Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke) macht sich für eine aktive, sozial gerechte und ökologisch nachhaltige Verbraucherpolitik stark, in der die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Mittelpunkt stehen. In diesem Zusammenhang verweist sie auf die Verbraucherpolitische Strategie, die die Landesregierung voraussichtlich im kommenden Monat verabschieden und dem Landtag übergeben wird.
In Vorbereitung dieser Verbraucherpolitischen Strategie hat das Landesverbraucherschutzministerium eine breite Öffentlichkeit einbezogen. Für einen Zeitraum von etwa 10 Wochen wurde im Sommer des vergangenen Jahres in Form einer Internet-Konsultation der Strategie-Entwurf des Ministeriums öffentlich diskutiert. „Mit diesem Podium haben wir in Brandenburg neue Wege beschritten. Wir wollen Verbraucherpolitik zusammen mit den Brandenburgerinnen und Brandenburgern gestalten. Die Ergebnisse, insbesondere die Probleme, die von den Verbrauchern zur Einschätzung Brandenburger Verbraucherpolitik benannt wurden, gingen in die Formulierung der Ziele und Aufgabenfelder im Rahmen der verbraucherpolitischen Strategie ein“, so Tack.
Die Ministerin macht deutlich, dass Verbraucherpolitik in Brandenburg fachübergreifend und nachhaltig ausgerichtet und gestaltet werden müsse. Es sei wichtig, so Tack, dass diese Politik im öffentlichen Dialog mit Verbrauchern und Fachleuten entsteht und weiterentwickelt wird.
Die Verbraucherpolitische Strategie wird Handlungsschwerpunkte Brandenburger Verbraucherpolitik und Vorschläge für einen konkreten Maßnahmenkatalog enthalten. Schwerpunkte werden zum Beispiel der Ausbau der Verbraucherberatung und der Verbraucherbildung sein, die Weiterentwicklung der Verbraucherrechte, die Stärkung der Patientenrechte sowie die Gewährleistung einer Marktüberwachung zum Schutz der Verbraucher.
Hintergrund:
Der heutige Weltverbrauchertag geht auf eine legendäre Rede von John F. Kennedy im Jahr 1962 zurück. In dieser Rede hat erstmals ein Politiker die wesentlichen Rechte der Verbraucher auf den Punkt gebracht: Das Recht auf Sicherheit, auf Information, auf Wahlfreiheit und auf rechtliches Gehör.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
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