In den letzten Jahren haben sich auf dem Photovoltaik-Markt dynamische Entwicklungen zugetragen, die es einer steigenden Anzahl an Verbrauchern möglich machen, eigenen Strom zu erzeugen und zu verbrauchen. Vor rund einem Jahrzehnt wurden Photovoltaikanlagen hauptsächlich von Immobilieneigentümern und Investoren zu mindestens fünfstelligen Kosten errichtet. Mittlerweile können auch Mieter auf ihrem Balkon selbst Strom erzeugen und sich vom Energieversorger unabhängiger machen.
Anfang der 2000er Jahre wurden die steckerfertigen Solaranlagen entwickelt. Der Bremer Diplom-Ingenieur Holger Laudeley und weitere Interessenvertreter hatten sich zum Ziel gesetzt, einer größeren Menge an Personen die eigenständige Stromerzeugung zu ermöglichen. Sie entwickelten eine Mini-Solaranlage, die in den letzten Jahren zum Sinnbild der unkomplizierten Stromerzeugung geworden ist: das Balkonkraftwerk mit Anschluss für die Steckdose. Es besteht für gewöhnlich aus 1-2 Solarmodulen, kann ohne die Zustimmung des Vermieters selbst installiert werden und ist an eine haushaltsübliche Steckdose abschließbar.
Voraussetzungen für den einfachen Anschluss
Damit der Anschluss einer steckerfertigen Solaranlage auf dem Balkon und an jedem anderen Aufstellort selbst vorgenommen werden darf, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste Voraussetzung besteht darin, dass die Mini-Solaranlage eine maximale Einspeiseleistung von 600 Watt hat.
Wenn die Einspeiseleistung dieses Maximum nicht überschreitet, braucht es keine normkonforme Steckvorrichtung zum Anschluss. Spezialisierte Anbieter für Mini-PV-Anlagen bieten Komplett-Sets an, bei denen die maximale Einspeiseleistung von 600 Watt berücksichtigt ist. Verbraucher müssen lediglich das Set wählen und sich für einen Schuko-Stecker (Schutzkontakt-Stecker; haushaltsüblicher runder Stecker mit zwei Pins) entscheiden. Dann darf die Anlage daheim selbst angeschlossen werden.
Vor dem Anschluss der Anlage ist noch zu beachten, dass im Haushalt ein rücklaufgeschützter Stromzähler vorhanden sein muss. Bei den modernen digitalen Stromzählern ist dies gewährleistet. Falls einer der alten schwarzen Ferraris-Zähler im Haushalt verbaut ist, muss der Zähler zunächst ausgetauscht werden. Hierfür richten Verbraucher eine Anfrage an den Messstellenbetreiber und versuchen dabei am besten, eine Kostenübernahme für den Zähleraustausch zu erwirken. Die Chancen auf eine Kostenübernahme sind gut, wenn Verbraucher darauf verweisen, dass die Messstellenbetreiber bis 2032 ohnehin zum Austausch aller alten Zähler durch neue Digitalzähler verpflichtet sind.
Falls alle Voraussetzungen vorliegen, muss die Stecker-Solaranlage vor dem Anschluss an den Stromkreis nur noch beim Netzbetreiber angemeldet werden. Zur Anmeldung der Anlage finden sich auf der Website des Netzbetreibers entsprechende Vorlagen. Nach Rückmeldung des Netzbetreibers darf die Anlage angeschlossen und betrieben werden. Einen Monat nach der Inbetriebnahme muss die Anlage noch online bei der Bundesnetzagentur registriert werden.
Zu erwartender Stromertrag aus einer Stecker-Solaranlage
Der Stromertrag aus einer Stecker-Solaranlage, die selbst angeschlossen wird und maximal 600 Watt pro Stunde einspeist, reicht zur Deckung des Grundbedarfs im Haushalt. Solche Geräte, die permanent laufen (z. B. Kühlschrank, Gefrierschrank) und darüber hinaus einige weitere Geräte, können mit Strom aus dem eigenen Balkonkraftwerk betrieben werden.
Im Sommer ist der Ertrag aus der Stecker-Solaranlage tagsüber häufig höher als der gesamte Verbrauch im Haushalt, sodass sogar ein Überschuss erwirtschaftet wird. Der überschüssige Strom wird kostenlos ins öffentliche Netz eingespeist. Ein Batteriespeicher bietet zwar die Möglichkeit, den tagsüber überschüssigen Strom zu speichern und abends zu nutzen, doch laut Aussagen des Experten Joshua Jahn von der Verbraucherzentrale Brandenburg verschlechtere sich durch die Anschaffung eines Speichers die gesamte Rentabilität der Mini-Solaranlage.
Wer mehr Strom nutzen möchte, ist am besten damit beraten, anstelle eines Speichers eine größer dimensionierte Anlage zu kaufen. Immer mehr Anbieter von Mini-PV-Anlagen gehen dazu über, steckerfertige Anlagen mit einer Einspeiseleistung von 1.200 Watt pro Stunde anzubieten. Dies entspricht einer Verdopplung der üblichen 600 Watt bei Mini-Solaranlagen und reicht im Sommer meist dazu aus, tagsüber den kompletten Stromverbrauch im Haushalt zu decken, denn auch in den Abendstunden erzeugt eine Anlage mit 1.200 Watt maximaler Einspeiseleistung im Sommer gut Strom.
Bei der Entscheidung für eine Anlage mit einer höheren Einspeiseleistung als 600 Watt sollte definitiv ein normkonformer Anschluss gewählt und die Anlage von einer Elektrofachkraft angeschlossen werden. Zwar sind die 600 Watt keine offizielle Obergrenze, bis zu der Stecker-Solaranlagen selbst angeschlossen werden dürfen, aber spätestens ab über 800 Watt ist die Sicherheit beim Betrieb der Anlage nicht mehr ganz gewiss und durch Studien untermauert.
Weiterer Abbau von Hürden für Anlagenbetreiber
Seit Anfang des Jahres greifen die von der Regierung beschlossenen steuerlichen Erleichterungen für Verkäufer und Betreiber von Photovoltaikanlagen. Verkäufer müssen auf die Einnahmen aus dem Verkauf von Solaranlagen und allen dafür benötigten Komponenten keine Umsatzsteuer mehr abführen. Die meisten Verkäufer reichen diese Ersparnis an die Verbraucher weiter, was dazu führt, dass der Kaufpreis im Vergleich zum Vorjahr bei den meisten Mini-Solaranlagen um über 100 Euro sinkt.
Die Anlagenbetreiber profitieren davon, dass sie bis zu einer Erzeugungsleistung von 15 kWp oder 30 kWp keine Steuern mehr auf den verkauften oder selbst verbrauchten Strom zahlen müssen, was vor 2023 hingegen der Fall war. Da Betreiber von Mini-Solaranlagen eine Leistung von maximal 600 Watt (entspricht 0,6 kW) oder im Falle einer größeren Mini-Solaranlage mit einem normkonformen Anschluss maximal knapp über 1 kW Leistung erzielen, galt das Problem der Steuerzahlung für sie ohnehin nicht.
Finanziell ist der Abbau von Hürden zur Förderung der Photovoltaik vorangeschritten, doch die Bürokratie wurde noch nicht abgebaut. Die Forderung von Interessenverbänden, Anlagen bis zu einer Leistung von 800 Watt von der Meldepflicht beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur zu befreien, wurde noch nicht umgesetzt. Immerhin hat der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) jüngst ein Positionspapier veröffentlicht, in dem es den Wegfall der Meldepflicht fordert.
Außerdem schlägt der Verband die Freigabe des Schuko-Steckers vor; aktuell lehnt der VDE den Schuko-Stecker als nicht normkonformen Anschluss ab, weswegen einige Netzbetreiber den eigenständigen Anschluss der Anlage durch die Betreiber als kritisch bewerten. Nichtsdestotrotz dürfen Verbraucher die Anlage selbst anschließen, da ein Schuko-Anschluss den Regeln der Technik entspricht und somit gesetzeskonform ist.