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NIEDERLAUSITZ aktuell

Vogelsänger: Hilfsprogramm “Widrige Witterungsverhältnisse 2010” für Landwirte startet

11:34 Uhr | 8. März 2011
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Für Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau startet das „Hilfsprogramm Widrige Witterungsverhältnisse 2010“. Frist für Antragseinreichung ist der 8. April. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie die InvestitionsBank des Landes Brandenburg unterstützen die Bewältigung von Schäden, die durch widrige Witterungsverhältnisse im Jahr 2010 entstanden sind.
Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Teile Brandenburgs erlebten 2010 nach scheren Niederschlägen das größte Hochwasser seit Jahrzehnten. Mit dem Hilfsprogramm reagieren wir auf die beachtlichen Schäden, die Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau durch die extremen Niederschläge im Spätsommer und Herbst 2010 entstanden sind. Die Beihilfen sind bereits aus Brüssel genehmigt und stehen jetzt zur Verfügung.“
Klaus-Dieter Licht, Vorsitzender des Vorstands der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB): „Wir wollen den betroffenen Unternehmen schnell helfen, damit sich die Folgen der Witterungsverhältnisse nicht noch stärker auswirken. Dafür bieten wir eine Anteilfinanzierung mit einem Zuschuss bis zu 30 Prozent. Im Rahmen des Hilfsprogramms stehen insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung.“
Ziel der Förderung ist die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Betriebe und der Ausgleich von Einkommensverlusten. Gefördert werden der Ankauf von Betriebsmitteln, insbesondere von Futter- und Düngemitteln, Saat- und Pflanzgut, Treib- und Schmierstoffen, die Unterhaltung von Maschinen und Gebäuden sowie Personalaufwand, Maschinenring- und Lohnmaschineneinsatz, Mieten und Pachten und Zins- und Tilgungsleistungen für betriebliche Zwecke. Die Aufwendungen müssen nach dem 1. Juli 2010 entstanden sein.
Neun Kreise können Anträge stellen
Das Hilfsprogramm richtet sich an Unternehmen aus den Landkreisen Uckermark, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Havelland und Teltow-Fläming.
Die Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite der ILB bereit. Anträge können bis zum
8. April 2011
über die Landwirtschaftsämter der Landkreise eingereicht werden. Dort werden sie fachlich vorgeprüft und bis zum 15. April an die ILB weitergeleitet.
Detaillierte Informationen über das „Hilfsprogramm Widrige Witterungsverhältnisse 2010“ auf der Internetseite der ILB unter:
www.ilb.de >> Wirtschaft >> Zuschüsse
Auskunft erteilen in der ILB:
Werner Schmidt, Telefon: 0331/ 660 15 19
Julia Stubenrauch, Telefon: 0331/ 660 16 72
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Für Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau startet das „Hilfsprogramm Widrige Witterungsverhältnisse 2010“. Frist für Antragseinreichung ist der 8. April. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie die InvestitionsBank des Landes Brandenburg unterstützen die Bewältigung von Schäden, die durch widrige Witterungsverhältnisse im Jahr 2010 entstanden sind.
Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Teile Brandenburgs erlebten 2010 nach scheren Niederschlägen das größte Hochwasser seit Jahrzehnten. Mit dem Hilfsprogramm reagieren wir auf die beachtlichen Schäden, die Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau durch die extremen Niederschläge im Spätsommer und Herbst 2010 entstanden sind. Die Beihilfen sind bereits aus Brüssel genehmigt und stehen jetzt zur Verfügung.“
Klaus-Dieter Licht, Vorsitzender des Vorstands der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB): „Wir wollen den betroffenen Unternehmen schnell helfen, damit sich die Folgen der Witterungsverhältnisse nicht noch stärker auswirken. Dafür bieten wir eine Anteilfinanzierung mit einem Zuschuss bis zu 30 Prozent. Im Rahmen des Hilfsprogramms stehen insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung.“
Ziel der Förderung ist die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Betriebe und der Ausgleich von Einkommensverlusten. Gefördert werden der Ankauf von Betriebsmitteln, insbesondere von Futter- und Düngemitteln, Saat- und Pflanzgut, Treib- und Schmierstoffen, die Unterhaltung von Maschinen und Gebäuden sowie Personalaufwand, Maschinenring- und Lohnmaschineneinsatz, Mieten und Pachten und Zins- und Tilgungsleistungen für betriebliche Zwecke. Die Aufwendungen müssen nach dem 1. Juli 2010 entstanden sein.
Neun Kreise können Anträge stellen
Das Hilfsprogramm richtet sich an Unternehmen aus den Landkreisen Uckermark, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Havelland und Teltow-Fläming.
Die Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite der ILB bereit. Anträge können bis zum
8. April 2011
über die Landwirtschaftsämter der Landkreise eingereicht werden. Dort werden sie fachlich vorgeprüft und bis zum 15. April an die ILB weitergeleitet.
Detaillierte Informationen über das „Hilfsprogramm Widrige Witterungsverhältnisse 2010“ auf der Internetseite der ILB unter:
www.ilb.de >> Wirtschaft >> Zuschüsse
Auskunft erteilen in der ILB:
Werner Schmidt, Telefon: 0331/ 660 15 19
Julia Stubenrauch, Telefon: 0331/ 660 16 72
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Für Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau startet das „Hilfsprogramm Widrige Witterungsverhältnisse 2010“. Frist für Antragseinreichung ist der 8. April. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie die InvestitionsBank des Landes Brandenburg unterstützen die Bewältigung von Schäden, die durch widrige Witterungsverhältnisse im Jahr 2010 entstanden sind.
Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Teile Brandenburgs erlebten 2010 nach scheren Niederschlägen das größte Hochwasser seit Jahrzehnten. Mit dem Hilfsprogramm reagieren wir auf die beachtlichen Schäden, die Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau durch die extremen Niederschläge im Spätsommer und Herbst 2010 entstanden sind. Die Beihilfen sind bereits aus Brüssel genehmigt und stehen jetzt zur Verfügung.“
Klaus-Dieter Licht, Vorsitzender des Vorstands der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB): „Wir wollen den betroffenen Unternehmen schnell helfen, damit sich die Folgen der Witterungsverhältnisse nicht noch stärker auswirken. Dafür bieten wir eine Anteilfinanzierung mit einem Zuschuss bis zu 30 Prozent. Im Rahmen des Hilfsprogramms stehen insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung.“
Ziel der Förderung ist die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Betriebe und der Ausgleich von Einkommensverlusten. Gefördert werden der Ankauf von Betriebsmitteln, insbesondere von Futter- und Düngemitteln, Saat- und Pflanzgut, Treib- und Schmierstoffen, die Unterhaltung von Maschinen und Gebäuden sowie Personalaufwand, Maschinenring- und Lohnmaschineneinsatz, Mieten und Pachten und Zins- und Tilgungsleistungen für betriebliche Zwecke. Die Aufwendungen müssen nach dem 1. Juli 2010 entstanden sein.
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Die Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite der ILB bereit. Anträge können bis zum
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über die Landwirtschaftsämter der Landkreise eingereicht werden. Dort werden sie fachlich vorgeprüft und bis zum 15. April an die ILB weitergeleitet.
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Auskunft erteilen in der ILB:
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Julia Stubenrauch, Telefon: 0331/ 660 16 72
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Für Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau startet das „Hilfsprogramm Widrige Witterungsverhältnisse 2010“. Frist für Antragseinreichung ist der 8. April. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie die InvestitionsBank des Landes Brandenburg unterstützen die Bewältigung von Schäden, die durch widrige Witterungsverhältnisse im Jahr 2010 entstanden sind.
Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Teile Brandenburgs erlebten 2010 nach scheren Niederschlägen das größte Hochwasser seit Jahrzehnten. Mit dem Hilfsprogramm reagieren wir auf die beachtlichen Schäden, die Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau durch die extremen Niederschläge im Spätsommer und Herbst 2010 entstanden sind. Die Beihilfen sind bereits aus Brüssel genehmigt und stehen jetzt zur Verfügung.“
Klaus-Dieter Licht, Vorsitzender des Vorstands der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB): „Wir wollen den betroffenen Unternehmen schnell helfen, damit sich die Folgen der Witterungsverhältnisse nicht noch stärker auswirken. Dafür bieten wir eine Anteilfinanzierung mit einem Zuschuss bis zu 30 Prozent. Im Rahmen des Hilfsprogramms stehen insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung.“
Ziel der Förderung ist die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Betriebe und der Ausgleich von Einkommensverlusten. Gefördert werden der Ankauf von Betriebsmitteln, insbesondere von Futter- und Düngemitteln, Saat- und Pflanzgut, Treib- und Schmierstoffen, die Unterhaltung von Maschinen und Gebäuden sowie Personalaufwand, Maschinenring- und Lohnmaschineneinsatz, Mieten und Pachten und Zins- und Tilgungsleistungen für betriebliche Zwecke. Die Aufwendungen müssen nach dem 1. Juli 2010 entstanden sein.
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Julia Stubenrauch, Telefon: 0331/ 660 16 72
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Für Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau startet das „Hilfsprogramm Widrige Witterungsverhältnisse 2010“. Frist für Antragseinreichung ist der 8. April. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie die InvestitionsBank des Landes Brandenburg unterstützen die Bewältigung von Schäden, die durch widrige Witterungsverhältnisse im Jahr 2010 entstanden sind.
Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Teile Brandenburgs erlebten 2010 nach scheren Niederschlägen das größte Hochwasser seit Jahrzehnten. Mit dem Hilfsprogramm reagieren wir auf die beachtlichen Schäden, die Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau durch die extremen Niederschläge im Spätsommer und Herbst 2010 entstanden sind. Die Beihilfen sind bereits aus Brüssel genehmigt und stehen jetzt zur Verfügung.“
Klaus-Dieter Licht, Vorsitzender des Vorstands der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB): „Wir wollen den betroffenen Unternehmen schnell helfen, damit sich die Folgen der Witterungsverhältnisse nicht noch stärker auswirken. Dafür bieten wir eine Anteilfinanzierung mit einem Zuschuss bis zu 30 Prozent. Im Rahmen des Hilfsprogramms stehen insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung.“
Ziel der Förderung ist die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Betriebe und der Ausgleich von Einkommensverlusten. Gefördert werden der Ankauf von Betriebsmitteln, insbesondere von Futter- und Düngemitteln, Saat- und Pflanzgut, Treib- und Schmierstoffen, die Unterhaltung von Maschinen und Gebäuden sowie Personalaufwand, Maschinenring- und Lohnmaschineneinsatz, Mieten und Pachten und Zins- und Tilgungsleistungen für betriebliche Zwecke. Die Aufwendungen müssen nach dem 1. Juli 2010 entstanden sein.
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Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Für Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau startet das „Hilfsprogramm Widrige Witterungsverhältnisse 2010“. Frist für Antragseinreichung ist der 8. April. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie die InvestitionsBank des Landes Brandenburg unterstützen die Bewältigung von Schäden, die durch widrige Witterungsverhältnisse im Jahr 2010 entstanden sind.
Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Teile Brandenburgs erlebten 2010 nach scheren Niederschlägen das größte Hochwasser seit Jahrzehnten. Mit dem Hilfsprogramm reagieren wir auf die beachtlichen Schäden, die Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau durch die extremen Niederschläge im Spätsommer und Herbst 2010 entstanden sind. Die Beihilfen sind bereits aus Brüssel genehmigt und stehen jetzt zur Verfügung.“
Klaus-Dieter Licht, Vorsitzender des Vorstands der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB): „Wir wollen den betroffenen Unternehmen schnell helfen, damit sich die Folgen der Witterungsverhältnisse nicht noch stärker auswirken. Dafür bieten wir eine Anteilfinanzierung mit einem Zuschuss bis zu 30 Prozent. Im Rahmen des Hilfsprogramms stehen insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung.“
Ziel der Förderung ist die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Betriebe und der Ausgleich von Einkommensverlusten. Gefördert werden der Ankauf von Betriebsmitteln, insbesondere von Futter- und Düngemitteln, Saat- und Pflanzgut, Treib- und Schmierstoffen, die Unterhaltung von Maschinen und Gebäuden sowie Personalaufwand, Maschinenring- und Lohnmaschineneinsatz, Mieten und Pachten und Zins- und Tilgungsleistungen für betriebliche Zwecke. Die Aufwendungen müssen nach dem 1. Juli 2010 entstanden sein.
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Die Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite der ILB bereit. Anträge können bis zum
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über die Landwirtschaftsämter der Landkreise eingereicht werden. Dort werden sie fachlich vorgeprüft und bis zum 15. April an die ILB weitergeleitet.
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Für Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau startet das „Hilfsprogramm Widrige Witterungsverhältnisse 2010“. Frist für Antragseinreichung ist der 8. April. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie die InvestitionsBank des Landes Brandenburg unterstützen die Bewältigung von Schäden, die durch widrige Witterungsverhältnisse im Jahr 2010 entstanden sind.
Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Teile Brandenburgs erlebten 2010 nach scheren Niederschlägen das größte Hochwasser seit Jahrzehnten. Mit dem Hilfsprogramm reagieren wir auf die beachtlichen Schäden, die Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau durch die extremen Niederschläge im Spätsommer und Herbst 2010 entstanden sind. Die Beihilfen sind bereits aus Brüssel genehmigt und stehen jetzt zur Verfügung.“
Klaus-Dieter Licht, Vorsitzender des Vorstands der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB): „Wir wollen den betroffenen Unternehmen schnell helfen, damit sich die Folgen der Witterungsverhältnisse nicht noch stärker auswirken. Dafür bieten wir eine Anteilfinanzierung mit einem Zuschuss bis zu 30 Prozent. Im Rahmen des Hilfsprogramms stehen insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung.“
Ziel der Förderung ist die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Betriebe und der Ausgleich von Einkommensverlusten. Gefördert werden der Ankauf von Betriebsmitteln, insbesondere von Futter- und Düngemitteln, Saat- und Pflanzgut, Treib- und Schmierstoffen, die Unterhaltung von Maschinen und Gebäuden sowie Personalaufwand, Maschinenring- und Lohnmaschineneinsatz, Mieten und Pachten und Zins- und Tilgungsleistungen für betriebliche Zwecke. Die Aufwendungen müssen nach dem 1. Juli 2010 entstanden sein.
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Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Für Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau startet das „Hilfsprogramm Widrige Witterungsverhältnisse 2010“. Frist für Antragseinreichung ist der 8. April. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie die InvestitionsBank des Landes Brandenburg unterstützen die Bewältigung von Schäden, die durch widrige Witterungsverhältnisse im Jahr 2010 entstanden sind.
Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Teile Brandenburgs erlebten 2010 nach scheren Niederschlägen das größte Hochwasser seit Jahrzehnten. Mit dem Hilfsprogramm reagieren wir auf die beachtlichen Schäden, die Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau durch die extremen Niederschläge im Spätsommer und Herbst 2010 entstanden sind. Die Beihilfen sind bereits aus Brüssel genehmigt und stehen jetzt zur Verfügung.“
Klaus-Dieter Licht, Vorsitzender des Vorstands der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB): „Wir wollen den betroffenen Unternehmen schnell helfen, damit sich die Folgen der Witterungsverhältnisse nicht noch stärker auswirken. Dafür bieten wir eine Anteilfinanzierung mit einem Zuschuss bis zu 30 Prozent. Im Rahmen des Hilfsprogramms stehen insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung.“
Ziel der Förderung ist die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Betriebe und der Ausgleich von Einkommensverlusten. Gefördert werden der Ankauf von Betriebsmitteln, insbesondere von Futter- und Düngemitteln, Saat- und Pflanzgut, Treib- und Schmierstoffen, die Unterhaltung von Maschinen und Gebäuden sowie Personalaufwand, Maschinenring- und Lohnmaschineneinsatz, Mieten und Pachten und Zins- und Tilgungsleistungen für betriebliche Zwecke. Die Aufwendungen müssen nach dem 1. Juli 2010 entstanden sein.
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Das Hilfsprogramm richtet sich an Unternehmen aus den Landkreisen Uckermark, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Havelland und Teltow-Fläming.
Die Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite der ILB bereit. Anträge können bis zum
8. April 2011
über die Landwirtschaftsämter der Landkreise eingereicht werden. Dort werden sie fachlich vorgeprüft und bis zum 15. April an die ILB weitergeleitet.
Detaillierte Informationen über das „Hilfsprogramm Widrige Witterungsverhältnisse 2010“ auf der Internetseite der ILB unter:
www.ilb.de >> Wirtschaft >> Zuschüsse
Auskunft erteilen in der ILB:
Werner Schmidt, Telefon: 0331/ 660 15 19
Julia Stubenrauch, Telefon: 0331/ 660 16 72
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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Cottbus | Mission Paralympics im Sportzentrum ging in neue Runde, Knapp 800 aus 10 Schulen sporteln
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Im Cottbuser Sportzentrum fand heute wieder traditionell die GWC Mission Paralympics statt. Das Sportfest vom Stadtsportbund Cottbus e.V. richtet sich an Kinder mit und ohne Handicap und stellt vor allem ...den Inklusionsgedanken in den Vordergrund. An verschiedenen Stationen tobten sich knapp 800 Kinder aus 10 Schulen aus. Neben dem Rollstuhl-Slalom gab es in diesem Jahr auch den Parcours der Sinne sowie den Blindenparcours. Die Mission Paralympics findet seit 2012 im Rahmen der paralympischen Spiele statt und wird jährlich mit einer großen Siegerehrung abgeschlossen.

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