Die ‘Netzwerke Gesunde Kinder‘ sollen künftig bundesweit finanziell unterstützt werden. Dafür wird sich Brandenburg heute im Bundesrat bei der Abstimmung zum Bundeskinderschutzgesetz einsetzen. Zur Finanzierung sollen Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung genutzt werden. Um dazu Verhandlungen zwischen Bundestag und Bundesrat zu ermöglichen, muss der Bundesrat morgen den Vermittlungsausschuss anrufen.
Das Gesetz sieht bisher vor, dass der Bund von 2012 bis einschließlich 2015 jährlich allen Ländern insgesamt 30 Mio. Euro zur Finanzierung von Familienhebammen zur Verfügung stellt. Die Gesamtkosten des Gesetzes werden von der Bundesregierung auf 90 bis 120 Mio. Euro geschätzt. Für die Differenz zu den 30 Mio. Euro sollen die Länder und Kommunen aufkommen.
Jugendministerin Martina Münch: „Hebammen sind wichtig – es ist aber ein umfassendes Präventionskonzept für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes erforderlich. Deshalb haben die Fachressort der Länder gemeinsam gefordert, dass eine Finanzierung der Prävention auch aus der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt. Der Vorschlag der Länder sieht vor, dass daraus auch unsere ´Netzwerke` mit den vielen Patinnen und Paten auf Dauer finanziert werden. Beim Bundeskonzept stünden die Länder nach 2015 wieder vor leeren Kassen. Das geht nicht. Notwendig ist eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung der präventiven Arbeit zur Verbesserung des Kinderschutzes.“
Sozial- und Familienminister Günter Baaske: „Die regionalen ‘Netzwerke Gesunde Kinder‘ sind sehr gute Instrumente zur Kinder- und Familienbegleitung. Neben dem Ehrenamt brauchen sie aber eine finanzielle Basis. Durch ihre präventiven Leistungen zur Kindergesundheit sind sie bestes Beispiel für den Vorsorgenden Sozialstaat. Die Krankenkassen müssen mit ins Boot. Sie profitieren auch von gesunden Kindern“.
In Brandenburg bieten inzwischen 18 Netzwerke an 30 Standorten Eltern und Schwangeren umfangreiche Unterstützung an. Seit 2006 begleiten neben den derzeit über 1.000 ehrenamtlichen Patinnen und Paten, Kinderärzte, Gynäkologen, Hebammen und andere Partner heute mehr als 4.000 Familien. Brandenburg fördert jeden Netzwerk-Landkreis mit 60.000 und jede kreisfreie Stadt mit 30.000 Euro.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Die ‘Netzwerke Gesunde Kinder‘ sollen künftig bundesweit finanziell unterstützt werden. Dafür wird sich Brandenburg heute im Bundesrat bei der Abstimmung zum Bundeskinderschutzgesetz einsetzen. Zur Finanzierung sollen Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung genutzt werden. Um dazu Verhandlungen zwischen Bundestag und Bundesrat zu ermöglichen, muss der Bundesrat morgen den Vermittlungsausschuss anrufen.
Das Gesetz sieht bisher vor, dass der Bund von 2012 bis einschließlich 2015 jährlich allen Ländern insgesamt 30 Mio. Euro zur Finanzierung von Familienhebammen zur Verfügung stellt. Die Gesamtkosten des Gesetzes werden von der Bundesregierung auf 90 bis 120 Mio. Euro geschätzt. Für die Differenz zu den 30 Mio. Euro sollen die Länder und Kommunen aufkommen.
Jugendministerin Martina Münch: „Hebammen sind wichtig – es ist aber ein umfassendes Präventionskonzept für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes erforderlich. Deshalb haben die Fachressort der Länder gemeinsam gefordert, dass eine Finanzierung der Prävention auch aus der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt. Der Vorschlag der Länder sieht vor, dass daraus auch unsere ´Netzwerke` mit den vielen Patinnen und Paten auf Dauer finanziert werden. Beim Bundeskonzept stünden die Länder nach 2015 wieder vor leeren Kassen. Das geht nicht. Notwendig ist eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung der präventiven Arbeit zur Verbesserung des Kinderschutzes.“
Sozial- und Familienminister Günter Baaske: „Die regionalen ‘Netzwerke Gesunde Kinder‘ sind sehr gute Instrumente zur Kinder- und Familienbegleitung. Neben dem Ehrenamt brauchen sie aber eine finanzielle Basis. Durch ihre präventiven Leistungen zur Kindergesundheit sind sie bestes Beispiel für den Vorsorgenden Sozialstaat. Die Krankenkassen müssen mit ins Boot. Sie profitieren auch von gesunden Kindern“.
In Brandenburg bieten inzwischen 18 Netzwerke an 30 Standorten Eltern und Schwangeren umfangreiche Unterstützung an. Seit 2006 begleiten neben den derzeit über 1.000 ehrenamtlichen Patinnen und Paten, Kinderärzte, Gynäkologen, Hebammen und andere Partner heute mehr als 4.000 Familien. Brandenburg fördert jeden Netzwerk-Landkreis mit 60.000 und jede kreisfreie Stadt mit 30.000 Euro.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Die ‘Netzwerke Gesunde Kinder‘ sollen künftig bundesweit finanziell unterstützt werden. Dafür wird sich Brandenburg heute im Bundesrat bei der Abstimmung zum Bundeskinderschutzgesetz einsetzen. Zur Finanzierung sollen Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung genutzt werden. Um dazu Verhandlungen zwischen Bundestag und Bundesrat zu ermöglichen, muss der Bundesrat morgen den Vermittlungsausschuss anrufen.
Das Gesetz sieht bisher vor, dass der Bund von 2012 bis einschließlich 2015 jährlich allen Ländern insgesamt 30 Mio. Euro zur Finanzierung von Familienhebammen zur Verfügung stellt. Die Gesamtkosten des Gesetzes werden von der Bundesregierung auf 90 bis 120 Mio. Euro geschätzt. Für die Differenz zu den 30 Mio. Euro sollen die Länder und Kommunen aufkommen.
Jugendministerin Martina Münch: „Hebammen sind wichtig – es ist aber ein umfassendes Präventionskonzept für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes erforderlich. Deshalb haben die Fachressort der Länder gemeinsam gefordert, dass eine Finanzierung der Prävention auch aus der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt. Der Vorschlag der Länder sieht vor, dass daraus auch unsere ´Netzwerke` mit den vielen Patinnen und Paten auf Dauer finanziert werden. Beim Bundeskonzept stünden die Länder nach 2015 wieder vor leeren Kassen. Das geht nicht. Notwendig ist eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung der präventiven Arbeit zur Verbesserung des Kinderschutzes.“
Sozial- und Familienminister Günter Baaske: „Die regionalen ‘Netzwerke Gesunde Kinder‘ sind sehr gute Instrumente zur Kinder- und Familienbegleitung. Neben dem Ehrenamt brauchen sie aber eine finanzielle Basis. Durch ihre präventiven Leistungen zur Kindergesundheit sind sie bestes Beispiel für den Vorsorgenden Sozialstaat. Die Krankenkassen müssen mit ins Boot. Sie profitieren auch von gesunden Kindern“.
In Brandenburg bieten inzwischen 18 Netzwerke an 30 Standorten Eltern und Schwangeren umfangreiche Unterstützung an. Seit 2006 begleiten neben den derzeit über 1.000 ehrenamtlichen Patinnen und Paten, Kinderärzte, Gynäkologen, Hebammen und andere Partner heute mehr als 4.000 Familien. Brandenburg fördert jeden Netzwerk-Landkreis mit 60.000 und jede kreisfreie Stadt mit 30.000 Euro.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Die ‘Netzwerke Gesunde Kinder‘ sollen künftig bundesweit finanziell unterstützt werden. Dafür wird sich Brandenburg heute im Bundesrat bei der Abstimmung zum Bundeskinderschutzgesetz einsetzen. Zur Finanzierung sollen Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung genutzt werden. Um dazu Verhandlungen zwischen Bundestag und Bundesrat zu ermöglichen, muss der Bundesrat morgen den Vermittlungsausschuss anrufen.
Das Gesetz sieht bisher vor, dass der Bund von 2012 bis einschließlich 2015 jährlich allen Ländern insgesamt 30 Mio. Euro zur Finanzierung von Familienhebammen zur Verfügung stellt. Die Gesamtkosten des Gesetzes werden von der Bundesregierung auf 90 bis 120 Mio. Euro geschätzt. Für die Differenz zu den 30 Mio. Euro sollen die Länder und Kommunen aufkommen.
Jugendministerin Martina Münch: „Hebammen sind wichtig – es ist aber ein umfassendes Präventionskonzept für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes erforderlich. Deshalb haben die Fachressort der Länder gemeinsam gefordert, dass eine Finanzierung der Prävention auch aus der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt. Der Vorschlag der Länder sieht vor, dass daraus auch unsere ´Netzwerke` mit den vielen Patinnen und Paten auf Dauer finanziert werden. Beim Bundeskonzept stünden die Länder nach 2015 wieder vor leeren Kassen. Das geht nicht. Notwendig ist eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung der präventiven Arbeit zur Verbesserung des Kinderschutzes.“
Sozial- und Familienminister Günter Baaske: „Die regionalen ‘Netzwerke Gesunde Kinder‘ sind sehr gute Instrumente zur Kinder- und Familienbegleitung. Neben dem Ehrenamt brauchen sie aber eine finanzielle Basis. Durch ihre präventiven Leistungen zur Kindergesundheit sind sie bestes Beispiel für den Vorsorgenden Sozialstaat. Die Krankenkassen müssen mit ins Boot. Sie profitieren auch von gesunden Kindern“.
In Brandenburg bieten inzwischen 18 Netzwerke an 30 Standorten Eltern und Schwangeren umfangreiche Unterstützung an. Seit 2006 begleiten neben den derzeit über 1.000 ehrenamtlichen Patinnen und Paten, Kinderärzte, Gynäkologen, Hebammen und andere Partner heute mehr als 4.000 Familien. Brandenburg fördert jeden Netzwerk-Landkreis mit 60.000 und jede kreisfreie Stadt mit 30.000 Euro.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie