Dies bestätigt das Urteil des Oberlandesgerichtes in München.Verhandelt wurde eine tragischer Fall, bei dem ein 15jähriges Mädchen in Folge einer allergischen Reaktion das Leben verlor. Am Weihnachtsabend im Jahre 2009 konsumierte das geistig behinderte Mädchen in Unwissenheit ihrer Mutter Schokolade mit Nüssen, worauf eine starke allergische Reaktion einsetzte, die sie mit dem Leben bezahlen musste. Da die Mutter eine private Unfallversicherung für sich und ihre Tochter abgeschlossen hatte, forderte sie daraufhin 27.000 Euro von der Unfallversicherung. Dieser Betrag wurde bei Abschluss der Versicherung im Falle eines Unfalltodes festgesetzt.
Die Unfallversicherung weigerte sich jedoch den Betrag zu zahlen, da sie der Meinung war, dass die allergische Reaktion nicht als Unfall definiert wird. Denn der Verzehr von Schokolade sei kein von außen einwirkendes Ereignis, wie ein Unfall per Gesetz definiert wird. Das Münchner Oberlandesgericht sah dies jedoch anders und bestellte einen medizinischen Sachverständigen, der die allergische Reaktion bestätigte und feststellte, dass das Mädchen unwissentlich die Schokolade konsumierte und deshalb dennoch von einem Unfall auszugehen sei. Denn wenn eine Person unfreiwillig seiner Gesundheit schädigt, dann sei dies als Unfall zu bezeichnen.
Die Versicherung hat Revision eingelegt. Wenn diese Entscheidung jedoch auch in nächster Instanz bestätigt wird, dann könnte dieses Urteil von entscheidender Bedeutung im Versicherungsrecht sein. Auch Verbraucher sollten diese Informationen für sich nutzen und darüber nachdenken eine private Unfallversicherung abzuschließen. Besonders für starke Allergiker ist dann eine Unfallversicherung erforderlich.
Quelle: Preisvergleich.de/Versicherungen
HANDWERKER 2026 in Cottbus: Aussteller werden & Frühbucherbonus sichern
Wer seine handwerklichen Leistungen bei der kommenden "HANDWERKER" in Cottbus präsentieren will, kann sich aktuell noch Frühbucherrabatt auf die Standgebühr...