Auch der Familienhund oder die Katze dürfen mit in den Urlaub. Damit es bei der Einreise in andere EU-Länder keine Probleme gibt, gilt seit dem 3. Juli 2011 die Kennzeichnungspflicht für Haustiere. Die Tiere müssen durch einen implantierten Mikrochip markiert werden, auf dem der im Heimtierpass vermerkte alphanumerische Code zur Identifizierung gespeichert ist. Für Reisen nach Großbritannien, Malta und Irland ist eine solche Chipkennzeichnung zwingend. Für Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten genügt auch eine deutlich lesbare Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 angebracht worden ist und den Code zur Identifizierung wiedergibt.
Weitere Informationen finden Sie im Internet
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald
Foto: Archivbild
Auch der Familienhund oder die Katze dürfen mit in den Urlaub. Damit es bei der Einreise in andere EU-Länder keine Probleme gibt, gilt seit dem 3. Juli 2011 die Kennzeichnungspflicht für Haustiere. Die Tiere müssen durch einen implantierten Mikrochip markiert werden, auf dem der im Heimtierpass vermerkte alphanumerische Code zur Identifizierung gespeichert ist. Für Reisen nach Großbritannien, Malta und Irland ist eine solche Chipkennzeichnung zwingend. Für Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten genügt auch eine deutlich lesbare Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 angebracht worden ist und den Code zur Identifizierung wiedergibt.
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