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Das Thema E10 ist noch nicht aufgearbeitet

16:33 Uhr | 9. März 2011
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Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Gerd Billen und Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack fordern mit Nachdruck eine erweiterte verbindliche Garantieerklärung der Automobilhersteller und eine unmittelbare Information der Autobesitzer über das Kraftfahrbundesamt. “Das Thema ist noch nicht durch”, sagten beide im Anschluss an ein Treffen in Potsdam.
“Alles was die Bundesregierung jetzt zusagt, ist eine Selbstverständlichkeit, die in die Verordnung gehört hätte”, so Anita Tack. “Was jetzt beraten wurde, reicht nicht und dient weder dem Verbraucher- noch dem Umweltschutz.” Tack kündigte an, das Thema auf die Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz im September zu setzen.
“Mit dem gestrigen Verweis auf die DAT-Listen und Aushänge an den Tankstellen können sich die Autofahrer nicht zufrieden geben”, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Verbraucher sind auch nach dem gestrigen Gipfelgespräch nach wie vor verunsichert. Viele wissen noch immer nicht, ob ihr KFZ unbedenklich mit dem Kraftstoff E10 betankt werden kann. Sollten Risiken mit der Benutzung verbunden sein, ist es vertragliche Pflicht der Autohersteller, ihre Kunden auf die Gefahren hinzuweisen, die mit einer Betankung durch E10 verbunden sind. Im Anschluss an ein heutiges Gespräch in Potsdam legten Tack und Billen einen Mustertext für eine erweiterte Garantieerklärung zur E10-Verträglichkeit vor:
Der Hersteller des KFZ (genaue Modellbezeichnung) garantiert die Verträglichkeit des Motors mit Benzin, das mit zehn Prozent Bioethanol versetzt ist. Der Einsatz von E10-Kraftstoff ist für dieses Fahrzeug unbedenklich.
Damit die Garantieerklärung rechtsverbindlich wird, müssen nach Ansicht von Billen und Tack die Garantieerklärungen den Verbrauchern – etwa über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – individuell zugehen. Dieser Vorstoß war beim gestrigen Gipfel-Gespräch zum Thema an der mangelnden Finanzierung des Portos für die Versandaktion gescheitert. “Stattdessen verweist man die Verbraucher ans Internet, Hotlines oder Listen an Tankstellen”, kritisiert Billen.
Die bisherigen, sehr unterschiedlichen Erklärungen der Hersteller reichen nach Einschätzung des vzbv nach wie vor nicht aus, um Rechtsverbindlichkeit herbeizuführen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Gerd Billen und Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack fordern mit Nachdruck eine erweiterte verbindliche Garantieerklärung der Automobilhersteller und eine unmittelbare Information der Autobesitzer über das Kraftfahrbundesamt. “Das Thema ist noch nicht durch”, sagten beide im Anschluss an ein Treffen in Potsdam.
“Alles was die Bundesregierung jetzt zusagt, ist eine Selbstverständlichkeit, die in die Verordnung gehört hätte”, so Anita Tack. “Was jetzt beraten wurde, reicht nicht und dient weder dem Verbraucher- noch dem Umweltschutz.” Tack kündigte an, das Thema auf die Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz im September zu setzen.
“Mit dem gestrigen Verweis auf die DAT-Listen und Aushänge an den Tankstellen können sich die Autofahrer nicht zufrieden geben”, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Verbraucher sind auch nach dem gestrigen Gipfelgespräch nach wie vor verunsichert. Viele wissen noch immer nicht, ob ihr KFZ unbedenklich mit dem Kraftstoff E10 betankt werden kann. Sollten Risiken mit der Benutzung verbunden sein, ist es vertragliche Pflicht der Autohersteller, ihre Kunden auf die Gefahren hinzuweisen, die mit einer Betankung durch E10 verbunden sind. Im Anschluss an ein heutiges Gespräch in Potsdam legten Tack und Billen einen Mustertext für eine erweiterte Garantieerklärung zur E10-Verträglichkeit vor:
Der Hersteller des KFZ (genaue Modellbezeichnung) garantiert die Verträglichkeit des Motors mit Benzin, das mit zehn Prozent Bioethanol versetzt ist. Der Einsatz von E10-Kraftstoff ist für dieses Fahrzeug unbedenklich.
Damit die Garantieerklärung rechtsverbindlich wird, müssen nach Ansicht von Billen und Tack die Garantieerklärungen den Verbrauchern – etwa über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – individuell zugehen. Dieser Vorstoß war beim gestrigen Gipfel-Gespräch zum Thema an der mangelnden Finanzierung des Portos für die Versandaktion gescheitert. “Stattdessen verweist man die Verbraucher ans Internet, Hotlines oder Listen an Tankstellen”, kritisiert Billen.
Die bisherigen, sehr unterschiedlichen Erklärungen der Hersteller reichen nach Einschätzung des vzbv nach wie vor nicht aus, um Rechtsverbindlichkeit herbeizuführen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Gerd Billen und Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack fordern mit Nachdruck eine erweiterte verbindliche Garantieerklärung der Automobilhersteller und eine unmittelbare Information der Autobesitzer über das Kraftfahrbundesamt. “Das Thema ist noch nicht durch”, sagten beide im Anschluss an ein Treffen in Potsdam.
“Alles was die Bundesregierung jetzt zusagt, ist eine Selbstverständlichkeit, die in die Verordnung gehört hätte”, so Anita Tack. “Was jetzt beraten wurde, reicht nicht und dient weder dem Verbraucher- noch dem Umweltschutz.” Tack kündigte an, das Thema auf die Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz im September zu setzen.
“Mit dem gestrigen Verweis auf die DAT-Listen und Aushänge an den Tankstellen können sich die Autofahrer nicht zufrieden geben”, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Verbraucher sind auch nach dem gestrigen Gipfelgespräch nach wie vor verunsichert. Viele wissen noch immer nicht, ob ihr KFZ unbedenklich mit dem Kraftstoff E10 betankt werden kann. Sollten Risiken mit der Benutzung verbunden sein, ist es vertragliche Pflicht der Autohersteller, ihre Kunden auf die Gefahren hinzuweisen, die mit einer Betankung durch E10 verbunden sind. Im Anschluss an ein heutiges Gespräch in Potsdam legten Tack und Billen einen Mustertext für eine erweiterte Garantieerklärung zur E10-Verträglichkeit vor:
Der Hersteller des KFZ (genaue Modellbezeichnung) garantiert die Verträglichkeit des Motors mit Benzin, das mit zehn Prozent Bioethanol versetzt ist. Der Einsatz von E10-Kraftstoff ist für dieses Fahrzeug unbedenklich.
Damit die Garantieerklärung rechtsverbindlich wird, müssen nach Ansicht von Billen und Tack die Garantieerklärungen den Verbrauchern – etwa über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – individuell zugehen. Dieser Vorstoß war beim gestrigen Gipfel-Gespräch zum Thema an der mangelnden Finanzierung des Portos für die Versandaktion gescheitert. “Stattdessen verweist man die Verbraucher ans Internet, Hotlines oder Listen an Tankstellen”, kritisiert Billen.
Die bisherigen, sehr unterschiedlichen Erklärungen der Hersteller reichen nach Einschätzung des vzbv nach wie vor nicht aus, um Rechtsverbindlichkeit herbeizuführen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Gerd Billen und Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack fordern mit Nachdruck eine erweiterte verbindliche Garantieerklärung der Automobilhersteller und eine unmittelbare Information der Autobesitzer über das Kraftfahrbundesamt. “Das Thema ist noch nicht durch”, sagten beide im Anschluss an ein Treffen in Potsdam.
“Alles was die Bundesregierung jetzt zusagt, ist eine Selbstverständlichkeit, die in die Verordnung gehört hätte”, so Anita Tack. “Was jetzt beraten wurde, reicht nicht und dient weder dem Verbraucher- noch dem Umweltschutz.” Tack kündigte an, das Thema auf die Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz im September zu setzen.
“Mit dem gestrigen Verweis auf die DAT-Listen und Aushänge an den Tankstellen können sich die Autofahrer nicht zufrieden geben”, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Verbraucher sind auch nach dem gestrigen Gipfelgespräch nach wie vor verunsichert. Viele wissen noch immer nicht, ob ihr KFZ unbedenklich mit dem Kraftstoff E10 betankt werden kann. Sollten Risiken mit der Benutzung verbunden sein, ist es vertragliche Pflicht der Autohersteller, ihre Kunden auf die Gefahren hinzuweisen, die mit einer Betankung durch E10 verbunden sind. Im Anschluss an ein heutiges Gespräch in Potsdam legten Tack und Billen einen Mustertext für eine erweiterte Garantieerklärung zur E10-Verträglichkeit vor:
Der Hersteller des KFZ (genaue Modellbezeichnung) garantiert die Verträglichkeit des Motors mit Benzin, das mit zehn Prozent Bioethanol versetzt ist. Der Einsatz von E10-Kraftstoff ist für dieses Fahrzeug unbedenklich.
Damit die Garantieerklärung rechtsverbindlich wird, müssen nach Ansicht von Billen und Tack die Garantieerklärungen den Verbrauchern – etwa über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – individuell zugehen. Dieser Vorstoß war beim gestrigen Gipfel-Gespräch zum Thema an der mangelnden Finanzierung des Portos für die Versandaktion gescheitert. “Stattdessen verweist man die Verbraucher ans Internet, Hotlines oder Listen an Tankstellen”, kritisiert Billen.
Die bisherigen, sehr unterschiedlichen Erklärungen der Hersteller reichen nach Einschätzung des vzbv nach wie vor nicht aus, um Rechtsverbindlichkeit herbeizuführen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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