Egal ob Kleider, Schrott oder Altpapier: Unternehmen müssen das gewerbliche Sammeln von Abfällen anzeigen. Für bestehende Sammlungen, die bereits in der Vergangenheit getätigt wurden, endet die Anzeigefrist am 31. August 2012. Dies regelt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, das im Juni dieses Jahres in Kraft getreten ist. Eine Neuanzeige muss spätestens drei Monate vor der geplanten gewerblichen Sammlung erfolgen.
Anzeigenformulare finden die betroffenen Unternehmer auf der Internetseite der IHK. Zuständige Behörde ist das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) des Landes Brandenburg.
Halten Betriebe die Anzeigefrist nicht ein, dürfen sie im schlimmsten Fall ab September keine Abfälle mehr sammeln.
Quelle: IHK Ostbrandenburg
Egal ob Kleider, Schrott oder Altpapier: Unternehmen müssen das gewerbliche Sammeln von Abfällen anzeigen. Für bestehende Sammlungen, die bereits in der Vergangenheit getätigt wurden, endet die Anzeigefrist am 31. August 2012. Dies regelt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, das im Juni dieses Jahres in Kraft getreten ist. Eine Neuanzeige muss spätestens drei Monate vor der geplanten gewerblichen Sammlung erfolgen.
Anzeigenformulare finden die betroffenen Unternehmer auf der Internetseite der IHK. Zuständige Behörde ist das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) des Landes Brandenburg.
Halten Betriebe die Anzeigefrist nicht ein, dürfen sie im schlimmsten Fall ab September keine Abfälle mehr sammeln.
Quelle: IHK Ostbrandenburg
Egal ob Kleider, Schrott oder Altpapier: Unternehmen müssen das gewerbliche Sammeln von Abfällen anzeigen. Für bestehende Sammlungen, die bereits in der Vergangenheit getätigt wurden, endet die Anzeigefrist am 31. August 2012. Dies regelt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, das im Juni dieses Jahres in Kraft getreten ist. Eine Neuanzeige muss spätestens drei Monate vor der geplanten gewerblichen Sammlung erfolgen.
Anzeigenformulare finden die betroffenen Unternehmer auf der Internetseite der IHK. Zuständige Behörde ist das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) des Landes Brandenburg.
Halten Betriebe die Anzeigefrist nicht ein, dürfen sie im schlimmsten Fall ab September keine Abfälle mehr sammeln.
Quelle: IHK Ostbrandenburg
Egal ob Kleider, Schrott oder Altpapier: Unternehmen müssen das gewerbliche Sammeln von Abfällen anzeigen. Für bestehende Sammlungen, die bereits in der Vergangenheit getätigt wurden, endet die Anzeigefrist am 31. August 2012. Dies regelt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, das im Juni dieses Jahres in Kraft getreten ist. Eine Neuanzeige muss spätestens drei Monate vor der geplanten gewerblichen Sammlung erfolgen.
Anzeigenformulare finden die betroffenen Unternehmer auf der Internetseite der IHK. Zuständige Behörde ist das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) des Landes Brandenburg.
Halten Betriebe die Anzeigefrist nicht ein, dürfen sie im schlimmsten Fall ab September keine Abfälle mehr sammeln.
Quelle: IHK Ostbrandenburg