Im ersten Teil ging es um die Aktionärsrechte Vattenfalls, wie sie Herr Hatakka formuliert hatte, ohne jedoch noch auf die Gewinnabsichten des Konzerns einzugehen. Diese sollen auch hier nicht thematisiert werden denn ich möchte etwas dazu schreiben wie es dazu kommen konnte, dass ein Ministerpräsident in seinen Aussagen falsch lag, als er sinngemäß sagte, dass nach Horno niemand mehr die Absicht habe, ein Dorf abzubaggern. Dazu wieder ein Rückblick auf die Geschichte der Rohstoffsicherungsklausel. Hier noch einmal der betreffende heutige Gesetzestext.
„Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsuchung und Gewinnung (von Rohstoffen) so wenig wie möglich beeinträchtigt werden“
(§48 Abs.1 Satz 2 BbergG)
Warum für Rohstoffe wie Sorge zu tragen ist, gibt die Klausel nicht vor, sie ist ja (noch???) kein Gesetz.
Der sozialistischen Diktatur war zum Aufbau des Sozialismus und Kommunismus ein ungestörter Zugriff auf die Rohstoffvorräte so wichtig, dass sie Bestandteil des Bergrechts der DDR wurde Bedingt durch die Abkopplung vom Weltmarkt und ausbleibender sowjetischer Lieferungen anderer Rohstoffe war die DDR gezwungen, besonders ihre Vorräte an Braunkohle für die Energieversorgung flächendeckend und rücksichtslos aus eigenen Vorkommen zu gewährleisten. Außerdem sah man sich dazu gezwungen, der Sieger im Wettkampf der Systeme zu werden. Wie in Vielem in der DDR wurde aus Ideologiegründen, wirtschaftlichen Aspekten oder anderen höheren Interessen hierbei oft zum Leidwesen der Betroffenen ein „kurzer Prozess“ gemacht.
Was sind nun die gegenwärtigen Gründe dafür, dass Herr Stolpe damals nicht Recht behalten sollte. Auch dies hängt mit besagter Klausel zusammen, die hier mal genau erklärt werden soll:
„Unter Rohstoffsicherung werden alle Maßnahmen verstanden, die dazu führen, Rohstoffvorkommen langfristig einer wirtschaftlichen Gewinnung und Verwertung zur Verfügung zu stellen und Ansprüche von Dritten abzuwehren, die diesem Ziel entgegenstehen. Rohstoffsicherung vollzieht sich einerseits auf der staatlichen Ebene als Planungsinstrument, andererseits auf der privatwirtschaftlichen Ebene in Form des Erwerbs von Eigentums- oder Abbaurechten zur langfristigen Sicherung des Produktionsfaktors Rohstoff.“
Quelle: Zustandsbericht Rohstoffsicherung in der Bundesrepublik Deutschland 2008
Aus der Sicherungsklausel wurde eine öffentlich-rechtliche Pflicht zur Planung der Bodenschätze hergeleitet. In Brandenburg war es dann im Jahr 2007 die Clausthalstudie, die das Potential der wirtschaftlich abbaubaren Braunkohlevorkommen mit sieben möglichen Tagebauen in der Lausitz beziffert, sechs davon befinden sich im Landkreis Spree-Neiße. Die Studie empfahl ausdrücklich die raumplanerische Sicherung aller sieben Felder. Derzeit befürwortet der Landkreis Spree-Neiße in seinen energiepolitischen Interessen alle eingeleiteten und zukünftigen Braunkohlenplanverfahren. Wer sich mit der Braunkohlenplanung in der Lausitz etwas nachdenklich beschäftigt wird bestätigen, das zwar versucht wird es demokratisch erscheinen zu lassen, die Kontrolle jedoch behalten werden muss. Ein Braunkohleplanverfahren ist schließlich nicht ergebnisoffen, sondern ein Verfahren zur Abwehr von Ansprüchen Dritter. Durch die siamesischen Erscheinung von Politik und Wirtschaft lassen sich die Zusammenhänge nach Ursache und Wirkung sowie die Verantwortlichkeiten nicht eindeutig zuordnen. In diesem undurchschaubaren Geflecht wird er Bürger zerrieben, weiß nicht an wen er sich wenden soll, verirrt sich und möchte am liebsten manchmal aufgeben.
Nur durch den Platz, auf dem sie wohnen sind die Betroffenen im Verfahren unschuldig schuldig….
Gewollt ist irgendwann eine Verordnung und für Jänschwalde-Nord wird alle zwei Jahre den Betroffenen eventuell ein befristetes Bleiberecht bis zur Vollstreckung einer Umsiedlung gewährt.
Unvorstellbar was Menschen sich gegenseitig antun können. Daumen runter für diesen vom Land gewollten menschenverachtenden Zustand, sowie einer kommunalen Politik, die dieses Vorgehen unterstützt.!!
1. Teil: Eine Schuldfrage der Tagebaue – Gedanken aus der Sicht der Betroffenen
Im ersten Teil ging es um die Aktionärsrechte Vattenfalls, wie sie Herr Hatakka formuliert hatte, ohne jedoch noch auf die Gewinnabsichten des Konzerns einzugehen. Diese sollen auch hier nicht thematisiert werden denn ich möchte etwas dazu schreiben wie es dazu kommen konnte, dass ein Ministerpräsident in seinen Aussagen falsch lag, als er sinngemäß sagte, dass nach Horno niemand mehr die Absicht habe, ein Dorf abzubaggern. Dazu wieder ein Rückblick auf die Geschichte der Rohstoffsicherungsklausel. Hier noch einmal der betreffende heutige Gesetzestext.
„Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsuchung und Gewinnung (von Rohstoffen) so wenig wie möglich beeinträchtigt werden“
(§48 Abs.1 Satz 2 BbergG)
Warum für Rohstoffe wie Sorge zu tragen ist, gibt die Klausel nicht vor, sie ist ja (noch???) kein Gesetz.
Der sozialistischen Diktatur war zum Aufbau des Sozialismus und Kommunismus ein ungestörter Zugriff auf die Rohstoffvorräte so wichtig, dass sie Bestandteil des Bergrechts der DDR wurde Bedingt durch die Abkopplung vom Weltmarkt und ausbleibender sowjetischer Lieferungen anderer Rohstoffe war die DDR gezwungen, besonders ihre Vorräte an Braunkohle für die Energieversorgung flächendeckend und rücksichtslos aus eigenen Vorkommen zu gewährleisten. Außerdem sah man sich dazu gezwungen, der Sieger im Wettkampf der Systeme zu werden. Wie in Vielem in der DDR wurde aus Ideologiegründen, wirtschaftlichen Aspekten oder anderen höheren Interessen hierbei oft zum Leidwesen der Betroffenen ein „kurzer Prozess“ gemacht.
Was sind nun die gegenwärtigen Gründe dafür, dass Herr Stolpe damals nicht Recht behalten sollte. Auch dies hängt mit besagter Klausel zusammen, die hier mal genau erklärt werden soll:
„Unter Rohstoffsicherung werden alle Maßnahmen verstanden, die dazu führen, Rohstoffvorkommen langfristig einer wirtschaftlichen Gewinnung und Verwertung zur Verfügung zu stellen und Ansprüche von Dritten abzuwehren, die diesem Ziel entgegenstehen. Rohstoffsicherung vollzieht sich einerseits auf der staatlichen Ebene als Planungsinstrument, andererseits auf der privatwirtschaftlichen Ebene in Form des Erwerbs von Eigentums- oder Abbaurechten zur langfristigen Sicherung des Produktionsfaktors Rohstoff.“
Quelle: Zustandsbericht Rohstoffsicherung in der Bundesrepublik Deutschland 2008
Aus der Sicherungsklausel wurde eine öffentlich-rechtliche Pflicht zur Planung der Bodenschätze hergeleitet. In Brandenburg war es dann im Jahr 2007 die Clausthalstudie, die das Potential der wirtschaftlich abbaubaren Braunkohlevorkommen mit sieben möglichen Tagebauen in der Lausitz beziffert, sechs davon befinden sich im Landkreis Spree-Neiße. Die Studie empfahl ausdrücklich die raumplanerische Sicherung aller sieben Felder. Derzeit befürwortet der Landkreis Spree-Neiße in seinen energiepolitischen Interessen alle eingeleiteten und zukünftigen Braunkohlenplanverfahren. Wer sich mit der Braunkohlenplanung in der Lausitz etwas nachdenklich beschäftigt wird bestätigen, das zwar versucht wird es demokratisch erscheinen zu lassen, die Kontrolle jedoch behalten werden muss. Ein Braunkohleplanverfahren ist schließlich nicht ergebnisoffen, sondern ein Verfahren zur Abwehr von Ansprüchen Dritter. Durch die siamesischen Erscheinung von Politik und Wirtschaft lassen sich die Zusammenhänge nach Ursache und Wirkung sowie die Verantwortlichkeiten nicht eindeutig zuordnen. In diesem undurchschaubaren Geflecht wird er Bürger zerrieben, weiß nicht an wen er sich wenden soll, verirrt sich und möchte am liebsten manchmal aufgeben.
Nur durch den Platz, auf dem sie wohnen sind die Betroffenen im Verfahren unschuldig schuldig….
Gewollt ist irgendwann eine Verordnung und für Jänschwalde-Nord wird alle zwei Jahre den Betroffenen eventuell ein befristetes Bleiberecht bis zur Vollstreckung einer Umsiedlung gewährt.
Unvorstellbar was Menschen sich gegenseitig antun können. Daumen runter für diesen vom Land gewollten menschenverachtenden Zustand, sowie einer kommunalen Politik, die dieses Vorgehen unterstützt.!!
1. Teil: Eine Schuldfrage der Tagebaue – Gedanken aus der Sicht der Betroffenen