Der Güterverkehr auf der Schiene wächst und damit auch die Lärmbelastung für Anwohner. Für die Bahn gelten zurzeit niedrigere Lärmgrenzwerte als für andere Verkehrsträger. Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und FDP vereinbart, das Lärmprivileg der Schiene, den so genannten „Schienenbonus“, abzuschaffen. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer sowie die zuständige Berichterstatterin, Daniela Ludwig:
„Das Lärmprivileg der Schiene ist nicht mehr zeitgemäß. Wenn wir den umweltfreundlichen Gütertransport auf der Schiene verstärken wollen, müssen wir die gesetzlichen Regelungen aktualisieren. Das Güterverkehrsaufkommen steigt beständig und damit auch die Lärmbelastung der Anwohner. Wir brauchen einen besseren Lärmschutz für die Anwohner an Schienenwegen.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte schrittweise Abschaffung des Schienenbonus muss möglichst schnell auf den Weg gebracht werden. Stichtag dafür könnte – systemkonform – das Inkrafttreten der nächsten Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und des dazu gehörigen Bedarfsplans sein. Für Projekte, deren Planfeststellungsverfahren erst nach diesem Stichtag eröffnet werden, könnte der Schienenbonus dann nicht mehr angewendet werden. Dafür müsste noch in diesem Jahr Rechtssicherheit geschaffen werden, damit die Vorhabenträger ihre Planungen daran ausrichten können. Dies entspricht dem Beschluss des Bundestages vom 18. März 2011 auf Antrag der Koalitionsfraktionen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Der Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm ist eines unserer zentralen Anliegen. Wettbewerbsfähigkeit, Machbarkeit und Lärmschutz müssen besser miteinander verbunden werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich das Innovationsprogramm des Bundes „Leiser Güterverkehr“ zur Umrüstung von Bremsen an Güterwagen. Damit wird der Lärm an der Quelle reduziert. Wenn Ende 2012 das lärmabhängige Trassenpreissystem der DB Netz AG startet, wird es ebenfalls weitere Impulse geben, um Güterwagen lärmtechnisch umzurüsten und zu modernisieren.“
Hintergrund:
Schienenbonus: Die Lärmgrenzwerte für die Bahn wurden 1990 in der Bundesemissionsschutzverordnung um fünf Dezibel angehoben. Diese Anhebung steht heute in der Kritik und wird auch vom Umweltbundesamt als nicht mehr zeitgemäß angesehen.
Zurzeit fließen jährlich 100 Millionen Euro in das Lärmsanierungsprogramm Schiene.
Quelle: Bundestagsfraktion CDU/CSU, Bild , Copyright: Frank Gutschmidt
Der Güterverkehr auf der Schiene wächst und damit auch die Lärmbelastung für Anwohner. Für die Bahn gelten zurzeit niedrigere Lärmgrenzwerte als für andere Verkehrsträger. Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und FDP vereinbart, das Lärmprivileg der Schiene, den so genannten „Schienenbonus“, abzuschaffen. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer sowie die zuständige Berichterstatterin, Daniela Ludwig:
„Das Lärmprivileg der Schiene ist nicht mehr zeitgemäß. Wenn wir den umweltfreundlichen Gütertransport auf der Schiene verstärken wollen, müssen wir die gesetzlichen Regelungen aktualisieren. Das Güterverkehrsaufkommen steigt beständig und damit auch die Lärmbelastung der Anwohner. Wir brauchen einen besseren Lärmschutz für die Anwohner an Schienenwegen.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte schrittweise Abschaffung des Schienenbonus muss möglichst schnell auf den Weg gebracht werden. Stichtag dafür könnte – systemkonform – das Inkrafttreten der nächsten Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und des dazu gehörigen Bedarfsplans sein. Für Projekte, deren Planfeststellungsverfahren erst nach diesem Stichtag eröffnet werden, könnte der Schienenbonus dann nicht mehr angewendet werden. Dafür müsste noch in diesem Jahr Rechtssicherheit geschaffen werden, damit die Vorhabenträger ihre Planungen daran ausrichten können. Dies entspricht dem Beschluss des Bundestages vom 18. März 2011 auf Antrag der Koalitionsfraktionen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Der Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm ist eines unserer zentralen Anliegen. Wettbewerbsfähigkeit, Machbarkeit und Lärmschutz müssen besser miteinander verbunden werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich das Innovationsprogramm des Bundes „Leiser Güterverkehr“ zur Umrüstung von Bremsen an Güterwagen. Damit wird der Lärm an der Quelle reduziert. Wenn Ende 2012 das lärmabhängige Trassenpreissystem der DB Netz AG startet, wird es ebenfalls weitere Impulse geben, um Güterwagen lärmtechnisch umzurüsten und zu modernisieren.“
Hintergrund:
Schienenbonus: Die Lärmgrenzwerte für die Bahn wurden 1990 in der Bundesemissionsschutzverordnung um fünf Dezibel angehoben. Diese Anhebung steht heute in der Kritik und wird auch vom Umweltbundesamt als nicht mehr zeitgemäß angesehen.
Zurzeit fließen jährlich 100 Millionen Euro in das Lärmsanierungsprogramm Schiene.
Quelle: Bundestagsfraktion CDU/CSU, Bild , Copyright: Frank Gutschmidt
Der Güterverkehr auf der Schiene wächst und damit auch die Lärmbelastung für Anwohner. Für die Bahn gelten zurzeit niedrigere Lärmgrenzwerte als für andere Verkehrsträger. Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und FDP vereinbart, das Lärmprivileg der Schiene, den so genannten „Schienenbonus“, abzuschaffen. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer sowie die zuständige Berichterstatterin, Daniela Ludwig:
„Das Lärmprivileg der Schiene ist nicht mehr zeitgemäß. Wenn wir den umweltfreundlichen Gütertransport auf der Schiene verstärken wollen, müssen wir die gesetzlichen Regelungen aktualisieren. Das Güterverkehrsaufkommen steigt beständig und damit auch die Lärmbelastung der Anwohner. Wir brauchen einen besseren Lärmschutz für die Anwohner an Schienenwegen.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte schrittweise Abschaffung des Schienenbonus muss möglichst schnell auf den Weg gebracht werden. Stichtag dafür könnte – systemkonform – das Inkrafttreten der nächsten Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und des dazu gehörigen Bedarfsplans sein. Für Projekte, deren Planfeststellungsverfahren erst nach diesem Stichtag eröffnet werden, könnte der Schienenbonus dann nicht mehr angewendet werden. Dafür müsste noch in diesem Jahr Rechtssicherheit geschaffen werden, damit die Vorhabenträger ihre Planungen daran ausrichten können. Dies entspricht dem Beschluss des Bundestages vom 18. März 2011 auf Antrag der Koalitionsfraktionen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Der Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm ist eines unserer zentralen Anliegen. Wettbewerbsfähigkeit, Machbarkeit und Lärmschutz müssen besser miteinander verbunden werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich das Innovationsprogramm des Bundes „Leiser Güterverkehr“ zur Umrüstung von Bremsen an Güterwagen. Damit wird der Lärm an der Quelle reduziert. Wenn Ende 2012 das lärmabhängige Trassenpreissystem der DB Netz AG startet, wird es ebenfalls weitere Impulse geben, um Güterwagen lärmtechnisch umzurüsten und zu modernisieren.“
Hintergrund:
Schienenbonus: Die Lärmgrenzwerte für die Bahn wurden 1990 in der Bundesemissionsschutzverordnung um fünf Dezibel angehoben. Diese Anhebung steht heute in der Kritik und wird auch vom Umweltbundesamt als nicht mehr zeitgemäß angesehen.
Zurzeit fließen jährlich 100 Millionen Euro in das Lärmsanierungsprogramm Schiene.
Quelle: Bundestagsfraktion CDU/CSU, Bild , Copyright: Frank Gutschmidt
Der Güterverkehr auf der Schiene wächst und damit auch die Lärmbelastung für Anwohner. Für die Bahn gelten zurzeit niedrigere Lärmgrenzwerte als für andere Verkehrsträger. Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und FDP vereinbart, das Lärmprivileg der Schiene, den so genannten „Schienenbonus“, abzuschaffen. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer sowie die zuständige Berichterstatterin, Daniela Ludwig:
„Das Lärmprivileg der Schiene ist nicht mehr zeitgemäß. Wenn wir den umweltfreundlichen Gütertransport auf der Schiene verstärken wollen, müssen wir die gesetzlichen Regelungen aktualisieren. Das Güterverkehrsaufkommen steigt beständig und damit auch die Lärmbelastung der Anwohner. Wir brauchen einen besseren Lärmschutz für die Anwohner an Schienenwegen.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte schrittweise Abschaffung des Schienenbonus muss möglichst schnell auf den Weg gebracht werden. Stichtag dafür könnte – systemkonform – das Inkrafttreten der nächsten Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und des dazu gehörigen Bedarfsplans sein. Für Projekte, deren Planfeststellungsverfahren erst nach diesem Stichtag eröffnet werden, könnte der Schienenbonus dann nicht mehr angewendet werden. Dafür müsste noch in diesem Jahr Rechtssicherheit geschaffen werden, damit die Vorhabenträger ihre Planungen daran ausrichten können. Dies entspricht dem Beschluss des Bundestages vom 18. März 2011 auf Antrag der Koalitionsfraktionen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Der Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm ist eines unserer zentralen Anliegen. Wettbewerbsfähigkeit, Machbarkeit und Lärmschutz müssen besser miteinander verbunden werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich das Innovationsprogramm des Bundes „Leiser Güterverkehr“ zur Umrüstung von Bremsen an Güterwagen. Damit wird der Lärm an der Quelle reduziert. Wenn Ende 2012 das lärmabhängige Trassenpreissystem der DB Netz AG startet, wird es ebenfalls weitere Impulse geben, um Güterwagen lärmtechnisch umzurüsten und zu modernisieren.“
Hintergrund:
Schienenbonus: Die Lärmgrenzwerte für die Bahn wurden 1990 in der Bundesemissionsschutzverordnung um fünf Dezibel angehoben. Diese Anhebung steht heute in der Kritik und wird auch vom Umweltbundesamt als nicht mehr zeitgemäß angesehen.
Zurzeit fließen jährlich 100 Millionen Euro in das Lärmsanierungsprogramm Schiene.
Quelle: Bundestagsfraktion CDU/CSU, Bild , Copyright: Frank Gutschmidt