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Bund-Länder-Gipfel: 2G+ auch für Brandenburger Gastronomie

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Auf die Gastronomie und ihre Gäste in Brandenburg kommt wie erwartet eine weitere Hürde zu. Bund und Länder haben heute bundesweit 2G+ für den Gastronomiebereich beschlossen. Im selben Zug sollen die Wirtschaftshilfen für die Gastronomiebetriebe verbessert werden. Das sagte Bundeskanzler Olaf Scholz nach der Sitzung. Entsprechende Hilfen werden demzufolge auf den Weg gebracht. Wer also vollständig geimpft ist, braucht für den Zutritt in Gaststätten, Cafés oder Bars zusätzlich einen tagesaktuellen Testnachweis. Wer bereits eine Drittimpfung („Booster“) hat, sind von der Testpflicht befreit. Die Brandenburger IHKs haben heute auf die schwierige Situation der Gastronomen aufmerksam gemacht und dringend bessere Hilfen sowie Perspektiven gefordert. Desweiteren haben Bund und Länder die Quarantänefristen neu geregelt und verkürzt. So soll es auch möglich werden, sich früher aus der Quarantäne freitesten zu können. Wie Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke im Anschluss sagte, will Brandenburg seine Verordnung dementsprechend zum 18. Januar anpassen.

Das Land Brandenburg teilte dazu mit:

Die Omikron-Variante des Coronavirus breitet sich in ganz Deutschland und damit auch in Brandenburg immer schneller aus. Deshalb wurden auf der heutigen digitalen Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen.

Neue Regeln

Vereinbart wurde heute, dass bundesweit kurzfristig für Gaststätten, Bars und Kneipen die 2G+Regel eingeführt wird. Der Zutritt ist damit nur noch möglich, wenn man zweimal geimpft (bzw. genesen) ist und einen tagesaktuellen negativen Test vorlegt oder bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten hat (dann ist kein Testnachweis notwendig).

Aufgrund der Ausbreitung der Omikron-Variante empfiehlt die MPK dringend das Tragen einer FFP2-Maske z. B. im Einzelhandel, im ÖPNV oder bei Kulturveranstaltungen. Eine medizinische Maske bietet nur einen geringeren Schutz.

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Alle anderen früheren Regeln bleiben bestehen, dazu gehören:

à private Zusammenkünfte auch von vollständig Geimpften/Genesenen (2G) bleiben auf 10 Personen beschränkt;

à für Ungeimpfte gilt weiter: 1 Haushalt + 2 Personen eines weiteren Haushaltes (Kinder bis 14 ausgenommen)

à Clubs und Diskotheken („Tanzlustbarkeiten“) bleiben geschlossen; Tanzveranstaltungen bleiben verboten

à flächendeckend 2G für Kultur- und Freizeitgestaltung; viele Veranstalter entscheiden sich optional für 2G+ oder das Tragen von FFP2-Masken während der Veranstaltungen, um die Sicherheit weiter zu erhöhen

Das Brandenburger Kabinett wird die Landesverordnung spätestens am 18. Januar aktualisieren. Durch die Eindämmungsmaßnahmen können viele Branchen weiterhin in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen. Deshalb begrüßt Woidke, „dass die Wirtschaftshilfen weitergeführt werden und die sogenannte Überbrückungshilfe IV zum Beispiel auch für Gastronomiebetriebe greifen soll, die sich aufgrund einschränkender Maßnahmen entscheiden, den Betrieb vorübergehend ganz zu schließen.“

Die Zeiträume für Isolation und Quarantäne sollen neu geregelt werden. Sie enden in der Regel nach 10 Tagen (bisher 14 Tage); man kann sich jedoch bereits nach 7 Tagen freitesten (PCR oder zertifizierter Antigen-Schnelltest „Bürgertest“). Für Beschäftigte in Einrichtungen mit besonderes verletzlichen Personen (z. B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen) ist das Freitesten nach 7 Tagen nur mit PCR-Test möglich. Für Kontaktpersonen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, entfällt die Quarantänepflicht grundsätzlich.

Krippen- und Kitakinder sowie Schülerinnen und Schüler können sich als Kontaktpersonen bereits nach 5 Tagen freitesten (PCR oder „Bürgertest“), da sie in Brandenburg zumindest an den Schulen regelmäßig getestet werden. Voraussichtlich bis spätestens Mitte Februar wird es auch eine Testpflicht in Krippen und Kitas geben.

Ministerpräsident Dietmar Woidke im Anschluss:

„Unsere Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung und die Impfkampagne haben dazu geführt, dass die Infektionslage über Weihnachten und den Jahreswechsel relativ stabil war. Mein Dank an alle Beteiligten. Durch Omikron steigen die Zahlen jetzt aber deutlich. Durch die Gleichzeitigkeit vieler Infektionen und einer noch zu geringen Impfquote besteht weiterhin die Gefahr einer starken Belastung des Gesundheitssystems und der sogenannten kritischen Infrastruktur. Darauf müssen wir vorbereitet sein und darauf beziehen sich die Beschlüsse der heutigen MPK. Jetzt ist es besonders wichtig, zügig insbesondere bei den Booster-Impfungen voranzukommen. Sie schützen neben Kontaktvermeidung am besten vor Omikron. Und für Personen, die geboostert sind, gibt es keine neuen Einschränkungen.“

In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass Personen, die bereits eine Auffrischung („Booster“) erhalten haben, deutlich besser geschützt sind. Die Kampagne dazu läuft bundesweit sehr intensiv. Aber auch bereits eine erste Impfung schützt in der Regel vor einer besonders schweren Erkrankung. Bis Ende Januar sollen bundesweit weitere 30 Millionen Impfungen erfolgen. In Brandenburg liegt das Wochenziel bei 160.000 Impfungen, das bereits mehrfach überschritten wurde.

Es besteht die Gefahr, dass viele Beschäftigte krankheitsbedingt oder aufgrund von Quarantäne-Auflagen nicht im Dienst sein können. Das kann vor allem für die sogenannte kritische Infrastruktur problematisch werden. Deshalb wurden und werden dort Notfallpläne aktiviert. Woidke: „Mit den verkürzten Quarantäne-Zeiten kann dieses Problem zumindest abgemildert werden. Die Quarantäne muss so kurz wie möglich und so lange wie nötig sein.“ Zur kritischen Infrastruktur gehören zum Beispiel Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen und Energieversorgung.

Woidke abschließend: „Die Erfahrungen in unseren Nachbarländern zeigen, dass die Infektionszahlen auch in Deutschland in den nächsten Tagen und Wochen steigen werden. Entscheidend ist, dass wir mit unseren Maßnahmen die Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden. Dazu müssen wir alle zusammen auch zum Beginn des Jahres 2022 viel Kraft und Energie in die Pandemiebekämpfung stecken. Das ist sehr anstrengend, aber notwendig. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass wir mit der Einhaltung der Regeln, der Umsetzung der Kontakt- und Zugangsbeschränkungen erfolgreich sein können. Ich bedanke mich bei allen, die dabei mithelfen.“

Reaktion der Brandenburger IHKs auf 2G+ in der Gastronomie

Peter Heydenbluth, Präsident der Industrie- und Handelskammer Potsdam, sagt für die Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs des Landes Brandenburg:
„Jede verschärfende Maßnahme stellt die Unternehmen vor neue Herausforderungen und Probleme. Gerade in der Gastronomie und im Beherbergungsgewerbe, die zusätzlich auch unter dem Fachkräftemangel zu leiden haben, spitzt sich die Lage bis hin zur Existenzbedrohung zu. Wie im Einzelhandel, so ist das Weihnachtsgeschäft bereits unter 2G-Bedingungen vielerorts ausgeblieben. Die Branchen brauchen eine Perspektive, bis die Frühjahrssaison wieder anläuft. Wir begrüßen, dass eine Anpassung und Ausweitung der Wirtschaftshilfen erfolgen soll. Dies muss angesichts der Dauer der Pandemie nun auch für die Maximalbezugsdauer des Kurzarbeitergeldregelung dringend erfolgen.“

Die Landesarbeitsgemeinschaft ist eine Kooperation der drei Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg. Sie vertritt die Interessen von etwa 160.000 Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistung. 

Red. / Presseinfo

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