Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder – ab Geburt – bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Es wird empfohlen, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei der zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und gegebenenfalls – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung.
Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip „eine Person – ein Pass“, das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist. Bereits seit 2007 werden die Kinder nicht mehr in den Reisepass eines Elternteils eingetragen. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit – ab dem 26. Juni 2012 ungültigem – Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeit uneingeschränkt gültig.
Quelle: Stadt Senftenberg
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