Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) sieht keine Benachteiligung Brandenburger Unternehmen durch die Einführung der Umweltzonen. Woidke sieht deshalb, so seine Antwort auf eine Anfrage im Landtag heute, auch keine Notwendigkeit für „ein Eingreifen seitens der Landesregierung“: „Es gelten für alle Fahrzeuge, auch für Fahrzeuge aus dem Ausland, die gleichen Maßstäbe, die durch den Luftreinhalteplan und Aktionsplan Berlin und ergänzend durch Regelungen zur Erteilung von Ausnahmen definiert werden.“
Im Übrigen gibt es bundesweit das Instrumentarium der von den Kommunen auszuweisenden Umweltzonen. So haben derzeit 13 Städte, insbesondere in Baden-Württemberg, Umweltzonen eingerichtet.
Nach umfangreicher Beteiligung der Öffentlichkeit und auch einer intensiven Einbeziehung der Wirtschafts- und Industrieverbände Berlin-Brandenburgs, wurde 2005 der Luftreinhalteplan und Aktionsplan 2005 – 2010 verabschiedet. Er sieht mehrere Maßnahmen vor, die geeignet, verhältnismäßig und angemessen sind, die europaweit geltenden Grenzwerte für die Luftschadstoffe – insbesondere bei Feinstaub und Stickoxiden – einzuhalten. Die Brandenburgischen Industrie- und Handelskammern sowie die Fuhrgewerbeinnung haben sich intensiv und sehr zeitig in diese Diskussion eingebracht und sind gut informiert.
Die Errichtung einer Umweltzone in zwei Stufen ist eine von vielen dieser Maßnahmen. In der ersten Stufe seit 1. Januar ist die Einfahrt in die Umweltzone nur mit Fahrzeugen, die über eine der Plaketten – gelb, rot oder grün – entsprechend der Kennzeichnungsverordnung für Kraftfahrzeuge verfügen, möglich. Ab 1. Januar 2010 gilt dann die Stufe 2. Dann dürfen nur noch Kfz mit einer grünen Plakette in die Umweltzone fahren. Die grüne Plakette erhalten Fahrzeuge, die der Schadstoffnorm Euro 4 bei Diesel sowie Ottofahrzeuge mit geregeltem Katalysator, die der Schadstoffnorm ab Euro 1 genügen.
Durch die Nachrüstung mit Partikelfiltern können Dieselfahrzeuge auch die grüne Plakette erhalten. Hier ist mittlerweile ein gutes Angebot verschiedener Filterhersteller auf dem Markt. Diese Nachrüstung wird steuerlich – über die Ermäßigung der Kfz-Steuer – unterstützt. Nebeneffekt dieser Nachrüstung ist, dass sich der Wiederverkaufswert der Fahrzeuge deutlich verbessert.
Außerdem hat die Bundesregierung ein Innovationsprogramm zur Anschaffung umweltfreundlicher Lkw eingerichtet, um den Unternehmen die Erneuerung ihrer Fahrzeugflotten zu erleichtern. Insgesamt 185 Mio. Euro stehen für dieses Innovationsprogramm zur Verfügung. Bisher ist dieses Programm von den Unternehmen sehr gut angenommen worden. Insgesamt wurden schon mehr als 25.000 neue Fahrzeuge beschafft. Die Steigerung in den Zulassungszahlen in Brandenburg um rund 12 Prozent 2007 gegenüber 2006 zeigen, dass auch hier kräftig investiert wurde.
Woidke: „Um die Einfahrt in die Umweltzone sicherzustellen, bieten sich demnach den Unternehmen mehrere Möglichkeiten: Das sind die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen der Euro 1 – 3 mit Partikelfiltern, die Ersatz- beziehungsweise die Neubeschaffung von umweltfreundlichen Fahrzeugen oder die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung.“
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) sieht keine Benachteiligung Brandenburger Unternehmen durch die Einführung der Umweltzonen. Woidke sieht deshalb, so seine Antwort auf eine Anfrage im Landtag heute, auch keine Notwendigkeit für „ein Eingreifen seitens der Landesregierung“: „Es gelten für alle Fahrzeuge, auch für Fahrzeuge aus dem Ausland, die gleichen Maßstäbe, die durch den Luftreinhalteplan und Aktionsplan Berlin und ergänzend durch Regelungen zur Erteilung von Ausnahmen definiert werden.“
Im Übrigen gibt es bundesweit das Instrumentarium der von den Kommunen auszuweisenden Umweltzonen. So haben derzeit 13 Städte, insbesondere in Baden-Württemberg, Umweltzonen eingerichtet.
Nach umfangreicher Beteiligung der Öffentlichkeit und auch einer intensiven Einbeziehung der Wirtschafts- und Industrieverbände Berlin-Brandenburgs, wurde 2005 der Luftreinhalteplan und Aktionsplan 2005 – 2010 verabschiedet. Er sieht mehrere Maßnahmen vor, die geeignet, verhältnismäßig und angemessen sind, die europaweit geltenden Grenzwerte für die Luftschadstoffe – insbesondere bei Feinstaub und Stickoxiden – einzuhalten. Die Brandenburgischen Industrie- und Handelskammern sowie die Fuhrgewerbeinnung haben sich intensiv und sehr zeitig in diese Diskussion eingebracht und sind gut informiert.
Die Errichtung einer Umweltzone in zwei Stufen ist eine von vielen dieser Maßnahmen. In der ersten Stufe seit 1. Januar ist die Einfahrt in die Umweltzone nur mit Fahrzeugen, die über eine der Plaketten – gelb, rot oder grün – entsprechend der Kennzeichnungsverordnung für Kraftfahrzeuge verfügen, möglich. Ab 1. Januar 2010 gilt dann die Stufe 2. Dann dürfen nur noch Kfz mit einer grünen Plakette in die Umweltzone fahren. Die grüne Plakette erhalten Fahrzeuge, die der Schadstoffnorm Euro 4 bei Diesel sowie Ottofahrzeuge mit geregeltem Katalysator, die der Schadstoffnorm ab Euro 1 genügen.
Durch die Nachrüstung mit Partikelfiltern können Dieselfahrzeuge auch die grüne Plakette erhalten. Hier ist mittlerweile ein gutes Angebot verschiedener Filterhersteller auf dem Markt. Diese Nachrüstung wird steuerlich – über die Ermäßigung der Kfz-Steuer – unterstützt. Nebeneffekt dieser Nachrüstung ist, dass sich der Wiederverkaufswert der Fahrzeuge deutlich verbessert.
Außerdem hat die Bundesregierung ein Innovationsprogramm zur Anschaffung umweltfreundlicher Lkw eingerichtet, um den Unternehmen die Erneuerung ihrer Fahrzeugflotten zu erleichtern. Insgesamt 185 Mio. Euro stehen für dieses Innovationsprogramm zur Verfügung. Bisher ist dieses Programm von den Unternehmen sehr gut angenommen worden. Insgesamt wurden schon mehr als 25.000 neue Fahrzeuge beschafft. Die Steigerung in den Zulassungszahlen in Brandenburg um rund 12 Prozent 2007 gegenüber 2006 zeigen, dass auch hier kräftig investiert wurde.
Woidke: „Um die Einfahrt in die Umweltzone sicherzustellen, bieten sich demnach den Unternehmen mehrere Möglichkeiten: Das sind die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen der Euro 1 – 3 mit Partikelfiltern, die Ersatz- beziehungsweise die Neubeschaffung von umweltfreundlichen Fahrzeugen oder die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung.“
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz