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NIEDERLAUSITZ aktuell

Das Thema E10 ist noch nicht aufgearbeitet

16:33 Uhr | 9. März 2011
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Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Gerd Billen und Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack fordern mit Nachdruck eine erweiterte verbindliche Garantieerklärung der Automobilhersteller und eine unmittelbare Information der Autobesitzer über das Kraftfahrbundesamt. “Das Thema ist noch nicht durch”, sagten beide im Anschluss an ein Treffen in Potsdam.
“Alles was die Bundesregierung jetzt zusagt, ist eine Selbstverständlichkeit, die in die Verordnung gehört hätte”, so Anita Tack. “Was jetzt beraten wurde, reicht nicht und dient weder dem Verbraucher- noch dem Umweltschutz.” Tack kündigte an, das Thema auf die Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz im September zu setzen.
“Mit dem gestrigen Verweis auf die DAT-Listen und Aushänge an den Tankstellen können sich die Autofahrer nicht zufrieden geben”, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Verbraucher sind auch nach dem gestrigen Gipfelgespräch nach wie vor verunsichert. Viele wissen noch immer nicht, ob ihr KFZ unbedenklich mit dem Kraftstoff E10 betankt werden kann. Sollten Risiken mit der Benutzung verbunden sein, ist es vertragliche Pflicht der Autohersteller, ihre Kunden auf die Gefahren hinzuweisen, die mit einer Betankung durch E10 verbunden sind. Im Anschluss an ein heutiges Gespräch in Potsdam legten Tack und Billen einen Mustertext für eine erweiterte Garantieerklärung zur E10-Verträglichkeit vor:
Der Hersteller des KFZ (genaue Modellbezeichnung) garantiert die Verträglichkeit des Motors mit Benzin, das mit zehn Prozent Bioethanol versetzt ist. Der Einsatz von E10-Kraftstoff ist für dieses Fahrzeug unbedenklich.
Damit die Garantieerklärung rechtsverbindlich wird, müssen nach Ansicht von Billen und Tack die Garantieerklärungen den Verbrauchern – etwa über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – individuell zugehen. Dieser Vorstoß war beim gestrigen Gipfel-Gespräch zum Thema an der mangelnden Finanzierung des Portos für die Versandaktion gescheitert. “Stattdessen verweist man die Verbraucher ans Internet, Hotlines oder Listen an Tankstellen”, kritisiert Billen.
Die bisherigen, sehr unterschiedlichen Erklärungen der Hersteller reichen nach Einschätzung des vzbv nach wie vor nicht aus, um Rechtsverbindlichkeit herbeizuführen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Gerd Billen und Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack fordern mit Nachdruck eine erweiterte verbindliche Garantieerklärung der Automobilhersteller und eine unmittelbare Information der Autobesitzer über das Kraftfahrbundesamt. “Das Thema ist noch nicht durch”, sagten beide im Anschluss an ein Treffen in Potsdam.
“Alles was die Bundesregierung jetzt zusagt, ist eine Selbstverständlichkeit, die in die Verordnung gehört hätte”, so Anita Tack. “Was jetzt beraten wurde, reicht nicht und dient weder dem Verbraucher- noch dem Umweltschutz.” Tack kündigte an, das Thema auf die Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz im September zu setzen.
“Mit dem gestrigen Verweis auf die DAT-Listen und Aushänge an den Tankstellen können sich die Autofahrer nicht zufrieden geben”, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Verbraucher sind auch nach dem gestrigen Gipfelgespräch nach wie vor verunsichert. Viele wissen noch immer nicht, ob ihr KFZ unbedenklich mit dem Kraftstoff E10 betankt werden kann. Sollten Risiken mit der Benutzung verbunden sein, ist es vertragliche Pflicht der Autohersteller, ihre Kunden auf die Gefahren hinzuweisen, die mit einer Betankung durch E10 verbunden sind. Im Anschluss an ein heutiges Gespräch in Potsdam legten Tack und Billen einen Mustertext für eine erweiterte Garantieerklärung zur E10-Verträglichkeit vor:
Der Hersteller des KFZ (genaue Modellbezeichnung) garantiert die Verträglichkeit des Motors mit Benzin, das mit zehn Prozent Bioethanol versetzt ist. Der Einsatz von E10-Kraftstoff ist für dieses Fahrzeug unbedenklich.
Damit die Garantieerklärung rechtsverbindlich wird, müssen nach Ansicht von Billen und Tack die Garantieerklärungen den Verbrauchern – etwa über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – individuell zugehen. Dieser Vorstoß war beim gestrigen Gipfel-Gespräch zum Thema an der mangelnden Finanzierung des Portos für die Versandaktion gescheitert. “Stattdessen verweist man die Verbraucher ans Internet, Hotlines oder Listen an Tankstellen”, kritisiert Billen.
Die bisherigen, sehr unterschiedlichen Erklärungen der Hersteller reichen nach Einschätzung des vzbv nach wie vor nicht aus, um Rechtsverbindlichkeit herbeizuführen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Gerd Billen und Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack fordern mit Nachdruck eine erweiterte verbindliche Garantieerklärung der Automobilhersteller und eine unmittelbare Information der Autobesitzer über das Kraftfahrbundesamt. “Das Thema ist noch nicht durch”, sagten beide im Anschluss an ein Treffen in Potsdam.
“Alles was die Bundesregierung jetzt zusagt, ist eine Selbstverständlichkeit, die in die Verordnung gehört hätte”, so Anita Tack. “Was jetzt beraten wurde, reicht nicht und dient weder dem Verbraucher- noch dem Umweltschutz.” Tack kündigte an, das Thema auf die Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz im September zu setzen.
“Mit dem gestrigen Verweis auf die DAT-Listen und Aushänge an den Tankstellen können sich die Autofahrer nicht zufrieden geben”, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Verbraucher sind auch nach dem gestrigen Gipfelgespräch nach wie vor verunsichert. Viele wissen noch immer nicht, ob ihr KFZ unbedenklich mit dem Kraftstoff E10 betankt werden kann. Sollten Risiken mit der Benutzung verbunden sein, ist es vertragliche Pflicht der Autohersteller, ihre Kunden auf die Gefahren hinzuweisen, die mit einer Betankung durch E10 verbunden sind. Im Anschluss an ein heutiges Gespräch in Potsdam legten Tack und Billen einen Mustertext für eine erweiterte Garantieerklärung zur E10-Verträglichkeit vor:
Der Hersteller des KFZ (genaue Modellbezeichnung) garantiert die Verträglichkeit des Motors mit Benzin, das mit zehn Prozent Bioethanol versetzt ist. Der Einsatz von E10-Kraftstoff ist für dieses Fahrzeug unbedenklich.
Damit die Garantieerklärung rechtsverbindlich wird, müssen nach Ansicht von Billen und Tack die Garantieerklärungen den Verbrauchern – etwa über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – individuell zugehen. Dieser Vorstoß war beim gestrigen Gipfel-Gespräch zum Thema an der mangelnden Finanzierung des Portos für die Versandaktion gescheitert. “Stattdessen verweist man die Verbraucher ans Internet, Hotlines oder Listen an Tankstellen”, kritisiert Billen.
Die bisherigen, sehr unterschiedlichen Erklärungen der Hersteller reichen nach Einschätzung des vzbv nach wie vor nicht aus, um Rechtsverbindlichkeit herbeizuführen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Gerd Billen und Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack fordern mit Nachdruck eine erweiterte verbindliche Garantieerklärung der Automobilhersteller und eine unmittelbare Information der Autobesitzer über das Kraftfahrbundesamt. “Das Thema ist noch nicht durch”, sagten beide im Anschluss an ein Treffen in Potsdam.
“Alles was die Bundesregierung jetzt zusagt, ist eine Selbstverständlichkeit, die in die Verordnung gehört hätte”, so Anita Tack. “Was jetzt beraten wurde, reicht nicht und dient weder dem Verbraucher- noch dem Umweltschutz.” Tack kündigte an, das Thema auf die Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz im September zu setzen.
“Mit dem gestrigen Verweis auf die DAT-Listen und Aushänge an den Tankstellen können sich die Autofahrer nicht zufrieden geben”, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Verbraucher sind auch nach dem gestrigen Gipfelgespräch nach wie vor verunsichert. Viele wissen noch immer nicht, ob ihr KFZ unbedenklich mit dem Kraftstoff E10 betankt werden kann. Sollten Risiken mit der Benutzung verbunden sein, ist es vertragliche Pflicht der Autohersteller, ihre Kunden auf die Gefahren hinzuweisen, die mit einer Betankung durch E10 verbunden sind. Im Anschluss an ein heutiges Gespräch in Potsdam legten Tack und Billen einen Mustertext für eine erweiterte Garantieerklärung zur E10-Verträglichkeit vor:
Der Hersteller des KFZ (genaue Modellbezeichnung) garantiert die Verträglichkeit des Motors mit Benzin, das mit zehn Prozent Bioethanol versetzt ist. Der Einsatz von E10-Kraftstoff ist für dieses Fahrzeug unbedenklich.
Damit die Garantieerklärung rechtsverbindlich wird, müssen nach Ansicht von Billen und Tack die Garantieerklärungen den Verbrauchern – etwa über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – individuell zugehen. Dieser Vorstoß war beim gestrigen Gipfel-Gespräch zum Thema an der mangelnden Finanzierung des Portos für die Versandaktion gescheitert. “Stattdessen verweist man die Verbraucher ans Internet, Hotlines oder Listen an Tankstellen”, kritisiert Billen.
Die bisherigen, sehr unterschiedlichen Erklärungen der Hersteller reichen nach Einschätzung des vzbv nach wie vor nicht aus, um Rechtsverbindlichkeit herbeizuführen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Gerd Billen und Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack fordern mit Nachdruck eine erweiterte verbindliche Garantieerklärung der Automobilhersteller und eine unmittelbare Information der Autobesitzer über das Kraftfahrbundesamt. “Das Thema ist noch nicht durch”, sagten beide im Anschluss an ein Treffen in Potsdam.
“Alles was die Bundesregierung jetzt zusagt, ist eine Selbstverständlichkeit, die in die Verordnung gehört hätte”, so Anita Tack. “Was jetzt beraten wurde, reicht nicht und dient weder dem Verbraucher- noch dem Umweltschutz.” Tack kündigte an, das Thema auf die Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz im September zu setzen.
“Mit dem gestrigen Verweis auf die DAT-Listen und Aushänge an den Tankstellen können sich die Autofahrer nicht zufrieden geben”, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Verbraucher sind auch nach dem gestrigen Gipfelgespräch nach wie vor verunsichert. Viele wissen noch immer nicht, ob ihr KFZ unbedenklich mit dem Kraftstoff E10 betankt werden kann. Sollten Risiken mit der Benutzung verbunden sein, ist es vertragliche Pflicht der Autohersteller, ihre Kunden auf die Gefahren hinzuweisen, die mit einer Betankung durch E10 verbunden sind. Im Anschluss an ein heutiges Gespräch in Potsdam legten Tack und Billen einen Mustertext für eine erweiterte Garantieerklärung zur E10-Verträglichkeit vor:
Der Hersteller des KFZ (genaue Modellbezeichnung) garantiert die Verträglichkeit des Motors mit Benzin, das mit zehn Prozent Bioethanol versetzt ist. Der Einsatz von E10-Kraftstoff ist für dieses Fahrzeug unbedenklich.
Damit die Garantieerklärung rechtsverbindlich wird, müssen nach Ansicht von Billen und Tack die Garantieerklärungen den Verbrauchern – etwa über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – individuell zugehen. Dieser Vorstoß war beim gestrigen Gipfel-Gespräch zum Thema an der mangelnden Finanzierung des Portos für die Versandaktion gescheitert. “Stattdessen verweist man die Verbraucher ans Internet, Hotlines oder Listen an Tankstellen”, kritisiert Billen.
Die bisherigen, sehr unterschiedlichen Erklärungen der Hersteller reichen nach Einschätzung des vzbv nach wie vor nicht aus, um Rechtsverbindlichkeit herbeizuführen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Gerd Billen und Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack fordern mit Nachdruck eine erweiterte verbindliche Garantieerklärung der Automobilhersteller und eine unmittelbare Information der Autobesitzer über das Kraftfahrbundesamt. “Das Thema ist noch nicht durch”, sagten beide im Anschluss an ein Treffen in Potsdam.
“Alles was die Bundesregierung jetzt zusagt, ist eine Selbstverständlichkeit, die in die Verordnung gehört hätte”, so Anita Tack. “Was jetzt beraten wurde, reicht nicht und dient weder dem Verbraucher- noch dem Umweltschutz.” Tack kündigte an, das Thema auf die Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz im September zu setzen.
“Mit dem gestrigen Verweis auf die DAT-Listen und Aushänge an den Tankstellen können sich die Autofahrer nicht zufrieden geben”, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Verbraucher sind auch nach dem gestrigen Gipfelgespräch nach wie vor verunsichert. Viele wissen noch immer nicht, ob ihr KFZ unbedenklich mit dem Kraftstoff E10 betankt werden kann. Sollten Risiken mit der Benutzung verbunden sein, ist es vertragliche Pflicht der Autohersteller, ihre Kunden auf die Gefahren hinzuweisen, die mit einer Betankung durch E10 verbunden sind. Im Anschluss an ein heutiges Gespräch in Potsdam legten Tack und Billen einen Mustertext für eine erweiterte Garantieerklärung zur E10-Verträglichkeit vor:
Der Hersteller des KFZ (genaue Modellbezeichnung) garantiert die Verträglichkeit des Motors mit Benzin, das mit zehn Prozent Bioethanol versetzt ist. Der Einsatz von E10-Kraftstoff ist für dieses Fahrzeug unbedenklich.
Damit die Garantieerklärung rechtsverbindlich wird, müssen nach Ansicht von Billen und Tack die Garantieerklärungen den Verbrauchern – etwa über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – individuell zugehen. Dieser Vorstoß war beim gestrigen Gipfel-Gespräch zum Thema an der mangelnden Finanzierung des Portos für die Versandaktion gescheitert. “Stattdessen verweist man die Verbraucher ans Internet, Hotlines oder Listen an Tankstellen”, kritisiert Billen.
Die bisherigen, sehr unterschiedlichen Erklärungen der Hersteller reichen nach Einschätzung des vzbv nach wie vor nicht aus, um Rechtsverbindlichkeit herbeizuführen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Gerd Billen und Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack fordern mit Nachdruck eine erweiterte verbindliche Garantieerklärung der Automobilhersteller und eine unmittelbare Information der Autobesitzer über das Kraftfahrbundesamt. “Das Thema ist noch nicht durch”, sagten beide im Anschluss an ein Treffen in Potsdam.
“Alles was die Bundesregierung jetzt zusagt, ist eine Selbstverständlichkeit, die in die Verordnung gehört hätte”, so Anita Tack. “Was jetzt beraten wurde, reicht nicht und dient weder dem Verbraucher- noch dem Umweltschutz.” Tack kündigte an, das Thema auf die Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz im September zu setzen.
“Mit dem gestrigen Verweis auf die DAT-Listen und Aushänge an den Tankstellen können sich die Autofahrer nicht zufrieden geben”, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Verbraucher sind auch nach dem gestrigen Gipfelgespräch nach wie vor verunsichert. Viele wissen noch immer nicht, ob ihr KFZ unbedenklich mit dem Kraftstoff E10 betankt werden kann. Sollten Risiken mit der Benutzung verbunden sein, ist es vertragliche Pflicht der Autohersteller, ihre Kunden auf die Gefahren hinzuweisen, die mit einer Betankung durch E10 verbunden sind. Im Anschluss an ein heutiges Gespräch in Potsdam legten Tack und Billen einen Mustertext für eine erweiterte Garantieerklärung zur E10-Verträglichkeit vor:
Der Hersteller des KFZ (genaue Modellbezeichnung) garantiert die Verträglichkeit des Motors mit Benzin, das mit zehn Prozent Bioethanol versetzt ist. Der Einsatz von E10-Kraftstoff ist für dieses Fahrzeug unbedenklich.
Damit die Garantieerklärung rechtsverbindlich wird, müssen nach Ansicht von Billen und Tack die Garantieerklärungen den Verbrauchern – etwa über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – individuell zugehen. Dieser Vorstoß war beim gestrigen Gipfel-Gespräch zum Thema an der mangelnden Finanzierung des Portos für die Versandaktion gescheitert. “Stattdessen verweist man die Verbraucher ans Internet, Hotlines oder Listen an Tankstellen”, kritisiert Billen.
Die bisherigen, sehr unterschiedlichen Erklärungen der Hersteller reichen nach Einschätzung des vzbv nach wie vor nicht aus, um Rechtsverbindlichkeit herbeizuführen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Gerd Billen und Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack fordern mit Nachdruck eine erweiterte verbindliche Garantieerklärung der Automobilhersteller und eine unmittelbare Information der Autobesitzer über das Kraftfahrbundesamt. “Das Thema ist noch nicht durch”, sagten beide im Anschluss an ein Treffen in Potsdam.
“Alles was die Bundesregierung jetzt zusagt, ist eine Selbstverständlichkeit, die in die Verordnung gehört hätte”, so Anita Tack. “Was jetzt beraten wurde, reicht nicht und dient weder dem Verbraucher- noch dem Umweltschutz.” Tack kündigte an, das Thema auf die Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz im September zu setzen.
“Mit dem gestrigen Verweis auf die DAT-Listen und Aushänge an den Tankstellen können sich die Autofahrer nicht zufrieden geben”, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Verbraucher sind auch nach dem gestrigen Gipfelgespräch nach wie vor verunsichert. Viele wissen noch immer nicht, ob ihr KFZ unbedenklich mit dem Kraftstoff E10 betankt werden kann. Sollten Risiken mit der Benutzung verbunden sein, ist es vertragliche Pflicht der Autohersteller, ihre Kunden auf die Gefahren hinzuweisen, die mit einer Betankung durch E10 verbunden sind. Im Anschluss an ein heutiges Gespräch in Potsdam legten Tack und Billen einen Mustertext für eine erweiterte Garantieerklärung zur E10-Verträglichkeit vor:
Der Hersteller des KFZ (genaue Modellbezeichnung) garantiert die Verträglichkeit des Motors mit Benzin, das mit zehn Prozent Bioethanol versetzt ist. Der Einsatz von E10-Kraftstoff ist für dieses Fahrzeug unbedenklich.
Damit die Garantieerklärung rechtsverbindlich wird, müssen nach Ansicht von Billen und Tack die Garantieerklärungen den Verbrauchern – etwa über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – individuell zugehen. Dieser Vorstoß war beim gestrigen Gipfel-Gespräch zum Thema an der mangelnden Finanzierung des Portos für die Versandaktion gescheitert. “Stattdessen verweist man die Verbraucher ans Internet, Hotlines oder Listen an Tankstellen”, kritisiert Billen.
Die bisherigen, sehr unterschiedlichen Erklärungen der Hersteller reichen nach Einschätzung des vzbv nach wie vor nicht aus, um Rechtsverbindlichkeit herbeizuführen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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Cottbus | Ergebnisse der IHK-Konjunktur, leichte Erholung aber weiter angespannte Lage
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Die wirtschaftliche Lage in Südbrandenburg bleibt angespannt, zeigt aber erste Anzeichen einer leichten Erholung. Laut aktueller Konjunkturumfrage der IHK Cottbus bewerten 84 Prozent der rund 1.700 befragten Unternehmen ihre Geschäftslage ...als gut oder stabil. Der zuvor anhaltende Abwärtstrend scheint laut der Kammer vorerst gestoppt. Während die Geschäftsaussichten sich branchenübergreifend etwas verbessert haben, bleibt die Lage im stationären Handel besonders schwierig. Als größte Risiken nennen die Unternehmen die politischen Rahmenbedingungen, Energiepreise und Arbeitskosten.

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Cottbus | Lausitz Festival bringt rund 30 Highlights nach Brandenburg und Sachsen
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Das Lausitz Festival lädt vom 24. August bis 14. September zu rund 30 Veranstaltungen in Brandenburg und Sachsen ein. Im Brandenburgischen Landesmuseum für moderne Kunst in Cottbus stellten Intendant Daniel ...Kühnel und Geschäftsführerin Maria Schulz heute gemeinsam mit weiteren Beteiligten das diesjährige Programm vor. Highlights in Brandenburg sind unter anderem die Festivaleröffnung »Sonettfabrik« in der Brikettfabrik Louise, eine William-Kentridge-Ausstellung im Dieselkraftwerk, szenische Lesungen, Konzerte, eine Tanztheater-Premiere sowie das Philosophie-Format Lausitz Labor in Cottbus. Auch Inszenierungen in Finsterwalde, Forst und an der F60 in Lichterfeld-Schacksdorf sollen das vielfältige Kulturangebot in der Region bereichern. Infos und Karten für die Veranstaltungen sind online unter http://www.lausitz-festival.eu erhältlich.

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Cottbus | 310 Teilnehmer bei traditionellem Seniorensportfest
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310 Teilnehmer, zehn Stationen: In Cottbus fand heute das traditionelle Seniorensportfest des Stadtsportbundes statt.

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