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Schöne Ferien mit den Tipps vom Zoll

17:17 Uhr | 27. Juni 2011
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Die Sommerferien stehen kurz bevor und damit auch die Hauptreisezeit. Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) wünscht allen Urlaubsreisenden schöne und erlebnisreiche Urlaubstage. Damit es bei der Rückkehr nach Hause keinen Ärger beim Zoll gibt, sind einige Bestimmungen zu beachten. Deshalb weist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ausdrücklich auf die bestehenden Zollvorschriften hin.
Reisefreimengen
Bei der Einreise aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören (Drittland), können Waren im Rahmen der Reisefreigrenzen abgabenfrei eingeführt werden. Personen ab 17 Jahren können beispielsweise 200 Zigaretten, einen Liter Alkohol, vier Liter Wein und 16 Liter Bier zollfrei mitbringen. Andere Waren sind bis zu einem Wert von 300 Euro abgabenfrei, bei der Einreise im See- oder Flugverkehr erhöht sich die Freigrenze auf 430 Euro.
Personen unter 15 Jahren können unabhängig vom Verkehrsweg bei der Einreise Waren im Wert von 175 Euro abgabenfrei einführen.
Diese Freimengen gelten beispielsweise auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln, die zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehören.
Auch bei der Einreise aus Mitgliedstaaten der EU sind Regeln zu beachten. Zwar sind Einfuhren grundsätzlich abgabenfrei möglich, es gelten aber insbesondere für verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Zigaretten und Spirituosen Richtmengen, bei deren Überschreitung die gewerbliche Verwendung der Waren angenommen wird. Dies würde zum Wegfall der Abgabenbefreiung führen, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben müssten entrichtet werden.
Auf eine Besonderheit weist Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) ausdrücklich hin: Für Zigaretten können innereuropäische Richtmengen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Zigaretten auch in der EU versteuert worden sind. Für etwa aus Osteuropa in die EU eingeschmuggelte Zigaretten ohne EU-Steuerbanderole gebe es weder eine Richt- noch eine Freimenge. „In einem solchen Fall, so Behnisch, beginnt der Schmuggel ab der ersten Zigarette.“
Artenschutz
In vielen Reiseländern werden Andenken angeboten, bei deren Herstellung wild lebende Tiere oder geschützte Pflanzen verarbeitet werden. Der Kauf dieser exotischen Souvenirs trägt nachhaltig zur Zerstörung der Artenvielfalt bei.
Deshalb gilt: Finger weg von lebenden Urlaubssouvenirs und von Erzeugnissen aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen.
Bitte beachten Sie, dass auch das Mitbringen einer am Strand gefundenen Muschel oder Koralle verboten sein kann!
Nähere Informationen zum Thema Artenschutz finden Sie im gemeinsamen Informationsangebot der Zollverwaltung und des Bundesamtes für Naturschutz im Internet unter www.artenschutz-online.de.
Verbote und Beschränkungen
In vielen Urlaubsregionen findet man sie auf den Märkten und Basaren: Wurfsterne, Spring- und Fallmesser und zahlreiche andere gefährliche Gegenstände, wie beispielsweise Schießkugelschreiber oder auch Schlagringe, die als Souvenirs angeboten werden. Sie sind genauso wie Waffen, Munition oder ungeprüfte Feuerwerkskörper in Deutschland verboten, bei der Einfuhr drohen empfindliche Strafen.
Vorsicht – lassen Sie sich nichts unterschieben!
Immer wieder werden ahnungslose Touristen von Kriminellen als Rauschgiftkuriere missbraucht. Achten Sie deshalb im Ausland stets auf Ihr Gepäck. Seien Sie misstrauisch, wenn man Sie bittet, Briefe oder Päckchen aus Gefälligkeit oder gar gegen Bezahlung nach Hause mitzunehmen.
Marken- und Produktpiraterie – es ist nicht alles Gold was glänzt
In vielen Urlaubsländern werden wieder „echte“ Nobel-Uhren oder Markenhemden zum Schnäppchenpreis angeboten. Doch Vorsicht – hier handelt es sich meist um Fälschungen, die ihr Geld nicht wert sind! Bevor Sie sich ärgern, verzichten Sie lieber auf das vermeintliche Schnäppchen.
Barmittel anmelden
Der Zoll überwacht den grenzüberschreitenden Verkehr mit Barmitteln an den Außengrenzen der Europäischen Union und den Bargeldverkehr über die deutschen Grenzen innerhalb der Europäischen Union. Dadurch soll Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen und organisierter Kriminalität verhindert werden.
Bei Ein- und Ausreise mitgeführtes Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr muss beim Zoll angemeldet werden. Wird die Außengrenze der Europäischen Union überschritten, muss die Anmeldung der Barmittel schriftlich erfolgen.
Informationen
Für alle Fragen rund um das Thema „Zoll“ hat die Zollverwaltung eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet. Dort erhalten Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr Auskunft zu Ihren Fragen. Sie erreichen die Auskunftsstelle wie folgt:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat[at]zoll.de
Eine Information des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder)

Die Sommerferien stehen kurz bevor und damit auch die Hauptreisezeit. Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) wünscht allen Urlaubsreisenden schöne und erlebnisreiche Urlaubstage. Damit es bei der Rückkehr nach Hause keinen Ärger beim Zoll gibt, sind einige Bestimmungen zu beachten. Deshalb weist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ausdrücklich auf die bestehenden Zollvorschriften hin.
Reisefreimengen
Bei der Einreise aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören (Drittland), können Waren im Rahmen der Reisefreigrenzen abgabenfrei eingeführt werden. Personen ab 17 Jahren können beispielsweise 200 Zigaretten, einen Liter Alkohol, vier Liter Wein und 16 Liter Bier zollfrei mitbringen. Andere Waren sind bis zu einem Wert von 300 Euro abgabenfrei, bei der Einreise im See- oder Flugverkehr erhöht sich die Freigrenze auf 430 Euro.
Personen unter 15 Jahren können unabhängig vom Verkehrsweg bei der Einreise Waren im Wert von 175 Euro abgabenfrei einführen.
Diese Freimengen gelten beispielsweise auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln, die zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehören.
Auch bei der Einreise aus Mitgliedstaaten der EU sind Regeln zu beachten. Zwar sind Einfuhren grundsätzlich abgabenfrei möglich, es gelten aber insbesondere für verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Zigaretten und Spirituosen Richtmengen, bei deren Überschreitung die gewerbliche Verwendung der Waren angenommen wird. Dies würde zum Wegfall der Abgabenbefreiung führen, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben müssten entrichtet werden.
Auf eine Besonderheit weist Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) ausdrücklich hin: Für Zigaretten können innereuropäische Richtmengen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Zigaretten auch in der EU versteuert worden sind. Für etwa aus Osteuropa in die EU eingeschmuggelte Zigaretten ohne EU-Steuerbanderole gebe es weder eine Richt- noch eine Freimenge. „In einem solchen Fall, so Behnisch, beginnt der Schmuggel ab der ersten Zigarette.“
Artenschutz
In vielen Reiseländern werden Andenken angeboten, bei deren Herstellung wild lebende Tiere oder geschützte Pflanzen verarbeitet werden. Der Kauf dieser exotischen Souvenirs trägt nachhaltig zur Zerstörung der Artenvielfalt bei.
Deshalb gilt: Finger weg von lebenden Urlaubssouvenirs und von Erzeugnissen aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen.
Bitte beachten Sie, dass auch das Mitbringen einer am Strand gefundenen Muschel oder Koralle verboten sein kann!
Nähere Informationen zum Thema Artenschutz finden Sie im gemeinsamen Informationsangebot der Zollverwaltung und des Bundesamtes für Naturschutz im Internet unter www.artenschutz-online.de.
Verbote und Beschränkungen
In vielen Urlaubsregionen findet man sie auf den Märkten und Basaren: Wurfsterne, Spring- und Fallmesser und zahlreiche andere gefährliche Gegenstände, wie beispielsweise Schießkugelschreiber oder auch Schlagringe, die als Souvenirs angeboten werden. Sie sind genauso wie Waffen, Munition oder ungeprüfte Feuerwerkskörper in Deutschland verboten, bei der Einfuhr drohen empfindliche Strafen.
Vorsicht – lassen Sie sich nichts unterschieben!
Immer wieder werden ahnungslose Touristen von Kriminellen als Rauschgiftkuriere missbraucht. Achten Sie deshalb im Ausland stets auf Ihr Gepäck. Seien Sie misstrauisch, wenn man Sie bittet, Briefe oder Päckchen aus Gefälligkeit oder gar gegen Bezahlung nach Hause mitzunehmen.
Marken- und Produktpiraterie – es ist nicht alles Gold was glänzt
In vielen Urlaubsländern werden wieder „echte“ Nobel-Uhren oder Markenhemden zum Schnäppchenpreis angeboten. Doch Vorsicht – hier handelt es sich meist um Fälschungen, die ihr Geld nicht wert sind! Bevor Sie sich ärgern, verzichten Sie lieber auf das vermeintliche Schnäppchen.
Barmittel anmelden
Der Zoll überwacht den grenzüberschreitenden Verkehr mit Barmitteln an den Außengrenzen der Europäischen Union und den Bargeldverkehr über die deutschen Grenzen innerhalb der Europäischen Union. Dadurch soll Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen und organisierter Kriminalität verhindert werden.
Bei Ein- und Ausreise mitgeführtes Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr muss beim Zoll angemeldet werden. Wird die Außengrenze der Europäischen Union überschritten, muss die Anmeldung der Barmittel schriftlich erfolgen.
Informationen
Für alle Fragen rund um das Thema „Zoll“ hat die Zollverwaltung eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet. Dort erhalten Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr Auskunft zu Ihren Fragen. Sie erreichen die Auskunftsstelle wie folgt:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat[at]zoll.de
Eine Information des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder)

Die Sommerferien stehen kurz bevor und damit auch die Hauptreisezeit. Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) wünscht allen Urlaubsreisenden schöne und erlebnisreiche Urlaubstage. Damit es bei der Rückkehr nach Hause keinen Ärger beim Zoll gibt, sind einige Bestimmungen zu beachten. Deshalb weist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ausdrücklich auf die bestehenden Zollvorschriften hin.
Reisefreimengen
Bei der Einreise aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören (Drittland), können Waren im Rahmen der Reisefreigrenzen abgabenfrei eingeführt werden. Personen ab 17 Jahren können beispielsweise 200 Zigaretten, einen Liter Alkohol, vier Liter Wein und 16 Liter Bier zollfrei mitbringen. Andere Waren sind bis zu einem Wert von 300 Euro abgabenfrei, bei der Einreise im See- oder Flugverkehr erhöht sich die Freigrenze auf 430 Euro.
Personen unter 15 Jahren können unabhängig vom Verkehrsweg bei der Einreise Waren im Wert von 175 Euro abgabenfrei einführen.
Diese Freimengen gelten beispielsweise auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln, die zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehören.
Auch bei der Einreise aus Mitgliedstaaten der EU sind Regeln zu beachten. Zwar sind Einfuhren grundsätzlich abgabenfrei möglich, es gelten aber insbesondere für verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Zigaretten und Spirituosen Richtmengen, bei deren Überschreitung die gewerbliche Verwendung der Waren angenommen wird. Dies würde zum Wegfall der Abgabenbefreiung führen, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben müssten entrichtet werden.
Auf eine Besonderheit weist Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) ausdrücklich hin: Für Zigaretten können innereuropäische Richtmengen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Zigaretten auch in der EU versteuert worden sind. Für etwa aus Osteuropa in die EU eingeschmuggelte Zigaretten ohne EU-Steuerbanderole gebe es weder eine Richt- noch eine Freimenge. „In einem solchen Fall, so Behnisch, beginnt der Schmuggel ab der ersten Zigarette.“
Artenschutz
In vielen Reiseländern werden Andenken angeboten, bei deren Herstellung wild lebende Tiere oder geschützte Pflanzen verarbeitet werden. Der Kauf dieser exotischen Souvenirs trägt nachhaltig zur Zerstörung der Artenvielfalt bei.
Deshalb gilt: Finger weg von lebenden Urlaubssouvenirs und von Erzeugnissen aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen.
Bitte beachten Sie, dass auch das Mitbringen einer am Strand gefundenen Muschel oder Koralle verboten sein kann!
Nähere Informationen zum Thema Artenschutz finden Sie im gemeinsamen Informationsangebot der Zollverwaltung und des Bundesamtes für Naturschutz im Internet unter www.artenschutz-online.de.
Verbote und Beschränkungen
In vielen Urlaubsregionen findet man sie auf den Märkten und Basaren: Wurfsterne, Spring- und Fallmesser und zahlreiche andere gefährliche Gegenstände, wie beispielsweise Schießkugelschreiber oder auch Schlagringe, die als Souvenirs angeboten werden. Sie sind genauso wie Waffen, Munition oder ungeprüfte Feuerwerkskörper in Deutschland verboten, bei der Einfuhr drohen empfindliche Strafen.
Vorsicht – lassen Sie sich nichts unterschieben!
Immer wieder werden ahnungslose Touristen von Kriminellen als Rauschgiftkuriere missbraucht. Achten Sie deshalb im Ausland stets auf Ihr Gepäck. Seien Sie misstrauisch, wenn man Sie bittet, Briefe oder Päckchen aus Gefälligkeit oder gar gegen Bezahlung nach Hause mitzunehmen.
Marken- und Produktpiraterie – es ist nicht alles Gold was glänzt
In vielen Urlaubsländern werden wieder „echte“ Nobel-Uhren oder Markenhemden zum Schnäppchenpreis angeboten. Doch Vorsicht – hier handelt es sich meist um Fälschungen, die ihr Geld nicht wert sind! Bevor Sie sich ärgern, verzichten Sie lieber auf das vermeintliche Schnäppchen.
Barmittel anmelden
Der Zoll überwacht den grenzüberschreitenden Verkehr mit Barmitteln an den Außengrenzen der Europäischen Union und den Bargeldverkehr über die deutschen Grenzen innerhalb der Europäischen Union. Dadurch soll Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen und organisierter Kriminalität verhindert werden.
Bei Ein- und Ausreise mitgeführtes Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr muss beim Zoll angemeldet werden. Wird die Außengrenze der Europäischen Union überschritten, muss die Anmeldung der Barmittel schriftlich erfolgen.
Informationen
Für alle Fragen rund um das Thema „Zoll“ hat die Zollverwaltung eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet. Dort erhalten Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr Auskunft zu Ihren Fragen. Sie erreichen die Auskunftsstelle wie folgt:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat[at]zoll.de
Eine Information des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder)

Die Sommerferien stehen kurz bevor und damit auch die Hauptreisezeit. Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) wünscht allen Urlaubsreisenden schöne und erlebnisreiche Urlaubstage. Damit es bei der Rückkehr nach Hause keinen Ärger beim Zoll gibt, sind einige Bestimmungen zu beachten. Deshalb weist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ausdrücklich auf die bestehenden Zollvorschriften hin.
Reisefreimengen
Bei der Einreise aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören (Drittland), können Waren im Rahmen der Reisefreigrenzen abgabenfrei eingeführt werden. Personen ab 17 Jahren können beispielsweise 200 Zigaretten, einen Liter Alkohol, vier Liter Wein und 16 Liter Bier zollfrei mitbringen. Andere Waren sind bis zu einem Wert von 300 Euro abgabenfrei, bei der Einreise im See- oder Flugverkehr erhöht sich die Freigrenze auf 430 Euro.
Personen unter 15 Jahren können unabhängig vom Verkehrsweg bei der Einreise Waren im Wert von 175 Euro abgabenfrei einführen.
Diese Freimengen gelten beispielsweise auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln, die zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehören.
Auch bei der Einreise aus Mitgliedstaaten der EU sind Regeln zu beachten. Zwar sind Einfuhren grundsätzlich abgabenfrei möglich, es gelten aber insbesondere für verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Zigaretten und Spirituosen Richtmengen, bei deren Überschreitung die gewerbliche Verwendung der Waren angenommen wird. Dies würde zum Wegfall der Abgabenbefreiung führen, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben müssten entrichtet werden.
Auf eine Besonderheit weist Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) ausdrücklich hin: Für Zigaretten können innereuropäische Richtmengen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Zigaretten auch in der EU versteuert worden sind. Für etwa aus Osteuropa in die EU eingeschmuggelte Zigaretten ohne EU-Steuerbanderole gebe es weder eine Richt- noch eine Freimenge. „In einem solchen Fall, so Behnisch, beginnt der Schmuggel ab der ersten Zigarette.“
Artenschutz
In vielen Reiseländern werden Andenken angeboten, bei deren Herstellung wild lebende Tiere oder geschützte Pflanzen verarbeitet werden. Der Kauf dieser exotischen Souvenirs trägt nachhaltig zur Zerstörung der Artenvielfalt bei.
Deshalb gilt: Finger weg von lebenden Urlaubssouvenirs und von Erzeugnissen aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen.
Bitte beachten Sie, dass auch das Mitbringen einer am Strand gefundenen Muschel oder Koralle verboten sein kann!
Nähere Informationen zum Thema Artenschutz finden Sie im gemeinsamen Informationsangebot der Zollverwaltung und des Bundesamtes für Naturschutz im Internet unter www.artenschutz-online.de.
Verbote und Beschränkungen
In vielen Urlaubsregionen findet man sie auf den Märkten und Basaren: Wurfsterne, Spring- und Fallmesser und zahlreiche andere gefährliche Gegenstände, wie beispielsweise Schießkugelschreiber oder auch Schlagringe, die als Souvenirs angeboten werden. Sie sind genauso wie Waffen, Munition oder ungeprüfte Feuerwerkskörper in Deutschland verboten, bei der Einfuhr drohen empfindliche Strafen.
Vorsicht – lassen Sie sich nichts unterschieben!
Immer wieder werden ahnungslose Touristen von Kriminellen als Rauschgiftkuriere missbraucht. Achten Sie deshalb im Ausland stets auf Ihr Gepäck. Seien Sie misstrauisch, wenn man Sie bittet, Briefe oder Päckchen aus Gefälligkeit oder gar gegen Bezahlung nach Hause mitzunehmen.
Marken- und Produktpiraterie – es ist nicht alles Gold was glänzt
In vielen Urlaubsländern werden wieder „echte“ Nobel-Uhren oder Markenhemden zum Schnäppchenpreis angeboten. Doch Vorsicht – hier handelt es sich meist um Fälschungen, die ihr Geld nicht wert sind! Bevor Sie sich ärgern, verzichten Sie lieber auf das vermeintliche Schnäppchen.
Barmittel anmelden
Der Zoll überwacht den grenzüberschreitenden Verkehr mit Barmitteln an den Außengrenzen der Europäischen Union und den Bargeldverkehr über die deutschen Grenzen innerhalb der Europäischen Union. Dadurch soll Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen und organisierter Kriminalität verhindert werden.
Bei Ein- und Ausreise mitgeführtes Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr muss beim Zoll angemeldet werden. Wird die Außengrenze der Europäischen Union überschritten, muss die Anmeldung der Barmittel schriftlich erfolgen.
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Für alle Fragen rund um das Thema „Zoll“ hat die Zollverwaltung eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet. Dort erhalten Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr Auskunft zu Ihren Fragen. Sie erreichen die Auskunftsstelle wie folgt:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat[at]zoll.de
Eine Information des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder)

Die Sommerferien stehen kurz bevor und damit auch die Hauptreisezeit. Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) wünscht allen Urlaubsreisenden schöne und erlebnisreiche Urlaubstage. Damit es bei der Rückkehr nach Hause keinen Ärger beim Zoll gibt, sind einige Bestimmungen zu beachten. Deshalb weist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ausdrücklich auf die bestehenden Zollvorschriften hin.
Reisefreimengen
Bei der Einreise aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören (Drittland), können Waren im Rahmen der Reisefreigrenzen abgabenfrei eingeführt werden. Personen ab 17 Jahren können beispielsweise 200 Zigaretten, einen Liter Alkohol, vier Liter Wein und 16 Liter Bier zollfrei mitbringen. Andere Waren sind bis zu einem Wert von 300 Euro abgabenfrei, bei der Einreise im See- oder Flugverkehr erhöht sich die Freigrenze auf 430 Euro.
Personen unter 15 Jahren können unabhängig vom Verkehrsweg bei der Einreise Waren im Wert von 175 Euro abgabenfrei einführen.
Diese Freimengen gelten beispielsweise auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln, die zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehören.
Auch bei der Einreise aus Mitgliedstaaten der EU sind Regeln zu beachten. Zwar sind Einfuhren grundsätzlich abgabenfrei möglich, es gelten aber insbesondere für verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Zigaretten und Spirituosen Richtmengen, bei deren Überschreitung die gewerbliche Verwendung der Waren angenommen wird. Dies würde zum Wegfall der Abgabenbefreiung führen, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben müssten entrichtet werden.
Auf eine Besonderheit weist Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) ausdrücklich hin: Für Zigaretten können innereuropäische Richtmengen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Zigaretten auch in der EU versteuert worden sind. Für etwa aus Osteuropa in die EU eingeschmuggelte Zigaretten ohne EU-Steuerbanderole gebe es weder eine Richt- noch eine Freimenge. „In einem solchen Fall, so Behnisch, beginnt der Schmuggel ab der ersten Zigarette.“
Artenschutz
In vielen Reiseländern werden Andenken angeboten, bei deren Herstellung wild lebende Tiere oder geschützte Pflanzen verarbeitet werden. Der Kauf dieser exotischen Souvenirs trägt nachhaltig zur Zerstörung der Artenvielfalt bei.
Deshalb gilt: Finger weg von lebenden Urlaubssouvenirs und von Erzeugnissen aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen.
Bitte beachten Sie, dass auch das Mitbringen einer am Strand gefundenen Muschel oder Koralle verboten sein kann!
Nähere Informationen zum Thema Artenschutz finden Sie im gemeinsamen Informationsangebot der Zollverwaltung und des Bundesamtes für Naturschutz im Internet unter www.artenschutz-online.de.
Verbote und Beschränkungen
In vielen Urlaubsregionen findet man sie auf den Märkten und Basaren: Wurfsterne, Spring- und Fallmesser und zahlreiche andere gefährliche Gegenstände, wie beispielsweise Schießkugelschreiber oder auch Schlagringe, die als Souvenirs angeboten werden. Sie sind genauso wie Waffen, Munition oder ungeprüfte Feuerwerkskörper in Deutschland verboten, bei der Einfuhr drohen empfindliche Strafen.
Vorsicht – lassen Sie sich nichts unterschieben!
Immer wieder werden ahnungslose Touristen von Kriminellen als Rauschgiftkuriere missbraucht. Achten Sie deshalb im Ausland stets auf Ihr Gepäck. Seien Sie misstrauisch, wenn man Sie bittet, Briefe oder Päckchen aus Gefälligkeit oder gar gegen Bezahlung nach Hause mitzunehmen.
Marken- und Produktpiraterie – es ist nicht alles Gold was glänzt
In vielen Urlaubsländern werden wieder „echte“ Nobel-Uhren oder Markenhemden zum Schnäppchenpreis angeboten. Doch Vorsicht – hier handelt es sich meist um Fälschungen, die ihr Geld nicht wert sind! Bevor Sie sich ärgern, verzichten Sie lieber auf das vermeintliche Schnäppchen.
Barmittel anmelden
Der Zoll überwacht den grenzüberschreitenden Verkehr mit Barmitteln an den Außengrenzen der Europäischen Union und den Bargeldverkehr über die deutschen Grenzen innerhalb der Europäischen Union. Dadurch soll Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen und organisierter Kriminalität verhindert werden.
Bei Ein- und Ausreise mitgeführtes Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr muss beim Zoll angemeldet werden. Wird die Außengrenze der Europäischen Union überschritten, muss die Anmeldung der Barmittel schriftlich erfolgen.
Informationen
Für alle Fragen rund um das Thema „Zoll“ hat die Zollverwaltung eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet. Dort erhalten Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr Auskunft zu Ihren Fragen. Sie erreichen die Auskunftsstelle wie folgt:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat[at]zoll.de
Eine Information des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder)

Die Sommerferien stehen kurz bevor und damit auch die Hauptreisezeit. Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) wünscht allen Urlaubsreisenden schöne und erlebnisreiche Urlaubstage. Damit es bei der Rückkehr nach Hause keinen Ärger beim Zoll gibt, sind einige Bestimmungen zu beachten. Deshalb weist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ausdrücklich auf die bestehenden Zollvorschriften hin.
Reisefreimengen
Bei der Einreise aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören (Drittland), können Waren im Rahmen der Reisefreigrenzen abgabenfrei eingeführt werden. Personen ab 17 Jahren können beispielsweise 200 Zigaretten, einen Liter Alkohol, vier Liter Wein und 16 Liter Bier zollfrei mitbringen. Andere Waren sind bis zu einem Wert von 300 Euro abgabenfrei, bei der Einreise im See- oder Flugverkehr erhöht sich die Freigrenze auf 430 Euro.
Personen unter 15 Jahren können unabhängig vom Verkehrsweg bei der Einreise Waren im Wert von 175 Euro abgabenfrei einführen.
Diese Freimengen gelten beispielsweise auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln, die zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehören.
Auch bei der Einreise aus Mitgliedstaaten der EU sind Regeln zu beachten. Zwar sind Einfuhren grundsätzlich abgabenfrei möglich, es gelten aber insbesondere für verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Zigaretten und Spirituosen Richtmengen, bei deren Überschreitung die gewerbliche Verwendung der Waren angenommen wird. Dies würde zum Wegfall der Abgabenbefreiung führen, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben müssten entrichtet werden.
Auf eine Besonderheit weist Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) ausdrücklich hin: Für Zigaretten können innereuropäische Richtmengen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Zigaretten auch in der EU versteuert worden sind. Für etwa aus Osteuropa in die EU eingeschmuggelte Zigaretten ohne EU-Steuerbanderole gebe es weder eine Richt- noch eine Freimenge. „In einem solchen Fall, so Behnisch, beginnt der Schmuggel ab der ersten Zigarette.“
Artenschutz
In vielen Reiseländern werden Andenken angeboten, bei deren Herstellung wild lebende Tiere oder geschützte Pflanzen verarbeitet werden. Der Kauf dieser exotischen Souvenirs trägt nachhaltig zur Zerstörung der Artenvielfalt bei.
Deshalb gilt: Finger weg von lebenden Urlaubssouvenirs und von Erzeugnissen aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen.
Bitte beachten Sie, dass auch das Mitbringen einer am Strand gefundenen Muschel oder Koralle verboten sein kann!
Nähere Informationen zum Thema Artenschutz finden Sie im gemeinsamen Informationsangebot der Zollverwaltung und des Bundesamtes für Naturschutz im Internet unter www.artenschutz-online.de.
Verbote und Beschränkungen
In vielen Urlaubsregionen findet man sie auf den Märkten und Basaren: Wurfsterne, Spring- und Fallmesser und zahlreiche andere gefährliche Gegenstände, wie beispielsweise Schießkugelschreiber oder auch Schlagringe, die als Souvenirs angeboten werden. Sie sind genauso wie Waffen, Munition oder ungeprüfte Feuerwerkskörper in Deutschland verboten, bei der Einfuhr drohen empfindliche Strafen.
Vorsicht – lassen Sie sich nichts unterschieben!
Immer wieder werden ahnungslose Touristen von Kriminellen als Rauschgiftkuriere missbraucht. Achten Sie deshalb im Ausland stets auf Ihr Gepäck. Seien Sie misstrauisch, wenn man Sie bittet, Briefe oder Päckchen aus Gefälligkeit oder gar gegen Bezahlung nach Hause mitzunehmen.
Marken- und Produktpiraterie – es ist nicht alles Gold was glänzt
In vielen Urlaubsländern werden wieder „echte“ Nobel-Uhren oder Markenhemden zum Schnäppchenpreis angeboten. Doch Vorsicht – hier handelt es sich meist um Fälschungen, die ihr Geld nicht wert sind! Bevor Sie sich ärgern, verzichten Sie lieber auf das vermeintliche Schnäppchen.
Barmittel anmelden
Der Zoll überwacht den grenzüberschreitenden Verkehr mit Barmitteln an den Außengrenzen der Europäischen Union und den Bargeldverkehr über die deutschen Grenzen innerhalb der Europäischen Union. Dadurch soll Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen und organisierter Kriminalität verhindert werden.
Bei Ein- und Ausreise mitgeführtes Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr muss beim Zoll angemeldet werden. Wird die Außengrenze der Europäischen Union überschritten, muss die Anmeldung der Barmittel schriftlich erfolgen.
Informationen
Für alle Fragen rund um das Thema „Zoll“ hat die Zollverwaltung eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet. Dort erhalten Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr Auskunft zu Ihren Fragen. Sie erreichen die Auskunftsstelle wie folgt:
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Eine Information des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder)

Die Sommerferien stehen kurz bevor und damit auch die Hauptreisezeit. Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) wünscht allen Urlaubsreisenden schöne und erlebnisreiche Urlaubstage. Damit es bei der Rückkehr nach Hause keinen Ärger beim Zoll gibt, sind einige Bestimmungen zu beachten. Deshalb weist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ausdrücklich auf die bestehenden Zollvorschriften hin.
Reisefreimengen
Bei der Einreise aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören (Drittland), können Waren im Rahmen der Reisefreigrenzen abgabenfrei eingeführt werden. Personen ab 17 Jahren können beispielsweise 200 Zigaretten, einen Liter Alkohol, vier Liter Wein und 16 Liter Bier zollfrei mitbringen. Andere Waren sind bis zu einem Wert von 300 Euro abgabenfrei, bei der Einreise im See- oder Flugverkehr erhöht sich die Freigrenze auf 430 Euro.
Personen unter 15 Jahren können unabhängig vom Verkehrsweg bei der Einreise Waren im Wert von 175 Euro abgabenfrei einführen.
Diese Freimengen gelten beispielsweise auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln, die zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehören.
Auch bei der Einreise aus Mitgliedstaaten der EU sind Regeln zu beachten. Zwar sind Einfuhren grundsätzlich abgabenfrei möglich, es gelten aber insbesondere für verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Zigaretten und Spirituosen Richtmengen, bei deren Überschreitung die gewerbliche Verwendung der Waren angenommen wird. Dies würde zum Wegfall der Abgabenbefreiung führen, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben müssten entrichtet werden.
Auf eine Besonderheit weist Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) ausdrücklich hin: Für Zigaretten können innereuropäische Richtmengen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Zigaretten auch in der EU versteuert worden sind. Für etwa aus Osteuropa in die EU eingeschmuggelte Zigaretten ohne EU-Steuerbanderole gebe es weder eine Richt- noch eine Freimenge. „In einem solchen Fall, so Behnisch, beginnt der Schmuggel ab der ersten Zigarette.“
Artenschutz
In vielen Reiseländern werden Andenken angeboten, bei deren Herstellung wild lebende Tiere oder geschützte Pflanzen verarbeitet werden. Der Kauf dieser exotischen Souvenirs trägt nachhaltig zur Zerstörung der Artenvielfalt bei.
Deshalb gilt: Finger weg von lebenden Urlaubssouvenirs und von Erzeugnissen aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen.
Bitte beachten Sie, dass auch das Mitbringen einer am Strand gefundenen Muschel oder Koralle verboten sein kann!
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Verbote und Beschränkungen
In vielen Urlaubsregionen findet man sie auf den Märkten und Basaren: Wurfsterne, Spring- und Fallmesser und zahlreiche andere gefährliche Gegenstände, wie beispielsweise Schießkugelschreiber oder auch Schlagringe, die als Souvenirs angeboten werden. Sie sind genauso wie Waffen, Munition oder ungeprüfte Feuerwerkskörper in Deutschland verboten, bei der Einfuhr drohen empfindliche Strafen.
Vorsicht – lassen Sie sich nichts unterschieben!
Immer wieder werden ahnungslose Touristen von Kriminellen als Rauschgiftkuriere missbraucht. Achten Sie deshalb im Ausland stets auf Ihr Gepäck. Seien Sie misstrauisch, wenn man Sie bittet, Briefe oder Päckchen aus Gefälligkeit oder gar gegen Bezahlung nach Hause mitzunehmen.
Marken- und Produktpiraterie – es ist nicht alles Gold was glänzt
In vielen Urlaubsländern werden wieder „echte“ Nobel-Uhren oder Markenhemden zum Schnäppchenpreis angeboten. Doch Vorsicht – hier handelt es sich meist um Fälschungen, die ihr Geld nicht wert sind! Bevor Sie sich ärgern, verzichten Sie lieber auf das vermeintliche Schnäppchen.
Barmittel anmelden
Der Zoll überwacht den grenzüberschreitenden Verkehr mit Barmitteln an den Außengrenzen der Europäischen Union und den Bargeldverkehr über die deutschen Grenzen innerhalb der Europäischen Union. Dadurch soll Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen und organisierter Kriminalität verhindert werden.
Bei Ein- und Ausreise mitgeführtes Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr muss beim Zoll angemeldet werden. Wird die Außengrenze der Europäischen Union überschritten, muss die Anmeldung der Barmittel schriftlich erfolgen.
Informationen
Für alle Fragen rund um das Thema „Zoll“ hat die Zollverwaltung eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet. Dort erhalten Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr Auskunft zu Ihren Fragen. Sie erreichen die Auskunftsstelle wie folgt:
Tel.: 0351/44834-510
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Die Sommerferien stehen kurz bevor und damit auch die Hauptreisezeit. Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) wünscht allen Urlaubsreisenden schöne und erlebnisreiche Urlaubstage. Damit es bei der Rückkehr nach Hause keinen Ärger beim Zoll gibt, sind einige Bestimmungen zu beachten. Deshalb weist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ausdrücklich auf die bestehenden Zollvorschriften hin.
Reisefreimengen
Bei der Einreise aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören (Drittland), können Waren im Rahmen der Reisefreigrenzen abgabenfrei eingeführt werden. Personen ab 17 Jahren können beispielsweise 200 Zigaretten, einen Liter Alkohol, vier Liter Wein und 16 Liter Bier zollfrei mitbringen. Andere Waren sind bis zu einem Wert von 300 Euro abgabenfrei, bei der Einreise im See- oder Flugverkehr erhöht sich die Freigrenze auf 430 Euro.
Personen unter 15 Jahren können unabhängig vom Verkehrsweg bei der Einreise Waren im Wert von 175 Euro abgabenfrei einführen.
Diese Freimengen gelten beispielsweise auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln, die zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehören.
Auch bei der Einreise aus Mitgliedstaaten der EU sind Regeln zu beachten. Zwar sind Einfuhren grundsätzlich abgabenfrei möglich, es gelten aber insbesondere für verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Zigaretten und Spirituosen Richtmengen, bei deren Überschreitung die gewerbliche Verwendung der Waren angenommen wird. Dies würde zum Wegfall der Abgabenbefreiung führen, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben müssten entrichtet werden.
Auf eine Besonderheit weist Andreas Behnisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) ausdrücklich hin: Für Zigaretten können innereuropäische Richtmengen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Zigaretten auch in der EU versteuert worden sind. Für etwa aus Osteuropa in die EU eingeschmuggelte Zigaretten ohne EU-Steuerbanderole gebe es weder eine Richt- noch eine Freimenge. „In einem solchen Fall, so Behnisch, beginnt der Schmuggel ab der ersten Zigarette.“
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Immer wieder werden ahnungslose Touristen von Kriminellen als Rauschgiftkuriere missbraucht. Achten Sie deshalb im Ausland stets auf Ihr Gepäck. Seien Sie misstrauisch, wenn man Sie bittet, Briefe oder Päckchen aus Gefälligkeit oder gar gegen Bezahlung nach Hause mitzunehmen.
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In vielen Urlaubsländern werden wieder „echte“ Nobel-Uhren oder Markenhemden zum Schnäppchenpreis angeboten. Doch Vorsicht – hier handelt es sich meist um Fälschungen, die ihr Geld nicht wert sind! Bevor Sie sich ärgern, verzichten Sie lieber auf das vermeintliche Schnäppchen.
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Bei Ein- und Ausreise mitgeführtes Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr muss beim Zoll angemeldet werden. Wird die Außengrenze der Europäischen Union überschritten, muss die Anmeldung der Barmittel schriftlich erfolgen.
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