konditionen und dem neuen Preis in Höhe von 36,00 Euro fortzuführen. Damit steigt der Preis des Berlin-Ticket S erstmalig nach mehr als sieben Jahren und kostet weiterhin weniger als die Hälfte einer VBB-Umweltkarte Berlin AB (77 Euro).
Das Ticket für den Geltungsbereich Berlin AB kostet seit dem 1. August 2005 33,50 Euro und wurde seitdem nicht weiter angepasst. Das Berlin-Ticket S ist eine persönliche Zeitkarte und besteht aus einer VBB-Kundenkarte bzw. dem „berlinpass“ mit Lichtbild und Gültigkeitsbefristung sowie dazugehörigem Wertabschnitt. Die Prüfung der Berechtigung sowie die Ausstellung des „berlinpass“ für das Berlin-Ticket S erfolgt unter anderem durch die Berliner Bürgerämter.
Das Brandenburger Mobilitätsticket und das Berlin-Ticket S gelten für Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetzsowie für Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften.
Mehr Informationen zu beiden Tarifangeboten finden Sie unter: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg/Sonderticket
Quelle: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB)
Anmerkung:
Das Brandenburger Mobilitätsticket gilt NICHT in Berlin. Das Berlin-Ticket S gilt NICHT in Brandenburg. Eine Kombination beider Sondertickets ist nicht möglich.

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Zweites Bahngleis zw. Cottbus und Lübbenau kommt | Baustart in 2026 und 30-Minuten-Takt soll folgen
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Das langersehnte zweite Bahngleis zwischen Cottbus und Lübbenau kommt. Im Jahr 2026 soll Baustart sein. Das haben die Deutsche Bahn sowie Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke nach einer gemeinsamen Sitzung in ...Cottbus bekanntgegeben. Das zweite Gleis soll Ende 2027 fertig sein und dann den 30-Minuten-Takt zwischen Cottbus und Berlin ermöglichen.

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Cottbus | Tapir-Baby Matteo im Tierpark geboren
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Vor wenigen Tagen hat Tapir-Dame Bonita im Tierpark in Cottbus Nachwuchs bekommen! Der kleine Matteo ist wohlauf, wiegt mittlerweile schon gut 10 Kilogramm und kann ab sofort im Tapirhaus besucht ...werden. Damit wohnen jetzt insgesamt vier Tapire im Tierpark zusammen. Wie Tierparkdirektor Dr. Kämmerling heute mitteilte, ist ein Tapir leider vor wenigen Wochen an einer Lungenentzündung verstorben. Ebenso das Licht der Lausitz erblickt haben auch kleine Kaiserschnurrbarttamarine, Flamingos und Kapuzineraffen.

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Taufe ICE 4 auf Cottbus/Chóśebuz | Statements zur Taufe und ICE-Halt in Cottbus?
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Ein ICE 4 trägt ab sofort den Namen Cottbus/Chóśebuz. Ob Cottbus aber auch künftig Haltebahnhof eines ICEs wird, darum wollen Stadt und Land zumindest weiter kämpfen, so die Aussagen ...in den heutigen Statements unserer NL-Talks bei der Zugtaufe im Cottbuser Bahnwerk.

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