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Weniger Alkoholunfälle junger Fahrer in Brandenburg nach Null-Promillegrenze

9:49 Uhr | 12. April 2008
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Schönbohm: Richtiger Schritt – Unfall-Minus muss weiter ausgebaut werden
Nach der Einführung der Null-Promillegrenze für Fahranfänger ist auf Brandenburgs Straßen die Zahl der Alkoholunfälle mit 18- bis 21-jährigen Fahrern um zehn Prozent zurückgegangen.
Von August 2007 bis Februar 2008 ereigneten sich mit 153 Unfällen in dieser für Fahranfänger besonders relevanten Altersgruppe 17 Alkoholunfälle weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Es musste kein Verkehrstoter beklagt werden (Vorjahrszeitraum: ein Verkehrstoter), die Zahl der Verletzten blieb mit 98 unverändert. Innenminister Jörg Schönbohm wertete die Bilanz der ersten sechs Monate als Zeichen, dass die Gesetzesänderung zu greifen beginnt. “Die Null-Promillegrenze für Fahranfänger war ein wichtiger, richtiger Schritt zu mehr Sicherheit auf den Straßen. Jetzt müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass das Unfall-Minus weiter ausgebaut werden kann”, sagte Schönbohm heute in Potsdam.
Trotz des erfreulichen Rückgangs dürfe nicht übersehen werden, dass es gerade bei den 18- bis 21-Jährigen weiterhin viel zu viele Alkoholunfälle gibt. So war im genannten Zeitraum diese Altersgruppe bei fast jedem sechsten Alkoholunfall in Brandenburg beteiligt. Bei den Unfällen insgesamt liegt ihr Anteil dagegen bei knapp zehn Prozent. Schönbohm kündigte weiterhin konsequente Alkoholkontrollen zur Durchsetzung der gesetzlichen Promillegrenzen bei jungen wie älteren Fahrern an. “Jeder Alkoholsünder muss zu jeder Zeit damit rechnen, dass er aus dem Verkehr und zur Verantwortung gezogen wird”, warnte Schönbohm potentielle Promille-Sünder.
Mit einer Änderung im Straßenverkehrsgesetz war zum 1. August 2007 für alle Fahranfänger in der Probezeit sowie alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres die Null-Promillegrenze eingeführt worden. Bis Ende Februar stellte die Brandenburger Polizei bei Kontrollen insgesamt 120 Verstöße gegen die neue Regelung fest und leitete entsprechende Verfahren ein.
Quelle: Ministerium der Innern

Schönbohm: Richtiger Schritt – Unfall-Minus muss weiter ausgebaut werden
Nach der Einführung der Null-Promillegrenze für Fahranfänger ist auf Brandenburgs Straßen die Zahl der Alkoholunfälle mit 18- bis 21-jährigen Fahrern um zehn Prozent zurückgegangen.
Von August 2007 bis Februar 2008 ereigneten sich mit 153 Unfällen in dieser für Fahranfänger besonders relevanten Altersgruppe 17 Alkoholunfälle weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Es musste kein Verkehrstoter beklagt werden (Vorjahrszeitraum: ein Verkehrstoter), die Zahl der Verletzten blieb mit 98 unverändert. Innenminister Jörg Schönbohm wertete die Bilanz der ersten sechs Monate als Zeichen, dass die Gesetzesänderung zu greifen beginnt. “Die Null-Promillegrenze für Fahranfänger war ein wichtiger, richtiger Schritt zu mehr Sicherheit auf den Straßen. Jetzt müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass das Unfall-Minus weiter ausgebaut werden kann”, sagte Schönbohm heute in Potsdam.
Trotz des erfreulichen Rückgangs dürfe nicht übersehen werden, dass es gerade bei den 18- bis 21-Jährigen weiterhin viel zu viele Alkoholunfälle gibt. So war im genannten Zeitraum diese Altersgruppe bei fast jedem sechsten Alkoholunfall in Brandenburg beteiligt. Bei den Unfällen insgesamt liegt ihr Anteil dagegen bei knapp zehn Prozent. Schönbohm kündigte weiterhin konsequente Alkoholkontrollen zur Durchsetzung der gesetzlichen Promillegrenzen bei jungen wie älteren Fahrern an. “Jeder Alkoholsünder muss zu jeder Zeit damit rechnen, dass er aus dem Verkehr und zur Verantwortung gezogen wird”, warnte Schönbohm potentielle Promille-Sünder.
Mit einer Änderung im Straßenverkehrsgesetz war zum 1. August 2007 für alle Fahranfänger in der Probezeit sowie alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres die Null-Promillegrenze eingeführt worden. Bis Ende Februar stellte die Brandenburger Polizei bei Kontrollen insgesamt 120 Verstöße gegen die neue Regelung fest und leitete entsprechende Verfahren ein.
Quelle: Ministerium der Innern

Schönbohm: Richtiger Schritt – Unfall-Minus muss weiter ausgebaut werden
Nach der Einführung der Null-Promillegrenze für Fahranfänger ist auf Brandenburgs Straßen die Zahl der Alkoholunfälle mit 18- bis 21-jährigen Fahrern um zehn Prozent zurückgegangen.
Von August 2007 bis Februar 2008 ereigneten sich mit 153 Unfällen in dieser für Fahranfänger besonders relevanten Altersgruppe 17 Alkoholunfälle weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Es musste kein Verkehrstoter beklagt werden (Vorjahrszeitraum: ein Verkehrstoter), die Zahl der Verletzten blieb mit 98 unverändert. Innenminister Jörg Schönbohm wertete die Bilanz der ersten sechs Monate als Zeichen, dass die Gesetzesänderung zu greifen beginnt. “Die Null-Promillegrenze für Fahranfänger war ein wichtiger, richtiger Schritt zu mehr Sicherheit auf den Straßen. Jetzt müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass das Unfall-Minus weiter ausgebaut werden kann”, sagte Schönbohm heute in Potsdam.
Trotz des erfreulichen Rückgangs dürfe nicht übersehen werden, dass es gerade bei den 18- bis 21-Jährigen weiterhin viel zu viele Alkoholunfälle gibt. So war im genannten Zeitraum diese Altersgruppe bei fast jedem sechsten Alkoholunfall in Brandenburg beteiligt. Bei den Unfällen insgesamt liegt ihr Anteil dagegen bei knapp zehn Prozent. Schönbohm kündigte weiterhin konsequente Alkoholkontrollen zur Durchsetzung der gesetzlichen Promillegrenzen bei jungen wie älteren Fahrern an. “Jeder Alkoholsünder muss zu jeder Zeit damit rechnen, dass er aus dem Verkehr und zur Verantwortung gezogen wird”, warnte Schönbohm potentielle Promille-Sünder.
Mit einer Änderung im Straßenverkehrsgesetz war zum 1. August 2007 für alle Fahranfänger in der Probezeit sowie alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres die Null-Promillegrenze eingeführt worden. Bis Ende Februar stellte die Brandenburger Polizei bei Kontrollen insgesamt 120 Verstöße gegen die neue Regelung fest und leitete entsprechende Verfahren ein.
Quelle: Ministerium der Innern

Schönbohm: Richtiger Schritt – Unfall-Minus muss weiter ausgebaut werden
Nach der Einführung der Null-Promillegrenze für Fahranfänger ist auf Brandenburgs Straßen die Zahl der Alkoholunfälle mit 18- bis 21-jährigen Fahrern um zehn Prozent zurückgegangen.
Von August 2007 bis Februar 2008 ereigneten sich mit 153 Unfällen in dieser für Fahranfänger besonders relevanten Altersgruppe 17 Alkoholunfälle weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Es musste kein Verkehrstoter beklagt werden (Vorjahrszeitraum: ein Verkehrstoter), die Zahl der Verletzten blieb mit 98 unverändert. Innenminister Jörg Schönbohm wertete die Bilanz der ersten sechs Monate als Zeichen, dass die Gesetzesänderung zu greifen beginnt. “Die Null-Promillegrenze für Fahranfänger war ein wichtiger, richtiger Schritt zu mehr Sicherheit auf den Straßen. Jetzt müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass das Unfall-Minus weiter ausgebaut werden kann”, sagte Schönbohm heute in Potsdam.
Trotz des erfreulichen Rückgangs dürfe nicht übersehen werden, dass es gerade bei den 18- bis 21-Jährigen weiterhin viel zu viele Alkoholunfälle gibt. So war im genannten Zeitraum diese Altersgruppe bei fast jedem sechsten Alkoholunfall in Brandenburg beteiligt. Bei den Unfällen insgesamt liegt ihr Anteil dagegen bei knapp zehn Prozent. Schönbohm kündigte weiterhin konsequente Alkoholkontrollen zur Durchsetzung der gesetzlichen Promillegrenzen bei jungen wie älteren Fahrern an. “Jeder Alkoholsünder muss zu jeder Zeit damit rechnen, dass er aus dem Verkehr und zur Verantwortung gezogen wird”, warnte Schönbohm potentielle Promille-Sünder.
Mit einer Änderung im Straßenverkehrsgesetz war zum 1. August 2007 für alle Fahranfänger in der Probezeit sowie alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres die Null-Promillegrenze eingeführt worden. Bis Ende Februar stellte die Brandenburger Polizei bei Kontrollen insgesamt 120 Verstöße gegen die neue Regelung fest und leitete entsprechende Verfahren ein.
Quelle: Ministerium der Innern

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