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Greepeace: EU-Grenzwertanhebung für Cäsium-Strahlendosis in japanischen Lebensmitteln ist rechtswidrig

11:47 Uhr | 1. April 2011
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Nach einer von Greenpeace in Auftrag gegebenen juristischen Bewertung entsprechen die neuen Grenzwerte der EU-Kommission für japanische Lebensmittel nicht geltendem Recht. Die so genannte „Fukushima-Eilverordnung“ vom 25. März 2011 regelt als Durchführungsverordnung EU-weit die Kontrollen und Grenzwerte für Lebensmittel, die mit radioaktivem Jod-131 oder Cäsium-134 verunreinigt sein könnten. Basis dieser Regelung ist eine EU-Verordnung aus 2002. Demnach kann eine Grenzwert-Änderung nur dann eingeführt werden, wenn sie für eine Verbesserung des Verbraucherschutzes erforderlich ist. Gemäß der Greenpeace Rechtsexpertise stellt die EU-Durchführungsverordnung für radioaktives Cäsium jedoch eine Verschlechterung des Schutzniveaus dar.
„Dem Verbraucher wird nach der Nuklear-Katastrophe von Fukushima ein Mehrfaches an radioaktivem Cäsium zugemutet. Das entspricht nicht dem vorbeugenden Gesundheitsschutz, es ist sogar rechtswidrig“, sagt Manfred Santen, Chemiker bei Greenpeace.
Mit der Eilverordnung hat sich die mögliche Strahlenbelastung für japanischen Import-Fisch verdoppelt. Der Grenzwert für Cäsium stieg von 600 Becquerel pro Kilogramm Fisch auf 1250 Becquerel. Der Grenzwert für Milcherzeugnisse wurde von 370 Becquerel pro Kilogramm auf 1000 Becquerel pro Kilogramm erhöht. Lediglich bei Säuglings-Nahrung fiel die Erhöhung von 370 auf 400 Becquerel pro Kilogramm vergleichsweise moderat aus.
Die am 25. März erlassene Verordnung sieht nur Lebensmittelkontrollen für Cäsium und Jod in japanischen Produkten vor. Radioaktivität macht jedoch nicht an den japanischen Grenzen halt. Greenpeace fordert daher, alle Fische und Meeresfrüchte aus den Hauptfanggebieten des pazifischen Raumes zu berücksichtigen. Die Kontrollen müssen auf Strontium sowie Plutonium und andere Alphastrahler ausgeweitet werden. Aus den havarierten Reaktoren in Fukushima treten neben radioaktivem Cäsium und Jod weitere Radionuklide wie Strontium, Plutonium und Transplutonium-Elemente aus und werden in und über dem Meer freigesetzt. Die radioaktiven Partikel können mit den Meeresströmungen auch in die Beringsee verfrachtet werden, aus der ein Großteil der in Deutschland verkauften Fische stammt.
„Der vorsorgende Verbraucherschutz muss oberstes Gebot sein“, sagt Santen. „Die Anhebung der Grenzwerte muss rückgängig gemacht werden.“ Nach Auffassung von Greenpeace müssen die Grenzwerte auf ein Minimum gesenkt werden. Die von den Landesbehörden durchgeführten Kontrollen sollten transparent erfolgen, die Ergebnisse zeitnah veröffentlicht werden. Die Umweltorganisation veröffentlicht heute eine Tabelle, in der die umstrittenen EU-Grenzwerte mit den von kritischen Strahlenbiologen sowie Weltgesundheitsorganisation WHO und Welternährungsorganisation FAO empfohlenen Richtwerten verglichen werden.
Quelle: Greenpeace e.V.

Nach einer von Greenpeace in Auftrag gegebenen juristischen Bewertung entsprechen die neuen Grenzwerte der EU-Kommission für japanische Lebensmittel nicht geltendem Recht. Die so genannte „Fukushima-Eilverordnung“ vom 25. März 2011 regelt als Durchführungsverordnung EU-weit die Kontrollen und Grenzwerte für Lebensmittel, die mit radioaktivem Jod-131 oder Cäsium-134 verunreinigt sein könnten. Basis dieser Regelung ist eine EU-Verordnung aus 2002. Demnach kann eine Grenzwert-Änderung nur dann eingeführt werden, wenn sie für eine Verbesserung des Verbraucherschutzes erforderlich ist. Gemäß der Greenpeace Rechtsexpertise stellt die EU-Durchführungsverordnung für radioaktives Cäsium jedoch eine Verschlechterung des Schutzniveaus dar.
„Dem Verbraucher wird nach der Nuklear-Katastrophe von Fukushima ein Mehrfaches an radioaktivem Cäsium zugemutet. Das entspricht nicht dem vorbeugenden Gesundheitsschutz, es ist sogar rechtswidrig“, sagt Manfred Santen, Chemiker bei Greenpeace.
Mit der Eilverordnung hat sich die mögliche Strahlenbelastung für japanischen Import-Fisch verdoppelt. Der Grenzwert für Cäsium stieg von 600 Becquerel pro Kilogramm Fisch auf 1250 Becquerel. Der Grenzwert für Milcherzeugnisse wurde von 370 Becquerel pro Kilogramm auf 1000 Becquerel pro Kilogramm erhöht. Lediglich bei Säuglings-Nahrung fiel die Erhöhung von 370 auf 400 Becquerel pro Kilogramm vergleichsweise moderat aus.
Die am 25. März erlassene Verordnung sieht nur Lebensmittelkontrollen für Cäsium und Jod in japanischen Produkten vor. Radioaktivität macht jedoch nicht an den japanischen Grenzen halt. Greenpeace fordert daher, alle Fische und Meeresfrüchte aus den Hauptfanggebieten des pazifischen Raumes zu berücksichtigen. Die Kontrollen müssen auf Strontium sowie Plutonium und andere Alphastrahler ausgeweitet werden. Aus den havarierten Reaktoren in Fukushima treten neben radioaktivem Cäsium und Jod weitere Radionuklide wie Strontium, Plutonium und Transplutonium-Elemente aus und werden in und über dem Meer freigesetzt. Die radioaktiven Partikel können mit den Meeresströmungen auch in die Beringsee verfrachtet werden, aus der ein Großteil der in Deutschland verkauften Fische stammt.
„Der vorsorgende Verbraucherschutz muss oberstes Gebot sein“, sagt Santen. „Die Anhebung der Grenzwerte muss rückgängig gemacht werden.“ Nach Auffassung von Greenpeace müssen die Grenzwerte auf ein Minimum gesenkt werden. Die von den Landesbehörden durchgeführten Kontrollen sollten transparent erfolgen, die Ergebnisse zeitnah veröffentlicht werden. Die Umweltorganisation veröffentlicht heute eine Tabelle, in der die umstrittenen EU-Grenzwerte mit den von kritischen Strahlenbiologen sowie Weltgesundheitsorganisation WHO und Welternährungsorganisation FAO empfohlenen Richtwerten verglichen werden.
Quelle: Greenpeace e.V.

Nach einer von Greenpeace in Auftrag gegebenen juristischen Bewertung entsprechen die neuen Grenzwerte der EU-Kommission für japanische Lebensmittel nicht geltendem Recht. Die so genannte „Fukushima-Eilverordnung“ vom 25. März 2011 regelt als Durchführungsverordnung EU-weit die Kontrollen und Grenzwerte für Lebensmittel, die mit radioaktivem Jod-131 oder Cäsium-134 verunreinigt sein könnten. Basis dieser Regelung ist eine EU-Verordnung aus 2002. Demnach kann eine Grenzwert-Änderung nur dann eingeführt werden, wenn sie für eine Verbesserung des Verbraucherschutzes erforderlich ist. Gemäß der Greenpeace Rechtsexpertise stellt die EU-Durchführungsverordnung für radioaktives Cäsium jedoch eine Verschlechterung des Schutzniveaus dar.
„Dem Verbraucher wird nach der Nuklear-Katastrophe von Fukushima ein Mehrfaches an radioaktivem Cäsium zugemutet. Das entspricht nicht dem vorbeugenden Gesundheitsschutz, es ist sogar rechtswidrig“, sagt Manfred Santen, Chemiker bei Greenpeace.
Mit der Eilverordnung hat sich die mögliche Strahlenbelastung für japanischen Import-Fisch verdoppelt. Der Grenzwert für Cäsium stieg von 600 Becquerel pro Kilogramm Fisch auf 1250 Becquerel. Der Grenzwert für Milcherzeugnisse wurde von 370 Becquerel pro Kilogramm auf 1000 Becquerel pro Kilogramm erhöht. Lediglich bei Säuglings-Nahrung fiel die Erhöhung von 370 auf 400 Becquerel pro Kilogramm vergleichsweise moderat aus.
Die am 25. März erlassene Verordnung sieht nur Lebensmittelkontrollen für Cäsium und Jod in japanischen Produkten vor. Radioaktivität macht jedoch nicht an den japanischen Grenzen halt. Greenpeace fordert daher, alle Fische und Meeresfrüchte aus den Hauptfanggebieten des pazifischen Raumes zu berücksichtigen. Die Kontrollen müssen auf Strontium sowie Plutonium und andere Alphastrahler ausgeweitet werden. Aus den havarierten Reaktoren in Fukushima treten neben radioaktivem Cäsium und Jod weitere Radionuklide wie Strontium, Plutonium und Transplutonium-Elemente aus und werden in und über dem Meer freigesetzt. Die radioaktiven Partikel können mit den Meeresströmungen auch in die Beringsee verfrachtet werden, aus der ein Großteil der in Deutschland verkauften Fische stammt.
„Der vorsorgende Verbraucherschutz muss oberstes Gebot sein“, sagt Santen. „Die Anhebung der Grenzwerte muss rückgängig gemacht werden.“ Nach Auffassung von Greenpeace müssen die Grenzwerte auf ein Minimum gesenkt werden. Die von den Landesbehörden durchgeführten Kontrollen sollten transparent erfolgen, die Ergebnisse zeitnah veröffentlicht werden. Die Umweltorganisation veröffentlicht heute eine Tabelle, in der die umstrittenen EU-Grenzwerte mit den von kritischen Strahlenbiologen sowie Weltgesundheitsorganisation WHO und Welternährungsorganisation FAO empfohlenen Richtwerten verglichen werden.
Quelle: Greenpeace e.V.

Nach einer von Greenpeace in Auftrag gegebenen juristischen Bewertung entsprechen die neuen Grenzwerte der EU-Kommission für japanische Lebensmittel nicht geltendem Recht. Die so genannte „Fukushima-Eilverordnung“ vom 25. März 2011 regelt als Durchführungsverordnung EU-weit die Kontrollen und Grenzwerte für Lebensmittel, die mit radioaktivem Jod-131 oder Cäsium-134 verunreinigt sein könnten. Basis dieser Regelung ist eine EU-Verordnung aus 2002. Demnach kann eine Grenzwert-Änderung nur dann eingeführt werden, wenn sie für eine Verbesserung des Verbraucherschutzes erforderlich ist. Gemäß der Greenpeace Rechtsexpertise stellt die EU-Durchführungsverordnung für radioaktives Cäsium jedoch eine Verschlechterung des Schutzniveaus dar.
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Quelle: Greenpeace e.V.

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